Protocol of the Session on May 14, 2009

Zur zweiten Frage: Wir brauchen bundesgesetzliche Regelungen, Staatangehörigkeitsrechte, die die Einbürgerung attraktiv machen. Ein Land, das Fortschritte machen will, muss für Zuwanderung offen sein, das hat gestern die Bundeskanzlerin gesagt. Da kann man ihr nur zustimmen. Das heißt aus meiner Sicht, dass die Zulassung von Doppel- und Mehrstaatsangehörigkeit unbedingt nötig ist, dass die Abschaffung der Optionspflicht für junge Menschen erforderlich ist. Dazu gab es vom Land Berlin gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz schon eine Bundesratsinitiative. Auch die Sinnhaftigkeit der Einbürgerungstests müsste aus meiner Sicht anhand der aktuellen Entwicklung überprüft werden.

Wir werden unsere Anstrengungen, die wir in Berlin in den vergangenen Jahren mit der Einbürgerungskampagne unternommen haben, unvermindert fortsetzen. Wir haben damit in den letzten Jahren einen großen Erfolg erzielt. Wir haben seit 2005 offensiv für Einbürgerung und Vereinfachung der Verfahren geworben durch öffentlich wirksame Einbürgerungskampagnen, insbesondere unter jungen Menschen. Die Einbürgerungskampagne „PASSt mir“ ist gerade vor wenigen Monaten neu aufgelegt worden. Das war ein vernünftiger Vorgang. Wir werden das fortsetzen und verstärkt auch in den Schulen verbreiten. Durch eine gute Zusammenarbeit mit den Bezirken über Zielvereinbarungen ist es uns gelungen, die Bearbeitungszeiten von Anträgen ganz deutlich zu reduzieren und damit auch die schnelle Einbürgerung zu ermöglichen. Das sind die wichtigsten Punkte, die wir uns vorgenommen haben. Damit versuchen wir, einen Trend nach unten bei der Einbürgung gegenzusteuern, weil wir nach wie vor der Meinung sind, dass es unser großes Interesse sein muss, die elementaren Bürgerrechte für Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt für alle zugänglich zu machen.

[Beifall bei der Linksfraktion – Beifall von Lars Oberg (SPD)]

Danke schön, Frau Senatorin! – Gibt es eine Nachfrage des Kollegen Wolf? – Bitte schön!

Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Gibt es angesichts des noch stärkeren Rückgangs der Einbürgerungszahlen in anderen Bundesländern eine Debatte im Rahmen des nationalen Integrationsplans, ähnliche Kampagnen, wie wir sie in Berlin gestartet haben, zu machen?

Frau Senatorin Dr. Knake-Werner – bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Wolf! Wir werden im Juni eine Integrationsministerkonferenz haben. Wir haben schon die Absicht als Berliner Senat, dort auch die Einbürgerungskampagne vorzuschlagen und über die Erfahrungen mit ihr zu berichten. Wir werden sicherlich auch dort weiter über bundesgesetzliche Veränderungen miteinander diskutieren. Jedenfalls erwarten wir einen Bericht des Landes Schleswig-Holstein über notwendige gesetzliche Veränderungen, den sie im Rahmen der Integrationsministerkonferenz übernommen hatten.

Eine Nachfrage des Kollege Lux – bitte schön!

Danke schön, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Was wollen Sie denn als Landessenatorin tun, statt ständig die Verantwortung auf den Bund zu schieben und uns hier die Zahlen schönzureden?

[Stefan Liebich (Linksfraktion): Hätten Sie mal zuhören müssen, ist ja gerade gesagt worden!]

Frau Senatorin Dr. Knake-Werner – bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Lux! Das ist immer wieder eine probate Frage. – Bundesgesetze werden wir nicht abschaffen können, sie bleiben Bundesgesetze, sie regeln ganz zentrale Bereiche, die wir im Land umzusetzen haben. Das dürfte Ihnen nicht ganz unbekannt sein. Deshalb werde ich auch weiterhin dort, wo ich Bundesgesetze falsch oder unzureichend finde, sagen, dass sie falsch sind.

[Beifall bei der Linksfraktion – Benedikt Lux (Grüne): Ich habe etwas anderes gefragt!]

