Es ist vor allem die Frage: Soll das Parlament, soll die Berliner Öffentlichkeit erfahren, was mit diesen 3 Milli
onen Euro passiert? – Wir sagen als Koalition ganz klar: Ja, ab sofort soll es als Vorlage an das Parlament einen jährlichen Bericht darüber geben, wie diese Abfallberatungsgelder verwendet werden. Dann ist es für uns transparent. Dann ist es auch für alle Bürgerinnen und Bürger transparent. Da fragen wir uns, wieso das bisher nicht funktioniert hat. Ja, weil das eben eine private Tochtergesellschaft eines großen Entsorgers gemacht hat und sich keiner so richtig herangetraut hat. Das ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Ich wundere mich doch sehr, dass alle Oppositionsparteien – zuletzt im Hauptausschuss sogar die Grünen, verzweifelterweise offensichtlich – gegen diesen Antrag, der nur sagt, wir wollen einen jährlichen Bericht für Transparenz und Öffentlichkeit haben, gestimmt haben. Vielleicht geben Sie uns, Frau Kubala, die Ehre und erklären uns, warum Sie als grüne Fraktion so etwas ablehnen können.
Uns ist das sehr unverständlich, denn wir brauchen diese Offenheit, wir brauchen diese Transparenz, was die Verwendung dieser Gelder angeht.
[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Ramona Pop (Grüne): Hätten wir es im Landeshaushalt, wäre es noch transparenter!]
Wenn wir schon dabei sind: Wir hatten eben einen Zustand, der war in Berlin gewachsen, den kann sich heute fast keiner mehr erklären. Wir warten einmal ab, wie es zum 1. Januar 2010 wird. Wir haben als SPD und als Koalition eine große Erwartungshaltung, dass sowohl die Senatsverwaltung für Umweltschutz ihre Aufgabe dort aktiv spielt; wir erwarten auch, dass die Verhandlungen, die dort mit dem DSD Deutschland über den bisherigen Wert 1,79 Euro pro Einwohner und Jahr zu führen sind – das sind dann diese 6 Millionen Euro – fair geführt werden, und zwar so wie bisher auch. Es wäre für uns und für viele völlig unverständlich, nachdem nun jahrelang ein Privatunternehmen diese Aufgaben übertragen bekommen hat und diese 1,79 Euro immer die Grundlage waren, wenn dieser sehr schöne hohe Wert nun in den kommenden Jahren verfallen könnte. Wir hätten dafür auch politisch wenig bis gar kein Verständnis. Denn es ist ein Gebot der Fairness, dass zwischen Privaten und einer öffentlichen Gesellschaft dort kein Unterschied gemacht wird, sondern faire Waffengleichheit herrschen sollte.
Wir haben, das werden Sie an dem vorliegenden Änderungsantrag gesehen haben, eins klargestellt: Wir lassen alle hoheitlichen Aufgaben, was die Abstimmungsvereinbarung, was öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerschaft angeht, beim Land Berlin. Das kann man auch anders machen. Auch viele CDU und grün geführte Städte machen das anders. Wir sagen aber hier: Aus der Anhörung haben wir gelernt. Wir machen nur eine klare Trennung, nämlich hoheitliche Aufgaben beim Land, Abfallberatung in einer Hand, vernünftige Synergien und vor allem auch: Die BSR kann und wird z. B. mit der Stiftung Naturschutz alternative, kleine Umweltberatungsprojekte unterstützen. Das ist der richtige Weg. Wir bitten Sie herzlich, den auch zu unterstützen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf ein Neues! Uns liegt ein Gesetzentwurf vor, der vom Einbringer selbst eine Änderung erfahren hat. Die Vornahme dieser Änderung ist ein Erfolg der Opposition. Sie sehen, Herr Kollege Buchholz, sehr geehrte Damen und Herren der SPD-Fraktion, das setzt sich dann eben heute so fort.
[Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei den Grünen – Christian Gaebler (SPD): Sie haben aber dagegen gestimmt!]
Übrig geblieben im vorliegenden Gesetzentwurf sind die Abfallberatungsmittel, welche nun in Gänze an die BSR ausgereicht werden sollen. Sie wissen, dass die Opposition hier einen ganz anderen Ansatz gewählt und diesen mit einem eigenen Antrag untersetzt hat. Deswegen ist auch der jetzt vorliegende Gesetzentwurf aus unserer Sicht abzulehnen. Wir wollten, dass Berlin öffentlich-rechtlicher Entsorger bleibt. Das ist gelungen. Das haben wir mit dem Druck der Opposition und der Verbände im Land Berlin erreicht.
Damit haben wir die Absicht verbunden, dass die zweckgebundenen Mittel zunächst im Berliner Landeshaushalt dargestellt werden, um sie daraus im Ausschreibungsverfahren an Dritte weiterzugeben. Nun wurde uns vorgeworfen – Kollege Buchholz hat das eben noch einmal dargestellt, im Ausschuss war das in der Debatte ähnlich –, dass wir in der Vergangenheit der Einstellung der Nebenentgelte in den Landeshaushalt unsere Zustimmung nicht gegeben haben.
