der Schaffung der integrierten Sekundarschule zu tun. Sie sind allein Folge der Schulzeitverkürzung auf 12 Jahre bis zum Abitur. Vor dem Problem, das Sie heute ansprechen, hätten wir also anyhow, wie man Neudeutsch sagt, gestanden, außer dann, wenn Berlin darauf verzichtet hätte, einen 13-jährigen Weg zum Abitur anzubieten. Ich gehe davon aus, dass dies nicht in Ihrer Intention ist.
Damit aber das Abitur in allen Bundesländern gegenseitig anerkannt wird, hat sich die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, dass von den Klassen 5 bis zum Abitur – unabhängig davon, ob nach 12 oder 13 Jahren – 265 Wochenstunden erteilt werden müssen, wobei davon 5 Wochenstunden Wahlunterricht angerechnet werden. Diese KMK-Forderung erfüllt das Land Berlin voll umfänglich auch für das Abitur nach 12 Jahren und selbstverständlich nach 13 Jahren. Jetzt ist nicht die Zeit und der Ort, über den Sinn zu reden, weil ich davon ausgehe, dass niemand in diesem Raum ein Interesse daran hat, die Anerkennung des Berliner Abiturs infrage zu stellen.
Der KMK-Beschluss hat zur Folge, dass die Schülerinnen und Schüler in den Klassen 5 und 6 der Grundschule und danach im Gymnasium mehr Unterricht absolvieren müssen. Dafür haben wir seit dem Schuljahr 2004/2005 – seitdem wusste es jeder, der es wissen wollte – die Stundentafel ab Klasse 5 aufwachsend verstärkt, sodass mehr Unterricht erteilt wird. Diese Schülerinnen und Schüler kommen im Schuljahr 2010/2011 erstmals in die gymnasiale Oberstufe und machen dann ihr Abitur nach zwölf Jahren. Die Ausweitung der Stundentafel gilt natürlich auch für die Kursphase der gymnasialen Oberstufe. Es wäre völlig unverständlich und nicht vermittelbar, wenn wir den 9.- und 10.-Klässlern im Gymnasium 34 Unterrichtsstunden zumuten, den Oberstufenschülerinnen und -schülern aber deutlich weniger. Zur Einhaltung der KMK-Standards sind in den beiden Schuljahren der Kursphase am Gymnasium 66 Wochenstunden zu erteilen, also 33 weniger als teilweise in der Mittelstufe Unterricht pro Schuljahr und Woche. Das hat wiederum zur Folge, dass die Schülerinnen und Schüler in diesen zwei Schuljahren zu den bisherigen 8 Leistungskursen und 25 Grundkursen zusätzlich 7 Grundkurse, Zusatzkurse oder fächerübergreifende Seminarkurse belegen müssen. Dies ist, soweit ich es sehe, unbestritten, das ist die Belegverpflichtung.
Bei der Einbringverpflichtung ist es bisher so gewesen, dass diese mit der Belegverpflichtung identisch ist. Das hängt damit zusammen, dass die Zahl der Stunden, die in der Oberstufe in den zwei relevanten Jahren gehalten werden müssen, übereinstimmt mit der Zahl der Kurse, die man einbringen muss, sodass da keine Entscheidung zu fällen ist. Jetzt haben wir die Erhöhung dieser Belegverpflichtung, während die Einbringverpflichtung als KMK-Vorgabe nicht erhöht worden ist. Daraus ergeben
sich prinzipiell drei Möglichkeiten. Einmal lässt man es bei der bisherigen Einbringverpflichtung, dann muss nur sehr viel mehr belegt werden. Dies tun einige Länder. Oder aber man verpflichtet die Schülerinnen und Schüler, alles einzubringen, was sie belegt haben – auch das machen einige Bundsländer. Oder man geht einen mittleren Weg. Man ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, einige Kurse, die sie zwar belegen müssen, nicht einzubringen, was entsprechende Folgerungen hat.
Bei der Beurteilung der Situation muss man die Sache aus Sicht der Schülerinnen und Schüler und aus Sicht der Schule sehen. Aus Sicht der Erstgenannten kann man es als eine Erleichterung oder als eine Erschwernis ansehen. Eine Erleichterung ist es dann, wenn man zusätzliche Kurse belegt, in denen man besonders leistungsstark ist, weil man dadurch die Möglichkeit der Notenverbesserung erhält. Ein Erschwernis ist es, wenn man zusätzlich Kurse einbringt, in denen man schlechter ist als im Durchschnitt. Außerdem muss man dies in Bezug auf den Sinn des Unterfangs beurteilen. Aus Sicht der Schule wiederum sieht die Sache so aus, dass die pädagogische Aufgabe, Interesse bei den Schülerinnen und Schülern zu wecken, und damit Mitarbeit und produktives Lernen in der Schule zu organisieren,
sicher größer ist, wenn die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, dieses auch leistungssteigernd in der Note sich widerspiegelnd nachher im Abitur unterzubringen. Das führt dazu, dass man sowohl in die eine oder in die andere Richtung entscheiden kann, wie letzten Endes die Beispiele der anderen Bundesländer zeigen.
