René Stadtkewitz
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regierungskoalition erklärt heute das Thema soziale und gerechte Mietenpolitik zur Priorität. Das ist grundsätzlich lobenswert, aber Ihre Motivation ist so billig und durchschaubar wie Ihre sinnlosen Versprechen. Sie wollen sich mal wieder feiern lassen, Sie wollen sich feiern lassen für eine Mietenpolitik, die Ihr soziales Gewissen deutlich machen soll. Sie wissen aber nicht mehr, wie Ihr Gewissen beschrieben werden soll. Denn wenn Sie ein solches Gewissen hätten, wenn Sie verstanden hätten, was das Ziel einer sozial gerechten Wohnungspolitik ist, wenn Sie begreifen würden, welche Verantwortung der Staat für seine Bürger hat, gerade wenn es um Wohnungen als Daseinsvorsorge und insbesondere für sozial schwache Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt geht, dann hätte niemand etwas dagegen, dass Sie sich feiern ließen. Sie aber haben anscheinend jedes Gewissen verloren. Sie faseln von sozialer Gerechtigkeit und sehen nicht einmal, dass die Stadt in jeder Hinsicht unter Ihrer Regierungszeit sozial ungerechter geworden ist, dass die Stadt ärmer geworden ist.
Trotz aller Warnungen und Mahnungen – hören Sie zu, dann geht es weiter! – haben Sie es geschafft, den sozialen Wohnungsbau vollständig auf den Kopf zu stellen. So sind Sozialwohnungen heute teurer als Wohnungen am freien Wohnungsmarkt. Das ist ein Fakt! Die Sozialmieterinnen und -mieter leben in der ständigen Angst, dass ihnen jeden Tag eine Mieterhöhung ins Haus flattern kann, die eine Erhöhung um mehrere Hundert Prozent bedeuten kann.
Das ist nicht Quatsch, Herr Arndt! Das erleben wir gerade im Fanny-Hensel-Kiez. Das ist eine Folge Ihrer Politik. Hierfür haben Sie es weiß Gott nicht verdient, sich feiern zu lassen!
Der heute von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU eingebrachte Dringlichkeitsantrag hätte Ihnen die Gelegenheit gegeben zu zeigen, dass Ihnen wenigstens ein Restfunke des sozialen Gewissens geblieben ist, denn hier geht es um einen ganz konkreten Fall.
Ich weiß, dass Sie einen eigenen Antrag hatten! Den hätten Sie aber nicht gebracht, wenn Bündnis 90/Die Grünen und CDU nicht tätig geworden wären.
Natürlich hätten Sie das nicht gemacht! – Die Mieterinnen und Mieter im Fanny-Hensel-Kiez haben eine solche
Mieterhöhung erhalten. Da geht es um 33 Prozent! Die Mieter haben lernen müssen, dass es nicht einmal Unrecht gewesen wäre, wenn der Vermieter eine Mieterhöhung um 300 Prozent angekündigt hätte. Auch dann wäre es rechtens gewesen. Den Vermieter trifft hier keine Schuld, der hat um 33 Prozent erhöht. Aber das ist ein Ergebnis Ihrer Wohnungspolitik! Das müssen Sie sich anrechnen lassen! Es geht ja nicht allein um den Ausstieg aus der Anschlussförderung, wo wir immer gesagt haben, dass man das differenzierter und auch zeitlich differenzierter machen muss. Es geht auch um die Aufhebung der Belegungsbindung. Beides zusammen führt dazu, dass in bestimmten Lagen unserer Stadt, in bestimmten Gegenden unserer Stadt, die lukrativ erscheinen, Mieten in dieser Weise drastisch steigen. Nur dort werden wir das erleben, nur dort haben wir das.
Deswegen haben wir beantragt, den Mieterinnen und Mietern sofort zu helfen und die ausgelaufene Härtefallregelung anzuwenden. Sie aber haben mit Ihrem Antrag beantragt zu prüfen, ob die Härtefallregelung hier angewendet wird. Und Sie haben als Prüftermin den 31. März angegeben! Am 31. März ist es aber viel zu spät! In der nächsten Woche müssen sich die Mieterinnen und Mieter entschieden haben, ob sie die Mieterhöhung akzeptieren oder nicht. Akzeptieren sie sie nicht, dann müssen sie innerhalb von acht Wochen ihre Wohnung räumen, ihr Umfeld aufgeben, müssen ihre Kinder aus der Schule abmelden, müssen sich neue Schulen suchen. All dies müssen sie innerhalb von acht Wochen machen – und gegebenenfalls auch noch Schönheitsreparaturen.
Deswegen besteht keine Zeit mehr, um zu prüfen, sondern jetzt muss gehandelt werden. Wir haben gefordert: Wenden Sie die Härtefallregelung an! Es geht um das Wohnen in der Innenstadt. Herr Arndt! Wenn Sie freudig berichten, dass es eine Kernaufgabe der SPD sei, dafür zu sorgen, dass man auch in Zukunft noch in der Innenstadt wohnt – insbesondere auch sozial schwache Mieter –,
dann, lieber Herr Arndt, müssen Sie unserem Antrag zustimmen.
Sie aber haben unseren Antrag verweichlicht. Übrigens sind Ihre Genossen in Friedrichshain-Kreuzberg – auch die der Linkspartei – da viel klüger, denn die haben einen gleichlautenden Antrag als dringlichen Antrag eingebracht. Den haben alle Fraktionen der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen, und genauso sollten wir es hier auch machen. Wenn es um Ihr Gewissen geht, dann wenden Sie es heute an! Tun Sie etwas für die Mieter in diesem Kiez, und beschließen Sie unseren Antrag! Denn der gibt Rechtssicherheit, und die brauchen sie ganz dringen. – Herzlichen Dank!
Herr Buchholz! Sie wissen genau, dass Sie hier absoluten Unsinn erzählt haben.
Erstens: Ich finde es richtig, dass Sie es geschafft haben, aus der sozialen Wohnungspolitik auszusteigen, die Sie selbst verursacht haben. Das begann 1972 mit Ihrem Herrn Kollegen Riebschläger – Gott hab ihn selig! –, der das ganze Ding mit der preistreibenden Kostenmiete erfunden hat.
Das mache ich Ihnen nicht zum Vorwurf. Aber wir haben Ihnen immer gesagt, dass es auch einen anderen Weg gibt, als bedingungslos und zeitlich auf einen Schlag auszusteigen, sondern dass man das objekt- oder kiezbezogen hätte betrachten müssen und man auch zeitlich differenziert hätte aussteigen können. Die Möglichkeit hätte es auch gegeben. – Punkt 1!
Punkt 2: Ich habe Ihnen vorgeworfen, nicht einmal in Erwägung zu ziehen, ob vielleicht die Belegungsbindung eine Möglichkeit ist, um den Preisanstieg in manchen Gegenden zu bremsen. Ich will das gar nicht für die ganze Stadt, aber ich will es in verschiedenen Kiezen – da, wo es notwendig ist.
