Da stellt sich schon die Frage: Welche Konsequenzen ziehen Sie als SPD-Fraktion aus dieser Beurteilung der Arbeit von Frau Lompscher?
Die Frage richtet sich auch an den Regierenden Bürgermeister. Ich habe es eben erwähnt. Das wäre ein Fall, die Richtlinienkompetenz zu nutzen, denn: Wie lange wollen Sie zusehen, dass Frau Lompscher vorführt, dass der Senat hier handlungsunfähig ist? Wie lange sollen die Verbände brüskiert werden? Wie lange soll das Abgeordnetenhaus auf eine konstruktive Lösung noch warten?
Wir brauchen einen neuen Anfang und keine kosmetischen Änderungen in einem wieder gleichen Klimaschutzgesetz. Man darf nicht weiter an einem schlechten Entwurf herumbasteln. Man muss das Verfahren neu aufsetzen. Wir als FDP-Fraktion sind bereit, mit allen Beteiligten das Thema zu diskutieren, um es zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen.
Ich sage ganz klar: Wir wollen nicht, dass das komplett scheitert. Wir wollen nicht, dass alle Ansätze zum Energieeinsparen und zum erweiterten Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich unter den Tisch fallen. Wir wollen aber auch nicht, dass nur zur Gesichtswahrung von Frau Lompscher irgendein inkonsistentes Gesetz durchgedrückt wird, das zwar ein paar Lobbyinteressen aufnimmt, aber für Mieter und Hausbesitzer unbezahlbar wird und keine Umwelt- und Ressourcenschonung bringt.
Wir werden als FDP beharrlich dagegen angehen, dass ideologische Gesetzentwürfe, die hohe Belastungen bringen, einfach durchgedrückt werden. Und wenn die SPDFraktion ihre eigene Resolution ernst nimmt, muss sie dazu Frau Lompscher stoppen und dafür sorgen, dass ein transparentes Gesetzgebungsverfahren stattfindet, das die Anforderungen auch erfüllt. Dann könnten wir gemeinsam viel für diese Stadt und für eine umweltfreundliche
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schmidt! – Für die SPDFraktion hat Herr Abgeordneter Buchholz das Wort. – Bitte sehr!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen, meine Herren! Wenn sich das Berliner Abgeordnetenhaus zum wiederholten Male über das Berliner Klimaschutzgesetz, dessen Entwürfe wir hier diskutieren, unterhält, ist das ein wichtiges Signal, dass wir zumindest alle zusammen – das sage ich ausdrücklich auch für die Oppositionsfraktionen – die Wichtigkeit dieses Themas anerkennen.
Aber Herr Schmidt, wenn man sich Ihren Antrag anschaut, den Sie vor einigen Wochen hier eingebracht haben, und das, was Sie an Kritik teilweise auch an dem Entwurf der Senatsverwaltung für Umweltschutz üben, dann machen Sie sich oftmals einen schlanken Fuß. Dazu neigen auch die Grünen, denn Sie alle wissen: Ein ambitioniertes Ziel beim Klimaschutz zu definieren, und § 1 in diesem Entwurf sagt: Bis zum Jahr 2020 40 Prozent weniger an Kohlendioxid – das ist tatsächlich ein ambitioniertes Ziel, wobei man nicht einfach mal übers Knie brechen kann, was man in ein Gesetz hineinschreibt, womit man diverse Hauseigentümer und Mieter verpflichtet, etwas zu tun oder die Kosten dafür zu tragen. Dass wir darüber etwas länger diskutieren, ist nicht verwerflich, sondern zeigt, dass die Senatsverwaltung sehr gewissenhaft an dieses Thema herangeht. Das muss man am Anfang auch mal positiv feststellen.
Entschuldigung, Herr Abgeordneter Buchholz! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Czaja?
Ich fange ja gerade erst an. – Herr Czaja, vielleicht können Sie sich noch ein paar Minuten gedulden. Dass Sie bei meiner Rede so ungeduldig sind, freut mich.
