Vielen Dank, meine Damen und Herren! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es wird einstimmig vorgeschlagen, den Antrag Drucksache 16/0460 für erledigt zu erklären. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 17/2756-1 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist erwartungsgemäß die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das ist die Fraktion der SPD und die Linksfraktion. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der Grünen sowie die der FDP. Dann ist dieser Antrag nicht beschlossen.
Zum Antrag des Gesetzes Drucksache 16/2756 empfehlen die Ausschüsse einstimmig bei Enthaltung von CDU und FDP mit Änderungen die Annahme. Wer dem Gesetz mit den vorliegenden Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Linksfraktion, die Fraktion der Grünen und der SPD. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? – Dann ist das Gesetz zur Einführung der beitragsfreien Förderung im Kindergarten und zur Änderung weiterer Vorschriften bei Enthaltung der Fraktionen der CDU und FDP so beschlossen.
Die lfd. Nrn. 4 und 5 sind durch die Konsensliste erledigt. die lfd. Nr. 6 wird zusammen mit dem Kapitel 03 10 – Kulturelle Angelegenheiten – im zweiten Teil unserer Haushaltsberatung aufgerufen. Die lfd. Nrn. 7 bis 10 sind durch die Konsensliste erledigt. Die lfd. Nr. 11 wird in Verbindung mit dem Einzelplan 29 im zweiten Teil unserer Haushaltsberatung aufgerufen. Die lfd. Nr. 12 steht auf der Konsensliste.
Beratung wird offensichtlich gewünscht. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion der Grünen. Das Wort hat Frau Abgeordnete Schneider.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben hier vor uns den Entwurf des Bebauungsplans I-15b für den Leipziger Platz liegen. Der nördliche Leipziger Platz umfasst nun eines der letzten großen Filetgrundstücke in Berlin.
Nein, wir wollen keine Wiese, sondern möchten uns mit den Fragestellungen beschäftigen, die sich anhand dieses Objektes stellen. – Die Fraktion der Grünen wundert sich, dass dieser Bebauungsplan in einer solchen Eile noch im Dezember und mitten in den Haushaltsberatungen im Eilverfahren durch Bauausschuss und das Abgeordnetenhaus in großer Geschwindigkeit gehetzt wird. Die Grünen verlangen stattdessen eine Rücküberweisung mitberatend in den Bauausschuss und insbesondere in den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr, weil hier ganz erhebliche Probleme in verkehrlicher Hinsicht auftauchen.
Die Anhörung und die Erörterung dieses Bebauungsplans, die in aller Sorgfalt durchgeführt worden sind, haben sehr viele Probleme aufgeworfen, die in einem über 150 Seiten starken Bericht erörtert worden sind. Diese Probleme sind aber jeweils in den getroffenen Abwägungen, Frau Senatorin, immer wieder niedergestimmt und herunter- und kleingeredet worden. Ich möchte sie hier kurz aufführen: Die Einzelhandelsfläche stellt für uns ein großes Problem dar. Der Stadtentwicklungsplan Zentren sieht vor, dass ein bestimmtes Maß an Einzelhandelsfläche von rund 36 000 Quadratmetern im Zielgebiet Potsdamer und Leipziger Platz festgesetzt werden soll. Die Stadt Berlin
wünscht, dass eine solche Fläche dort entsteht. Am Potsdamer Platz sind bereits rund 24 000 Quadratmeter vorhanden. Dementsprechend bliebe nur noch ein nicht so umfangreicher Teil von rund 15 000 bis 24 000 Quadratmetern übrig. Stattdessen wird dem Investor ermöglicht, bis zu 80 000 Quadratmeter Geschossfläche für Einzelhandelsflächen zu verwenden. Das ist rund das Fünffache dessen, was der Senat selbst einmal festgesetzt hat, was in diesem Bereich angestrebt werden sollte. Dadurch würden ungeheuerliche Verkehrsströme entstehen, die die umliegenden Gebiete sehr stark belasten und insbesondere große Verkehrsströme auf die Leipziger Straße ziehen würden.
Eine besondere Problematik entsteht daraus, dass das gesamte Maß der baulichen Nutzung, das hier vorgeschlagen wird, mit einer GFZ von 5 dazu führte, dass entsprechende Gebäudehöhen von bis zu 36 Metern zur Voßstraße erlaubt wären. Das sind 16 Meter mehr als an der gegenüberliegenden Seite der Voßstraße zugelassen sind, was zu erheblicher Verschattung führt. In der Summe wird eine stark verdichtete Fläche geschaffen, die mit 700 Parkplätzen und einer sehr großen Einzelhandelsfläche viel Verkehr auf diesen bereits stark belasteten innerstädtischen Bereich lenken würde, mit der Gefahr, dass die Rückseite der Voßstraße zu einer reinen Anliefer-, Müllentsorgungs- und Beladungszone werden würde, was wiederum die Grundstücke in der Voßstraße sehr stark abwerten würde durch eine starke Verkehrslärmbelastung, durch Verschattung und um 16 Meter höhere Gebäude als ansonsten in der Voßstraße zulässig sind.
Die Verbindung von 700 Parkplätzen an diesem Standort und der Stadtautobahn vom Treptower Park würde dazu führen, dass die Verkehrsbelastung in der Leipziger Straße stark zunimmt. – Ich komme zum Ende. – Wenn Sie dort ein innerstädtisches Quartier mit homogenen, urbanen und wertvollen Strukturen wünschen, stellen wir fest, dass Sie stattdessen eine starke Belastung durch die zu starke Bebauung des einzelnen Grundstücks bewirkten und dem Gedanken der urbanen Stadt damit widersprächen. Bündnis 90/Die Grünen werden dem Plan, wenn Sie ihn hier gleichwohl vorlegen und nicht rücküberweisen, ablehnen. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal Respekt, Frau Schneider, für Ihre couragierte Rede, die Sie hier gehalten haben. Es waren viele Fakten darin enthalten. Ich beglückwünsche Sie zu dieser Jungfernrede!
Nichtsdestotrotz kann ich die Konklusion von Frau Schneider nicht teilen. Der Bebauungsplan I-15b überplant eine Fläche in exponierter Lage unmittelbar am Leipziger Platz, Sie haben es ausgeführt. Dieser Platz bildet gemeinsam mit dem Potsdamer Platz einen zentralen Bereich Berlins. Der hier vorliegende Bebauungsplan – wir müssen jetzt ein wenig in die Historie gehen – wurde aus den Planungen zum zentralen Bereich und zum Areal Potsdamer/Leipziger Platz entwickelt. Im Zuge der Wende beschloss der Senat die Ausschreibung eines internationalen Wettbewerbs für das Gebiet westlich des Potsdamer Platzes. Im Stadtforum, an dem Ihre ehemalige Kollegin Frau Schreyer aktiv beteiligt war, wurden die Vorgaben für die im Juni 1991 ausgelobten Wettbewerbe überprüft und weiterentwickelt. Das Ziel einer höchstmöglichen Nutzungsmischung sollte hier erreicht werden. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes – das sage ich mit hohem Respekt, wenn ich vor diesem Platz stehe – wurde eine geschlossene Randbebauung auf den Konturen des historischen Platz-Oktogons vorgesehen. Diese städtebauliche Figur, das kann man täglich sehen, entwickelt sich zu einem der attraktivsten und spannendsten Standorte dieser Stadt – neben dem Pariser Platz und dem Gendarmenmarkt.
