Die Vorgänge um das Klimaschutzgesetz zeigen einen erschöpften und unkoordinierten Senat, einen Senat, der es nicht mehr schafft, sich auf eine Richtung zu einigen, und einen Regierenden Bürgermeister, der unwillig ist, von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber einen Anspruch darauf, dass diese Regierung regiert und nicht nur die nächsten anderthalb Jahre herumdümpelt. Auch deshalb wollen wir als FDP-Fraktion heute in der Aktuellen Stunde dieses Thema diskutieren. Vielen Dank!
Danke schön, Herr Kollege Schmidt! – Ich lasse abstimmen, und zwar zuerst über den Antrag der FDP-Fraktion, da sich für diesen eine Mehrheit abzeichnet. Wer dem Antrag der FDP-Fraktion seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen! – Das sind
FDP, SPD, Bündnis 90 und die Linke. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der CDU einstimmig so beschlossen. Ich rufe das Thema dann als Punkt 3 der Tagesordnung auf. Die übrigen Themen haben damit ihre Erledigung gefunden.
Dann möchte ich Sie auf die Ihnen vorliegende Konsensliste sowie auf das Verzeichnis der Dringlichkeiten hinweisen. Ich gehe davon aus, dass allen eingegangenen Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. Sollte das im Einzelfall nicht Ihre Zustimmung finden, bitte ich um entsprechende Mitteilung.
An Senatsmitgliedern ist heute ab ca. 19 Uhr der Regierende Bürgermeister entschuldigt, weil er an einer Abendveranstaltung von Air Berlin im Rahmen der Internationalen Tourismusbörse teilnimmt.
Ich schlage vor, die Fragen mit den Nummern 4 und 6 mit dem Kontext „Bundesmittel für den Arbeitsmarkt“ zusammen aufzurufen und zu behandeln. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Dann verfahren wir so.
hat nunmehr der Abgeordnete Oberg von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Oberg, Sie haben das Wort!
1. Nach welchen Kriterien soll zukünftig die Finanzierung der Hochschulen im Rahmen der Hochschulverträge gestaltet werden, und welche Veränderungen erwartet der Senat in Bezug auf die Situation von Lehre und Forschung?
2. In welchem Umfang sind bei der Erarbeitung des Finanzierungsmodells die Bedürfnisse und Wünsche der Hochschulen berücksichtigt worden, nachdem diese keinen gemeinsamen Vorschlag vorlegen konnten?
Danke schön, Herr Kollege Oberg! – Darf ich, bevor wir die Antworten hören, darum bitten, dass die Gespräche möglichst draußen, jedenfalls am Rande und dann leise geführt werden, damit wir unsere ungeteilte Aufmerksamkeit dem Senat und den Fragestellern zuwenden können! Der Bildungssenator hat das Wort. – Bitte schön, Herr Prof. Zöllner!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Oberg! Zur Frage 1: Durch die Einführung der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung werden die Autonomie und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Hochschulen nachhaltig gestärkt. Gleichzeitig bedeutet die Systemumstellung eine Professionalisierung der Hochschulsteuerung, indem sie gesellschaftlich gewünschte und politisch notwendige Leistungsanreize setzt.
Die Zuweisungen an die Hochschulen werden künftig in drei Bereichen unterschieden: Zum Ersten eine leistungsunabhängige Sockelfinanzierung, zum Zweiten eine leistungsbasierte Finanzierung des Bereichs Lehre und zum Dritten eine leistungsbasierte Finanzierung der Bereiche Forschung, Wissenstransfer, künstlerische Entwicklungsvorhaben, darunter auch Gleichstellung und – neuhochdeutsch – Diversity und akademische Weiterbildung.
Zu den allgemeinen Zielsetzungen zählen die Gewährleistung größerer Planungssicherheit für die Hochschulen, die aufgaben- und leistungsbasierte Bemessung der Zuschüsse, die Setzung von stärkeren Anreizen und die Schaffung von mehr Transparenz bei der Bemessung und Verwendung der Mittel beziehungsweise der Leistungen der Hochschulen. Konkret bedeutet dies zusätzliches Geld für unter anderem folgende Leistungen wie etwa erstens die Bereitstellung von bis zu 6 000 zusätzlichen Anfängerstudienplätzen zur Aufnahme des doppelten Abiturjahrgangs 2012. Das heißt, die Studierchancen für Berlin bleiben für den doppelten Abiturjahrgang gesichert, weil das genau die Größenordnung ist, in der wir in diesem Jahr mehr Abiturienten in Berlin aus der Schule entlassen werden. Kein anderes Bundesland hat meines Wissens eine solch präzise Zukunftsvision im Bezug auf die Studienplätze.
