Protocol of the Session on February 1, 2007

[Beifall bei der SPD – Beifall von Marion Platta (Linksfraktion)]

Insofern kann ich Irritation oder falsches Zitieren von Ihrer Seite nicht nachvollziehen. – Danke!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank, Frau Koch-Unterseher! – Wir fahren fort in der Redeliste. Für die CDU-Fraktion hat jetzt Herr Goiny das Wort. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir jetzt von der SPD-Fraktion gehört haben, dass man sich zu einer Verlängerung dieser Regelung durchringen möchte, was wir ausdrücklich begrüßen, so macht der Antrag der FDP aus unserer Sicht dennoch Sinn,

[Beifall von Sebastian Czaja (FDP)]

weil die Ankündigungen, die wir hier hören, auch in der letzten Wahlperiode von der Koalition kamen.

In der Tat hat der Wissenschaftssenator uns im Ausschuss vor drei Wochen erklärt, dass er eine Stärkung der Autonomie der Universitäten und Hochschulen in Berlin erreichen möchte. Wir haben das der Regierungserklärung des Regierenden Bürgermeisters entnehmen dürfen. Wir hoffen also, dass der Ankündigung in dieser Wahlperiode auch Taten folgen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Erprobungsregelung verlängert wird, und zwar, solange wir die Hochschulgesetznovelle nicht haben, vorübergehend, aber wir möchten diese Erfahrungen auch dauer

haft für die Universitäten und Hochschulen gesichert wissen.

Als die Erprobungsklausel 1997 unter dem damaligen CDU-Wissenschaftssenator Radunski eingeführt wurde, war das zusammen mit den Hochschulverträgen ein Baustein dafür, dass sich die Berliner Hochschullandschaft so entwickeln konnte, wie sie sich bis heute entwickelt hat, z. B. mit den Erfolgen des Exzellenzwettbewerbs in diesen Wochen. Insofern ist das, was damals geplant wurde, gelungen. Es hat dazu beigetragen, dass Profilbildung und Leistungsfähigkeit in den Berliner Universitäten Platz greifen konnten. Das ist ein wichtiger Standortvorteil, den sich die Berliner Hochschullandschaft mit dieser Regelung erarbeitet hat.

Deshalb sind wir der Auffassung, dass wir an dieser Stelle mindestens eine Verlängerung brauchen, aber auch eine Übernahme einer entsprechenden Regelung in das neue Hochschulgesetz. Wir würden vom Senat gerne wissen, wie die Zeitplanung konkret aussieht. Es ist zwar nett, dass wir hier eine Auskunft von der SPD-Fraktion bekommen, aber vielleicht sieht auch der Herr Senator sich in der Lage, uns über das, was er uns vor drei Wochen im Ausschuss gesagt hat, hinaus präzisere Informationen zu geben.

Schließlich sind wir der Auffassung, dass die Partizipation und die Beteiligung der an der Hochschule Mitwirkenden ein wesentlicher Faktor ist, der hier berücksichtigt werden muss. Wir glauben aber im Ergebnis, dass insbesondere die Studierenden ein Anrecht darauf und ein höheres Interesse daran haben, dass die Qualität des Studiums an erster Stelle steht und damit ihre beruflichen Perspektiven eine entsprechende Grundlage auch in ihrem universitären Dasein bereits finden. Insofern begrüßen wir die Initiative der FDP und werden ihr im Ausschuss auch zustimmen. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU und der FDP]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goiny! – Für die Linksfraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Dr. Albers das Wort. – Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Haushaltsstrukturgesetz vom März 1997 wurde den Berliner Hochschulen die Möglichkeit gegeben, andere Organisationen und Leitungsstrukturen als die gesetzlich vorgeschriebenen zu erproben. Seither können durch die zuständige Senatsverwaltung auf Antrag der Hochschulen mit der in das Berliner Hochschulgesetz eingefügten Erprobungsklausel zeitlich begrenzte Abweichungen von verschiedenen Paragrafen des Berliner Hochschulgesetzes zugelassen werden. Diese Ausnahmemöglichkeit hatte, wie es in der Erprobungsklausel heißt, den Sinn, neue Modelle der Leitung, der Organisation und der Finanzie

rung mit dem Ziel der Vereinfachung der Entscheidungsprozesse, der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und insbesondere der Erzielung eigener Einnahmen der Hochschulen zu erproben. Zweck dieser Regelung sollte es sein, möglicherweise nicht besonders sinnvolle, sich gegenseitig behindernde oder ineffiziente Strukturen durch andere, hochschulspezifisch besser geeignete Gremienstrukturen zu ersetzen, die den Gegebenheiten und Anforderungen der jeweiligen Hochschule angepasst waren.

