Protocol of the Session on February 19, 2009

weil dieses Gesetz in der Tat auch kein Abzockegesetz ist.

Zweiter Punkt: Die Leier von der Ausbesserung der Straßen haben wir auch schon dreimal gehört. Erstens ist es

so, dass mir in Erinnerung ist, dass der Senat ein Programm aufgelegt hat, dass Straßen ausgebessert werden. Wer durch die Stadt fährt, stößt ständig auf Baustellen, wo ich mich frage: Was machen die da eigentlich, wenn sie angeblich nichts machen? Offensichtlich ist es so, dass Straßen auch nach wie vor ausgebessert werden. Dass Winter ist und dass es Frostschäden gibt, ist auch nichts Neues und dass sie infolge des Winters spätestens im Frühjahr ausgebessert werden müssen, das wird dann auch getan. Das können wir abhaken.

Dritter Punkt: Herr Otto – nicht die CDU – beklagt, dass der Antrag der CDU, es solle ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden, von uns nicht übernommen wird. Da sage ich: Wozu auch? – Schließlich hatten wir im September eine Anhörung, die von allen Fraktionen beantragt worden war. In dieser Anhörung ging es um die Erfahrungen bei der Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes nach zwei Jahren. Dort kamen unter anderem Bezirke zu Wort, und zwar zwei Bezirke. Dann konnten wir den Berichten entnehmen, dass in der Tat das Straßenausbaubeitragsgesetz in den Bezirken äußerst unterschiedlich angewendet wird – deswegen auch die Forderung der Koalition, die Senatorin möchte bitte eine Ausführungsvorschrift erstellen, damit wir auf dieser Ebene Rechtssicherheit schaffen, Rechtssicherheit für die Tiefbauämter in der Anwendung des Straßenausbaubeitragsgesetzes, aber auch Rechtssicherheit für die Beitragszahler.

Dann hatten wir in der Anhörung – und die hatten wir mit unserem Antrag und der heutigen Beschlussempfehlung aufgegriffen – mehrere Punkte diskutiert, bei denen wir jetzt den Senat bitten, diese Punkte aufzugreifen und zu gucken, ob Konkretisierungen in der Ausführungsvorschrift vorgenommen werden können.

Dazu möchte ich Herrn Prof. Driehaus zitieren. Er hat in der Anhörung ausgeführt:

Je mehr die Allgemeinheit nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit die Straße in Anspruch nimmt, desto höher ist der Anteil der Allgemeinheit am beitragsfähigen Aufwand und desto geringer ist der Anteil der Anlieger.

Weiter:

Der Beitrag kann entfallen, wenn die Straße im öffentlichen Interesse gebaut wird.

Genau diese beiden Anregungen von Prof. Driehaus haben wir aus der Anhörung aufgegriffen und in diesem Antrag, der Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegt, formuliert, in dem wir den Senat bitten, Stellung zu nehmen und für Klarheit zu sorgen, auch für die Tiefbauämter und die beitragszahlenden Bürgerinnen und Bürger. Die Klärung der Frage ist äußerst notwendig, ob, wenn eine Straße im öffentlichen Interesse gebaut wird, dann der Einzelne tatsächlich mit zum Beitrag herangezogen werden kann.

Ich verrate auch kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass Prof. Driehaus in der Anhörung auch auf das

Problem hingewiesen hat, dass aus seiner Sicht die Straßenbeleuchtung Bestandteil der öffentlichen Daseinsfürsorge ist. Daraus resultiert für ihn, dass die Beitragszahler beim Straßenausbaubeitragsgesetz unter diesem Aspekt zur Straßenbeleuchtung nicht herangezogen werden können. Ich verrate auch kein Geheimnis, dass wir diese Frage auf der Ebene der Koalition und in den Fraktionen diskutieren. Deshalb können Sie sicher sein, dass noch ein Antrag von uns folgen wird. Wir werden das Straßenausbaubeitragsgesetz ein weiteres Mal debattieren, aber dann unter einem anderen Aspekt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Vielen Dank! – Nun hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete von Lüdeke das Wort. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hillenberg! Herr Doering! Tun Sie doch nicht so, als sei das Straßenausbaubeitragsgesetz die pure Erfolgsstory.

[Ralf Hillenberg (SPD): Ja!]

Das genaue Gegenteil ist doch der Fall! – Herr Hillenberg! Sie behaupten, die Hamburger seien interessiert. Dann sagen Sie doch den Hamburgern, dass das hier bei uns ein totaler Rohrkrepierer ist. Bisher haben Sie doch damit noch nichts bewirken können.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Sie haben selbst Änderungen vorgesehen – Herr Doering hat das gerade betont, was die Straßenlaternen betrifft –, Sie haben gerade jetzt einen Prüfauftrag die Ausführungsvorschriften betreffend an die Bezirke laufen, der eine Laufzeit von einem halben Jahr hat. Tun Sie mal nicht so, als ob das Gesetz in irgendeiner Weise vernünftig umgesetzt wird, so wie Sie sich das vorgestellt haben!

[Ralf Hillenberg (SPD): Das liegt an den Stadträten vor Ort!]