Punkt 3: Bevor Sie sich an dem freien Wohnungsmarkt vergehen, der in Berlin noch halbwegs – von ein paar Problemecken abgesehen – funktioniert, sollten Sie erst mal gucken, was für einen Unsinn Sie angerichtet haben und welche Folgen das für die Mieter im sozialen Wohnungsmarkt hat. Denn Sie können nicht bestreiten, dass der Sozialmieter in dieser Stadt inzwischen wesentlich schlechter gestellt ist als der Mieter im freien Wohnungsmarkt. Wenn ich heute dem Sozialmieter empfehlen muss, dass er sich lieber eine Wohnung im freien Wohnungsmarkt suchen soll, weil er da mehr Rechtssicherheit hat und weil es da keine 300-prozentigen Mieterhöhungen gibt – da gibt es so etwas schon aus rechtlichen Gründen nicht, weil es strafbar ist, aber im sozialen Wohnungsbau ist es möglich –, lieber Herr Buchholz, dann sollten Sie sich die Frage stellen, ob Sie auf dem richtigen Weg waren. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Das war sehr nett. – Frau Senatorin! Nehmen Sie es mir nicht übel, Sie wissen, dass ich Sie schätze, aber das, was Sie jetzt gemacht haben, was Sie hier vorgetragen haben, das war scheinheilig. Das müssen Sie zugeben. Es geht uns doch nicht darum, den Ausstieg wieder zurückzudrehen, sondern es geht uns um die Art und Weise, wie hier ausgestiegen worden ist. Mein Kollege von der FDP hat gerade beschrieben, auch wir haben gesagt: Es gibt andere Varianten, als es mit einem Ruck und vor allem konzeptionslos zu machen. Vor Kurzem haben die Koalitionsfraktionen mal einen vorsichtigen Antrag im Bauausschuss gehabt, wobei es darum geht, ein Konzept zu fordern, ein wohnungspolitisches Konzept für Berlin. Sie haben das bis heute nicht. Sie sind ausgestiegen, haben einfach nur gesagt: Wir machen das nicht mehr – fertig! – Das ist aber zu wenig.
Wenn Sie sich an die Reden meines Kollegen Kaczmarek aus dem Jahr 2003 erinnern, dann werden Sie sich daran erinnern, wie er damals vorhergesehen hat: Es kann zu drastischen Mieterhöhungen kommen. Es kann zu Mieterhöhungen bis zur Höhe der Kostenmiete kommen. Das können wir nicht verhindern. Damit muss man rechnen. Es kann passieren, dass es Vermieter gibt, die ganze Kieze leerziehen werden und vielleicht daraus Eigentumswohnungen machen. Das kann passieren. Das alles hat Herr Kaczmarek damals schon gesagt. Sie haben nur Glück gehabt, weil der Wohnungsmarkt in Berlin, nämlich der freie Wohnungsmarkt, wo der Markt noch halbwegs funktioniert, sich ganz moderat entwickelt hat. Deswegen haben Sie Glück gehabt, dass das nicht überall an jeder Stelle machbar war.
Worum es aber heute geht und am Mittwoch, Frau Senatorin, auch ging: Es geht darum, einem ganzen Viertel zu helfen in der Nähe des Potsdamer Platzes, ganz nah am Zentrum, wo Mieter davon bedroht sind, ihre Wohnungen aufgeben zu müssen. Ich sage es noch einmal: Hinter jeder dieser Wohnungen steckt ein Familienschicksal. Da können wir nicht einfach so tun, als ginge es darum, die mal umzuquartieren. Die einzige Antwort, die Sie hatten, war: Macht euch nichts draus, ich habe euch einen Umzugswagen bestellt. – Das, finde ich, ist aber zu wenig als Antwort vom Senat. Deshalb bleiben wir dabei: Sie müssen diesen Leuten dort helfen. Es geht mir nicht darum, dass Sie den Ausstieg zurückdrehen. Das will keiner. Sondern es geht uns darum, dass Sie an den Stellen, wo es dann logischerweise zu Ungerechtigkeiten kommt, eben auch helfen und eingreifen. Darum geht es uns. – Herzlichen Dank!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Was ich viel bemerkenswerter finde, ist der Umstand, dass wir zwölfeinhalb Stunden später immer noch beim Tagesordnungspunkt 1 sind.
Meine Damen und Herren! Vielleicht zunächst einmal an Herrn Schmidt von der FDP-Fraktion gerichtet – er ist jetzt nicht im Saal: Ich bearbeite jetzt die Bereiche Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr. Nicht dass Sie wieder ein Feld suchen und hinterher behaupten, uns sei das nicht wichtig. Wir machen das jetzt alles in einem Redebeitrag.
Zunächst an die Damen und Herren der Koalition: Sie haben im Vorfeld über diesen Einzelplan noch nie mehr gestritten als dieses Mal, und Sie haben noch nie so viel gemurkst wie in diesem Jahr. Dementsprechend schlecht ist auch das uns heute vorliegende Ergebnis. Es geht dabei um das Geld der Berliner der nächsten zwei Jahre. In der Stadtentwicklung sollte es jedoch um die nächsten Jahrzehnte gehen.
Ich will einige Punkte herausstellen: BBI-Anbindung. Das wichtigste Infrastrukturprojekt in unserer Region für die nächsten Jahrzehnte ist der Flughafen, das wissen wir. Darüber gibt es keinen Streit. Aber ich finde, es ist ein Desaster, dass Sie sich damit abfinden, dass die Ostanbindung nicht rechtzeitig fertig wird, dass Sie dagegen nichts unternehmen wollen. Es ist ein Desaster, dass das Planfeststellungsverfahren für die Dresdner Bahn nach wie vor nicht abgeschlossen ist. Das ist eine Missachtung der Vertragspartner und im Grunde des Gesamtobjektes.
Ellen Haußdörfer
Diese Missachtung setzt sich im Prinzip fort, denn das findet man auch bei der A 100. Der Bund gibt Ihnen das Geld, er stellt 420 Millionen Euro zur Verfügung und obwohl Sie genau wissen, wie wichtig die Verlängerung der A 100 gerade auch für den künftigen Großflughafen ist, aber auch für den Wissenschaftsstandort Adlershof, als Anbindung für den Osten und den Norden unserer Stadt an diese beiden Projekte, und obwohl Sie genau wissen, wie wichtig die Verlängerung auch für die Entlastung der Innenstadt und die umliegenden Orte ist, und es sich nicht zuletzt um eine wichtige Maßnahme für die Umwelt handelt, sperren Sie – die rot-rote Koalition – die Mittel für die Planung.
Sie sperren die Mittel für die Planung, die nur einen Bruchteil der geschenkten 420 Millionen Euro des Bundes ausmachen. Sie streiten hier auf Kosten der Berliner. Das ist aus meiner Sicht unredlich.
Frau Senatorin! Wir rechnen Ihnen hoch an, dass Sie sich nicht haben beirren lassen, dass Sie die Planungen fortsetzen wollen und nicht auf den Druck der Partei eingehen, sondern an diesem Projekt festhalten. Wir rechnen Ihnen das hoch an. Sie haben die CDU-Fraktion in dieser Frage an Ihrer Seite.
Dies übrigens auch deshalb, weil wir genau wissen, wie wichtig dieses Bauvorhaben für die hiesige Bauwirtschaft und die Beschäftigten ist, die diese 420 Millionen Euro dringend brauchen. Dies besonders deshalb, weil Sie mit Ihrem Straßenausbaubeitragsgesetz erhebliche Einbrüche in diesem Bereich verursacht haben. Neben einer verbesserten Infrastruktur ist dieses Projekt auch für die Wirtschaft in unserer Stadt wichtig. Wenn Sie schon nicht selbst in der Lage sind, das Geld zu organisieren, dann sollten Sie das geschenkte Geld zumindest annehmen und dafür sorgen, dass es dort ankommt, wofür es vorgesehen ist. Wir brauchen die A 100. Deshalb gibt es da kein Zurück.
Um bei dieser Vertragsfrage zu bleiben: Das Gleiche gilt auch für das Konjunkturprogramm II. Genau hier war es das Ziel, die rund 500 Millionen Euro, die Sie vom Bund erhalten, möglichst schnell bei den Berlinern ankommen zu lassen. Stattdessen verschleppen Sie die Umsetzung. Bislang sind real nur 25 Prozent des Geldes ausgegeben. Ich bin mir sicher, Sie werden nachher von 40 Prozent sprechen. Aber es sind nur 25 Prozent, und zwar noch nicht einmal ausgegeben, sondern nur ausgeschrieben. Dies ist die Folge Ihrer Personalpolitik. Diese hat dazu geführt, dass wichtiges Fachpersonal in vielen Bereichen der Verwaltung kaum noch vorhanden ist. Deshalb können Sie dieses Programm nicht umsetzen.
Das ist jedoch nur einer der Gründe dafür, es gibt noch einen weiteren. Herr Müller lobte vorhin großspurig die Vergabepraxis in Berlin. Das Gesetz sieht vor, die Schwelle für öffentliche Ausschreibungen nach oben zu
setzen, sodass es nicht bei jedem zu vergebenden Auftrag notwendig ist, den Weg der öffentlichen Ausschreibung zu gehen. Sie gehen aber in der Regel diesen langwierigen Weg. Dies hat zwei Folgen. Die erste ist, dass es länger dauert – genau das sollte nicht passieren –, die zweite ist, dass die Aufträge an Unternehmen außerhalb unserer Region gehen, die das möglicherweise günstiger anbieten konnten. Das heißt, Profiteur dieser Aufträge ist nicht die hiesige Wirtschaft, sondern sind Firmen außerhalb Berlins. Das war aber nicht das Ziel des Konjunkturprogramms, denn es sollte hier in Berlin den Arbeitsmarkt stützen und der Wirtschaft helfen. Ich finde, es ist unverantwortlich, wie es läuft.
Genauso unverantwortlich ist es auch, dass Sie die enormen Sanierungsrückstände in allen Bereichen, wo wir sie vorfinden, bei unseren Straßen, bei den Schulen – bei Schulen sind es mittlerweile fast 1 Milliarde Euro, bei den Straßen fast eine halbe Milliarde Euro – weiterhin auflaufen lassen und dem nicht entgegenwirken. Im Haushalt findet man keine hinreichende Antwort, und das ist unverantwortlich, denn auch diese Lasten werden künftigen Generationen aufgelegt. Die kommen noch oben drauf auf den ohnehin schon hohen Schuldenberg. Vor diesem Hintergrund finde ich es nicht verwunderlich, dass sich erneut Schulen, Schulleiter bzw. Lehrer, an den Senat in Form eines Briefes gewandt und über diese Zustände beschwert haben. Dieser Haushalt gibt ebenfalls keine Antwort darauf, und das finde ich bedauerlich.
Der nächste Punkt: die S-Bahn. – Bis heute haben Sie es nicht geschafft, den von der S-Bahn GmbH bestellten Verkehr vertragsgemäß einzufordern, weil sich der Verkehrsvertrag im Nachhinein als dilettantisch erwiesen hat und Sie nun mit diesem Vertrag keine Möglichkeit haben, den notwendigen Druck auf Ihre Vertragspartner auszuüben, um endlich diese beispiellose Krise tatsächlich zu beenden. Sie haben sich hinhalten lassen und nicht einmal erreicht, hinreichende Entschädigungen für Kunden oder für die vielen abhängigen Kleinstunternehmer zu vereinbaren, die allesamt unter den monatelangen Schlechtleistungen der S-Bahn Berlin GmbH zu leiden hatten. Das ist besonders tragisch. Es handelt sich hier immerhin um ein Berliner Traditionsunternehmen. Das will ich an dieser Stelle auch gesagt haben.
Nachnutzung Tegel: Herr Müller lobte vorhin großspurig ein Nachnutzungskonzept für Tegel. Herr Müller! Sie haben kein tragfähiges Konzept. Das, was vorliegt, sind lediglich ein paar zerstückelte Ideen, mehr ist es aber nicht. Es ist kein schlüssiges Konzept. Vielleicht hat Herr Müller ein Konzept der CDU gemeint. Das kann sein, das liegt nämlich vor. Das ist dann aber kein Konzept des Senats.
Der Senat droht den gleichen Fehler zu machen wie bei Tempelhof. Tempelhof – das wissen wir alle – kommt den Berlinern nun, entgegen allen früheren Beteuerungen des Senates, aber auch Herrn Müllers, sehr teuer zu stehen.
Auch die BUGA ist hier kein rettendes Konzept, sondern ein Zeugnis der Unfähigkeit und der Verlogenheit des Senats. Das muss man an dieser Stelle sagen dürfen.
ICC: Auch hier hat Rot-Rot die Mittel, die zuvor eingestellt waren, gesperrt. Ich finde, auch das ist unverantwortlich, wie man hier mit einem sehr wichtigen und traditionsreichen Gebäude in dieser Stadt umgeht. Sie ruinieren das ICC – über Jahre machen Sie das schon –, und Sie ruinieren die Messe. Ich finde, vielleicht an die Adresse der Linkspartei: Sie müssen sagen, was Sie mit diesem Gebäude vorhaben. Sie müssen endlich sagen, ob Sie es aus ideologischen Gründen abreißen oder was immer Sie damit machen wollen. Das müssen Sie endlich diesem Haus sagen.
Ich bin gleich so weit! – Mietenkonzept: Herr Zackenfels hatte vorhin an die Adresse der CDU-Fraktion gesagt, Sie wollten am liebsten die Berliner Wohnungsbaugesellschaften verkaufen. Herr Zackenfels hat dabei nicht bedacht, es war der rot-rote Senat, der mittlerweile über 110 000 Wohnungen in Berlin verkauft hat. Und auch hier gibt es keine ausreichende Antwort auf die Wohnungsprobleme der nächsten Jahre. Wir hörten in den Zeitungen vor Kurzem großartige Ankündigungen, man wolle jetzt endlich die Differenz zwischen den sozialen Mieten und den Mieten am freien Markt ausgleichen und wolle senkend einwirken. Aber auch hier gibt es kein Konzept. Wenn man in den Haushalt hineinguckt, gibt es hierfür keine Antworten. Das sind alles nur Luftblasen.
Letzter Satz: Jedes halbwegs verantwortungsbewusste Mitglied dieses Hause wird Ihrem Haushaltsentwurf nicht zustimmen können. Deshalb ist es gut, dass es der letzte rot-rote Doppelhaushalt ist, der diesem Parlament heute vorgelegt wird. – Herzlichen Dank!
Herr Kollege! Steht das wirklich alles im Vergabegesetz? Wir kennen es ja nun nicht, aber steht da wirklich etwas über die Gesundheitsreform, Wahlprognose oder etwas von Atomlobby?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Arndt! Ich habe nicht ganz verfolgen können, wie man das, was Sie sagten, als Begründung für den Antrag nehmen kann
oder jedenfalls für Ihr Abstimmungsverhalten zum Antrag. Es ging nicht darum, dass irgendetwas nach Düsseldorf getragen werden soll. Hier geht es um eine Bundesratsinitiative.
Ich denke, dass es wenig Sinn hat, die Ausschussdebatte hier im Parlament zu wiederholen. Dazu ist das, was vorgeschlagen ist, auch so, dass man wahrscheinlich zu detailliert auf die Dinge eingehen muss. Das können wir hier gar nicht leisten. Ich will aber mal auf zwei wesentliche Dinge eingehen. Der Vorschlag lautet, die elfprozentige Modernisierungsumlage, wie wir sie nach BGB haben – das ist also Bundesrecht, deswegen die Bundesratsinitiative –, durch eine neunprozentige Klimaschutzumlage zu ersetzen. Nun stellen wir uns einfach die Frage: Was ist das Ziel des Ganzen? – Wenn man den Antrag so liest, wie er zunächst im Ausschuss begründet wurde, geht es im Wesentlichen darum, die Modernisierungsmaßnahmen zu bündeln, auf energetische Sanierung zu konzentrieren. Das ist mit der Klimaschutzumlage in erster Linie gewollt. Zweitens soll es darum gehen, Modernisierungsumlagen insgesamt um 2 Prozent, also von 11 auf 9 Prozent, zu deckeln. Hierzu glaube ich zwei wesentliche Anmerkungen machen zu können, die vielleicht zeigen können, warum wir dagegen gestimmt haben.
Erstens: Ich glaube, mit einer Abschaffung der Modernisierungsumlage nehmen Sie den Anreiz für Modernisierung. Herr Arndt hat – jedenfalls habe ich es ein bisschen herausgehört – auf einige Punkte hingewiesen: altersgerechtes Wohnen, Einbau von Aufzügen, Verbesserung von Bädern – all diese Dinge sollen dann nicht mehr
stattfinden. Und sie werden nicht mehr stattfinden, weil ohne diesen Anreiz die Waage sozusagen nicht mehr im Lot ist. Ich glaube, diese Modernisierungsumlage hat sich über Jahrzehnte bewährt. Hier heranzugehen, würde Konsequenzen haben; es würde dazu führen, dass bestimmte Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr stattfinden. Das können wir aber nicht wollen, sowohl aus wohnungspolitischer Sicht wie auch aus stadtentwicklungspolitischer Sicht und auch nicht aus wirtschaftspolitischer Sicht, wenn wir an unsere Handwerksbetriebe denken. Dies muss ein Punkt sein, den Sie auch nicht wollen.
Die nächste Gefahr, die ich sehe, ist, dass viele Eigentümer Folgendes machen werden: Sie werden sich gar nicht mehr auf das Instrument Modernisierungsumlage und alles, was bürokratisch daran hängt, stützen, sondern sie werden warten, bis die Häuser leergezogen sind, oder darauf hinwirken, und werden Häuser nur dann sanieren, wenn sie leer sind. Auch das können wir aus wohnungspolitischer Sicht nicht wollen. Deshalb sind wir zu Recht dagegen.
Der zweite wesentliche Punkt – da gehe ich jetzt auf das Ziel ein, die energetische Sanierung. Wenn wir betrachten, wie das in der Praxis abläuft, dann wissen wir, dass Modernisierungsmaßnahmen oft in einem Paket – das ist eine Menge Aufwand, der dahintersteckt – durchgeführt werden. Die Modernisierung aus energetischer Sicht ist ein Teil davon. Die Gefahr ist jetzt, wenn Sie aufgrund dessen, dass Sie bestimmte Anlagen als nicht mehr umlagefähig werten wollen, dass energetische Sanierung auch nur noch weniger oder gar nicht mehr stattfindet. Das heißt, Sie könnten mit Ihrem Vorschlag das Gegenteil erreichen. Auch deshalb waren wir dagegen.
Jetzt bleibt also die Betrachtung Ihres Vorschlags aus Sicht der Mieter. Sie haben eben dargestellt, dass das für Mieter einen wesentlichen Vorteil bedeutet. Ich glaube, auch dies ist nicht der Fall. Das ist auch unsere Debatte zum Klimaschutzgesetz, wo wir sagen, der sinnvollste Weg ist immer der Weg des Anreizes. Natürlich muss man auch Druck ausüben, aber der Anreiz muss im Vordergrund stehen. Und das macht der Bund. Es gibt KfWProgramme, es gibt verschiedene Maßnahmen. Die reichen von Zinssubventionen bis hin zu Zuschüssen. Die werden auch in Anspruch genommen. Der wesentliche Aspekt dabei ist: Wenn die in Anspruch genommen werden, dann werden die von dem, was an Kosten aufgelaufen ist, abgezogen. Das heißt im Klartext: Diese Subventionen, diese Zuschüsse werden nicht in die Modernisierungsumlage eingerechnet. Und wenn Sie jetzt mal nachrechnen, dann werden Sie feststellen, dass es schon heute so ist, dass in puncto Modernisierung aus energetischer Sicht gar keine 11 Prozent der eingesetzten Kosten mehr erreicht werden, sondern weitaus weniger, manchmal sogar unter 9 Prozent. Deswegen wäre auch hier die Deckelung auf 9 Prozent kein Vorteil – kein Vorteil für die Mieter allemal, die am Ende auch von einer solchen Modernisierung profitieren, weil sie auf lange Sicht betrachtet eine
geringere Zweitmiete haben, und die müssen wir auch im Blick haben.
Dies alles gesehen war der Grund, weshalb wir es abgelehnt haben. Das war richtig. Ich denke, die anderen Parteien haben alle ebenfalls abgelehnt. Der Vorschlag in Ehren, aber er war eben abzulehnen. Deswegen haben wir es gemacht. – Herzlichen Dank!
Frau Senatorin! Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten diese Zahlungen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die von Herrn Otto vorgetragene Zeitschiene war völlig richtig. Daran wird deutlich, wie konzeptionslos der Senat ist. Am 8. Dezember 2005 hat das Abgeordnetenhaus den Senat aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die öffentliche Beleuchtung in Berlin bis zum 31. März 2006 vorzulegen. Nicht zu diesem Zeitpunkt, sondern erst anderthalb Jahre später, im September 2007 haben Sie etwas vorgelegt, was man bestenfalls als Bestandsaufnahme bezeichnen kann und nicht als Gesamtkonzept. Aber selbst alle in dieser verspäteten Vorlage
gesetzten Fristen – also Fristen, die Sie sich selbst gegeben haben – konnten Sie nicht einhalten. Wo ist das versprochene Lichtkonzept, wo ist das Handbuch, wo sind Ihre Ideen, wie Sie mit Licht die Stadt gestalten wollen? Nichts davon liegt hier.
Heute Abend in Pankow? Vielleicht, glaube ich aber nicht. – Das zeigt deutlich, dass Sie bei dem Thema Straßenbeleuchtung ebenso wie bei vielen anderen Themen offensichtlich überfordert sind. Deshalb ist es verständlich, dass die Grünen einen Antrag – übrigens bereits im Februar 2008 – eingebracht haben und fordern, dass nun endlich etwas passiert und Sie endlich die Ausschreibung auf den Weg bringen. Genau wie das vom Abgeordnetenhaus geforderte Konzept gab es auch bei dem Auf-denWeg-bringen dieser Ausschreibung immer wieder Verzögerungen. Erst nach mehrmaligem Verschieben haben Sie es endlich geschafft, die Ausschreibung herauszubringen, und haben währenddessen den bestehenden Vertrag entgegen Ihrer Ankündigung mehrmals verlängern müssen.
Statt nun jedoch, nachdem Sie so lange verzögert haben, die Chance zu nutzen und in der Ausschreibung ein fertiges Lichtkonzept zu berücksichtigen, haben Sie lediglich den Bestand ausgeschrieben. Damit haben Sie gerade in stadtentwicklungspolitischer Hinsicht die Chance, mit einer sinn- und effektvollen Beleuchtung die Stadt zu gestalten, die deutsche Hauptstadt in Szene zu setzen, vertan. Das ist bedauerlich. Das Land hat sich nun wieder für mehrere Jahre erneut gebunden. Entscheidende Veränderungen wird es wohl nicht geben. Das Ergebnis ist, gemessen an dem langen Zeitraum, außerordentlich bescheiden, denn natürlich hat sich Ihre Verwaltung nicht erst seit 2005 mit dem Thema befasst. Bereits 1997 begann Ihre Verwaltung mit der Planung, beispielsweise die Anschalttechnik aller Laternen auf eine neue Funktechnik umzurüsten. Seit vielen Jahren wissen wir genau, dass Vattenfall zum 31. Dezember 2009, also Ende dieses Jahres, das Tonfrequenzsignal zum Ein- und Ausschalten der derzeit noch 63 000 Laternen – das ist immerhin mehr als ein Drittel aller Laternen in Berlin – einstellt. Deshalb frage ich Sie: Wie viele Laternen werden ab dem Morgen des 1. Januar 2010 zu so genannten Dauerbrennern werden? Wenn man sich weiter vor Augen führt, dass es auch – Herr Otto hat darauf hingewiesen – um Energieeinsparung durch Modernisierung geht, hat Ihre Trägheit den Berliner Steuerzahler bereits jetzt reichlich Geld gekostet.
Deshalb ist es gut, dass jetzt endlich – wenn auch verspätet – etwas geschehen soll, dass modernisiert werden soll. Es ist auch gut, dass die Regierungskoalition den Vorschlag der Opposition aufgenommen und heute des Erste Gesetz zur Änderung des Straßenausbaubeitragsgesetzes eingebracht hat. Denn ganz genau wie bei der Straßenbeleuchtung ist es eben falsch, dem Anlieger die Kosten für die jahrelange Vernachlässigung aufzuerlegen. Dies ist aber nicht nur bei der Beleuchtung falsch, sondern auch bei den Gehwegen, bei der Fahrbahn, bei dem Straßengrün wie auch bei der Straßenentwässerung. – Herr Doering! Wir hoffen also, dass noch weitere Initiativen zur
Änderung des Straßenausbaubeitragsgesetzes folgen werden und wir vielleicht irgendwann dort sind, wo wir hinwollen, nämlich bei der Aufhebung des Gesetzes.
Der Änderung werden wir zustimmen, Herr Hillenberg! Ich freue mich, dass Ihnen ein Licht aufgegangen ist, womit ich wieder beim Thema Straßenbeleuchtung bin.
Der Senat hat die gesetzliche Pflicht, im Interesse des Verkehrs, aber auch der inneren Sicherheit für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Sie sollten aber auch den Anspruch haben, die Stadt sowohl mit dem eigentlichen Licht als auch mit den Leuchtkörpern selbst gestalten zu wollen. Die Kombination der notwendigen energieeffizienten Modernisierung bzw. Erneuerung mit den Stadtgestaltungsmöglichkeiten durch Licht, das hätten wir gerne in einer solchen neuen Ausschreibung berücksichtigt gesehen.
Herr Otto! Die Modernisierung einzig und allein in Bezug auf energetische und ökologische Aspekte zu sehen und durchführen zu wollen, wie Sie in Ihrem Antrag fordern, das halten wir für zu kurz gedacht, und das war der einzige Grund, weshalb wir uns bei Ihrem Antrag enthalten haben und auch heute enthalten werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Linksfraktion sieht es sehr leer aus. Sie interessiert sich wahrscheinlich gar nicht mehr für das Straßenausbaubeitragsgesetz.
Aber die wenigen, die da sind, die interessieren sich dafür. Schade, dass es nur so wenig sind!
Ich habe meine Kindheit und auch meine Jugend in einem Staat verbracht, der seine Substanz einfach verrotten ließ. Öffentliche Bauten, Straßen, ganze Innenstädte wurden einfach so ihrem Schicksal überlassen. Der Staat lebte von der Substanz und überließ der nächsten Generation eine Hypothek, an der wir noch lange zu knabbern haben werden.
Ich finde es erschreckend und beschämend zugleich, dass ich den Eindruck habe, wir sind da wieder angekommen. Schaut man sich die Straßen 20 Jahre nach dem Mauerfall an, sieht es wieder fast so aus. Der Winter ist noch im vollen Gange
und schon jetzt – – Ich rede von dem Zustand unserer Straßen. Sie können gerne darüber lachen, aber wir können beide mal einen Spaziergang durch Berlin machen, und dann schauen Sie sich das mal an, wie das aussieht.
Der Winter ist noch im vollen Gange, die neuen Schäden sind aber schon überall wieder sichtbar. Viele dieser Schäden werden wie in den Jahren davor wahrscheinlich nur einfach provisorisch zugeflickt.