Ich habe mich entschlossen, einen Vorschlag für die Verordnung in die Anhörung zu bringen, der es ermöglicht, von den mehr zu belegenden Verpflichtungen einen gewissen Teil nicht einbringen zu müssen. Wir werden die Anhörung, wie es sich gehört, auswerten und danach entscheiden.
Natürlich werden die Ganztagsgymnasien nicht schlechter ausgestattet als die integrierten Sekundarschulen. Sowohl für die Ganztagsgymnasien als auch für die integrierte Sekundarschule sind Schülerarbeitsstunden in Form von Lehrerstunden vorgesehen.
Beide Schularten erhalten so viele Stunden, dass jeweils ein Wochenstundenvolumen von 34,75 Stunden erreicht wird. Die zusätzlich notwendigen Schülerarbeitsstunden sind logischerweise – wie die Schulexperten in den anderen Fraktionen sicher wissen – unterschiedlich, weil die Stundentafeln der beiden Schulformen unterschiedlich
Für beide aber – das Gymnasium wie für die integrierte Sekundarschule – ist zudem der gleiche Faktor für Erzieherinnen und Erzieher bzw. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter vorgesehen. Eine Gleichbehandlung ist damit garantiert.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Steuer von der Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Steuer!
Danke sehr! – Herr Senator! Sie werden uns auch durch ellenlanges Vortragen der Dinge, die wir schon wissen, nicht davon abhalten, Fragen zu stellen.
[Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion): Sie stellen auch immer die gleichen Fragen! – Weitere Zurufe von Wolfgang Brauer (Linksfraktion) und Uwe Doering (Linksfraktion)]
Meine Frage lautet: Habe ich Sie also richtig verstanden, dass Sie nicht ausschließen können, dass es am Ende in Berlin ein Zweiklassenabitur dahin gehend geben wird, dass die Schüler an Gymnasien in größeren Klassen sitzen, weniger Sozialarbeiter haben, in kürzerer Zeit mehr Stoff absolvieren und dann auch noch mehr Kurse in die Abiturnote einbringen müssen als die Schüler an den Sekundarschulen?
Herr Steuer! Ich schließe es aus, dass es zwei Klassen von Abitur in Berlin geben wird. Ich bin wild entschlossen, das Grundgesetz dahin gehend zu respektieren, dass Gleiches gleichartig und Ungleiches ungleichartig zu behandeln ist.
Und wenn wir uns hier in Berlin entschließen, ein Angebot an junge Menschen zu machen, dass sie nicht alle im Gleichschritt in 12 Jahren zum Abitur „getrieben“ werden, und wir die Konsequenz ziehen, dass es auch in 13 Jahren möglich sein muss, dann muss es Unterschiede in der Organisation der einzelnen Schulformen geben.
[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Mieke Senftleben (FDP): Soll doch gleichwertig sein? Das ist doch das Ziel?]
Herr Senator! Ich will mich hier wirklich zurückhalten, denn das war eben sechs Minuten lang, das reicht eigentlich. Sie hatten angedeutet, dass es eine Anhörung geben wird. Ich meine, es wird Zeit, dass es diese Anhörung gibt,
damit es die Gymnasien auch wissen, wie sie damit umgehen. Frage: Wann passiert es, sodass wir auch wirklich etwas vorliegen haben werden, worüber wir dann definitiv diskutieren können, und nicht nur „Mutmaßungen über Jakob“ anstellen?
Für das nächste Jahr steht die Regelung fest. Ich gehe davon aus, dass Sie das auch wissen. Dann darf ich sie noch einmal wiederholen, weil Sie mich fragen.
sodass Sie möglicherweise auch von den Damen und Herren in diesem Saal verstanden werden, die nicht alle komplizierten Schulvorschriften auswendig wissen. Es ist so, dass für das nächste Jahr die Situation geregelt ist: Einbringverpflichtung ist Belegverpflichtung, und die entsprechende Verordnung ist schon in der Anhörung, und zwar, wie es die normalen Verfahren in Berlin vorschreiben, bei den entsprechenden Gremien. Ich gehe davon aus, dass die Rückmeldungen zügig erstellt werden.
1. Welches Ergebnis liegt für die im Februar abgeschlossenen Nachverhandlungen des S-Bahnvertrages vor?
2. Für wie erfolgreich hält der Senat seine Verhandlungsstrategie, und was will er unternehmen, um die S-Bahn zu einer Vertragsänderung zu bewegen, damit sie für hundertprozentige Bezahlung auch 100 Prozent Leistung erbringt?