1. Was konkret plant der Senat von Berlin mit den im Haushaltsplan unter dem Titel „Zuschüsse an Einrichtungen der bildenden Kunst“ bereits eingestellten Geldern in Höhe von 200 000,00 Euro für 2010 und 400 000,00 Euro für 2011?
2. Wie denkt der Senat über die Möglichkeit, mit diesen Geldern bereits erfolgreich existierende Einrichtungen zur Förderung und Präsentation zeitgenössischer Kunst, wie zum Beispiel das Haus am Waldsee, zu unterstützen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Braun! Zu 1: Im Zuge der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2010/2011 hat das Abgeordnetenhaus folgende verbindliche Erläuterung beschlossen:
Im Rahmen des Regierungsprogramms 2007 bis 2011 ist beabsichtigt, eine neue Kunsthalle zu schaffen, die ausschließlich zeitgenössischer, auch international ausgerichteter Gegenwartskunst in Berlin dienen soll. Der möglichen Errichtung der Kunsthalle geht der Betrieb einer mobilen Kunsthalle zur Erprobung und weitere Konzeptentwicklung voraus. Vor einer Entscheidung über die Realisierung einer permanenten Kunsthalle ist eine Evaluation vorzunehmen.
Entsprechend diesem Auftrag eruiert der Senat derzeit in Gesprächen mit Expertinnen und Experten mögliche Varianten eines solchen Probebetriebs. Dabei steht die Neukonzeptionierung einer Ausstellungshalle entsprechend den für den Betrieb einer Kunsthalle vom Mai des Jahres 2009 im Konzept niedergelegten Anforderungen im Zentrum. Für den Senat ist dabei entscheidend, dass die im Konzept beschriebenen enormen Potenziale künstlerischer Produktion in Berlin genutzt und die beschriebenen Defizite der institutionellen Verwertung behoben werden.
Bei der Institutionalisierung ist der Zielsetzung Rechnung zu tragen, dass ein entsprechender Ausstellungsbetrieb unabhängig von einem musealen Bildungsauftrag Berlin als Metropole der Gegenwartskunst weltweit positionieren und die Stadt gesellschaftlich, kulturell und wirtschaftlich nachhaltig stärken soll.
Herr Regierender Bürgermeister! Was muss ich mir konkret darunter vorstellen? Was heißt denn mobile Kunsthalle? Ist das so etwas wie die temporäre Kunsthalle, die wir im Moment haben? Wie weit sind Ihre Planungen gediehen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Das heißt konkret, dass wir bis zur Etablierung einer festen Kunsthalle die Arbeiten tatsächlich an mehreren Orten in der Stadt präsentieren werden. Wir benötigen dazu den Rahmen. Nach der jetzt vorgesehenen Konzeption ist dann geplant, die einzelnen Ausstellungen an wechselnden Orten zu präsentieren.
Herr Regierender Bürgermeister! Macht es nicht Sinn, die Mittel zu benutzen, um – statt klandestin in der Kulturverwaltung – öffentlich darüber zu diskutieren, welches Konzept man realisieren will, um in Berlin dauerhaft eine Kunsthalle zu installieren, und das auch unter Einbeziehung der von Herrn Braun genannten, bereits bestehenden Institutionen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Diese Diskussion hat ja schon stattgefunden und wird auch weiter erfolgen. Der Senat ist selbstverständlich verpflichtet, selbst sein Konzept vorzulegen. Das werden wir tun. Wir werden natürlich mit dem Kulturausschuss debattieren. Das wird eine öffentliche Erörterung sein. Sie sehen ja, Sie haben sich selbst sehr stark für den Standort in Kreuzberg eingesetzt, Herr Braun plädiert mehr für den Südwesten. Ich glaube, für das Haus am Waldsee?
Ja, aber das Haus am Waldsee liegt immer noch irgendwo bei Ihnen! – Beide Orte sind in einem mobilen Konzept denkbar.
Bei der Fragestellung allerdings war intendiert, ob wir das Geld an eine Institution geben und die das dann macht.
Jetzt geht es weiter mit der Frage Nummer 8 von Frau Kollegin Ströver von Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema
Studentischer Streik in der Deutschen Film- und Fernsehakademie GmbH wegen intransparenter Besetzung der Direktorenstelle
1. Warum ist das normalerweise von den Gremien der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin – dffb – in Kooperation mit der Universität der Künste durchgeführte Verfahren bei der Besetzung der/s Direktor/innen-Postens in Verbindung mit einer Professur gescheitert, und warum hat das Kuratorium der dffb dennoch eine Personalentscheidung für die Leitungsposition getroffen, ohne die Stelle neu auszuschreiben?
2. Wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass die getroffene Personalentscheidung auf die Ablehnung der Studierenden gestoßen ist und fast alle Dozenten der dffb sich für eine Kandidatin ausgesprochen haben, und wie will der Senat den Konflikt in dieser landeseigenen GmbH lösen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Zu 1: Der Präsident der Universität der Künste hat der Vorsitzenden des Kuratoriums der Deutschen Film- und Fernsehakademie mit Datum vom 5. Februar 2010 schriftlich mitgeteilt, dass das Berufungsverfahren zur Besetzung der Nachfolge Professor Bitomsky in der dffb aus Sicht der UdK vorerst gescheitert sei. Der zuständige Fakultätsrat sei hinsichtlich der Chancen einer zeitnahen Besetzung skeptisch. In Anbetracht der seit dem August 2009 bestehenden Vakanz an der Spitze der dffb hat sich dessen Kuratorium in der Pflicht einer möglichst zeitnahen Entscheidung gesehen. Einer neuen Ausschreibung bedurfte es nicht, da die Konstruktion der Verbindung mit der Professur an der UdK von vornherein ganz überwiegend auf die Leitung der dffb ausgerichtet war. Das war aus der Stellenaus
Zu 2: Dem Senat ist bekannt, dass eine Mehrheit der Studierenden der seitens des Kuratoriums der dffb getroffenen Personalentscheidung ablehnend gegenüberstehen soll. Hinsichtlich der Positionierung der Lehrkräfte liegt keine Äußerung vor. Die Vorsitzende des Kuratoriums hat zuletzt am 24. März 2010 zusammen mit einem weiteren Mitglied des Kuratoriums der dffb mit den Studierenden der dffb ein Gespräch geführt. Darin wurden die verschiedenen Aspekte des Besetzungsverfahrens erörtert. Allerdings muss es dabei bleiben, dass die Studierenden eine maßgebliche GmbHEntscheidungskompetenz nicht aus dem Hochschulrecht und in keiner Hinsicht aus dem GmbH-Recht ableiten können. Die Verantwortung liegt beim Kuratorium der dffb, das eine Entscheidung danach getroffen hat, die für die Leitung der dffb am besten geeignete Persönlichkeit auszuwählen. Diese Entscheidung ist im Übrigen einstimmig getroffen worden.
Bedeutet das, dass diese Stelle, die ursprünglich auch als Professur angedacht war – deswegen ja auch das Andocken an die Universität der Künste –, nun ausschließlich eine Direktoren- und Geschäftsführerfunktion umfasst? Können Sie uns sagen, was das Gespräch gestern Abend mit den Studierenden in der dffb ergeben hat?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Es ist richtig, dass es eine Entkoppelung gegeben hat. Es ist also nicht mehr mit der Professur verbunden.
Das Gespräch gestern Abend hat ergeben, dass man sich zwar über das Verfahren unterhalten hat, es aber keinen Konsens gegeben hat. Es wird weiterhin ein Dissens vorhanden sein. Die Studentinnen und Studenten sehen den Sachverhalt offensichtlich anders.
Bevor Frau Platta mit der Frage Nummer 9 an der Reihe ist, möchte ich auf der Tribüne die Klasse der KronachGrundschule unter Leitung ihrer Lehrerin begrüßen. Herzlich willkommen!
1. Welche Gewässer in welchen Berliner Bezirken sind am stärksten von dem Fischsterben während der langen Frostperiode betroffen, und wie unterstützt der Senat die Bezirke bei der Beseitigung der Folgen?
2. Welche Auswirkungen hat das Fischsterben auf die Qualität der betroffenen Gewässer, und welche Maßnahmen hätten ergriffen werden müssen, um ein solches Ausmaß des Fischsterbens rechtzeitig verhindern zu können?
Danke! – Dafür ist die Stadtentwicklungsverwaltung zuständig? – Nein? – Dann hat Frau Senatorin Lompscher das Wort. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Platta! Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen sind zwölf Gewässer in acht Bezirken betroffen. Das sind: Lietzensee und Hundekehlesee in CharlottenburgWilmersdorf; Waldsee in Steglitz-Zehlendorf; der Treptower Karpfenteich; der Teich im Volkspark Friedrichshain; der Malchower See und der Obersee in Lichtenberg; der Springpfuhl in Marzahn-Hellersdorf; Mittelfeldbecken, Ziegelsee und Waldsee in Reinickendorf sowie der Südparkteich in Spandau.
Vom Fischsterben am stärksten betroffen war der Lietzensee. Da haben wir bis jetzt schon über 5 Tonnen Fischkadaver geborgen. Bezirke werden unterstützt, indem Arbeitsmaterial zum Bergen der Fischkadaver zur Verfügung gestellt wird. Im Spätsommer nach der Laichzeit wird eine Aufnahme des Fischbestands erfolgen. Das Fischereiamt wird dann gegebenenfalls für einen dem jeweiligen Gewässer angepassten Fischbesatz sorgen.
Das winterliche Fischsterben wirkt sich entgegen anderslautenden Annahmen nicht negativ auf die Wasserqualität der Gewässer aus. Allerdings wird die Fischartenvielfalt einzelner Gewässer beeinträchtigt. Die Verluste im Fischbestand werden nach zwei bis drei Jahren auf natürliche Weise oder im akuten Fall durch Besatz ausgeglichen sein.
Es hat durchaus vorbeugende Maßnahmen gegeben, zum Beispiel am Lietzensee. Dort ist eine Belüftung durchge