Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Sie werden sich jetzt nicht wundern, dass ich das nicht parat habe.
Wahr ist aber, dass die Flottenverbräuche der Fahrzeuge, die üblicherweise im Fuhrpark vorhanden sind, diesen Grenzwert nicht erreichen. Das habe ich vorhin gesagt. Insofern muss man überlegen, welche Alternativen es gibt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Teilt der Senat die Auffassung, dass der Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen unter dem derzeitigen Anbieter nach wie vor nicht zufriedenstellend funktioniert und deshalb dringend optimiert werden muss?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Lehmann! Es wird Sie sicher nicht überraschen, dass ich Ihre Auffassung so, wie Sie sie formuliert haben, nicht teile. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich mit Ihnen der Überzeugung bin, dass ein so sensibles und kompliziert zu händelndes Beförderungssystem wie der Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen in Berlin weiter optimiert werden kann und muss. Es kommt uns darauf an, dass den Nutzern des Angebots ein verlässliches Angebot zur Verfügung steht.
Der Sonderfahrdienst hat sich seit der Übernahme der Regie durch die Genossenschaft WBT im Juli 2006 nach anfänglichen erheblichen Problemen – die wir alle verfolgen konnten – in den darauffolgenden Monaten bis zum Jahresende 2006 in punkto Service und Zuverlässigkeit verbessert. Sie wissen, dass wir intern eine Beschwerdestatistik im Landesamt für Gesundheit und Soziales führen. Aus dieser Beschwerdestatistik geht klar hervor, dass sich Verlässlichkeit und Pünktlichkeit der Fahrzeuge verbessert hat, dass die Erreichbarkeit der Regie besser geworden ist und dass es bei der Abrechnung der Eigenbeteiligung durchaus Fortschritte gegeben hat. Ich bin aber überzeugt davon, dass man noch sehr viel mehr tun kann.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, was in den letzten Jahren geschehen ist. Wir haben bei dem Sonderfahrdienst umfangreiche strukturelle Veränderungen vorgenommen, auch mit der Absicht, im Interesse der Menschen mit Behinderungen das Angebot zu optimieren. Wir haben zunächst die Kostenträgerfahrten aus dem System herausgelöst und die Landesmittel auf die Absicherung von Freizeitfahrten konzentriert. Gleichzeitig haben wir erreicht, dass die von den Nutzern seit Jahren geforderten Spontanfahrten möglich geworden sind. Dafür musste eine völlig neue Software eingerichtet
Dem System stehen begrenzte Kapazitäten zur Verfügung, die für den Normalbetrieb ausreichen, aber in Ausnahmesituationen natürlich an ihre Grenzen stoßen. Optimierungsnotwendigkeiten wird es deshalb bei dieser Art von Bedarfsverkehr immer wieder geben. Der Senat wird gemeinsam mit den Akteuren vor Ort an kreativen Lösungen arbeiten, um genau diese Sondersituationen in den Blick zu nehmen und hier Abhilfe zu schaffen.
Die allergrößte Herausforderung besteht bei diesem System darin, dass wir eine Balance zwischen der Spontanität schaffen, die von den Betroffenen gewünscht ist, und der dringend erforderlichen Verlässlichkeit. Im Hinblick auf die Zukunft haben wir in Berlin den Anspruch auf die Teilhabe und Sicherung der Mobilität für alle im Landesgleichberechtigungsgesetz verankert. Wir haben aber auch immer wieder verdeutlicht, dass darin auch ein wenig der Subsidiaritätsgedanke steckt. Wir wollen, dass auch Menschen mit Behinderungen den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können und er entsprechend ausgestaltet sein muss. Wir sind in Berlin diesbezüglich auf einem guten Weg. Auch hier gibt es noch erheblichen Veränderungsbedarf. Klar ist, dass es immer Menschen mit Behinderungen geben wird, die den öffentlichen Personennahverkehr nicht nutzen können. Für diese brauchen wir den Sonderfahrdienst, den wir deshalb auch erhalten werden.
Danke schön, Frau Senatorin Dr. Knake-Werner! – Jetzt gibt es bestimmt eine Nachfrage des Kollegen Lehmann. – Sie haben das Wort.
Danke schön, Herr Präsident! – Wie bewertet der Senat die koalitionsinternen Pläne, das Monopol beim Sonderfahrdienst aufzubrechen – somit für weitere Anbieter zu öffnen – und überdies ein einkommensabhängiges Nutzungsentgelt einzuführen, um den Nutzerinnen und Nutzern einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Lehmann! Ich kenne keine koalitionsinternen Diskussionen zu einer Veränderung der Regieleistungen und auch nicht darüber, dass es künftig einkommensabhängige Angebote in dem Sonderfahrdienst geben soll.
Ich bin immer offen für die Diskussion über gute Ideen und bessere Konzepte. Ich finde es auch dringend erforderlich, zu prüfen, ob es in anderen Regionen, in denen ein Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Privatbereich existiert, Möglichkeiten gibt. Ich bin allerdings der Meinung, dass man diesem System jetzt eine Chance geben sollte, sich zu stabilisieren, damit wir Vertrauen in die Verlässlichkeit dieses Systems zurückgewinnen können.
Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage von der Frau Abgeordneten Villbrandt von Bündnis 90! – Bitte schön, Frau Villbrandt, Sie haben das Wort!
Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Wie will der Senat mit den viel zu häufigen Pannen und viel zu häufigen Nichteinhaltungen der Vertragsbedingungen seitens des Regiebetreibers oder der beteiligten Unternehmen umgehen? Hat der Senat diesbezüglich ein Ausstiegsszenario? Warum erzählen Sie uns jetzt nicht, was Sie zu der Frage von Herrn Lehmann in der Abendschau gesagt haben?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Villbrandt! Das kann ich Ihnen gern erzählen. Ich habe erstens gesagt, das ist wohl deutlich geworden, dass ich sehr gerne hätte, dass jetzt Ruhe ins System kommt, und Überlegungen zu einem Ausstiegsszenario im Moment nicht aktuell für mich sind, allerdings – auch das habe ich deutlich gemacht – Optimierungsüberlegungen.
Bezüglich der Einkommensabhängigkeit finde ich – und da bin ich mir mit den Betroffenen einig –, dass der Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderungen ein Angebot ist, das den Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen ermöglichen soll. Einen Nachteilsausgleich kann man jedoch bekanntermaßen nicht einkommensabhängig machen. Insofern würde ich es begrüßen, wenn wir diese Diskussion nicht weiterführten.
Jetzt geht es weiter mit der siebten Frage, der Frage des Kollegen Dr. Albers von der Fraktion Die Linke zum Thema
1. Wie bewertet der Senat die neue Studie „Monitoring eHealth Deutschland 2007“, die zu der Einschätzung kommt, dass mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vermeintlich bis zu 500 Millionen € im Gesundheitswesen eingespart werden könnten, und hält er diese Einsparungsbewertung für plausibel?
2. Teilt der Senat die Auffassung, dass bei der Bewertung des Nutzens der elektronischen Gesundheitskarte neben diesen Kostenaspekten insbesondere Fragen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt zu stehen hätten?
Danke schön, Herr Kollege Dr. Albers! – Frau Senatorin Lompscher hat das Wort. – Bitte schön, Frau Senatorin!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Aufwands- und Nutzensbewertung der elektronischen Gesundheitskarte ist außerordentlich komplex und problematisch. Die angefragte Studie „Monitoring eHealth Deutschland 2007“ wurde zwar laut Pressemitteilung am 23. Januar veröffentlich, sie liegt uns allerdings noch nicht vor. Nach einer früheren Studie zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom Juli 2006 verursacht die Einführung der vollständigen Infrastruktur in einem Zeitraum über fünf Jahre geschätzte Kosten zwischen 2,4 und 3,6 Milliarden €. Dazu kommen geschätzte Kosten für die Erstausgabe der elektronischen Gesundheitskarte von 585 Millionen €. Der Erwartungswert für den Nutzen der Karte – also die Einsparungen – nimmt nach dieser Studie erst nach acht bis neun Jahren positive Werte an. Die Bewertung der neuen Studie kennen wir – wie gesagt – zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht.
Zu Ihrer zweiten Frage: ausdrücklich ja! Der Senat teilt die Auffassung, dass dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Patientinnen und Patienten eine zentrale Rolle bei der Nutzensbewertung der elektronischen Gesundheitskarte zukommt. Nach den gegenwärtigen Planungen soll diese Karte einen verpflichtenden administrativen Teil und einen freiwilligen medizinischen Teil enthalten. Im Pflichtteil sollten die Daten der bisherigen Krankenversicherungskarte sowie der Zuzahlungsstatus gespeichert werden, im freiwilligen medizinischen Teil können unterschiedlichste Daten medizinischer Art einge
tragen werden – Notfalldaten, Blutgruppe, Befunde, Diagnosen usw. –, darüber hinaus aber auch solche, die die Versicherten selbst zur Verfügung stellen, also Patientenverfügungen, Daten über in Anspruch genommene Leistungen usw.
Nach meiner festen Überzeugung soll jede Patientin und jeder Patient selbst darüber entscheiden, ob und welche medizinische Daten auf dieser Karte gespeichert werden. Dies ist auch bei der Planung der Karte berücksichtigt worden, und so ist in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz festgelegt worden, wer genau und unter welchen Voraussetzungen auf die individuellen Patientendaten zugreifen darf.
Dessen ungeachtet ist bei der Nutzensbewertung aber wichtig, eine übergeordnete Frage in den Mittelpunkt zu stellen, nämlich ob diese Neuerung unmittelbar den Menschen und ihrer Gesundheit zugute kommt, ob dadurch mehr Qualität, mehr Sicherheit in der Arzneimitteltherapie und mehr Effizienz im Gesundheitswesen zu erwarten ist. Diesen vom Bundesministerium für Gesundheit selbst gesetzten Kriterien muss die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte letztlich entsprechen. Die Bewertung kann gegenwärtig noch nicht abschließend sein.
Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage? – Bitte schön, Herr Kollege Albers! Sie haben das Wort!
Frau Senatorin! Beeinflusst diese Studie die Haltung, die die Senatsverwaltung zur Einführung der Gesundheitskarte bisher eingenommen hat?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich habe deutlich gemacht, dass wir sehr hohe Maßstäbe anlegen, sodass wir diesem Anliegen im Moment eher skeptisch gegenüberstehen.
Dann geht es weiter mit der Frage Nr. 8 der Kollegin Ramona Pop von Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Pop! Sie fragen: