In der Ausschussdebatte haben wir den Vorschlag gemacht, vielleicht gerade jetzt mit Blick auf die schwierige Situation in unserem Land –
Ich bin gleich fertig. Erlauben Sie noch einen Satz! –, dieses Gesetz wenigstens bis 2011 auszusetzen, wenn Sie es schon nicht aufheben wollen. Dann hätte man ohne viel bürokratischen Aufwand, den dieses Gesetz mit sich bringt, vielleicht einen kleinen Beitrag zur Konjunktur leisten können. Sie haben auch das entschieden abgelehnt. Nutzen Sie die Chance, dieses Gesetz heute doch abzulehnen, indem Sie unserem Antrag zur Aufhebung zustimmen! – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Stadtkewitz! Nach den letzten Tagen und Wochen, in denen wir gemeinsam über dieses Gesetz diskutiert haben, ob in den Ausschüssen oder sonst wo, hätte ich erwartet, dass Sie sich nicht eine Rede aufschreiben müssen – das, was Sie hier vorgetragen haben –, sondern Sie sprachen die mangelnde Beteiligung hier in dem Parlament an. Ich kann das auch verstehen, weil es das Beste gewesen wäre, wenn Sie den gleichen Mut gehabt hätten wie letztes Mal die Grünen. Das ist nicht ein Zeichen von Schwäche, sondern es ist auch ein Zeichen von Vernunft, wenn man sagt: Okay, der Antrag hat sich erledigt. Wir ziehen ihn zurück. – Das hätten Sie mit Ihrem Antrag auch machen sollen, denn das ist das Ergebnis der Ausschussberatungen der letzten Tage und Wochen.
und zwar zu dem CDU-geführten Hamburger Senat. Die machten eine Anhörung. Sie hat interessiert: Was ist denn an dem Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz so besonders? Wieso haben Sie denn das Thema Erschließungsrecht da so irgendwie besonders behandelt? Und was ist denn das mit der Bürgerbeteiligung?
[Zuruf von Benedikt Lux (Grüne) – Mario Czaja (CDU): Die wollten einfach nur wissen, was man so alles falsch machen kann!]
Zunächst fangen wir einmal mit dem Thema Bürgerbeteiligung an. In Hamburg heißt dieses Gesetz das Wegerecht. Dieser CDU-geführte Hamburger Senat hat ein Ziel im Ergebnis dieser Anhörung. Er wird diese umfangreichen Bürgerbeteiligungen des Berliner Straßenausbaubeitragsgesetzes übernehmen. Das können Sie sich erst mal ins Stammbuch schreiben. Diese Regelungen werden von Hamburg – CDU-geführt – übernommen.
Zweiter Punkt: Ihr Antrag lautet: Abzocke. – So fängt das mal an. Ich habe dort erzählt: Ja, Berliner Situation, Vergangenheit, kennen Sie ja, Ostberlin, Subventionsmentalität, Westberlin, Subventionsmentalität. Da kam das Geld immer aus Bonn. Kein Stadtrat, niemand hatte Lust, Erschließungsbeiträge zu erheben, mit der Folge, dass bis dato so gut wie keine Erschließungsbeiträge erhoben wurden.
Darum habe ich gesagt: Jetzt machen wir einmal etwas ganz anderes. Wir werden das, was in vierzehn anderen Ländern gilt, auch machen: Wir haben ein Straßenausbaubeitragsgesetz erarbeitet und beschlossen. Nun werden wir das Erschließungsrecht abschaffen, weil wir nicht ungleiches Recht in Ost und West, den neuen Bundesländer und Berlin haben wollen. Wir lassen das sein. Wir erheben keine Erschließungsbeiträge. Wir arbeiten in Zukunft nur noch nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz. Ihre Kollegen von der CDU wie auch die meinigen und die von den Grünen – alle im Hamburger Senat vertreten – fragten mich: Wieso hat sich Ihre Subventionsmentalität geändert, wenn Sie auf die dringend notwendigen Erschließungsbeiträge verzichten? Keine Partei im Hamburger Senat kommt auf die Idee, auf diese Dinge zu verzichten, obwohl sie anschließend nach dem Wegerecht ebenfalls Beiträge für die Erneuerung der Straßen einnehmen. – So viel zum Thema Abzocke!
Diese beiden Punkte allein reichen aus: dass Hamburg die wunderbare Bürgerbeteiligung, die wir haben, und die Mitspracherechte übernehmen wird und dass wir nicht abzocken. Wenn Sie einen Antrag geschrieben hätten, wieso wir mit 60 Milliarden Euro Schulden auf Ein
nahmen verzichten, dann hat das nichts mit Abzocke zu tun, sondern aus meiner Sicht mit Vernunft, weil die geschichtliche Situation in Berlin eine andere ist als die in Hamburg. Aber von Abzocke zu sprechen, Herr Stadtkewitz, das ist Unsinn. Es tut mir leid. Wenn Sie meine Stellungnahme bezüglich des Hamburger Senats haben wollen – liebend gern. Ziehen Sie Ihren Antrag zurück! Es ist kein Zeichen von Schwäche!
Dieses Gesetz wird sich in der Zukunft bewähren, so wie dies in der Anhörung auch zutage gekommen ist. – Schönen Dank!
[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Michael Schäfer (Grüne): Waren Sie schon immer dieser Meinung?]
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat so: Zum wiederholten Mal müssen wir uns in dieser Legislaturperiode mit dem Straßenausbaubeitragsgesetz befassen.
