Protocol of the Session on January 28, 2010

Frau Senatorin! Man fragt sich natürlich, wie diese Gesellschaften durch den Senat gesteuert werden, wenn sie so schwerwiegende Fehler machen können. Ich möchte Sie aber fragen: Was steckt dahinter? Könnte es sein, dass die HOWOGE diese Wohnungen gar nicht übernehmen wollte, dass sie dazu durch den Senat angewiesen oder gezwungen wurde und dass das gegenwärtige Schauspiel ein Protest gegenüber der Öffentlichkeit ist? Können Sie sagen, wie hoch der Kaufpreis gewesen ist?

Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kenne den Kaufpreis nicht. Bei einer Wohnungsbaugesellschaft wie bei einer Person zu psychologisieren – nämlich in einer Art und Weise, dass jemand protestiert gegen etwas, was ihm nicht gepasst hat –, verbietet sich allerdings von vornherein. Es handelt sich um Vorstände, die dem Senat in den regelmäßigen Gesprächen mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ihre Pläne vorlegen müssen, bei denen vom Grundsatz her entschieden wird, wie gehandelt werden soll. Selbstverständlich hat eine solche Wohnungsbaugesellschaft wie alle anderen Wohnungsbaugesellschaften auch einen verantwortlichen Aufsichtsrat, in dem ebenfalls solche Pläne diskutiert werden müssen und wo darzulegen ist, was eine solche Planung konkret bedeutet.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Nun hat Kollege Goetze das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Sie haben uns gerade dargestellt, dass die Verantwortung beim Vorstand der HOWOGE und beim Aufsichtsrat der HOWOGE liegt und dass Sie kaum eine Möglichkeit haben, die Gesellschaft direkt zu steuern. Die Fehleraufzählung, die sie gerade eben vorgenommen haben, beweist das nachdrücklich. Was ist das Prä einer von Ihrer Partei immer wieder für vorteilhaft erklärten Wohnungsbaugesellschaft in öffentlicher Hand, wenn

diese Kardinalfehler, die Sie gerade vorgetragen haben, passieren können – nach jahrelanger Verantwortung einer SPD-Senatorin in diesem Bereich – und wenn mit den Mietern so umgegangen wird, wie es in den vergangenen Jahren in keinem Fall bei der privaten Wohnungswirtschaft festzustellen war?

[Uwe Doering (Linksfraktion): Na ja! – Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion): Da fällt mir gerade GSW ein! – Weitere Zurufe von der Linksfraktion]

Frau Senatorin Junge-Reyer!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Herr Goetze! Erstens widerspreche ich Ihnen: Ich habe nicht gesagt, dass die Wohnungsbaugesellschaft nicht zu steuern ist. Im Gegenteil: In dem Moment, wo ich erfahren habe, was da passiert, habe ich eingegriffen. Im Übrigen ist die HOWOGE eine Wohnungsbaugesellschaft, die an anderer Stelle in herausragender Weise ihrer Verpflichtung nachgekommen ist. Sie hat z. B. ein Modellprojekt in einem großen Hochhaus am Standort durchgeführt, bei dem die energetische Sanierung verbunden mit einer Modernisierung und einer Sanierung in herausragender Weise gut funktioniert hat. Das heißt, die Wohnungsbaugesellschaft ist vom Grundsatz her leistungsfähig. Sie ist in der Lage, solche Prozesse und Veränderungen zu steuern. Wenn an einer Stelle etwas falsch gemacht wird, wird eingegriffen, und der Senat korrigiert die Gesellschaft.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Nun hat Frau Kollegin Villbrandt das Wort zu ihrer Mündliche Anfrage über

Quo vadis Einzelfallhilfe?

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus dem Meinungsaustausch über die Einzelfallhilfe im Rahmen des SGB XII am 15. Januar 2010 gezogen, und welche davon werden in die Neukonzeption einfließen?

2. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird der Senat das Trägermodell im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bis zur letztendlichen Entscheidung über die Neukonzeption zur Einzelfallhilfe im Rahmen des SGB XII absichern, und wann wird diese vorliegen?

