Protocol of the Session on January 14, 2010

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Trapp? – Bitte schön!

Herr Senator! Politisch motivierte Straftaten werden ja nicht nur von links oder rechts begangen. Deshalb meine Frage: Wie viele wurden insgesamt im Rahmen der kriminalpolizeilichen Meldedienste bis einschließlich des dritten Quartals 2009 erfasst?

Herr Senator Dr. Körting, bitte!

Herr Kolleg Trapp! Es geht um rechts- und linksmotivierte Straftaten. Das waren von rechts 1 002, wobei der Großteil auf Propagandadelikte entfällt, und das waren von links 947. Wir haben dann vielleicht noch ein paar politisch motivierte Straftaten aus dem islamistischen oder einem ähnlichen Bereich. Aber die sind von den Zahlen her eher zu vernachlässigen. Für das Land Berlin können wir für die drei Quartale von insgesamt 2 000 Delikten ausgehen.

Danke schön, Herr Senator!

Es geht weiter mit der Frage Nr. 3 der Kollegin Villbrandt von der Fraktion Bündnis 90/Grüne über

Hochbetagte und Menschen mit Behinderungen stecken im Schnee

Danke Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat die Situation von Hochbetagten und von Menschen mit Mobilitätsproblemen während der jetzigen Schneebedingungen?

2. Was hat der Senat zusätzlich für diese Bevölkerungsgruppen unternommen, damit sie versorgt sind bzw. ihren Versorgungen und Verpflichtungen selbst nachgehen können?

Danke schön, Frau Kollegin! – Für den Senat antwortet Frau Senatorin Bluhm.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Villbrandt! Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zur ersten Frage: Die extremen Witterungsbedingungen sind derzeit für große Teile der Bevölkerung problematisch und können daher zu Mobilitätseinschränkungen führen. Das gilt unter anderem für Eltern mit Kinderwagen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. In Berlin steht den Menschen mit Mobilitätseinschränkungen beziehungsweise mit Behinderungen mit dem Sonderfahrdienst und den zuwendungsgeförderten Mobilitätshilfsdiensten ein gut ausgebautes und differenziertes Regelangebot zur Verfügung. Das Angebot erstreckt sich seitens der bezirklichen Mobilitätshilfsdienste unter anderem auf Begleitung, Mobilisierung und Rollstuhlschiebedienste vor allem im näheren Wohnumfeld, wodurch den Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ermöglicht wird, den notwendigen Verpflichtungen oder gewünschten Aktivitäten nachzukommen. Monatlich werden rund 25 600 Einsätze von allen Diensten erbracht. Der Sonderfahrdienst bietet den Berechtigten bezirksübergreifend eine Von-Tür-zu-Tür-Beförderung mit speziell ausgebauten Sonderfahrzeugen für umsetzbare und nicht umsetzbare Nutzerinnen und Nutzer mit den entsprechenden erforderlichen Assistenzleistungen an. Monatlich werden dadurch im Durchschnitt 14 700 Nutzerinnen und Nutzer befördert. Sogenannte Teletaxen stehen bei Bedarf als Überlauf dem Betreiber zur Verfügung. Hier werden monatlich durchschnittlich 400 Fahrten durchgeführt. Für Menschen, die dies aufgrund ihrer behinderungsspezifischen Mobilitätseinschränkungen nutzen können, besteht mit dem Taxikonto ein weiteres ergänzendes Angebot, das im Monat rund 5 700 Mal genutzt wird.

Den Hochbetagten steht auch jetzt ein weitreichendes Hilfeangebot zur Verfügung. So können unaufschiebbare Besorgungen, zum Beispiel der Einkauf von Lebensmitteln, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe durch Einkaufshilfen erledigt werden. Ebenso bietet die Inanspruchnahme eines Lieferservice die notwendige Versorgung. Im Rahmen einer Grundversorgung kann ebenso auf den sogenannten „Fahrbaren Mittagstisch“ zurückgegriffen werden. Für Hilfe bei der Einleitung aktuell notwendiger Maßnahmen stehen die Sozialdienste der Bezirke zur Verfügung, die einen Hilfebedarf durch einen Hausbesuch feststellen können. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Situation älterer und hochbetagter Mitbürger aktuell zu verbessern.