Ja, ja, wir kommen dazu! – Der Sanierungsrückstau bei den Straßen beträgt schon jetzt – Herr Doering weiß das – eine halbe Milliarde Euro, 500 Millionen Euro. Wir leben
wie in Zeiten des Kommunismus von der Substanz. Ihnen, die hier in dieser Stadt Verantwortung tragen, fällt nichts Besseres ein, als ein Gesetz zu beschließen, das den Bürgern diese Lasten zusätzlich in Rechnung stellt. Sie fragen sich nicht, was mit dem Geld geschieht, das Sie z. B. aus der Grundstücksteuer einnehmen. Und Sie schämen sich nicht einmal, die Grundstücksteuer nach Inkrafttreten dieses ominösen Gesetzes auch noch drastisch um 150 Prozent, also den Hebesatz auf 810 Prozent, zu erhöhen. Nun wollen Sie beides. Sie wollen die erheblichen Mehreinnahmen aus der Grundstücksteuer und die Einnahmen aus diesem Gesetz. Aber ich sage Ihnen, Sie wollen die Einnahmen nicht der Einnahmen wegen, sondern Sie wollen diese Einnahmen aus ideologischen Gründen.
Und Sie nennen dies Gerechtigkeit.
Für den großen Topf sind diese Einnahmen möglicherweise gering, aber für die betroffenen Anlieger – ob nun Unternehmer, Rentner, Familien mit Kindern – bedeuten diese Lasten nicht selten den Ruin. Dabei vernachlässigen Sie, dass Sie fernab jeder von uns und vielen Verbänden begründeten Ungerechtigkeit Ihres hier gewählten und schon lange nicht mehr zeitgemäßen Umlageweges ein Gesetz geschaffen haben,
das als bürokratisches Monstrum bezeichnet wird, und dass – ganz kühl gerechnet – Herr Buchholz, Sie können gleich auch noch was dazu sagen – die Einnahmen wohl kaum über den Ausgaben für den enormen Verwaltungsaufwand, den Sie hiermit verursachen, liegen dürften. Sie wollen also von den Bürgern einen Verwaltungsmehraufwand finanziert haben, den es überhaupt nicht geben würde, wenn Sie dieses Gesetz nicht beschlossen hätten. Ich sage Ihnen, Sie richten damit großen Schaden an. Wenn Sie das Geld der Bürger sachgerecht einsetzen würden, dann hätten Sie genug Mittel, die Sanierung der Straßen endlich einmal anzugehen. Stattdessen gibt es künstlich geschaffene Scheindebatten der Bürger über Mitspracherechte, indem Sie ihnen Mitspracherechte vorgaukeln, die sie – abgesehen von ganz kleinen Schönheitskorrekturen – wirklich überhaupt nicht haben. Mitsprechen können sie tatsächlich nicht.
Nein! Der kann nachher genug reden. Ich gestatte jetzt keine Frage. – Endlose und zähe Prozesse lassen die Straßen weiter verfallen. Der Bauindustrieverband – das werden Sie auch wissen – spricht mittlerweile von einem
Rückgang von rund 20 Prozent des ohnehin schon bescheidenen Auftragsvolumens. Die Konjunkturprobleme, die wir heutzutage haben, dürften ihr Übriges tun. Es ist völlig unverständlich und niemand kann das nachvollziehen, dass Sie angesichts der vielen Arbeit, die im Grunde buchstäblich auf unseren Straßen liegt, Unternehmen in die Pleite schicken, Straßenbauarbeiter in die Arbeitslosigkeit entlassen und Ihr Gesetz auch noch als das modernste dieser Art in Deutschland bezeichnen.
Peinlicher, Herr Buchholz, geht es wirklich nicht!
In der Ausschussdebatte haben wir den Vorschlag gemacht, vielleicht gerade jetzt mit Blick auf die schwierige Situation in unserem Land –
Ich bin gleich fertig. Erlauben Sie noch einen Satz! –, dieses Gesetz wenigstens bis 2011 auszusetzen, wenn Sie es schon nicht aufheben wollen. Dann hätte man ohne viel bürokratischen Aufwand, den dieses Gesetz mit sich bringt, vielleicht einen kleinen Beitrag zur Konjunktur leisten können. Sie haben auch das entschieden abgelehnt. Nutzen Sie die Chance, dieses Gesetz heute doch abzulehnen, indem Sie unserem Antrag zur Aufhebung zustimmen! – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Arndt! Es macht immer wieder Freude, Ihnen zuzuhören. Das muss ich ganz ehrlich sagen.
Ich komme zurück zum Antrag. Der Markt ist eine in der Regel funktionierende Waage, in der Angebot und Nachfrage letztlich den Preis bestimmen. Nun sagen Sie in der Begründung Ihres Antrages, dass der größte Teil der mehr als 100 000 Wohnungen in Berlin mangelbehaftet ist. Sie sollten sich aber auch die Frage stellen, warum diese Mängel nicht beseitigt werden. Wenn Sie diese Frage beantworten, werden Sie auch zu dem Ergebnis kommen, dass dies natürlich etwas damit zu tun hat, dass die eine oder andere Maßnahme aufgrund des niedrigen Mietniveaus über den Mietzins in Berlin nicht immer zu refinanzieren ist. Angebot und Nachfrage regeln eben auch dies.
Es geht in Ihrem Antrag zunächst nicht um Bestandswohnungen. Es geht nicht um die Mieter, die in ihren Wohnungen bleiben wollen, sondern es geht in erster Linie um Neuvermietungen. Aber auch hier regeln Angebot und Nachfrage letztlich den Preis. Eine Wohnung kann nur neben bereits bestehenden gesetzlichen Regelungen zu einem Preis vermietet werden, den auch jemand bereit ist zu bezahlen. Auch wenn es in Einzelfällen – da muss man ehrlich sein, dass es in der Regel nur bei ausgewählten Top-Lagen zutrifft – bei Neuvermietung zu wesentlich höheren Mieten kommt, ist dies insgesamt kein Problem für Berlin.
Deshalb stellt sich die Frage, ob es tatsächlich notwendig ist, dass hier der Gesetzgeber eingreift. Um das zu belegen, sollten wir auf die Zahlen schauen. Sehen wir uns im Vergleich die durchschnittlichen Mieten verschiedener deutscher Städte an. München, das kennen wir und hätten es nicht anders vermutet, liegt auf Platz 1 mit einer Durchschnittsmiete von 11,61 Euro. Das ist eine für Berlin unvorstellbare Zahl. Danach kommen Städte wie Frankfurt, Heidelberg, Köln – auf Platz 9 –, dann kommt irgendwann Greifswald mit 6,04 Euro.
Die Metropole Greifswald, Herr Doering, werden auch Sie kennen; sie liegt auf Platz 43. Irgendwann später kommt Berlin mit einer Durchschnittsmiete von 5,61 Euro und liegt auf Platz 55 und damit noch hinter Bielefeld, Stralsund und Bremen. Das sind Zahlen, die muss man zur Kenntnis nehmen. Man kann sie nicht ignorieren.