Zweitens: Die Senkung der Studienabbrecherquote und somit mehr erfolgreiche Studienverläufe. Hier wird also die Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen mit Geld belohnt.
Drittens: Die Stärkung der Forschung und die Steigerung der Drittmitteleinnahmen: Für starke Forschungseinrichtungen wie etwa für die Einwerbung von Sonderforschungsbereichen den Gewinn international anerkannter „european research grants“ oder Erfolge bei der Exzellenzinitiative bringen den Hochschulen noch einmal zusätzliche Einnahmen.
Viertens: Der Ausbau des Wissenstransfers und damit auch die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung wird honoriert, das heißt, Kooperationen mit der regionalen Wirtschaft werden gezielt und zusätzlich belohnt.
Fünftens: Die Gleichstellung der Geschlechter. Es ist daran zu erinnern, dass Berlin jetzt schon eine Spitzenstellung bei der Frauenförderung in der Bundesrepublik
Sechstens: Der Weiterbildungsmarkt in Deutschland wird insbesondere von den Hochschulen nicht hinreichend in den Blick genommen. Wir bieten den Hochschulen mit unserem System die Möglichkeit, hier in Deutschland Vorreiter zu werden.
Besonders wichtig ist: Während im bisherigen System die Hochschulen mehr Geld durch zusätzliche Leistungen nur dann erhalten konnten, wenn andere Berliner Hochschulen geringere Leistungen erzielt hatten, garantiert das neue System mehr Geld bei zusätzlichen Leistungen unabhängig von einem solchen gegenläufigen Trend.
Zur Frage 2: Die wesentlichen Eckpunkte der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung wurden in den Hochschulverträgen für die Jahre 2010 bis 2013 festgelegt, die die Hochschulen und ich nach zahlreichen Abstimmungsrunden im Januar 2010 einvernehmlich unterschrieben haben. Ich erinnere daran, dass die Präsidenten dies vor der Presse sehr gelobt haben. In dem jetzt vorliegenden Modell mussten die unterschiedlichen Wünsche von Universitäten und Fachhochschulen berücksichtigt werden, sodass nun mit allen Hochschulen ein Ergebnis erzielt werden konnte. Dass das intern durch die Hochschulen selbst nicht zustande gekommen ist, ist vermutlich nachvollziehbar. Die ausgewählten Indikatoren, die teilweise direkt von den Vorschlägen der einzelnen Hochschultypen übernommen worden sind, spiegeln nun die unterschiedlichen Aufgabenstellungen der einzelnen Hochschultypen wider. Damit ist das Benehmen mit den Hochschulen hergestellt, wie es in den Verträgen vorgesehen ist. Transparenz und Planbarkeit für die Hochschulen sind gewährleistet.
Selbstverständlich hätten einzelne Hochschulen oder Hochschultypen im Detail eine andere Lösung präferiert, aber es ist sicher Aufgabe der Senatsverwaltung und mir, ein Modell zu finden, mit dem alle Hochschulen gleich gut arbeiten können. Offensichtlich ist uns dies gelungen.
Vielen Dank! – Herr Senator! Wie beurteilen Sie Aussagen von Hochschulvertretern und Medienberichte, nach denen durch das von Ihnen vorgestellte Modell nicht alle Mittel, so, wie im Hochschulvertrag vereinbart, an die Hochschulen fließen; ist etwas daran, geht den Hochschulen irgendwo auch nur ein Cent verloren?
Angesichts der Rechenkapazität in den Hochschulen können Sie sich vorstellen, wenn daran irgendetwas wäre, hätten die Präsidenten mir dies sofort angezeigt und sich beschwert. Ich darf Ihnen versichern: Jeder Cent, nicht nur jeder Euro, geht dorthin wie vereinbart.
in dem die Gymnasiasten mehr Kurse in die Abiturnote einbringen als die Oberstufenschüler der Sekundarschulen?
2. Werden die Ganztagsgymnasien personell schlechter ausgestattet als die Sekundarschulen, oder ist eine absolute Gleichbehandlung garantiert?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Steuer! Zur Frage 1: In Berlin wird es auch in Zukunft ein Abitur geben, das in zwei Geschwindigkeiten erreicht werden kann – nach 12 Jahren am Gymnasium oder nach 13 Jahren in der integrierten Sekundarschule und in den beruflichen Gymnasien, wobei auch an integrierten Sekundarschulen, daran sei erinnert, der 12-jährige Weg zum Abitur prinzipiell möglich ist.
Lassen Sie mich eines vorweg klarstellen, weil in Ihrer Frage etwas anderes mitschwingt: Die unterschiedlichen Beleg- und Einbringverpflichtungen in der gymnasialen Oberstufe haben nichts mit der Schulstrukturreform oder