Für die weitergehenden Hilfen können daneben bei den Pflegestützpunkten angebundene ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden. Neben diesem Regelangebot – ich freue mich, dass ich das an dieser Stelle hinzufügen darf – gibt es die zusätzlichen Angebote über den öffentlichen Beschäftigungssektor, die dort fi

nanzierten Mobilitätsdienste beim VBB, die derzeit verstärkt nachgefragt werden. Derzeit befinden sich über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Projekt. Ziel dieser Maßnahme ist die Einrichtung eines Fahrtenbegleitdienstes für die Zielgruppe der dauerhaft oder auch vorübergehend mobilitätseingeschränkten Personen als Ergänzung zu den Angeboten des Sonderfahrdienstes und der Mobilitätshilfsdienste.

Die Mobilitätshelferinnen und -helfer begleiten die Nutzerinnen und Nutzer über die gesamte Wegstrecke zum Ziel und zurück. Das ist sehr gut organisiert. Über ein Servicetelefon des VBB muss dieses Hilfsangebot mindestens zwei Stunden vorher angefordert werden, und die Betroffenen, die Hilfe erbitten, werden dann von Tür zu Tür gebracht, ein wichtiges zusätzliches Angebot gerade unter diesen Witterungsbedingungen – ich habe die Einschränkungen, die damit zusammenhängen, beschrieben.

Danke schön, Frau Kollegin Bluhm! – Eine Nachfrage von Frau Villbrandt? – Bitte schön, Frau Villbrandt!

Danke, Frau Senatorin! – Wir wissen, was es theoretisch gibt, aber meine Frage war: Was gibt es jetzt zusätzlich? Meine Recherchen ergaben – ich informiere Sie gern darüber –, dass die Hilfen völlig unzureichend sind und die Leute erst einmal nicht aus dem Haus kommen, auch mit den Helfern nicht, weil die Bürgersteige nicht geräumt sind. Jetzt meine Frage: Was machen Sie konkret, damit dieser Bevölkerungsgruppe jetzt geholfen wird und sie vielleicht im Nachhinein eine Entschädigung erhält für die Probleme, die sie erdulden musste, und für die Mehrausgaben, die sie hatte?

Frau Senatorin Bluhm, bitte schön!

Zum ersten Teil der Frage gibt es noch einige Anfragen, die heute auch zur Diskussion stehen, also zur Frage der Schneemassen in bestimmten Straßenzügen. Darüber hinaus haben wir uns natürlich nicht darauf beschränkt, das darzustellen, was es gibt, sondern auch beim Sonderfahrdienst nachgefragt, ob es eine erhöhte, deutlich nicht zu erfüllende Nachfrage nach Sonderfahrdiensten gibt. Dort wurde uns gesagt: Das ist nicht der Fall. – Selbstverständlich haben wir auch beim LAGeSo, beim Qualitätsmanagement nachgefragt, ob es zunehmend Beschwerden über nicht erfüllte und nicht ermöglichte Mobilität gibt. Auch dort gab es keine verstärkten Nachfragen. Insofern sind wir also der Anforderung an uns, auf die besondere Situation mit besonderer Sorgfalt einzugehen, nachgekommen.

Danke schön, Frau Senatorin!

Dann geht es weiter mit der Frage Nr. 6 des Kollegen Kohlmeier von der Fraktion der SPD zu dem Thema

Einführung der elektronischen Aktenführung bei der Staatsanwaltschaft

Bitte schön, Herr Kohlmeier!

Ich danke Ihnen, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Gründe waren für die Entscheidung der Senatsverwaltung für Justiz ausschlaggebend, hinsichtlich des Projekts der elektronischen Aktenführung bei der Staatsanwaltschaft die Entwicklung des Verfahrens MODESTA nicht weiter zu verfolgen und sich stattdessen dem Verfahren MESTA anzuschließen, das länderübergreifend entwickelt wird?

2. Gab es nach der Aufgabe von MODESTA noch andere Optionen als den Wechsel zu MESTA?

Danke schön! – Frau Senatorin von der Aue, die Justizsenatorin, bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kohlmeier! Ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Berliner Strafverfolgungsbehörden haben zu Beginn dieses Jahrzehnts mit Planungen begonnen, das bisher angewandte IT-Fachverfahren ASTA durch ein anderes zu ersetzen. Die geforderten Einsparungen und anzustrebenden Effizienzsteigerungen bei der Fallbearbeitung ließen nach den Erwägungen damals langfristig allein die Nutzung einer elektronischen Akte als zielführend erscheinen. Eine Marktanalyse im Jahr 2001 ergab, dass es kein anderes staatsanwaltschaftliches Fachverfahren gab, das diesen Ansatz verfolgte. Im Gegenteil waren zu dieser Zeit die staatsanwaltschaftlichen Fachverfahren im Automationsgrad und in der Nutzerunterstützung technologisch erheblich hinter ASTA zurück. Es blieb daher in Berlin nur die Möglichkeit, mit dem Projekt MODESTA die elektronische Akte zu verfolgen. Das heißt also: Berlin ist im Alleingang vorangegangen.