Nun kann ich nur einmal feststellen: Rot-Grün hat zwar 1999 und 2000 zu einer Verbesserung des Staatsbürgerschaftsrechts beigetragen, aber das ist im Vermittlungsausschuss durch die Intervention der CDU zu verwässert worden, sodass wir heute diese Hürden haben. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen.

[Benedikt Lux (Grüne): Sagen Sie mal was zum Landesspielraum!]

Was wir hier tun können, ist, dass wir für Einbürgerung werben, dass wir die Vorzüge einer Einbürgerung darstellen. Das tun wir sehr umfangreich, übrigens mit großem Erfolg im Vergleich zu anderen Bundesländern. Wir werden diesen Weg ganz sicherlich fortsetzen.

[Beifall bei der Linksfraktion]

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Michael Schäfer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema

„100 Prozent Ökostrom fürs Land Berlin“ – war das nur ein großer Betrug?

Bitte, Herr Schäfer!

Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Hat der Senat vertraglich ausgeschlossen, dass Berlin von 2010 bis 2012 von Vattenfall überwiegend Kohle- oder Atomstrom bezieht, der durch RECS-Zertifikate nur grün gefärbt wird, ohne dass eine entsprechende Stromlieferung aus den zertifizierten Ökostrom-Erzeugungsanlagen erfolgt?

2. Welche Energieträger, welche Standorte und welches Alter haben die Anlagen, mit denen Vattenfall den Strom für das Land Berlin von 2010 bis 2012 erzeugt?

Danke schön, Herr Kollege Schäfer! – Für den Senat antwortet der Finanzsenator. – Herzlich willkommen, Herr Dr. Nußbaum hier im Hause! Sie haben nun schon alles miterlebt, was wir zu bieten haben.

[Zuruf von der Linksfraktion: Es gibt noch mehr!]

Viel Erfolg! – Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Das Potenzial wird sicher noch nicht erschöpft sein.

Herr Präsident! Herr Abgeordneter Schäfer! Meine Damen und Herren! Zu Ihrer ersten Frage lautet die klare Antwort: Ja. Mit dem Ergebnis der Stromausschreibung hat das Land Berlin meines Erachtens ein gutes Gleichgewicht zwischen den ökologischen und den wirtschaftlichen Anforderungen an eine solche Vergabe erzielt. Den ökologischen Anforderungen wie sie im Erneuerbare- Energien-Gesetz und in dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verankert sind, tragen wir im vollen Umfang Rechnung.

Was die Zertifizierung von zu lieferndem Strom betrifft, so unterliegen Sie offenbar einem Irrtum bezüglich der Art der Zertifikate, die hier bei der Herkunftskontrolle zum Einsatz kommen sollen. Der Lieferant Vattenfall wird bei von uns geforderten Nachweis der Herkunft auf sogenannte EECS nicht auf die von Ihnen angesprochenen RECS-Zertifikate abstellen.

[Michael Schäfer (Grüne): Der Unterschied ist nur die Trägerform, mehr nicht! – Christian Gaebler (SPD): Zuhören!]

Mit ihrer Hilfe hat er uns nachzuweisen, dass genau die vom Land Berlin gesetzten Anforderungen erfüllt werden. EECS steht für European Energy Certificate System und ist ein umfassendes System für die Verwaltung elektronischer Herkunftsnachweise, nicht nur für Strom aus erneuerbaren Energien, wie das von Ihnen angesprochene RECS-System, sondern auch für alle Energieformen. Dieses System verwaltet Nachweise entsprechend der geltenden EU-Richtlinie und der nationalen Gesetze. Das System ist so gestaltet, dass es maximale Transparenz über die Herkunft und auch über den Produktionszeitraum der jeweils gehandelten Strommengen gewährleistet. Es ermöglicht eben genau einen Abgleich zwischen den produzierten und den verbrauchten Mengen, und das genau, um auszuschließen, dass sogenannter Graustrom umetikettiert wird.