Die Hochschulen in Berlin haben in höchst unterschiedlicher Weise von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Ich zitiere Sie, Frau Schillhaneck, Sie erinnern sich: AStA der FU, Papier von 2003/2004, „Alle Macht den starken Männern, jetzt oder nie: Monarchie!“. – Während die einen die damit verbundene Chance nutzten und z. B. Spielräume für eine demokratische Gestaltung ihrer Strukturen ausloteten, begriff man an anderer Stelle den Auftrag, neue Modelle der Leitung zu finden, als Gelegenheit, die leidige Mitbestimmung aller Beteiligten in den universitären Gremien endlich abzuwickeln. Die Aufforderung zur Vereinfachung der Entscheidungsprozesse an den Hochschulen wurde in verträumter Reminiszenz gar hochherrschaftlich in dem Sinn interpretiert, dass es die höchste Form der Vereinfachung ist, alle wesentlichen Entscheidungen in eine Hand zu legen, um ins Biotop präsidialer Herrlichkeit zurückkehren zu können.

Wie dem auch sei, es gilt jetzt – wie es die Intention der Erprobungsregelung war –, die unterschiedlichen Erfahrungen aus der Anwendung dieser Regelung an den verschiedenen Hochschulen zu evaluieren und die Ergebnisse dieser längst überfälligen Evaluation in die Diskussion zur Ausgestaltung des neuen Berliner Hochschulgesetzes einfließen zu lassen. Natürlich macht es Sinn, diese Erprobungsregel deshalb noch einmal zu verlängern. Durch den Antrag der Fraktion der FDP aber sollen vollendete Tatsachen geschaffen werden und die an den Hochschulen entstandenen Strukturen ohne hochschulöffentliche Bewertung und ohne öffentliche und parlamentarische Diskussion unbefristet festgeschrieben werden. Das werden wir nicht mitmachen!

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Die beabsichtigte Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes wird so unterlaufen. Das war nicht die Absicht, die mit der Erprobungsklausel verbunden war, wie ja schon die Bezeichnung deutlich macht. Wir brauchen die Novellierung des Berliner Hochschulgesetzes, wir brauchen sie bald, weil wir weitestgehende Autonomie und Planungssicherheit für unsere Hochschulen benötigen. Unter Autonomie verstehe ich jedoch nicht, dass VW, die Deutsche Bank oder Schering an unseren Hochschulen mitreden dürfen, aber die Studierenden und die Beschäftigten, die Berliner Steuerzahler und das gewählte Berliner Parlament nicht.

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Wir benötigen deshalb eine kritische Bestandsaufnahme und eine offene Diskussion aller hochschulpolitischen Erfahrungen mit allen Beteiligten, gegebenenfalls aber auch eine Korrektur entstandener, überkommener hierarchischer Strukturen. Es ist kein Geheimnis, dass es in den Koalitionsparteien unterschiedliche Vorstellungen zur Ausgestaltung der inneren Strukturen unserer Hochschulen gab und vielleicht noch gibt. Das ist wohl auch einer der Gründe, warum sich der Prozess der Novellierung hingezogen hat.

Ich bin sicher, auf der Grundlage des gemeinsamen programmatischen Ansatzes, dass alle Gruppen an der Hochschule wirksame Mitwirkungsrechte erhalten müssen und der Einsicht, dass die demokratische Partizipation aller am Wissenschaftsprozess beteiligten Gruppen Voraussetzung ist für die Stärkung der Autonomie unserer Hochschulen und Bedingung für den weitgehenden Rückzug des Gesetzgebers und der Wissenschaftsverwaltung aus der Detailsteuerung, werden wir ein Berliner Hochschulgesetz entwickeln, dass unseren Hochschulen nicht nur jede notwendige Autonomie gewährt, sondern ihnen auch durch ihre demokratische Verfasstheit und die Transparenz ihrer Entscheidungsstrukturen besondere Attraktivität in der bundesdeutschen Hochschullandschaft verleiht. Auch so kann man Exzellenz entwickeln! – Vielen Dank!

[Beifall bei der Linksfraktion – Dr. Martin Lindner (FDP): Sehr exzellenter Quatsch!]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Albers! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Schillhaneck. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Albers! Ja, ich entsinne mich sehr gut an den Text, den ich damals geschrieben habe. Ich stehe noch heute dazu.

[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Wunderbar!]

Der Antrag, den Sie uns vorgelegt haben, reizt offensichtlich an sehr vielen Punkten. Das fängt damit an, dass Sie im Titel einen Begriff verwenden, der dort eigentlich nicht hingehört, nämlich den der Autonomie. Eigentlich bezieht sich Ihr Antrag lediglich auf eine Verfahrensangelegenheit, auf die Frage, bis wann die Erprobungsverfassungen der Hochschulen dieser Stadt – nicht nur der Universitäten, Herr Goiny! – befristet sind.