Das Projekt, das 2004 begonnen wurde, hat sich im Jahr 2007 verzögert. Wir haben dann angeordnet, dass eine Problemanalyse durchgeführt und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgelegt wird. Beides ist im November 2007 vorgelegt worden. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergab zu diesem Zeitpunkt, dass MODESTA weiter

als Alleinstellungsmerkmal das Charakteristikum besaß, als einziges staatsanwaltschaftliches Fachverfahren die elektronische Akte realisieren zu wollen. Mithin gab es zum damaligen Zeitpunkt keine Alternativen zur Erreichung dieses Ziels. Die Problemanalyse, die damals erarbeitet worden war, führte allerdings zu einer neuen Projektstruktur und zu einer Verstärkung der Arbeitsgruppe, die die Arbeit an MODESTA dann deutlich verbesserte.

Anlässlich einer krisenhaften Zuspitzung im Projekt im Jahr 2009 wurde in einer Besprechung im April des Jahres 2009 festgehalten, dass es notwendig sei, im Herbst eine Entscheidung darüber zu treffen, ob und wann MODESTA in Betrieb gehen könnte. Mit der Entscheidung sollte sichergestellt werden, dass das Projekt MODESTA zeitlich ganz nah einer erneuten Evaluierung zugeführt wird und sich nicht weiter verzögert.

Die im September 2009 von den Strafverfolgungsbehörden vorgelegte Entscheidungsvorlage und auch eigene Ermittlungen der Senatsverwaltung für Justiz führten dann zu dem Entschluss, das Projekt MODESTA zu beenden. Es wurde wiederum überprüft, ob es inzwischen Alternativen zum Berliner Alleingang gibt, und wir konnten feststellen, dass sich die Rahmenbedingungen inzwischen wesentlich geändert hatten. Die vergleichbaren staatsanwaltschaftlichen Fachverfahren haben sich im Jahr 2008, vor allem aber im Jahr 2009 signifikant weiterentwickelt. Der aus sechs Ländern bestehende MESTAVerbund betreibt das Fachverfahren inzwischen so, dass unsere Anforderungen weitgehend berücksichtigt werden.

Darüber hinaus bietet er aufgrund von Entwicklungen des Jahres 2009 nunmehr die Gewähr, die strategischen Zielsetzungen hinsichtlich der elektronischen Akte aktiv zu unterstützen. Der MESTA-Verbund hat mit seinem 2009 bekundeten Willen, die elektronische Akte möglich zu machen, sowie mit der Realisierung der elektronischen Parallelakte im Jahr 2008 eine entscheidende Weichenstellung vorgenommen und sich von seiner die elektronische Akte ablehnenden Haltung gelöst. Deshalb ist die Weiterverfolgung der Berliner Modernisierungsbemühungen gemeinsam mit starken Verbundpartnern möglich geworden und wie ich meine auch geboten.

Durch den Beitritt zum MESTA-Verbund können die Entwicklungskosten für das Land Berlin, die wir bislang allein getragen haben, deutlich reduziert werden. Der Berliner Anteil an den Pflegekosten wird voraussichtlich circa 11 Prozent betragen.

Durch die jetzt möglich gewordene Beendigung von MODESTA können Synergieeffekte genutzt werden. Im Ergebnis ist die Aufgabe von MODESTA und die Übernahme von MESTA die für Berlin wirtschaftlichere Lösung, da die von Berlin aufzubringenden Kosten bis zur Einführung der elektronischen Akte in den Echtbetrieb deutlich niedriger sein werden als wenn wir MODESTA allein weitergeführt hätten.

Zu Ihrer Frage 2, Herr Abgeordneter Kohlmeier: Es gibt im staatsanwaltschaftlichen Bereich bundesweit nur zwei Fachverfahrenverbünde, in denen mittlerweile alle Landesjustizverwaltungen organisiert sind. Der eine ist der erwähnte MESTA-Verbund, dem auch Berlin beitreten wird, der andere Verbund, dem die übrigen Länder angehören, betreibt das Fachverfahren web.sta. Dieses Fachverfahren ist für die Berliner Bedürfnisse nicht geeignet, da es die Berliner Anforderungen weniger erfüllt. Vor allem aber bietet es gegenwärtig noch nicht die technischen Voraussetzungen für die elektronische Akte im Strafverfahren. Der web.sta-Verbund ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht gewillt, diese Voraussetzungen zu schaffen.