Um das zu erläutern: Bei dem EECS muss jeder Erzeuger seine Anlage zunächst registrieren lassen. Regenerativ erzeugter Strom wird nur als solcher zertifiziert, wenn eine unabhängige Instanz, der sogenannte „Issuing Body, bestätigt hat, dass es sich tatsächlich um einen regenerative Anlage handelt. – Um auf Ihre Wortwahl zurückzugreifen: Die hier geforderten Nachweise schließen aus, dass lediglich „grün gefärbter“ Strom geliefert wird.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Nachweisführung über die Erzeugerquellen und die CO2-Faktoren erfolgt in zwei Schritten. Erstens haben die Bieter bei der Abgabe des Angebots eine Eigenerklärung zum Herkunftsnachweis abzugeben. Zweitens ist dem Land Berlin nach Abschluss eines Lieferjahres ein durch einen Gutachter ausgestelltes der Eigenerklärung entsprechendes Testat vorzulegen. Wie gesagt stellt Vattenfall seine Stromlieferung auf die EECS-Zertifikate ab, das heißt, die für den Strombedarf des Landes Berlin entwerteten Zertifikate werden nach Abschluss des Lieferjahres 2010, also frühestens 2011, einem Gutachter vorgelegt und von diesem für das Land Berlin testiert. Mir ist wichtig zu sagen, dass wir als Gutachter ausschließlich solche einsetzen, die anerkannt sind. Ich glaube, es ist auch deutlich, wenn Sie vom Stromversorger bereits heute wissen wollen, wo er genau die von uns zu liefernden Mengen produziert oder einkauft, so können Sie das den Stromversorger fragen. Wir haben einen Anspruch auf eine bestimmte Lieferung, auf bestimmte Eigenschaften, auf einen bestimmten Preis. Das muss in stringenter, überzeugender und transparenter Form nachgewiesen werden. – Vielen Dank!

Danke schön, Herr Senator! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Schäfer. – Sie haben auch das Wort dazu!

Danke, Herr Präsident! – Danke, Herr Senator! Jetzt haben Sie die Sache schön kompliziert ausgedrückt, sodass man sie am Ende nicht mehr versteht.

[Christian Gaebler (SPD): Wir haben es verstanden!]

Jetzt frage ich Sie: Warum hat der Senat Berlins im Unterschied zu Ihrem Heimatbundesland Bremen bei der Ausschreibung ein Verfahren gewählt, vor dem das Umweltbundesamt warnt, weil ein so zustandekommender Stromvertrag nicht sicherstellt, dass auch nur ein einziges Gramm CO2 eingespart wird?

Herr Senator Dr. Nußbaum!

Sehr geehrter Abgeordneter! Wir gehen schon davon aus, dass wir eine umfassende Menge CO2 einsparen.

[Michael Schäfer (Grüne): Die Fachleute im Umweltbundesamt aber nicht!]

Es war die Rede von 460 000 Tonnen. Das ist die Planung. Wir werden das überprüfen.

Danke schön! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Buchholz. – Ist erledigt, gut! Dann haben wir keine weiteren Nachfragen.

Dann geht es weiter mit einer Mündlichen Anfrage des Kollegen Sebastian Czaja von der FDP zum Thema

Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung ohne Schulbibliothek?

Bitte schön, Herr Czaja, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Der Betrieb der Schulbibliothek am Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung kann aufgrund einer eingesparten Schulbibliothekarstelle nicht mehr bzw. nur eingeschränkt sichergestellt werden. Sieht der Senat trotzdem Möglichkeiten, der Schule zu helfen und das vorgenannte Problem möglichst kurzfristig zu lösen?

Danke schön! – Der Bildungssenator Prof. Zöllner hat das Wort. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemäß § 7 des Schulgesetzes gestaltet jede Schule ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten sowie das Schulleben

selbstständig und in eigener Verantwortung. Auch das Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung muss das Nutzungskonzept der Bibliothek an den vorhandenen personellen Ressourcen orientieren. Diese Ressourcen sind seit 2004 für alle Oberstufenzentren nicht mehr in dem vorher vorhandenen Umfang vorhanden. Die Schulaufsicht unterstützt und berät das Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung. Ich gehe davon aus, dass so auch kurzfristig mit der Schule Lösungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen erarbeitet werden können.