Es hat durchaus vorbeugende Maßnahmen gegeben, zum Beispiel am Lietzensee. Dort ist eine Belüftung durchge
führt worden, die auch einigen Fischen das Überleben ermöglicht haben wird. Allerdings haben die Witterungsverhältnisse keine flächendeckenden vorbeugenden Maßnahmen zugelassen, zum einen aus Sicherheitsgründen, andererseits war es bei den Temperaturen schlicht nicht möglich, die Gewässer eisfrei zu halten. Das wird einsichtig sein. Flächendeckende Maßnahmen wie technische Belüftung oder eisfrei halten sind zudem nicht ausschließlich mit positiven Effekten verbunden. Eine zu starke Abkühlung des Wassers bei Frost ist problematisch. Der Sauerstoffeintrag durch das Offenhalten kann dazu führen, dass einige Fischarten aufwachen, die sonst nicht aufgewacht wären. In der Folge besteht verstärkter Sauerstoffbedarf. Insofern muss man einfach sagen: Das, was wir im Winter 2009/2010 erlebt haben, ist einerseits natürlich nicht schön. Es handelt sich aber unter den gegebenen Witterungsverhältnissen um einen natürlichen Prozess.
Vielen Dank für die Antwort! Mich interessiert dann noch: In anderen Ländern gibt es Vereinbarungen mit Anglervereinen, die sich um das Offenhalten von Teilbereichen von Gewässern kümmern. Wie sieht das in Berlin aus?
Ich habe ja versucht, deutlich zu machen, dass gerade das Offenhalten aufgrund der langandauernden Frostperioden so oder so schwierig gewesen wäre, egal ob man solche Vereinbarungen hat oder nicht, und dass der Fischbestand sich innerhalb von zwei, drei Jahren wieder normalisieren wird. Sicherlich wird man aus dem Winter Schlussfolgerungen ziehen, um ggf. zu solchen Vereinbarungen zu kommen.
1. Wie bewertet der Senat die aktuelle Entscheidung des Landgerichts, dass auch berlinfremde Schornsteinfeger ihre Leistungen in bestehenden Kehrbezirken anbieten dürfen?
2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Urteil für das Land Berlin und das bis Ende 2012 bestehende Kehrmonopol für die Bezirksschornsteinfeger?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Herr Czaja! Das Schornsteinfegerwesen, wie Sie es eben schon erwähnt haben, befindet sich in einer Übergangsphase. Darauf hat der Bund mit einer Novellierung des entsprechenden Gesetzes im November 2008 reagiert. Aufgrund der Änderungen in diesem Gesetz dürfen Arbeiten, die bis zum 31. Dezember 2012 noch dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister vorbehalten sind, nach Maßgabe des § 13 Abs. 3 des Schornsteinfegergesetzes auch von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union und eines Vertragsstaats des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz durchgeführt werden. Insofern ist die Dienstleistungsfreiheit im Schornsteinfegerhandwerk den Vorgaben der Europäischen Kommission entsprechend sofort, also mit diesem Gesetz, für Anbieter aus anderen Ländern der Europäischen Union und der Schweiz eingeführt worden. Folglich dürfen im Wege der Dienstleistungserbringung über die Grenzen alle Schornsteinfegerarbeiten mit Ausnahme der Feuerstättenschau und der Ausstellung von Bescheinigungen zur Bauabnahme nach Landesrecht ausgeübt werden, sofern die Dienstleistungserbringer die handwerklichen Voraussetzungen erfüllen. Weitere Voraussetzung ist allerdings auch, dass die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich durchgeführt wird und die Dienstleistungserbringer im Inland keine gewerbliche Niederlassung im Schornsteinfegerhandwerk unterhalten.
Das im Eilverfahren ergangene Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. März – also genau vor einer Woche – liegt uns schriftlich noch nicht vor. Wir kennen nur die entsprechenden Pressemitteilungen dazu. Deswegen ist eine abschließende Wertung an dieser Stelle noch nicht möglich. Es ist aber nach unserer Kenntnis so, dass mit diesem Urteil eine Ausweitung auf Anbieter aus anderen Bundesländern und nicht nur aus dem Ausland vorgenommen wird. Ob diese Entscheidung, die im vorläufigen Rechtsschutz ergangen ist, im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird, bleibt allerdings abzuwarten. Wir sind aktuell auch mit der Schornsteinfegerinnung in Gesprächen, um auszuwerten, was das heißen könnte für die kommenden zwei Jahre für das Schornsteinfegerhandwerk, das aufgrund der bundesrechtlichen Regelungen durchaus in Schwierigkeiten gekommen ist.