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage des Kollegen Kohlmeier. – Bitte, Sie haben das Wort!

Ich danke Ihnen, Herr Präsident! – Frau Senatorin! In der Presse der letzten Wochen sind verschiedene Zahlen im Zusammenhang mit MODESTA genannt worden: 1,3 Millionen Euro, 2 Millionen Euro, 4 Millionen Euro oder 8 Millionen Euro. Können Sie mir und dem Parlament sagen, welche zusätzlichen Kosten MODESTA verursacht, die nicht entstanden wären, wenn Sie sich von vornherein an MESTA beteiligt hätten?

Frau Senatorin von der Aue!

Herr Abgeordneter Kohlmeier! Ich kann Ihnen die Zahlen nennen. Wir haben bislang für die Entwicklung von MODESTA insgesamt 8,5 Millionen Euro ausgegeben. Davon sind, wenn Sie so wollen, etwa 1,3 Millionen Euro für Lizenzen der Entwicklungsfirma angefallen. Die sind, so als hätten Sie eine Miete gezahlt, nicht weiter zu nutzen. Wir haben weiter knapp 3 Millionen Euro für die Anpassung der Software ausgegeben. Das bedeutet, das wir die notwendigen Anpassungen mit der Unterstützung dieser Firma erarbeitet haben, um eine elektronische Akte, besondere Masken und bestimmte Formulare zu entwickeln. Diese konkrete Arbeit können wir zwar nicht weiter nutzen, aber das Know-how, das wir erarbeitet haben, wird natürlich auch für den MESTA-Verbund bei unseren Mitarbeitern vorhanden sein und weiter genutzt werden können. Dies wird allerdings sehr schwer zu beziffern sein.

Was auch nicht mehr nutzbar ist, ist eine Summe von rund 277 000 Euro, die für die Qualitätssicherung von Software ausgegeben worden ist. Ich kann sagen, wir haben rund 5,7 Millionen Euro haushaltswirksam ausgegeben. Dazu kommen noch nichthaushaltswirksame Per

sonalmittel in Höhe von 2,8 Millionen Euro. Weiter nutzbar in Form von Hardware und dem in Auftrag gegebenen Organisationsgutachten für die Staatsanwaltschaft und die Schulungen sind rund 830 000 Euro.

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Behrendt. – Bitte, Herr Behrendt, Sie haben das Wort!

Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Seien Sie so gut und geben Sie ihrem Staatssekretär die Liste mit den Kosten, denn der hat uns im Ausschuss vor sechs Wochen etwas völlig anderes erzählt! – Meine Frage lautet: Können Sie uns plausibel machen, weshalb es ganze acht Jahre gedauert hat, bis die Justizverwaltung erkannt hat, dass sie sich zuviel vorgenommen hat mit MODESTA und die gesetzten Ziele von der Firma überhaupt nicht zu erfüllen sind?

Frau Senatorin von der Aue – bitte!

Herr Abgeordneter Behrendt! Ich weise zunächst darauf hin, dass Herr Staatssekretär Lieber im Ausschuss keine falschen Angaben gemacht hat. Er hat, wie Sie wissen, aus dem Stand Ihre Fragen beantwortet und damals bereits darauf hingewiesen, es sei eine Summe von rund 1,5 Millionen Euro unwiederbringlich weg. Damals hat sich das auf die Lizenzgebühren in Höhe von 1,3 Millionen Euro bezogen und die rund 277 000 Euro, die für Qualitätssicherung ausgegeben worden sind. Was man zu den Anpassungsarbeiten sagen kann, zu der Software, darüber kann man sich in der Tat unterhalten. Weitere Zahlen hat er nicht genannt, weil er sie damals nicht präsent hatte, da sie auch noch berechnet werden mussten.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage, Herr Abgeordneter Behrendt: Ich halte die Entscheidung, die elektronische Akte einzuführen, nach wie vor für richtig, allein deshalb, weil wir effizienter und schneller werden und Personal einsparen müssen. Wie Sie wissen, dauert die Entwicklung von Software durchaus länger. Wir sind es zwar gewohnt, uns bestimmte Software einzukaufen und zu denken, es sei alles ganz einfach. Aber wie viele Menschen diese entwickelt haben und wie viel Geld es gekostet hat, ist in der Regel nicht nachzuvollziehen.

[Thomas Birk (Grüne): Pflichtenheft!]