Der Kollege Hillenberg hat uns gerade erläutert, was er von den Anträgen hält und dass er das alles ohne Lesen der Drucksachen machen kann. Jetzt haben Sie aber auch unterschlagen, lieber Kollege Hillenberg, dass die SPD und die Linken einen Änderungsantrag eingebracht haben, der das alles noch verschlimmbessert, was die CDU uns angetragen hat.
Sie haben aufgeschrieben, der Senat solle endlich Ausführungsvorschriften erlassen. Dazu muss man wissen, dass in dem Gesetz welche vorgesehen sind. Dazu muss man wissen, dass der Senat im vergangenen Jahr bereits einen Entwurf fertig hatte. Dann hat er ihn offensichtlich selbst nicht mehr für tragfähig gehalten und hat ihn zurückgezogen. Jetzt müssen also 2009 die SPD-Fraktion und die Linksfraktion kommen und dem Senat sagen: Bitte mache endlich deine Arbeit und erlasse eine Ausführungsvorschrift! – Das ist symptomatisch dafür, dass der Senat – nicht nur bei diesem, sondern auch bei anderen Themen – von selbst überhaupt nicht mehr tätig ist, nicht handlungsfähig ist und dass er auf die Anregungen der Koalitionsfraktionen wartet, diese dann aber auch nicht immer befolgt. So viel zum Stichwort Ausführungsvorschriften.
Dann haben Sie in den in Rede stehenden Antrag hinein geschrieben, dass Sie verschiedene Fragen beantwortet haben wollen. Interessanterweise haben Sie aber herausgestrichen, dass der Senat – –
Ich erkläre Ihnen das gern, Herr Kollege Hillenberg! Dieser steht auf der Tagesordnung, und Sie haben dazu einen Änderungsantrag im Ausschuss eingebracht, der auf dem Tisch liegt. Das ist die Drucksache 16/2083. Wenn Sie sie heraussuchen, können Sie dies sicher persönlich überprüfen.
Das heißt, Sie haben verschiedene Änderungen vorgeschlagen. Bei der einen ging es um die Ausführungsvorschriften. Was Sie aber gestrichen haben, und dies war der einzige Gehalt an dem CDU-Antrag, mit dem wir uns hätten anfreunden können, ist der Passus, der Senat möge einen Erfahrungsbericht vorlegen und mitteilen, was die zweieinhalb, drei Jahre Anwendung des Gesetzes bisher erbracht haben. Genau das hat die Koalition herausgestrichen. Das wollen Sie nicht wissen. Ich vermute deshalb, weil der Senat uns nichts berichten kann. Das ist das Problem, und deshalb haben Sie den Passus gestrichen.
Kurzum: Wir haben das im Ausschuss diskutiert. Wir haben im September eine Anhörung durchgeführt. Diese hat erbracht:
Es gibt verschiedene Probleme, im Großen und Ganzen muss man aber nach diesem Gesetz erst einmal arbeiten. Das ist es, was die Fraktion der Bündnis-Grünen auch in den letzten Jahren vertreten hat und was immer noch gilt. Nach diesem Gesetz muss gearbeitet werden, und es müssen die Probleme, die bisher aufgetaucht sind, gelöst
Ich nenne ein Beispiel: Wenn in einem Bezirk die BVV oder das Bezirksamt sagt, im Rahmen der Anliegerbeteiligung hat sich ergeben, dass die Anlieger keine Fahrbahn, sondern nur einen Fußweg haben wollen – ich übertreibe das Beispiel ein wenig. Was passiert dann eigentlich? Wird das dann nicht gebaut? Widerspricht das verschiedenen Vorschriften, die man beim Anlegen von Fahrbahnen und Straßeneinrichtungen beachten muss und wie verfährt man dann? – Vom Senat: Schweigen. Eine andere Frage: Wie ist das mit den Wasserbetrieben? Ist endgültig geklärt, wer wann baut und wer wann welche Kosten wem in Rechnung stellt? – Vom Senat: Schweigen. Dritte Frage: Was ist mit GA-getragenen Maßnahmen – GA-Mittel-Finanzierung zu einem hohen Anteil? Wir fragen den Senat: Wie wird das verrechnet? Wofür sind die Bürger zuständig, wofür nicht? Wo können sie herangezogen werden? – Vom Senat: Schweigen. Das sind nur drei Beispiele von Fragen, bei denen wir vom Senat Antworten brauchen. Die Koalition interessieren diese Fragen und Antworten nicht, weswegen Sie sie hier leider nicht im Text aufgeführt sind. Aus diesem Grund können wir auch Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen.
Ich komme zum Schluss und will dabei betonen: Wir sind dafür, dass diese Beiträge erhoben werden. Wir sind dafür, dass das durchgeführt wird. Es gibt in den Bezirken auch positive Beispiele. Ich will noch einmal Pankow nennen, als Bezirk, der hierbei sehr aktiv ist, der das macht. Deswegen stehen wir zu der Beitragserhebung, aber wir haben Kritik am Verfahren, und da erwarten wir vom Senat ganz klar Besserung. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Stadtkewitz! Nun hole ich wieder meine Gebetsmühle hervor, weil immer wieder dasselbe Thema von Ihnen aufgerufen wird: Erstens haben wir in Berlin – das ist bereits von Herrn Hillenberg gesagt worden – das Straßenausbaubeitragsgesetz als fünfzehntes Bundesland eingeführt. Das heißt also, es gab vierzehn Bundesländer, die das Gesetz schon hatten, darunter auch CDU-geführte. In diesen Bundesländern sprechen Sie auch nicht von Abzocke,