Das sind die aktuellen Zahlen aus dem dritten Quartal 2008. Angesichts dieser Zahlen macht sich – das ist meine feste Auffassung – Berlin lächerlich, wenn es sich mit dieser Statistik im Bundesrat für eine solche Initiative stark zu machen versucht.
Ich halte aber auch aus anderen Gründen eine solche Initiative für falsch. Wir brauchen dringend – das sagen Sie in Ihrem Antrag auch – Investitionen. Wir brauchen Eigentümer, die bereit sind, in Energiesparmaßnahmen zu investieren, weil diese Energiesparmaßnahmen letztlich zur Senkung der Nebenkosten führen. Wenn es gelingt, die Nebenkosten zu senken, muss man das auch akzeptieren. Wenn es dann zu einer Verschiebung der Kaltmiete und der Nebenkosten kommt und am Ende eine höhere Kaltmiete jedoch bei gesunkenen Nebenkosten dabei herauskommt, bleibt die Miete am Ende für die Mieter konstant. Es muss um die Frag gehen, was der Mieter insgesamt zahlt.
Deshalb sollten wir in der nächsten Zeit viel stärker auf die Nebenkosten schauen, unabhängig davon, ob neu vermietet wird oder nicht. Es sind die Nebenkosten, die das größte Problem für die Mieter in der Stadt darstellen. Der rot-rote Senat hat beispielsweise mit der drastischen Erhöhung der Grundsteuer nicht unwesentlich den Mietern in die Tasche gegriffen. Auch das muss man dieser Stelle einmal sagen. Die Mieter können sich aber gegen die umlagefähigen Kosten viel weniger wehren als gegen die Kaltmiete. Deshalb sollte man hier viel enger und viel deutlicher darüber reden und sollte an dieser Stelle auch einmal die angeblich so soziale Politik des rot-roten Senats entlarven.
Ich fasse zusammen: Wenn es darum geht, einen Ausgleich zu schaffen, beispielsweise wenn im Sanierungsfall Mieter auch nach der Sanierung in der Lage sein sollen, in ihren Wohnungen zu bleiben oder wieder zurückzukeh
ren, haben Sie mich auf Ihrer Seite. Wenn es darum geht, Hauseigentümer zu gewinnen, in Energiemaßnahmen zu investieren, damit die Nebenkosten sinken – übrigens auch, wenn dann die Grundmiete steigt –, haben Sie mich auf Ihrer Seite. Wenn es darum geht, den Senat davon abzubringen, den Mietern weiterhin so drastisch in die Tasche zu greifen, auch dann haben Sie mich auf Ihrer Seite.
Ich komme zum letzten Satz. – Die Initiative, die Sie mit Ihrem Antrag bezwecken, halte ich allerdings für überflüssig. Deshalb werde ich meiner Fraktion empfehlen, diesem Antrag nicht zuzustimmen. – Vielen Dank!
Herr Doering! Ich möchte eine Frage zu Ihrer Einkommenseinschätzung stellen. Glauben Sie wirklich, dass die Leute in Stralsund oder in Greifswald so viel mehr verdienen, dass eine Mieterhöhung um 20 Prozent gerechtfertigt wäre?
l.
n.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir fordern den Senat auf, einen Bericht vorzulegen, der die bisherigen Erfahrungen mit dem rot-roten Straßenausbaubeitragsgesetz einmal ganz nüchtern und vor allen Dingen ganz ehrlich darstellt.
Dies fordern wir aus gutem Grund. Schon jetzt ist klar, welch Chaos dieses Gesetz in Berlin angerichtet hat. Das Gesetz hat sich schon jetzt zu einem Bürokratiemonster entwickelt, das die Verwaltung überall in Berlin überfordert. Schon jetzt ist klar, dass es wohl keinen einzigen Bescheid geben wird, gegen den nicht am Ende geklagt wird. Berlin droht eine riesige Klagewelle, die SPD und die Linksfraktion verursacht haben.
Sie begründen die Abzocke der Anlieger mit dem sogenannten Ausbauvorteil. Dass der aber für die Anlieger, wie sich zeigt, in den meisten Vorhaben überhaupt nicht vorhanden ist, verschweigen Sie. Welchen Vorteil haben denn Anlieger, deren Straße nach dem Ausbau stärker belastet wird als vor dem Ausbau? Schauen Sie sich die Straßen an, für die der Ausbau gegenwärtig vorbereitet wird. Fast überall sind dies Straßen, die für die Allgemeinheit von großer Bedeutung sind und wichtige Verkehrsfunktionen erfüllen. Wenn wir von einem Vorteil reden, dann haben die vielen Verkehrsteilnehmer den Vorteil – zum Nachteil der Anlieger –, die diese Straßen täglich nutzen. Das sind wir alle. Deshalb ist der Ansatz der Kostenabwälzung für die Anlieger höchst ungerecht und vollkommen falsch.
Es geht Ihnen in Wirklichkeit um nichts anderes als um den erheblichen Sanierungsrückstau der Berliner Straßen von vermutlich mehr als einer halben Milliarde €, den Sie auf die Anlieger abwälzen wollen. Das geben Sie aber nicht zu.
Genauso wollen Sie nicht zugeben, dass Ihre Beteuerungen falsch waren. Wie oft beteuerte Frau Junge-Reyer: 2 000 € für ein Einfamilienhaus, bei ganz großen Grundstücken könnten es auch einmal 3 000 € oder 4 000 € sein. Das sagte die Senatorin sinngemäß. Aber nun – wie absehbar – geht es um weit höhere Beträge als in den Ankündigungsschreiben. In fast jedem dieser Schreiben wird den Anliegern klar, dass die Senatorin, dass der rot-rote Senat, dass Rot-Rot die Berliner belogen haben.
Vielleicht erinnert sich Herr Hillenberg an seine Ausführungen hier in diesem Haus, als er zu Alternativen beteuerte, ich zitiere aus dem Protokoll des Abgeordnetenhauses vom 10. November 2005:
Wir haben drei Alternativen: Erstens, es bezahlt derjenige, der eine Immobilie besitzt. Zweitens, es bezahlt der Steuerzahler. Drittens, es soll eine Grundstückssteuererhöhung geben, die man dann im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter umlegen kann. Diese dritte Alternative entspricht dem Vorschlag des VDGN. Aber das ist mit uns nicht machbar. Die Mieter dieser Stadt haben nichts zu befürchten.
Ja, was denn nun? Ein Prozent, Herr Hillenberg, hätten gereicht, um die von Ihnen prognostizierten Ausbaukosten zu zahlen. Aber Sie haben die Grundstückssteuer drastisch um 23 Prozent erhöht. Sie haben den Hebesteuersatz von 660 auf 810 hochgeschraubt und damit nicht nur die Eigentümer von Einfamilienhäusern belastet, sondern auch eine drastische Mieterhöhung ausgelöst. Damit ist genau das passiert, was Sie den Leuten versprochen haben, nicht zu tun.