Meine erste Frage an Sie wäre gewesen – aber nun haben die Herrschaften von der Koalition es vorher bereits beantwortet –, ob Sie irgendeinen konkreten Hinweis darauf haben, dass die Koalition nicht das tun würde, was sie bis jetzt stets getan hat: die Frist verlängern, weil man noch nicht fertig ist mit dem Schreiben des BerlHG. Wir teilen Ihre Kritik an der ewigen Verschiebung der BerlHG Novelle.

[Beifall bei den Grünen und der FDP]

Wir haben ein Gesetz, das zwar seit 1989 oder 1990 – ich weiß es nicht exakt – immer weiter fortentwickelt worden ist, aber ich werde nicht müde, dezent daraufhinzuweisen, dass sich seitdem einiges getan hat. Wir konnten seit dem Jahr 2002 immer wieder dem kleinen Schauspiel beiwohnen, das ceterum censeo oder vielleicht den Running Gag der Hochschulpolitiker und Hochschulpolitikerinnen der rot-roten Koalition zu hören, die Aussage nämlich, die BerlHG Novelle komme bestimmt noch in diesem Jahr, es werde aktiv an ihr geschrieben.

Das sind alles Punkte, bei denen wir ganz bei Ihnen sind. Aber das, was Sie jetzt damit vorhaben, das können wir nicht teilen. Zum einen tun Sie selbst den Hochschulen damit nichts Gutes. Das, was Sie tun, ist rein formal, lediglich eine Frist herauszustreichen und überhaupt nichts am Verfahren zu ändern. Mir ist immer noch nicht klar, was Sie eigentlich glauben, was Erprobungsverfassung mit Exzellenzwettbewerb zu tun hat. Mittlerweile haben alle Erprobungssatzungen und nicht nur die, die im Exzellenzwettbewerb gut dastehen.

[Beifall bei den Grünen]

Wenn jetzt zum Beispiel die FU der Ansicht wäre, dass sie, weil sie gut abschneidet im Exzellenzwettbewerb oder abgeschnitten hat, ihr Projekt jetzt genau so umsetzt, wie sie es eingereicht hat – da sind auch einige verwaltungsmäßige Änderungen enthalten –, müsste sie sich weiterhin an das alte Verfahren mit einem ruhenden Kuratorium, mit Gremien, die es eigentlich gar nicht mehr gibt, halten. Das fassen Sie alles nicht an! Ich frage mich, warum? – Vielleicht deswegen, weil es Ihnen hauptsächlich um den Symbolgehalt und den wunderschönen Autonomiebegriff im Titel geht, aber nicht wirklich um eine ehrliche Verbesserung der Lage für die Hochschulen. Das finde ich bedauerlich, weil ich nicht sicher bin, wo wir dann eigentlich mit Ihnen zusammen in der ausstehenden Diskussion über die notwendige BerlHG Novelle hinkommen.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Wir haben auch ein großes Interesse daran, dass die vorliegenden Erfahrungen aus dieser Erprobung ehrlich betrachtet und diskutiert werden, und zwar nicht nur von Hochschulleitungen, nicht nur von Evaluationsgremien unter der Leitung von Menschen, die bei einem großen Thinktank in Gütersloh beschäftigt sind, sondern insgesamt von allen an Hochschule, ihrem Zustandekommen und dem, was dort passiert, Interessierten und auch von denen, die an der parlamentarischen Kontrolle dieser Institution beteiligt sind. Das ist etwas anderes als nur das Fortschreiben von ganz unterschiedlichen Satzungen mit völlig unterschiedlichen Verfahren.

Ich weiß nicht, was Sie mit Ihrem Antrag wollen. Um vielleicht Ihre kleine Irritation über unsere inhaltliche Positionierung klarzustellen, Herr Czaja: Sie haben gesagt, wir würden wirr reden. Ich glaube jedoch, das hat eher etwas damit zu tun, dass wir möglicherweise etwas unter

schiedliche Einschätzungen dazu haben, was z. B. als erfolgreich zu gelten hat.

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Meiner Auffassung nach ist eine Satzung oder eine andere Verfassung, eine andere Gremienstruktur nicht nur deswegen erfolgreich, weil die Gremien kleiner oder die Sitzungen kürzer sind, sondern sie ist dann erfolgreicher, wenn mehr sachorientierte Entscheidungen getroffen werden, wenn das Zustandekommen der Entscheidungen demokratischer ist. Ich kann nicht nachvollziehen, warum für Sie zum Beispiel Professionalisierung von Entscheidungsfindung und Geschlechtergerechtigkeit oder Mitbestimmung ein Gegensatz ist. – Danke!

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung, wozu ich keinen Widerspruch sehe.

Die Fraktion der SPD hat auf die Benennung einer Priorität für die heutige Sitzung verzichtet. Damit entfällt der Tagesordnungspunkt 4 b.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 4 c:

Antrag

Sofortprogramm „Gewaltprävention“ zur Stärkung des Erziehungsauftrages und der Erziehungskompetenz an den Berliner Schulen

Antrag der CDU Drs 16/0198

in Verbindung mit

Dringlicher Antrag