Nun geht es um das größte noch unbebaute Grundstück am Leipziger Platz, das ehemalige circa 20 000 Quadratmeter große Wertheim-Grundstück. Mit dem Bebauungsplan, dem wir im Bauausschuss zugestimmt haben, werden folgende wesentliche Ziele verfolgt: Schaffung eines lebendigen, urbanen Stadtquartiers mit zentralen Nutzungen, eine geeignete Nutzungsmischung und Strukturen zur Verbindung der beiden Hauptzentren der Gesamtstadt, aber auch zu den Zentren Potsdamer Platz und zur Friedrichstraße, Anknüpfung an die historische Nutzung als hochwertiger Warenhausstandort, Sicherung eines Wohnanteils von mindestens 30 Prozent der zusätzlichen Geschossfläche – das war seinerzeit Wettbewerbsbedingung –, eine Umsetzung des Wettbewerbsentwurf von Kleihues, Herstellung der funktionalen Durchlässigkeit, großer Baublock, Wahrung der Sichtachse zwischen der Gertrud-Kolmar-Straße und dem Bundesratsgebäude und die Sicherung einer in Funktion und Proportion gestalteten Arkardierung entlang der Leipziger Straße. Das waren die wichtigsten, neben den ökologischen, nachhaltigen Aspekte, über die wir sowohl bei uns in der SPD-Fraktion – auch gemeinsam mit dem Koalitionspartner – als auch im Ausschuss diskutiert haben.
Na, sicherlich! Die muss man erörtern. Die Frage ist nur, wie man abwägt, Herr Otto. – Einerseits lautete die Frage, ob dieses Areal einen weiteren großen Einzelhandelsstandort vertragen kann. Wir haben nach sorgfältiger Prüfung unter der Maßgabe bejaht, dass maximal 36 000
Quadratmeter Fläche gebaut werden dürfen. Andererseits galt die Erörterung den verkehrlichen Problemen. Das ist ein Problem gerade für die Anwohner vor Ort. Durch das Bauvorhaben könnte unzumutbarer Lärm entstehen. Ich bin allerdings überzeugt davon, dass das Konzept der Verkehrslenkung – das einerseits tagsüber eine Ableitung über die Voßstraße, nachts über die Leipziger Straße vorsieht – sowohl nachts zur notwendigen Lärmminderung beiträgt als auch insgesamt den Verkehr weiter fließen lässt. Wer Steglitz-Zehlendorf kennt, weiß, wie wir dies am „Schloss“ durchaus hervorragend trotz einer Warenhausbebauung organisiert haben, ich glaube, zur Freude aller Berlinerinnen und Berliner.
Ein Satz noch, Herr Präsident! – Sie haben heute in der „Morgenpost“ geschrieben, Sie wollten eine Rücküberweisung in den Ausschuss beantragen, das haben Sie eben auch ausgeführt. Wir haben im Zuge dieses Bebauungsplanverfahrens die Größe von 36 000 Quadratmetern im Baulastenverzeichnis verankert. Das ist das schärfste Schwert, das wir im gesamten Planungsrecht haben. Damit ist sicher, dass auch bei einem Konkurs des jetzigen Investors so gebaut werden wird.
Mit dieser Insolvenzsicherung wird eine nachhaltige Zukunft für diesen Standort gesichert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Herr Kollege Arndt, dass Sie uns noch einmal umfangreich in die Historie dieses Bebauungsplans eingeführt haben. Ich hätte mir gewünscht, wir unterhielten uns mehr über die Inhalte und über das, was strittig war.
Lassen Sie mich zunächst eines betonen: Es ist, glaube ich, das erste Mal in dieser Legislaturperiode, dass nicht
einen Bebauungsplan ablehnen, sondern dass die Opposition dies insgesamt tut. Da sollte man anfangen zu überlegen, weshalb dies der Fall ist. Sie können sich sicher sein, dass wir wie auch alle anderen Parteien dieses Hauses natürlich der Ansicht sind, dass diese Baulücke als bald als möglich geschlossen werden muss und dass es aus unserer Sicht auch durchaus möglich ist, dort Einzelhandel in nennenswertem Umfang unterzubringen. Dies widerspricht nicht der Funktion dieses Geländes, sondern entspricht seiner Tradition.