Dazu hat Frau Senatorin Bluhm das Wort. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Villbrandt! Der Senat wird Ihnen Ende Februar 2010 zu dem Gesamtkomplex der Einzelfallhilfe berichten. Hier wird auch auf die Erkenntnisse aus dem Meinungsaustausch über die Einzelfallhilfe im Rahmen des SGB XII am 15. Januar 2010 und die konkreten Maßnahmen, mit denen der Senat das Trägermodell im Bezirk Tempelhof-Schöneberg bis zur letztendlichen Entscheidung über die Neuausrichtung absichern wird, eingegangen werden. Diesem Bericht möchte und kann ich insoweit nicht vorgreifen. Aber es wurde auf der Veranstaltung am 15. Januar mit vielen Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfern ein Folgetreffen bis Mitte Februar vereinbart. Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband wird dazu einladen. Wir werden uns daran beteiligen. Ein geeinte Position von Einzelfallhelferinnen und Einzelfallhelfern und den Trägern ist noch nicht deutlich geworden.

Frau Villbrandt hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

Frau Senatorin! Ich hatte gehofft, in Ihrer Antwort zumindest zu hören, dass Sie die Einzelfallhilfe ähnlich wie die Familienhilfe im Jugendbereich ausstatten möchten. Aber jetzt noch eine Nachfrage zum Trägermodell im Bezirk Tempelhof-Schöneberg: Werden Sie sich ernsthaft bemühen, dieses Trägermodell zumindest so lange abzusichern, bis die neue Konzeption in Kraft getreten ist? Wann werden Sie das dem Bezirk und dem Träger mitteilen?

Frau Senatorin Bluhm – bitte!

Wir sind in einem engen Abstimmungsprozess mit zwölf Bezirken – natürlich insbesondere auch mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg, wo man das Trägermodell tatsächlich umsetzt. In der Veranstaltung am 15. Januar ist allerdings auch deutlich geworden – neben einer engagierten Debatte über die Veränderungspotenziale in diesem Bereich –, dass es sehr viele unterschiedliche Auffassungen über das Honorarmodell auf der einen Seite und das Modell der Trägerschaft am Beispiel von TempelhofSchöneberg auf der anderen Seite gibt.

Ich will an dieser Stelle noch einmal Folgendes sagen: Wir sind in einem recht umfänglichen Abstimmungsprozess mit zwölf Bezirken – innerhalb des Senats und auch

mit den Trägern der Einzelfallhilfe. Wir werden im Februar – Ende nächsten Monats – noch einmal ausführlich berichten.

Das Wort hat nun Frau Kollegin Matuschek zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Kein Bahnhof mehr in Spindlersfeld?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Ist dem Senat bekannt, dass die DB AG beim Eisenbahn-Bundesamt eine Rückstufung des S-Bahnhofs Spindlersfeld zum Haltepunkt beantragt hat, und wenn ja, in welcher Weise wurde der Senat in diese Angelegenheit einbezogen?

2. Was bedeutet diese Rückstufung für die Kapazität des Schienennetzes – insbesondere beim Rückbau von Gleisen und Weichen –, und welche Haltung vertritt der Senat zu diesem Vorgang insgesamt, besonders in Hinsicht auf die geplante Errichtung einer Nord-SüdTrasse, für eine bessere Anbindung der Ostbezirke an den BBI?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Der Senat hat keine Informationen zu dieser Rückstufung, und zwar aus folgendem Grund: Die Rückstufung von Bahnanlagen ist eine bilaterale eisenbahnrechtliche Angelegenheit, und zwar zwischen dem Eisenbahnbundesamt und der Deutschen Bahn AG. Es gibt eine Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, und die definiert, was ein Haltepunkt ist. Ein Haltepunkt ist das, was wir einen Bahnhof bzw. eine Bahnanlage ohne Weichen nennen. Dort hält ein Zug zwar planmäßig, er beginnt oder endet dort, aber der Bahnhof heißt betriebstechnisch anders. Demgegenüber ist z. B. bei Bahnhöfen zumindest eine Weiche vorhanden.

Nach dem Rückbau von Weichen am Bahnhof Spindlersfeld – also nachdem die Fakten geschaffen worden sind –, wurde dieser Sachverhalt von der Deutschen Bahn dem Eisenbahnbundesamt angezeigt. Für die Bedienung des S-Bahnhofs Spindlersfeld, für seine Funktion hat die technische, betrieblich definierte „Rückstufung“ – wie bereits erwähnt – eine rein eisenbahnrechtliche Fragestellung zur Grundlage. Das heißt, es gibt keine betrieblichen oder verkehrlichen Auswirkungen auf die bisher auch eingleisigen Abschnitte der S-Bahn. Planungsvorstel

lungen der Nahverkehrstrasse am Berliner Außenring mit Anschluss an den BBI bleiben davon also vollständig unberührt. Der Bahnhof heißt nur anders.

Frau Matuschek – bitte!

Ich bin ein bisschen irritiert, weil dieser Antrag zur Rückstufung des Bahnhofs auf „Haltepunkt“ über das Eisenbahn-Bundesamt veröffentlicht wird – mit der Aufforderung an Länder und sonstige Interessierte, sich dazu zu äußern. Dazu gibt es eine vierwöchige Frist. Nun frage ich noch einmal: Hat sich das Land dazu geäußert? In welcher Form hat sich das Land geäußert? Wenn es sich nicht geäußert hat, warum gibt es eine solche Frist zur Veröffentlichung und zur Einholung von Stellungnahmen?

Frau Senatorin!

Gelegentlich frage ich mich, warum etwas veröffentlicht wird, was eigentlich schon längst geschehen ist, vor allen Dingen dann, wenn man nichts mehr dazu sagen kann. Die Weiche ist zurückgebaut. Der Bahnhof heißt eisenbahnrechtlich nunmehr Haltepunkt. Im Bewusstsein der Berlinerinnen und Berliner wird es immer der Bahnhof Spindlersfeld bleiben.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Jetzt hat Frau Kollegin Dott das Wort zu einer Nachfrage.

Das hat sich mit der letzten Antwort fast erledigt. Für die Leute, die in Spindlersfeld ein- und aussteigen, heißt das, dass sich in ihrer Wahrnehmung nichts ändern wird?

Frau Senatorin, bitte!

Sie würden eine Veränderung nur bemerken, wenn sie das täten, was ich nicht glaube, nämlich in die Veröffentlichung des Eisenbahn-Bundesamtes hineinzuschauen.

Das ist heute alles Bildungsprogramm gewesen.

Jetzt geht es weiter mit einer interessanten Frage des Kollegen Meyer von der FDP zur dem Thema

Welche Teilnetze der S-Bahn kommen wann in die Ausschreibung?

Bitte schön, Herr Meyer!

Danke, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Für welche konkreten Teilnetze und Linien der S-Bahn und zu welchem Zeitpunkt wird eine Vergabeabsicht des Landes Berlin im EU-Amtsblatt veröffentlicht?

2. Welche Kriterien sind für die Auswahl und Zusammenstellung der zur Ausschreibung vorgesehenen Teilnetze entscheidend gewesen?

Danke schön, Herr Kollege Meyer! – Die Senatorin für Stadtentwicklung Frau Junge-Reyer, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Meyer! Der Senat wird in der nächsten Woche die Vorinformation über eine mögliche wettbewerbliche Vergabe veröffentlichen. Die Vorinformation soll dann nach den Regularien in Artikel 7 der Verordnung, die berühmte Verordnung 1370/2007, die hier häufig zitiert wird, im zuständigen Amtsblatt veröffentlicht werden. Wir müssen nach diesen Regularien als zuständige Behörde spätestens ein Jahr vor Einleitung eines solchen wettbewerblichen Verfahrens informieren. Das bedeutet, dass wir darstellen müssen, welche betroffenen Dienste und welche betroffenen Gebiete wir gegebenenfalls im Wege einer Vergabe darstellen. Wir müssen Namen und Anschrift, das geplante Vergabeverfahren nennen. Wir müssen darstellen, zu welchem Fahrplanwechsel eine Dienstaufnahme bestehen sollte, und wir müssen darstellen, dass sich die Dauer des Vertrages auf 15 Jahre belaufen soll. Wir müssen sagen, dass es sich um eine gleichstrombetriebene S-Bahn in Berlin handelt, und wir müssen darstellen, wie viele Zugkilometer es sind.