Das liegt bei Ihnen immer an den Bezirken! Es sind aber nicht die Bezirke, sondern es sind Sie und Ihre Schlampigkeit und die des Gesetzes,

[Beifall bei der FDP]

eines Gesetzes, das schlampig und unsolide nach fast drei Jahren der Einführung immer noch nicht in irgendeiner Weise zum Tragen gekommen ist. Die Senatorin sagt immer: „Was wollen Sie denn?“ – Das sagt sie natürlich zur Verteidigung, weil die Menschen selbstverständlich beunruhigt sind. Die Senatorin sagt immer wieder: „Was wollen Sie denn? Es gibt bis heute keinen einzigen rechtsgültigen Bescheid.“ – Richtig! Aber das ist auch ein Zeichen dafür, dass es im Grund nicht funktioniert. In der Stadt herrscht die totale Stagnation. Es gibt die Maßnah

men, wie Sie sie vorgesehen haben, eben nicht. Es besteht totale Verunsicherung. Sie herrscht bei den Bezirken, bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die Bürgerinnen und Bürger haben Angst vor Ihrem Gesetz. Sie haben Angst vor übertriebenen Ausbaustandards. Bei uns gibt es die Hildburghauser Straße – die ist Ihnen sicher ein Begriff –, da existiert eine Bürgerinitiative, die sagt, dass sie diese Ausbaustandards nicht will, sondern eine ganz normale Straße und keine riesigen Parkhäfen und keine Fahrradspuren will. – Dann kommen Sie auf das Thema, dass Sie Mindeststandards fahren wollen. Dann haben Sie aber keine Modernisierung mehr, und schon scheitert Ihr Gesetz, und das ist das eigentliche Problem.

[Beifall bei der FDP]

Ihr Gesetz scheitert in erster Linie auch daran, dass Sie im Wesentlichen Instandsetzungsmaßnahmen und keine Modernisierung und keinen Neubau haben, den Sie deklarieren können.

Erst kürzlich hat uns Senator Sarrazin seine Vorstellung vom Inhalt des Straßenausbaubeitragsgesetzes dargelegt und erläutert, wie er mit seinem gesunden Menschenverstand einschätzt, wie man das eigentlich anwenden sollte. Er hat in seinem Redebeitrag dann irgendwann selbst gemerkt, dass Kollege Gaebler und auch Sie, Frau Senatorin, recht beunruhigt waren, weil er dabei war, sich für die SPD um Kopf und Kragen zu reden. Das muss man hier auch noch einmal gesagt haben!

Meine Vorredner haben betont, dass die Anwendung des Konjunkturpakets II auch etwas schwierig ist. Man hätte durchaus betonen können, dass im Ausschuss diskutiert worden ist, dass das Konjunkturpaket II Kommunalstraßen nicht vorsieht. Der Vertreter des Bauindustrieverbandes und der Vertreter der Fachgemeinschaft Bau haben bemängelt, dass wir, wenn wir uns das Berliner Straßensystem ansehen, feststellen müssen, dass das mehr als im Argen liegt. Das weiß auch jeder hier im Haus! Ich glaube nicht, dass es hier Leute gibt, denen noch nicht aufgefallen ist, dass das Straßensystem, gerade das Hauptstraßennetz, dringend instandhaltungsbedürftig ist. Leider sind nur geringe Mittel vorgesehen, um da überhaupt etwas zu tun – und wenn, dann dienen die dort eingestellten 15 Millionen Euro allein dem Lärmschutz.

Nun können wir uns klarmachen, wie Sie dieses Problem lösen, wie Sie auf maroden Straßen dem Lärmschutz entsprechen wollen. Dabei handelt es sich um Straßen, die im Wesentlichen grundsaniert werden müssten, denen nicht damit geholfen ist, dass man obenauf eine neue Asphaltdecke aufträgt. Denn nur dafür ist das Geld vorgesehen. Das können Sie zwar machen, aber dann stellen Sie spätestens im nächsten Winter fest, bei der nächsten Frostperiode, dass Sie erneut die gleichen Frostaufbrüche haben. Dann haben Sie das Geld eigentlich nur verschwendet! So kann es nicht sein.

Auf der anderen Seite haben Sie das Problem, dass Sie in dem Fall das Straßenausbaubeitragsgesetz nicht anwenden können. Deshalb hat ja die Fraktion der CDU im

Ausschuss den Antrag gestellt, das Straßenausbaubeitragsgesetz nicht komplett zu streichen, sondern hat eine neue Anregung gegeben, der wir gern gefolgt sind, nämlich das Straßenausbaubeitragsgesetz und seine Anwendung auszusetzen, und das bis zum Jahr 2011. Das halten wir für einen vernünftigen Vorschlag und würden dem gern folgen. Dann könnten Sie tatsächlich auch einmal Impulse in die Stadt geben und nicht daran festmachen, dass Sie unbedingt Ihr untaugliches Gesetz umsetzen müssen. Es taugt nichts, es wird nicht besser! Sie hätten in dem Fall bis zum Jahr 2011 noch einmal die Gelegenheit, darüber nachzudenken, ob es in der Weise überhaupt durchsetzbar ist. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege von Lüdeke! – Zur Drucksache 16/0617 empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich gegen die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP die Ablehnung. Wer dem Gesetzesantrag dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Zum Antrag Drucksache 16/1460 empfiehlt der Bauausschuss mehrheitlich gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen die Annahme mit neuer Überschrift und in neuer Fassung. Wer dem Antrag gemäß Drucksache 16/2083 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? – Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer enthält sich? – Damit ist so beschlossen.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 7:

a) I. Lesung

Gesetz über die Feststellung des Nachtrags zum Haushaltsplan von Berlin für das Haushaltsjahr 2009 (Nachtragshaushaltsgesetz 2009 – NHG 09)

Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/2100

b) Beschlussempfehlung

100 Millionen Euro Infrastrukturprogramm für die Berliner Bezirke sofort beschließen!

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/2097 Antrag der CDU Drs 16/2035

in Verbindung mit

lfd. Nr. 34:

Antrag

Kompetenten Umgang mit den Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II sicherstellen

Antrag der FDP Drs 16/2118

in Verbindung mit

lfd. Nr. 36:

Antrag