Schauen Sie, Herr Kollege Buchholz, Sie müssen das im Zusammenhang sehen. Von dieser Position sind wir doch vor allem deswegen abgewichen, weil es jetzt nicht mehr um das bloße Einstellen der Mittel in den Landeshaushalt geht, sondern weil durch dieses ein transparentes Ausschreibungsverfahren, worauf meine Fraktion besonderen Wert legt, erst durchführbar wird. An so einer Ausschreibung hätten sich alle Entsorger dieser Stadt beteiligen können, die, die jetzt schon im Boot sind, die, die neu hinzukommen wollen, und darüber hinaus Umweltverbände oder andere an modernen Recyclingstrukturen interessierte gesellschaftliche Institutionen. Denn die Zweckbindung der Nebenentgelte beinhaltet nicht, dass sie an denjenigen vergeben werden müssen, der das operative Recyclinggeschäft betreibt.
grundsätzliches Misstrauen gegenüber der BSR vorgeworfen. Ich glaube, dieses Misstrauen, Herr Kollege Buchholz, liegt doch vor allem bei der Koalition. Denn warum sonst sollten Sie überhaupt einen Antrag einbringen, der die transparente Verwendung der Nebenentgelte fordert? Warum sollten Sie das ansonsten tun, wenn Sie nicht selbst dieses Misstrauen gegen die BSR hegen?
Frau Senatorin Lompscher! Sie sollten sich hier mit Oppositionskritik vollkommen zurückhalten, ist es doch nicht gelungen, während der gesamten Zeit – das muss hier Erwähnung finden – der Ausschussberatungen eine Stellungnahme des Senats vorzulegen. Diese erhielten wir erst vor ein paar Tagen mit dem Datum des 11. März. Eingebracht wurde der Gesetzentwurf aber schon am 29. September des letzten Jahres. Nun muss man auch nicht denken, dass die Senatsstellungnahme so Weltbewegendes beinhaltet, als dass ein so langer Zeitraum dafür zu rechtfertigen wäre.
Natürlich, sicher ist sicher, Vertrauen ist gut, Kontrolle noch besser. Wir werden dem Antrag zur jährlichen Berichterstattung unsere Zustimmung geben, was nicht bedeutet, dass wir Ihr Kapitelgesetz unterstützen. Aber wenn Sie schon eine solche Novellierung heute verabschieden lassen wollen, wollen wir zumindest die Transparenz darüber hergestellt haben. Noch besser wäre es allerdings, die Mehrheit des Hauses stimmt gegen den Gesetzentwurf und für den Oppositionsantrag. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Änderungen gegenüber der ersten Fassung des Gesetzentwurfs sind Ergebnis intensiver Aussprachen und der Anhörung von Experten im Ausschuss. Deshalb können wir mit diesen Änderungen gut umgehen. Die im Ausschuss noch fehlende Stellungnahme des Senats zu diesem Gesetz liegt nun ebenfalls vor. So können wir heute auch zu der abschließenden Beschlussfassung kommen.
Die II. Lesung der Gesetzesänderung gibt uns neben der wiederholten Darlegung der Absichten mit der organisatorischen Konzentration der Abfallberatung in Berlin Gelegenheit, über Abfallpolitik allgemein zu sprechen. Ein Ansprechpartner für alle Beratungen im Abfall- und Wertstoffbereich bietet Vorteile, die in der Art der unterschiedlichen Zielgruppen liegt und so Mehrarbeit vermeiden lassen. Die Zielgruppengeschichte haben wir oft auch schon bei der Tochtergesellschaft von ALBA beobachten können. Leider sind wir dort nicht wesentliche Schritte
vorangekommen. Die Veranstaltung „Mehrwert“ Anfang des Monats hat gezeigt, welche Aufgabenbreite neben dem Kerngeschäft die landeseigenen Betriebe in Berlin zu leisten in der Lage sind und auch leisten. Die Aufgabenbreite wird sich gerade im Abfallbereich wesentlich hin zur Abfallvermeidung und allgemein wiederkehrenden Arbeiten im Laufe der Jahreszeiten ergeben.
Der gesellschaftliche Konsens zur Abfallvermeidung und -verwertung darf den Wirtschaftsinteressen nicht mehr im Wege stehen. Deshalb wollen wir auch die große Herausforderung annehmen und in unserem Sinne unser eigenes Unternehmen voranbringen. Dort wird ein langfristiges Konzept erarbeitet und so die Umwandlung von einem einfachen Entsorgungsbetrieb zu einem Umweltunternehmen vorgenommen.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses und des Parlaments heute zum jährlichen Bericht zur Verwendung der Nebenentgelte der Systembetreiber im Sinne der Verpackungsverordnung sowie zur Erfassung und Verwertung der Verpackungsabfälle steht bei ihrer Umsetzung für hohe Transparenz über die Verwendung der finanziellen Mittel und gleichzeitig über Entsorgungswege. Wir werden uns also bei der Auswertung dieses Berichts wieder zur Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen verständigen, und das verstehen wir auch unter Einflussnahme der Politik auf wirtschaftliches Gebaren.