Ambitionierte Ziele, die man in ein Gesetz fassen möchte: Es gibt bisher ein einziges Bundesland, übrigens schwarzgelb regiert, meine Damen und Herren von der CDU, das sich überhaupt schon mal an eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien, Wärme im Gebäudebestand herangewagt hat. Kein anderes Bundesland hat ein Klimaschutzgesetz, das diesen Namen verdient, auch nicht das Bundesland Hamburg. Wenn wir uns hier diesen großen
Stein vornehmen, den wir bewegen wollen, muss man auch sagen: Das wird vielleicht ein bisschen komplizierter, denn bei den Überschriften, auch beim Stufenmodell, haben wir einen großen gesellschaftlichen Konsens, den wir unterstützen – Herr Schmidt hat das zu Recht dargestellt –, aber diesen in ein handhabbares Gesetz umzuformulieren, erfordert etwas mehr Gehirnschmalz. Die praktischen Probleme, von der Ermächtigungsgrundlage, die man dafür wählt, bis zu dem, was man konkret an Aufgaben und Maßnahmen vorschreibt, da wissen Sie, dass das schwierig ist.
Ich komme jetzt zu den konkreten Inhalten und auch noch mal zu dem Anlass, der dahintersteht. Das Bundesland Berlin hat im Augenblick einen Anteil von nicht einmal 2 Prozent Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung in der Stadt. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 8 Prozent. Man sieht, es gibt eine Notwendigkeit, dass wir in einem Berliner Landesgesetz etwas regeln.
Wir sehen, dass mit dem ersten Referentenentwurf, der offiziell an die Verbände ging – im Juli 2009 gab es den ersten Referentenentwurf, der an die Öffentlichkeit ging –, sehr viele kritische Stellungnahmen von Verbänden, Institutionen und Vereinen, vom Umweltbereich über den Mieterverein bis zu Wirtschafts- und Handwerkskammern abgegeben wurden, wobei man sieht, dass in dem neuesten Arbeitspapier auch einiges davon aufgenommen worden ist. – Ich sehe, Herr Czaja drängt so ungemein. – Bitte schön, Kollege, wenn die Präsidentin es zulässt! Wenn Sie meine Uhr bitte anhalten würden.
Herr Kollege Buchholz! Wieso reden Sie denn von einem Gesetz, das diesem Parlament noch gar nicht zugegangen ist? Weshalb ist denn dieses Gesetz nicht jetzt an die Verbände gegangen? Finden Sie das nicht etwas komisch bei den ambitionierten Zielen, die Sie gerade beschrieben haben?
Herr Kollege Czaja! Es gab den ersten offiziellen Entwurf, wie ich gerade sagte, im Juli 2009, der an alle Verbände ging. Das, was schon als vermeintlich dritter Referentenentwurf durch die Presse geistert, ist kein offiziell von der Senatsverwaltung für Umweltschutz beschlossener oder verabschiedeter Entwurf, geschweige denn, dass es einen Senatsgesamtentwurfstext gibt. – Der Regierende Bürgermeister nickt. Es gibt ihn nicht. – Da frage ich Sie: Worüber reden wir hier konkret? Alle reden über Papiere, über Arbeitsstände, Zwischenstände, und jeder gefällt sich
beim Herumgackern. Fest steht, es gibt noch gar nichts, worüber man sich im Einzelnen auslassen kann. Trotzdem machen Sie und alle anderen Fraktionen es sehr gerne, auch Sie als Vertreter des VDGN, dass Sie sagen: Jetzt wissen wir schon, dass das ganze Gesetz ganz schlimm für die Hauseigentümer ist, obwohl wir immer sagen: Leute, wir werden uns die Wirtschaftlichkeit ganz genau anschauen. – Ich finde das bemerkenswert, weil Sie da den zweiten Schritt vor dem ersten machen, aber so ist die CDU-Fraktion offensichtlich gestrickt.