Deshalb, Frau Senatorin, sei mir noch ein Wort gegönnt zur architektonischen Gestalt dieses Platzes. Herr Arndt hat eben ausgeführt, wir fänden dort die historische Randbebauung. Dies ist aus meiner Sicht leider nur zum Teil so, denn außer der Form des Oktogons hat sich wenig hinübergerettet, und wir haben oben noch dieses Band mit der ursprünglichen Traufhöhe. Ich wünsche wir eigentlich, dass es gelänge, die besondere Geschichte dieses Ortes, insbesondere die des ehemaligen Kaufhauses Wertheim, dadurch zu adaptieren, dass man sich bemüht, zumindest die Fassade an dieser Stelle mit in die neue Bebauung zu übernehmen, und eine Art von Adoption dieser alten Fassade davor setzt.
Denn ich glaube, dass die Geschichte der Familie Wertheim an dieser Stelle wesentlich ist und die Geschichte von jüdischen Kaufleuten in Berlin dokumentiert. Auf der anderen Seite ist die Architektur, die dort war, beispielhaft für den Aufbruch der modernen Kaufhausarchitektur in Europa und Vorbild für viele andere Häuser.
Dieses sind sicher Dinge, die man im Baugenehmigungsverfahren machen kann, aber was aus meiner Sicht überhaupt nicht beantwortet ist und wo ich erhebliche Zweifel habe, ist die verkehrliche Anbindung dieses Areals. Wenn ich mir die riesigen Kundenströme, die dort fließen sollen, angucke, wenn ich mir dort Hotels, Wohnungen angucke, alles, was dort ist, und dass nur eine Ableitung ausschließlich über die Voßstraße existiert, dann bin ich mir sicher, dass das Chaos dort vorprogrammiert ist. Wir haben, wenn wir uns die Voßstraße einmal anschauen, an der Ebertstraße eine Einmündungssituation, das heißt, es gibt keinen Geradeausverkehr, und die Wilhelmstraße ist auf beiden Seiten mehr oder minder geschlossen, letztlich durch die wunderschöne Kreuzungsbemalung an der Wilhelmstraße, Ecke Leipziger Straße. Auch hier haben wir an beiden Seiten keinen leistungsfähigen Abfluss, sodass ich große Befürchtungen habe, dass es erstens zu den Verkehrshauptzeiten und Stoßzeiten des Einkaufsverkehrs zu erheblichen Stauungen kommt, die die in der Friedrichstraße noch bei weitem übertreffen werden, und dass wir auf der anderen Seite auch durch den An- und Ablieferverkehr ganz erhebliche Probleme bekommen werden, insbesondere wenn die wartenden Lkws dort in den Voßstraße stehen werden.
Wir haben bereits in der von Ihnen prognostizierten Bebauung oder in der Bebauungsplanung eine nicht unerhebliche Überschreitung der Lärmbegrenzung für die Wohnbebauung, die dort in der Voßstraße ist. Wir haben auch nicht erfahren, wie Sie das Problem beseitigen wollen. Wir haben im Ausschuss mit Überraschung vernommen, dass man entgegen der ursprünglichen Abwägung des Bebauungsplans beabsichtigt, den Verkehr teilweise über die Leipziger Straße abzuleiten, was wir grundsätzlich begrüßen, aber dass dieses beschränkt sein soll auf die Nachtzeiten.
Wenn ich mir nun Ihren Bebauungsplan und die Abwägungen anschaue, die hier von Ihrer Behörde getroffen worden sind, dann wird dort eine Verkehrsableitung über die Leipziger Straße ausdrücklich abgelehnt. Es befindet sich in dem Bebauungsplan, den wir hier heute verabschieden sollen, überhaupt keine Ausfahrts- und Einfahrtsmöglichkeit in diese Leipziger Straße, sondern im Gegenteil wird ausdrücklich die Einwendung zurückgewiesen und abgelehnt. Ich befürchte, dass wir hier eine Anzahl von Normenkontrollverfahren bekommen werden, insbesondere von den Anwohnern, die dort wohnen. Ich befürchte weiterhin, dass aufgrund dieser ungenügenden Abwägung und der Äußerungen von Ihnen, die sich nicht in diesem Bebauungsplanentwurf wiederfinden, wir dort zumindest die Gefahr haben, dass uns dieser Bebauungsplan um die Ohren fliegt.