Zu 2: In Anpassung an die Forderungen der Europäischen Kommission hat der Bund die Dienstleistungsfreiheit im Schornsteinfegerhandwerk, wie oben dargelegt, eingeführt und das Kehr- und Überprüfungsmonopol der bisherigen Prüfung an dieser Stelle sicherlich zurückgenommen. Konsequenz ist, dass die Bezirksschornsteinfegermeister sich bereits jetzt in einem Wettbewerb mit Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaats befinden und damit rechnen müssen, wenn diese Entscheidung im Eilverfahren Bestand haben sollte, dass dieses sich bereits vor dem Jahr 2013 auf andere Anbieter aus anderen Bundesländern erweitern wird.
Recht herzlichen Dank! – Sie haben jetzt im Grunde völlig wertfrei die erste Frage beantwortet, die hieß: Wie bewertet der Senat die aktuelle Entscheidung? – Ich gehe davon aus, dass Sie dazu eine Auffassung haben; vielleicht können Sie die noch mal deutlich erkennbar machen.
Herr Czaja! Ich habe hier ausgeführt, dass wir den endgültigen Wortlaut dieser Entscheidung noch nicht kennen. Bevor wir den nicht kennen, werden wir ihn auch nicht abschließend bewerten. Insofern werden Sie sich an dieser Stelle noch etwas gedulden müssen.
Danke schön! – Keine weiteren Nachfragen; die Fragestunde hat nun auch wegen Zeitablaufs ihr Ende gefunden. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Frage. Das Wort hat der Kollege Gaebler von der SPD-Fraktion. – Bitte schön, Herr Gaebler!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an die Umweltsenatorin, Frau Lompscher. – Frau Lompscher! Sie haben auf einer Verkehrskonferenz der Links
partei zur A 100 Stellung genommen. Sie werden unter anderem zitiert, dass die Senatsplanung schwere Mängel habe,
dass Sie verabredet haben, die Verkehrsprognose einzuarbeiten; daran habe sich der Senat nicht gehalten. Auch sonst habe der Senat Varianten nur unzureichend geprüft. – Haben Sie dies im Senat auch als Besprechungspunkt eingebracht? Wie ist das Ergebnis dieser Besprechung?
Sehr geehrter Herr Gaebler! Das, was Sie zitieren, ist sicher wörtlich nicht so gesagt worden, sondern es ist auf der eintägigen Konferenz, die der Landesverband durchgeführt hat, von Referenten und Gutachtern und in der Diskussion geäußert worden. Ich selbst habe die Diskussion moderiert und war bei dem abschließenden Fazit zu dem Ergebnis gekommen, dass es erforderlich sein wird, zu den Planungen noch bestimmte Informationen einzuholen. Die Diskussion im Senat haben wir darüber bis heute nicht geführt.
Frau Lompscher! Die Hinweise auf mögliche Mängel sind ja nicht neu. Die Senatorin für Stadtentwicklung hat dazu mehrfach öffentlich Stellung genommen. Sie haben jetzt öffentlich anders dazu Stellung genommen. Wie bewerten Sie Ihre Position im Senat und die Zukunft einer gemeinsamen Position im Senat?
Herr Gaebler! Vor diesem Hintergrund weise ich darauf hin, dass das Planungsverfahren nicht abgeschlossen ist. Auch meine Behörde ist im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beteiligt. Wir haben unsere Belange dort eingebracht. Ich gehe davon aus, dass es einen nächsten Schritt des Planungsträgers geben wird, zu dem man sich dann im Senat verhalten kann.
Herr Präsident! Soweit ich informiert bin, hat die Fraktion der CDU eine andere Fragestellung in Person des Abgeordneten Braun angeregt.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Regierender Bürgermeister! Fliegen Sie manchmal privat oder dienstlich mit der Fluglinie Easyjet?
Warum habe Sie am 2. September 2009, wie wir heute in der „Bild“ lesen mussten, die recht teure Flugbereitschaft in Anspruch genommen und sind nicht einfach mit Easyjet nach Paris geflogen?