Diese aktuelle Zwischenfassung: Wenn man sich die Anforderungen anschaut, können wir dort sehr positive Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Referentenentwurf und den bisherigen Arbeitsfassungen entdecken. Ich will ein, zwei nennen: Zum Ersten – die Senatorin hat das heute auch schon in der Presse mitgeteilt –, die Idee einer Abwrackprämie für alte Heizkessel wird möglichst aufgenommen. Da wundere ich mich doch sehr über die kritische Zwischenfrage von Herrn Schäfer eben in der Aktuellen Stunde. Herr Schäfer! Das ist ein in zwei Bundesländern, im Saarland und in Sachsen, bewährtes Modell, dass dort alte Heizkessel ein Stück weit bezuschusst wurden, wenn die Hauseigentümer sie ausbauen und durch neue ersetzen. Damit kann man übrigens sehr viel, meistens in der Praxis sofort 25 bis 33 Prozent des Energieverbrauchs und damit der Umweltbelastung senken, Herr Schäfer. Da sagen Sie, das soll im Land Berlin nicht machbar sein. Wir sagen, wir wollen vorne stehen beim Umwelt- und Klimaschutz. Für eine Grüne-Fraktion ist das eine ganz seltsame Haltung. Wir von der SPD haben im Oktober 2009 das Modell erstmals vorgeschlagen. Ich glaube, wir waren da ganz vorne, um zu zeigen: Berlin kann so auch vorangehen.
Es gibt einen gesellschaftlichen Konsens in dieser Stadt, dass wir in Stufen den Hauseigentümern Vorgaben machen sollen, was den Energieverbrauchswert von einzelnen Häusern angeht. Ich habe die inständige Bitte an die Umweltsenatorin, dass sich ein Einstieg in ein Stufenmodell auch in einem Entwurf für ein Klimaschutzgesetz finden soll, denn wir glauben, dass es der richtige Weg ist, die Entscheidungsfreiheit bei den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern zu lassen. Das heißt, eine technologieoffene Anforderung, die nur einen oberen – –
Es ist immer gut, wenn jemand mitschreibt, Herr Czaja. – Das heißt, man gibt einen oberen Energieverbrauchskennwert vor, und wie der einzelne Hauseigentümer, die einzelne Hauseigentümerin diesen erreicht, mit welchen Maßnahmen, ob es gleich eine große Sanierung ist, ob es nur eine kleine ist, ob man nur einen Heizkessel macht, ob man eine solarthermische Anlage aufs Dach macht, ob man Erdwärme nutzt, diese Entscheidungsfreiheit, auch über die tatsächlich entstehenden Kosten, soll bei den Eigentümern verbleiben. Das war und ist uns wichtig, und
Wer über Klimaschutz spricht muss sich darüber im Klaren sein: Bauliche Investitionen kosten Geld. Damit kostet Klimaschutz Geld.
Es ist nicht egal, was es kostet, sondern wir haben von Anfang an als SPD-Fraktion – das sieht der Koalitionspartner genauso – gesagt: Es muss eine Transparenz über die Kosten vorliegen. Wir müssen vorher wissen, mit der Begründung des Entwurfs muss klar sein: Welche Kosten kommen auf Hauseigentümer, auf Mieter, auf die Wirtschaft und auf den Landeshaushalt zu? Ohne eine solche Kostentransparenz wird es kein Klimaschutzgesetz im Land Berlin geben können.
Herr Buchholz! Sind Sie auch der Meinung Ihres Fraktionskollegen Dr. Arndt, der in der letzten Ausschusssitzung gesagt hat, dass der Klimaschutz über den Denkmalschutz regieren müsste? Sehen Sie darin nicht das Problem, dass in Berlin damit möglicherweise wertvolle Altbausubstanz zerstört wird?
