Protocol of the Session on March 25, 2010

Insofern ist Ihr Antrag nicht verkehrt und hat die richtigen Ansätze. Allerdings ist für uns Liberale der Schluss, den Sie daraus ziehen, nämlich den Behalt im öffentlichen Wohnungsbestand, eher verkehrt. Die Immobilienwirtschaft hat schon längst erkannt, dass ein Synergieeffekt hergestellt wird, der in Geldwert zu berechnen ist, also wenn man die Bebauung und die Erbbaupachtgrundstücke wieder zusammenfügt. Das könnte eine öffentliche Auffang- oder Einkaufsgesellschaft mit temporärer Bestandsdauer zugunsten der öffentlichen Kasse hinbekommen.

[Beifall bei der FDP]

Insofern denken wir, ist der Antrag einigermaßen tragfähig, wenn denn Ihr im Ziel 2 definierter Anspruch, diese Immobilien im öffentlichen Bestand zu halten, dahingehend geändert werden würde, die Immobilien nach dem Zusammenfügen als eine normale Immobilie zu veräußern. Dadurch würden sich Synergieeffekte zugunsten der Landeskasse ergeben. Dann könnten wir Ihren Antrag mittragen. So, wie er jetzt gestellt ist, können wir ihn eher nicht mittragen und würden ihn ablehnen. Vielleicht haben wir im Ausschuss selbst noch Gelegenheit, darüber zu diskutieren und einen zustimmungsfähigen Antrag zu bekommen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Vielen Dank, Herr Kollege Weingartner! – Das Wort hat der fraktionslose Abgeordnete Hillenberg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Otto! Ich habe Ihnen zu Ihrem Antrag eine Mail geschickt, weil ich dachte, man könne sich darüber ja einmal unterhalten. Ihr Antrag ist an Populismus nicht mehr zu überbieten. Sie mogeln sich um die entscheidende Frage herum, wie energetische Sanie

rung finanziert werden soll. Diese Antwort fehlt; Sie sind sie mir bis heute schuldig geblieben.

Sie haben in einem recht: Sie haben gesagt, der Senat bestehe einmal aus der Finanz- und einmal aus der Stadtentwicklungsverwaltung. Die einen wollen die Mietbegrenzung und energetisch sanieren, und die anderen müssen darauf achten, was uns die ganze Geschichte kostet. Wir selber haben hier im Abgeordnetenhaus beschlossen, dass wir unsere Gesellschaften nicht überbelasten wollen, sondern wir erwarten von ihnen, dass sie schwarze Zahlen schreiben und nicht durch den Steuerhaushalt unterstützt werden. Das ist das eine.

Auf der anderen Seite sagen wir auch, dass sich die Mieten im Rahmen halten sollen und dass die Erhöhung maximal die Energieeinsparung betragen darf. Außerdem wollen wir energetisch sanieren. Aber bei der entscheidende Frage – wie soll das alles finanziert werden? – fehlt bei Ihnen die Antwort. Deshalb kann man Ihren Antrag auch nur ablehnen. Sie sind nämlich zu feige zu sagen, was es kostet.

Jetzt ist die SPD-Fraktion wenigstens schon so mutig und sagt, das sei nicht zum Nulltarif zu haben. Das ist durchaus richtig. Wenn Sie davon ausgehen, dass wir 1,9 Millionen Wohnungen – davon 1,6. Millionen Mietwohnungen – in der Stadt haben, dass man etwa alle 40 Jahre ein Haus komplett sanieren muss – jedes Jahr also 40 000 Wohnungen –, und wenn Sie die Differenz zwischen den wirklichen Kosten der energetischen Sanierung und dem, was die Mieter eigentlich nur bezahlen sollen, also nur die Energieeinsparung betrachten, dann sind das für den Landeshaushalt jedes Jahr in etwa 320 Millionen Euro.

Wenn wir das nicht finanzieren wollen, weil das eine Objektförderung ist und wir lieber eine Subjektförderung machen, nämlich nur die sozial Schwachen unterstützen wollen, dann gibt es das Zauberwort vom Klimawohngeld. Auch das kostet Geld, und wenn Sie das einmal durchrechnen, sind das zwischen 40 und 50 Millionen Euro jedes Jahr.