Noch einmal möchte ich betonen, dass die Koalition für eine intelligente und konzeptionelle Herangehensweise bei der Organisation der Abfallberatung steht, um mit den vorhandenen Mitteln, auch mit denen gemäß Verpackungsverordnung, größtmögliche Erfolge zu erreichen. Diese Erfolge müssen sich messen lassen an den Kategorien Abfallvermeidung, Abfallverminderung und -verwertung. Die Abfallmengen müssen sich reduzieren, um Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen. Hier liegt noch ein langer Weg vor uns, den wir aber auch für den Klimaschutz gern gehen wollen. Ich bitte also, den Beschlussempfehlungen aus dem Ausschuss zu folgen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Platta! – Für die Fraktion der Grünen hat Frau Kubala das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Abfallgesetz, das die Koalition uns vorgelegt hat und das wir auch noch als Priorität beraten müssen, ist überflüssig. Da hätte die Koalition gut Energie sparen können, denn um 3 Millionen Euro Abfallberatungsmittel aus dem Grünen Punkt neu zu verteilen, braucht es wahrlich keine gesetzliche Regelung, Herr Buchholz!
Das musste sogar die Umweltsenatorin im Umweltausschuss zugeben: Hier ist eine gesetzliche Regelung nicht notwendig. Hier weist ganz klar der Antrag der Opposition den Weg. Sie haben so häufig das Wort Transparenz in den Raum geworfen. Transparenz weist unser Weg. Der Oppositionsantrag hat eine ganz klare Haltung: Die Mittel aus dem Grünen Punkt, die dem Land Berlin zufließen, sollen in den öffentlichen Haushalt eingestellt werden und können dann ausgeschrieben werden. Dann kann sich die BSR, dann können sich unabhängige Abfallberater um diese Mittel bewerben. Damit ist dann auch die häufig zitierte Transparenz gewährleistet.
Noch zwei Anmerkungen zum Gesetzesantrag der Koalition: Viele Begrifflichkeiten bleiben sehr unscharf. Ich darf eine aufgreifen. Hier steht z. B.:
Den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) obliegt auch die Bewirtschaftung sowie Weiterleitung der Mittel …
Das ist derart unscharf, das gehört eigentlich gar nicht in ein Gesetz. Hier ist auch vollkommen unklar, wohin diese Mittel fließen und was die BSR mit den Mitteln macht. Gehen sie wirklich zur Stiftung Naturschutz? Da haben wir nur Ihr Versprechen, Herr Buchholz, und nicht mehr. Wir wissen auch nicht, ob unabhängige Abfallberater, die für Verwertung und Vermeidung der Abfälle stehen, wirklich zum Zuge kommen können.
Einen zweiten Begriff möchte ich noch aufgreifen – ein zweites Defizit in Ihrem Antrag: Abfallvermeidung und -verwertung sind zu beachten. – Was heißt denn das? Abfallvermeidung und -verwertung haben in Landes- und Bundesabfallgesetzen höchste Priorität, und die Koalition schreibt in ihren Antrag: … sind zu beachten. – Das ist ja weniger als nichts.
Diese Formulierung ist vollkommen unangemessen. Sie unterläuft sogar noch den Gedanken, dass Abfallvermeidung und -verwertung höchste Priorität haben.
Zwei Defizite, die ganz deutlich im Zusammenhang mit diesem Gesetz stehen und so auch gar nicht zur Klarheit betragen!
Hier wird immer wieder gerne unterstellt – auch von der Koalition –, dass wir der BSR misstrauen. Das ist vollkommen falsch. Der Adressat für die Abfallpolitik des Parlaments ist ganz klar der Senat, nämlich in seinen Funktionen als Aufsichtsrat bei der BSR, als Abfallbehörde und als Zuständiger für die Abfallpolitik der
entsprechenden Senatsverwaltung. Da ist Misstrauen angesagt. Wir haben bis heute kein Abfallwirtschaftskonzept, das einen Rahmen für die Abfallpolitik in Berlin setzt. Und eine Zielvereinbarung wurde mit der BSR bis 2015 abgeschlossen, in der Ökologie überhaupt nicht vorkommt. Da sind ausschließlich wirtschaftliche Kriterien aufgeführt.
Lassen Sie mich den Gedanken ganz kurz zu Ende führen! – Und wir haben eine mangelnde Gebührenkontrolle. Hier ist ganz klar Misstrauen gegenüber dem Senat, der für Abfallpolitik zuständig ist, angesagt.
Dass Sie dieses Misstrauen teilen, Herr Buchholz, zeigen Sie durch Ihre permanenten Berichtsaufträge. Wenn es eine ganz klare Regelung gibt – und die gibt es –, nämlich dass der Senat zuständig ist und dem Parlament berichtet, dann müsste man nicht andauernd Berichtsaufträge auf den Weg bringen.