zwei Pflegestützpunkte in Bremen, einen in Bremerhaven. In allen anderen Bundesländern gibt es bisher noch keine Arbeit mit den Pflegestützpunkten. Es gibt in drei Bundesländern, in Bayern, in Thüringen und Sachsen die Entscheidung, keine Pflegestützpunkte einzurichten. Rahmenverträge, vergleichbar mit dem unseren, gibt es inzwischen in Baden-Württemberg, in Hamburg, im Saarland und in Schleswig-Holstein. Soweit kann ich Ihnen eine Übersicht geben. Ich glaube, wir stehen ganz gut da. Ich bin froh darüber, vor allem im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt.
Frau Senatorin! Ist es richtig, dass die Bürgerinnen und Bürger jetzt zwei Wege in Kauf nehmen müssen, zum einen in die Pflegeberatung und danach zur Pflegekasse, um eine entsprechende Bewilligung zu erhalten? Ist es so, dass sich die Bezirke jetzt informieren dürfen? Bisher gab es eine gewisse Unsicherheit der Bezirke, weil ihnen die Standorte nicht bekannte waren.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Hoffmann! Ich verstehe Ihre Diskussion über die Bezirke nicht. Das wiederholen Sie regelmäßig. Wir gehen davon aus, dass die Bezirke gut in diese Debatte eingebunden sind. Sie haben im Übrigen keinerlei Verpflichtungen im Rahmen der Pflegestützpunkte. Sie sind für die Räumlichkeiten nicht verantwortlich. Das sind allein die Kassen oder das Land Berlin. Die Pflegestützpunkte werden entweder die Koordinierungsstellen, die wir jetzt bereits mit Namen und Adresse haben oder die Stellen, die räumlich auch von den Kranken- und Pflegekassen zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein ausgesprochen wichtiger Punkt.
Was die Pflege- und Hilfebedürftigen angeht: Herr Hoffmann, ja, es ist so: Bisher mussten Sie ungefähr 25 Stellen anlaufen, wenn Sie einen einheitlichen Versorgungsplan über alle Möglichkeiten der Unterstützung und Hilfe brauchten. Jetzt sind es zwei. Sie werden umfassend im Pflegestützpunkt beraten. Sie bekommen dort auch einen Empfehlungs- und Beratungsnachweis. Sie gehen dann zu Ihrer Kasse, weil in den Pflegestützpunkten neutral über die Möglichkeiten und Angebote, die es in unserer Stadt gibt, beraten wird, und Ihre Kasse entscheidet dann über den Leistungsbescheid. Das muss man bei der Vielfalt der Kassen, die wir in Deutschland haben, leider auch zukünftig gewährleisten. Das ist ein aufwändiges Verfahren,
aber im Verhältnis zu dem bislang vorhandenen eine großartige Erleichterung für die hilfe- und unterstützungssuchenden Menschen in dieser Stadt.
Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Sascha Steuer von der Fraktion der CDU zum Thema
1. Hat der Verfassungsschutz Erkenntnisse über Verstrickungen zwischen der MBR – Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus – und der linksradikalen Szene, bzw. kann der Senat solche Verbindungen ausschließen?
2. Welche Rolle spielt Herr M. B. in der MBR, und was unternimmt der Senat, um eine Finanzierung von Linksradikalismus und -extremismus durch Senatsmittel auszuschließen?
Danke schön! – Der Innensenator Herr Dr. Körting hat das Wort zur Beantwortung. – Bitte schön, Herr Dr. Körting!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Steuer! Dem Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse über Verstrickungen zwischen der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus und der linksradikalen Szene vor. Ich darf darauf hinweisen, dass die mobile Beratung gegen Rechtsradikalismus seit Juli 2001 im gesamten Stadtgebiet Berlins tätig ist. Sie wurde von 2001 bis 2007 als Modellprojekt im Rahmen des Bundesprogramms „CIVITAS – initiativ gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern“ gefördert und seit 2004 vom Land Berlin kofinanziert. Seit dem 1. Juli 2007 erfolgt die Bundesförderung im Rahmen des neuen Programms „kompetent. für Demokratie“.
Zur zweite Frage, die Sie stellen, welche Rolle eine Person mit den Initialen M. B. in der MBR spielt, verbunden mit der Zusatzfrage, was wir grundsätzlich tun: Die Mobile Beratung gegen Rechts bzw. die Förderung des Vereins für demokratische Kultur erfolgt durch den Senat, und zwar im Bereich der Kollegin Knake-Werner. Ich habe mich sachkundig gemacht und mit dem zuständigen Kol
legen gesprochen. Dort ist weder im Vorstand des VDK noch bei den Honorarkräften, die Supervision durchführen, eine Person mit den oben genannten Initialen bekannt.
Zu der zweiten Frage, was wir tun, um eine Finanzierung von Linksradikalismus und -extremismus durch Senatsmittel auszuschließen: Wir achten generell darauf, dass wir Verfassungsfeinde und Extremisten nicht mit staatlichen Mitteln fördern. Das wird dadurch erreicht, dass immer, wenn auch nur der Hauch eines Verdacht besteht, die zuständige Förderstelle sich an meine Behörde wendet und fragt, ob es irgendwelche Erkenntnisse in Bezug auf diese zu fördernde Institution gibt. Das gilt im Rechtsradikalismus, das gilt beim islamistischen Gewaltterrorismus, und das gilt selbstverständlich auch im Linksextremismus.
Anfragen sind zu dieser Institution nicht gekommen. Die Institution MBR ist auch nicht Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Es gibt aus der Sicht des Verfassungsschutzes keinen Anlass, sie zu beobachten.
Herr Senator! Wie erklären Sie sich denn, dass Sie keine Erkenntnisse haben, wenn eine einfache Internetrecherche auf der offiziellen Seite der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, wo auch das Senatssignet abgebildet ist, einen Artikel zum Vorschein bringt, der von der Antifaschistischen Linken selbst geschrieben und dann vom MBR auf diese Seite gesetzt worden ist, die ganz eindeutig als antifaschistische Aktion, als Antifaschistische Linke, dem linksextremistischen Spektrum, zuzuordnen ist und gerade unter der Überschrift „Kapitalismus ist Krieg“ unter anderem auch zu einer Demonstration am 1. Mai aufgerufen hat?
Herr Kollege Steuer! Ich kann Ihnen nicht beantworten, welche Veröffentlichungen die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus weitergibt. Mir ist ein Artikel bekannt, der ein Interview mit der ALB beinhaltet – wenn ich das richtig sehe –, das von einem Menschen mit den Initialen M. B. geführt wurde. Das bedeutet aber nicht, dass es eine in irgendeiner Art und Weise geordnete Integration irgendwelcher Gruppierungen in die MBR gibt.
Vielen Dank! – Herr Innensenator! Teilen Sie mit mir die Auffassung, dass die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus seit vielen Jahren sehr gute Arbeit im Kampf gegen Rechtsextremismus und für die Demokratie leistet und dabei insbesondere in den Bezirken auch mit CDUMitgliedern zusammenarbeitet?
Frau Kollegin Herrmann! Auch CDU-Mitglieder werden nicht vom Verfassungsschutz beobachtet, sodass ich diese Frage nicht komplett beantworten kann. Aber ich kann Ihnen bestätigen, dass die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus zur Fragestellung, wie wir mit Rechtsextremismus umgehen, vielfältig von Bezirken – übrigens auch von Lehrern und anderen – angefordert wird. Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus hat unter anderem Modelle für Sportstätten-Nutzungsverträge entwickelt, womit man verhindern will, dass Sportstätten von Rechtsextremisten für Propaganda genutzt werden.
Ich empfinde die Frage von Herrn Steuer, der insinuieren will, dass die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus linksextremistisch sei,
Aber ich kann nicht ausschließen, dass die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus irgendeine dusselige Stellungnahme veröffentlicht hat. Wie gesagt, diese Organisation wird von uns nicht beobachtet.
1. Wie bewertet der Senat sinkende Einbürgerungszahlen auch in Berlin aus integrationspolitischer Sicht?
2. Welche Maßnahmen sind aus integrationspolitischer Sicht jetzt erforderlich, um die Attraktivität von Einbürgerungen wieder zu erhöhen?
Nein, die Integrationssenatorin antwortet. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Wolf! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt:
Zunächst will ich feststellen, dass auch der Berliner Senat die Attraktivität der Einbürgerung in Berlin erhöhen will und es sehr bedauert, dass die Einbürgerungszahlen in den letzten Jahren bundesweit deutlich zurückgegangen sind. Da hat Berlin – eine Zeit lang zumindest – gegen den Trend arbeiten können, aber auch wir haben in den letzten zwei Jahren einen leichten Rückgang zu verzeichnen.
Warum wollen wir die Einbürgerung attraktiv machen? – Weil über die Einbürgerung Menschen mit Migrationshintergrund vor allen Dingen auch rechtlich gleichgestellt sind. Das ist gut für den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt, und das befördert ein Klima, das Vielfalt als Selbstverständlichkeit und Bereicherung begreift.
Das hatten wir doch schon, dass man auch zulassen muss, dass Fragen so beantwortet werden, wie man sie selbst einschätzt.
Durch die Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts 1999 und 2000 gab es zunächst einen Aufschwung an Einbürgerungszahlen. Es ist gerade in Berlin sehr stark genutzt worden, dass die Erleichterung der Einbürgerung vor allen Dingen von in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern ermöglicht wurde. Dadurch sind die Zahlen deutlich gestiegen. Im Unterschied zum Bund hielt dieser positive Trend in Berlin lange Zeit an, aber 2007 und 2008 haben auch wir einen leichten Rückgang zu verzeichnen.
Wir sagen, dass die sinkenden Einbürgerungszahlen auf bundesgesetzliche Neuregelungen zurückgehen, die eher Hemmnisse für die Einbürgerung sind. Dazu zählt aus meiner Sicht einerseits die Einführung des Einbürgerungstests. Er hat eine abschreckende Wirkung, egal, wie leicht oder wie schwer er ist. Viele der hier lebenden Menschen haben auch nach wie vor nicht die vorgesehenen wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung. Auch die neue Regelung, dass die deutsche Staatsangehörigkeit verloren geht, wenn eine ausländische im
Inland erworben wird, ist nicht hilfreich, ebenso wenig die Gebühren, die nach wie vor ziemlich hoch sind.
Zur zweiten Frage: Wir brauchen bundesgesetzliche Regelungen, Staatangehörigkeitsrechte, die die Einbürgerung attraktiv machen. Ein Land, das Fortschritte machen will, muss für Zuwanderung offen sein, das hat gestern die Bundeskanzlerin gesagt. Da kann man ihr nur zustimmen. Das heißt aus meiner Sicht, dass die Zulassung von Doppel- und Mehrstaatsangehörigkeit unbedingt nötig ist, dass die Abschaffung der Optionspflicht für junge Menschen erforderlich ist. Dazu gab es vom Land Berlin gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz schon eine Bundesratsinitiative. Auch die Sinnhaftigkeit der Einbürgerungstests müsste aus meiner Sicht anhand der aktuellen Entwicklung überprüft werden.