Solange Sie nicht die Antwort dazu geben, wie man das finanzieren kann und finanzieren muss, kann man Ihren Antrag nur ablehnen – und dem werde ich mich auch anschließen. – Schönen Dank!

[Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu einer Abstimmung. Ich nehme das zum Anlass, Sie zu bitten, sich alle hinzusetzen.

Zum Antrag Drucksache 16/2900 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich gegen Grüne bei Enthaltung der CDU die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Hand

zeichen. – Das ist die Fraktion der Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer enthält sich? – Das ist die CDU-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zum Antrag Drucksache 16/3049 empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuss für Bauen und Wohnen sowie an den Hauptausschuss. – Hierzu sehe ich keinen Widerspruch.

Ich rufe jetzt auf

lfd. Nr. 4 c:

a) Antrag

Solarenergie ist Arbeitsplatzmotor in Berlin – Kürzung der Einspeisevergütung moderat gestalten!

Antrag der CDU Drs 16/3060

b) Antrag

Kürzung der Solarförderung bedroht Arbeitsplätze in Berlin und Brandenburg

Antrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/3066

Antrag

Mit klarem Klimaziel in die Green Economy – Investitionssicherheit für eine innovative Wirtschaft

Antrag der Grünen Drs 16/3050

Entschließungsantrag

Kürzung der Einspeisevergütung moderat halten

Antrag der SPD, der CDU, der Grünen und der Linksfraktion Drs 16/3104

Das ist die gemeinsame Priorität der Fraktion Die Linke und der Faktion der SPD unter der lfd. Nr. 36 in Verbindung mit der lfd. Nr. 32.

[Unruhe]

Diese angenehme Atmosphäre ist wie in einem Caféhaus, aber wir sind in einer Plenarsitzung, und wir sind kurz vor einer namentlichen Abstimmung.

Für die gemeinsame Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Die Linke. Das Wort hat die Kollegin Platta.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal ist es ja so, dass Abgeordnete bis zur letzten Minute arbeiten, und so können wir heute noch diesen Dringlichkeitsantrag von vier Fraktionen mitbehandeln. Mit dem jetzt vorliegenden Dringlichkeitsantrag werben wir im Parlament um eine eindeutige Positionierung für die Fortführung einer verlässlichen Förderung der Nutzung von erneuerbaren Energien, in diesem Fall für Solarstrom.

Worum geht es? – Die jährliche Absenkung der Vergütung auch für Solarstrom je nach Anlagenart und Leistung der Anlage ist in § 20 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unter der Überschrift Degression geregelt. Regelmäßig zum 31. Dezember ist auch in den vergangenen Jahren die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen gesenkt worden. Mit der letzten Novellierung des Gesetzes, 2008, kam es zu einer moderaten Anpassung der Absenkungsrate, da die Preisentwicklung und die Zunahme der installierten Anlagen diese Absenkung der Energieeinspeisevergütung ermöglichte, ohne die Wirtschaftlichkeit der Investitionsentscheidung zu gefährden. Diese Absenkungen sind bekannt, auch die Zusatzregelung zur Veränderung der Prozentsätze um jeweils einen Prozentpunkt nach oben oder unten in Abhängigkeit von der installierten Leistung. So konnten sich sowohl die Anlagenhersteller als auch die potenziellen Anlagenbetreiber darauf einstellen.

Die langfristige Planung und Finanzierung von Solarstromanlagen sollten so auf verlässlicher Grundlage basieren. Seit Monaten aber breiten sich Unsicherheit und berechtigte Proteste in der Solarbranche und bei den potenziellen Betreibern aus, denn zusätzliche Absenkungen im zweistelligen Bereich, angekündigt einmal zum April, dann zum Juli, aber vorgenommen vielleicht doch erst im Oktober, zeugen von allem anderen als von Verlässlichkeit. Da ist es gut, wenn sich auch die Berliner CDU über Entscheidungen Sorgen macht, die die Bundesregierung aus FDP und Union gegen den positiven Entwicklungstrend in einer der Schlüsseltechnologien für Berlin fällt, wie in ihrem heute vorgelegten Antrag und nun auch in der gemeinsamen Entschließung formuliert.