Herr von Lüdeke! Sie sprechen ein wirklich wichtiges Thema an. Sie wissen, dass rund 3 Prozent des Berliner Gebäudebestandes unter Denkmalschutz steht. Natürlich kann man nicht mit einem Klimaschutzgesetz allgemeine Vorgaben auch für denkmalgeschützte Gebäude vorgeben – das leuchtet jedem unmittelbar ein. Der Kollege Arndt hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir uns bei einem vorsehen müssen: Wir können nicht sagen, nur weil ein Gebäude unter Denkmalschutz steht, sind damit automatisch alle Klimaschutzvorgaben obsolet, und bei diesen Gebäuden muss man nichts tun. Das wäre der falsche Ansatz. Man muss beides beachten: erstens die Klimaschutzvorgaben, zweitens erhaltenswerte Fassaden, erhaltenswerte Gebäude auch nicht bloß in der Optik zu erhalten. Es gibt aber, wie Sie wissen, auch im Geschosswohnungsbau Gebäude, die aus bestimmten Bauperioden stammen und unter Denkmalschutz stehen. Das sind teilweise einfache Fassaden, die sich wunderbar für eine Wärmedämmung eignen. Warum, bitte schön, sollte man
es grundsätzlich ausschließen, dass man dort Klimaschutzvorgaben umsetzt und dass die zum Teil auch unter das Klimaschutzgesetz fallen? – Dafür gibt es keine vernünftige Begründung; der Kollege Arndt und ich sind da zu 100 Prozent einer Meinung.
Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass das Land Berlin eine große Aufgabe beim Klimaschutz insgesamt hat, wenn wir uns vergegenwärtigen, dass dieses Gesetz bisher in einem Arbeitsentwurf vorliegt – ich bin selbst gespannt, inwieweit die Senatorin heute daraus neue Dinge vortragen kann, die es, zumindest in ihrer Verwaltung abgestimmt, gibt und die danach in die Senatsbefassung gehen und abschließend dem Parlament – hoffentlich bis zur Sommerpause – vorgelegt werden können, ein echter, abgestimmter Senatsentwurf –, dann, Kollege Czaja, meine Damen, meine Herren, beginnt für uns als Parlament die harte, echte Arbeit an diesem Gesetzentwurf. Nachdem der Senat hoffentlich gesagt haben wird, das ist unser Gesetzentwurf, haben wir in der zweiten Jahreshälfte 2010, wenn wir uns anstrengen, einen wirklich harten Arbeitsplan, denn wir als SPD-Fraktion werden diesen Gesetzentwurf noch einmal mit der Stadtöffentlichkeit ausführlich diskutieren. Das, was der Regierende Bürgermeister, was die Umweltsenatorin als Senatsentwurf vorlegen, geben wir noch einmal in die Stadtgesellschaft, an die Verbände, an die Institutionen; wir werden dazu eine große Anhörung durchführen, um klären zu können: Was meint ihr zu diesem offiziellen Entwurf eines Klimaschutzgesetzes? Was können wir davon schultern, was davon können wir nicht schultern? Dann werden wir zusammen Verantwortung zeigen müssen, nicht nur die beiden Regierungskoalitionen, auch die anderen Parteien, und insbesondere die grüne Fraktion und die FDPFraktion werden anhand eines konkreten Gesetzentwurfs zeigen müssen, ob sie es mit dem Klimaschutz ernst meinen. Uns ist es ernst, und ich hoffe und glaube auch, dass wir dieses Gesetz zu einem erfolgreichen Abschluss bringen werden. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Buchholz! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Wilke das Wort. – Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Herr Kollege Buchholz! Wenn Sie den VDGN hier schon erwähnen, dann sei mir gestattet zu sagen, dass man denen vielleicht den Auftrag geben sollte, einen ordentlichen Gesetzentwurf vorzulegen, dann haben wir endlich mal etwas mit Substanz. Sie erwähnen ja selbst, dass es endlich einen abgestimmten Gesetzentwurf geben müsse, und damit können Sie ja nur meinen, dass der jetzige Entwurf der Senatorin, dieser dritte Ansatz, untauglich und ungeeignet für eine Debatte ist.