Ja, es geht um eine Wachstumsbranche, um grüne Wirtschaft, um nachhaltige Entwicklung, um die Sicherung und den weiteren Ausbau qualifizierter Arbeitsplätze in Forschung und Entwicklung, in Industrie und Handwerk für viele Menschen, nicht nur in Berlin und Brandenburg. Als Argument für die zusätzliche Anpassung der Vergütungssätze wird die steigende EEG-Umlage auf den Preis der Kilowattstunde bemüht, der bei ungebremster Entwicklung – so lautet es zumindest in der Begründung des Regierungsentwurfs – von 2,11 Cent/kWh im Jahr 2011 auf 2,9 Cent/kWh im Jahr 2015 steigen würde, um bis 2030 dann wiederum auf 0,5 Cent/kWh zu sinken. Bei der Argumentation wird aber völlig unterschlagen, dass der Solarstrom neben dem Strom aus Geothermie immer noch den geringsten Anteil bei den erneuerbaren Energien aufweist. Insgesamt lag der Anteil des regenerativ erzeugten Stroms 2009 bei rund 16 Prozent des Stromverbrauchs.

[Henner Schmidt (FDP): Weil er so teuer ist!]

Wir haben also für die Erreichung der jeweiligen CO2Minderungsziele bis 2020 oder, wenn wir noch weiter denken, bis 2050 noch ein erhebliches Maß an Arbeit vor uns. Dazu gehören auch schlüssige Konzepte und Programme, wie sie im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingefordert und seit dem klimaschutzpolitischen Arbeitsprogramm 2008 des Senats auch beauftragt sind.

Das Energiekonzept steht kurz vor der Fertigstellung. Wir werden demnächst auch darüber debattieren können.

Die Forsa-Umfrage 2009 zur Akzeptanz der erneuerbaren Energien belegt, dass 80 Prozent der Deutschen den Strom am liebsten aus erneuerbaren Energien beziehen wollen.

[Mirco Dragowski (FDP): Am liebsten aus der Steckdose!]

Dazu braucht es die Anlagenbauer und -betreiber auch in der Solarbranche, die bei der Stromerzeugung trotz des kostenlosen und heimischen Energieträgers, für den kein kostspieliges Endlager und mit Waffengewalt abgesicherte Transportwege notwendig sind, immer noch einen relativ kleinen Anteil hat – im Vergleich zur Windenergie nur ein Zehntel.

Das bisherige Erfolgskonzept der Solarförderung spiegelt sich besonders in der Verzehnfachung der Arbeitsplätze in nur sechs Jahren wider. Diesem ökologischen und sozialen Zukunftsaspekt gehören die Steine aus dem Weg geschafft und nicht die Knüppel zwischen die Beine geworfen. Deshalb plädieren wir für die Abstimmung und die Zustimmung zu dem Entschließungsantrag.

[Beifall bei der Linksfraktion, der SPD und den Grünen]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Melzer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist nicht verborgen geblieben: Auf Bundesebene findet aktuell eine neue Diskussion um die Solarförderung statt. Die CDUFraktion hat dazu im Abgeordnetenhaus einen Antrag eingebracht, die außerplanmäßige zusätzliche Kürzung der Einspeisevergütung bei Solarstrom moderater zu gestalten. Wir freuen uns, dass es für diese Initiative offensichtlich – und jetzt in einem gemeinsamen Antrag mehrerer Fraktionen – eine breite Mehrheit in diesem Hause gibt.

[Beifall bei der CDU und den Grünen]

Lassen Sie mich voranstellen: Wir teilen die Auffassung, dass auch im Bereich der erneuerbaren Energien längerfristig sowohl eine Unter- als auch eine Überforderung zu vermeiden ist. Ein „Kohlepfennig II“, ein starres System grundloser Förderung für die erneuerbaren Energien ist sicherlich falsch und hat auch nicht unsere Unterstützung.

Aber – damit das auch ganz klar ist – grundsätzlich muss das Verfahren nachvollziehbar und abgewogen sein und gerade für Unternehmen mit einem klaren Planungshorizont versehen werden. Dabei bleiben Verlässlichkeit und Berechenbarkeit bei Investitionsentscheidungen Markenzeichen der CDU.