Die Berliner dürfen aber sicher sein, dass das Geld nicht in den Straßenbau geht, wohin immer dieses Geld fließt. Dafür werden sie noch einmal zur Kasse gebeten, eben durch dieses Straßenausbaubeitragsgesetz. Wie sonst darf man es nennen, wenn nicht Abzocke? Dann sagen Sie, dass das Gesetz so einmalig ist, es gebe eine großzügige Betroffenenbeteiligung. Nennen Sie mir ein einziges Beispiel, wo Einwendungen und Vorschlägen der Anlieger gefolgt worden sei. Nennen Sie ein Beispiel, wo die Vorschläge der Anlieger genutzt worden sind, um die Gesamtkosten zu senken. Die von Ihnen gepriesene Anliegerbeteiligung ist eine Farce, weil es nur Einwände und Vorschläge sind, die die Verwaltung fein säuberlich auflistet, die sie aber letztlich gar nicht beachten und auf die sie nicht eingehen muss und im Grunde auch nicht kann. Was fehlt, ist ein Vetorecht. Alles andere ist keine Bürgerbeteiligung, sondern eine Volksverdummung.
Wir werden nicht locker lassen. Wir werden Sie treiben. Vielleicht kommen Sie eines Tages doch zur Vernunft. Warten Sie nicht ab, bis die ersten Bescheide erlassen werden! Reden Sie mit den Betroffenen! Reden Sie mit denen, die sich über viele Jahrzehnte verschuldet haben, um ihren Kindern ein Einfamilienhaus in Berlin zu bauen, die sich entschieden haben, in Berlin zu bleiben!
Ich komme sofort zum Schluss. – Reden Sie mit ihnen! Schon in einer Woche werden Sie die Gelegenheit dazu
haben, wenn der VDGM am 5. Juni zu einer Kundgebung in den Pankepark einlädt. Nutzen Sie die Gelegenheit, und denken Sie noch einmal nach! Es ist keine Schande, sich zu korrigieren, aber es ist eine Schande, an dem Unsinn festzuhalten. – Danke schön!
Herr Hillenberg! Ich fasse kurz zusammen: Das war ganz klar „Thema verfehlt!“. Ich hatte vom Straßenausbaubeitragsgesetz und nicht vom Erschließungsbeitragsrecht gesprochen. Man kann das natürlich alles vermischen. Ich versuche einmal aufzugreifen, was Sie gesagt haben.
Genau das Gegenteil von dem, was Sie gesagt haben, ist wahr. Das Straßenausbaubeitragsgesetz wirkt sich gerade im Ostteil der Stadt besonders hart aus. Das zeigen die Vorankündigungen auch. Das Erschließungsbeitragsrecht, zu dem sie den Einigungsvertrag erwähnt haben, wäre bei vielen Straßen im Ostteil der Stadt gar nicht anzuwenden.
Sie haben es aufgehoben und gesagt: „Jetzt führen wir ein Straßenausbaubeitragsgesetz ein.“ Und jetzt kassieren Sie dort ab. In diesen Straßen sind aber die Rückstände viel größer, deswegen sind die Bescheide so hoch.
Haben Sie über die Pasewalker Straße gelesen? – Wir haben uns hier einmal über einen Betrag von 72 000 € gestritten.
Da wurde gesagt: „Um Gottes willen, das kann gar nicht stimmen!“ Da wurden wir als Lügner dargestellt. Jetzt will das Bezirksamt irgendwann von einem Grundstück in der Pasewalker Straße 142 000 € haben.
Jetzt sagen Sie nicht, dass das Peanuts sind und dass das Gesetz ein Segen für die Leute war. Es ist eine Abzocke, es bleibt dabei! Wir sind dagegen, wir werden Sie weiter treiben und hoffen, dass das Gesetz irgendwann wieder aufgehoben wird.
Ich habe ebenfalls eine Frage an den Innensenator. – Herr Innensenator! Am vergangenen Samstag gab es leider wie schon 2006 eine hässliche antisemitische Demonstration für den Terror von ca. 1 500 Hamas-Anhängern in Berlin. Auf dieser Demonstration wurden Plakate mit Aufschriften wie „Blutsauger Israel“ oder „Israels Holocaust in Palästina“ gezeigt. Vor dem Hintergrund, ob wir uns das in der deutschen Hauptstadt gefallen lassen müssen, frage ich Sie: Welche Gründe gab es für die anwesende Polizei, selbst dann nicht einzugreifen, als lautstarke Hassparolen wie – ich zitiere – „Tod Israel!“ oder „Tod den Juden!“ oder auch „Gründet das Kalifat!“ zu hören waren? Warum kann man insbesondere nach den Erfahrungen des Jahres 2006 so etwas nicht von vornherein verbieten?
Vielen Dank, Herr Senator! – Meine Nachfrage: Wie schaffen Sie es, mit einer Partei zu regieren, die durch eigene Vertreter in vorderster Front eine solche Hassdemonstration unterstützt?
Oder anders gefragt: Meinen Sie nicht auch, dass die Beteiligung eines Neuköllner Bezirkspolitikers der Linkspartei eine schwere Belastung für Rot-Rot darstellt?
Frau Kollegin! Ich frage Sie noch einmal zum Konsensbeschluss. Ist Ihnen bekannt, dass die Grundlage für den Konsensbeschluss eigentlich komplett weggefallen ist.
Es gibt keinen einzigen privaten Investor mehr. Unter Ihrer Führung ist auch der letzte private Investor abgesprungen. Es gibt keinen mehr, und dafür war der Konsensbeschluss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Radziwill! Vor etwas mehr als einem Jahr hat sich Ihre Fraktion in Rostock getroffen und u. a. über das wichtige Thema Demografiewandel diskutiert, wie in der Zeitung zu lesen war. Und heute legen Sie uns einen Antrag vor, der ganze fünf Zeilen umfasst. Das ist schon beachtlich, was Sie in diesem Jahr geleistet haben und wie wichtig Ihnen das Thema ist.
Ich denke, es ist unstrittig, dass sich Länder und Kommunen in Deutschland auf die demografische Entwicklung in vielerlei Hinsicht einstellen und dass sie reagieren müssen. Einer der großen Komplexe dabei, nämlich das Wohnen im Alter, altersgerecht wohnen in Berlin, ist zweifelsohne ein wichtiges und entscheidendes Thema für die Gegenwart und die Zukunft unserer Stadt. Wie schaffen wir es, dass Menschen in Würde und möglichst sorgenfrei älter werden, ohne dass sie gezwungen werden, ihre gewohnte Umgebung, ihr gewohntes Umfeld aufgeben und anderswo völlig neu anfangen zu müssen?
Beide vorliegenden Anträge setzen auf ein Konzept des Senats. Aber dass dieses Konzept genügt, dass ein solches Konzept ausreichend ist, bezweifle ich. Es ist nicht genug, sich darüber Gedanken zu machen, welche Veränderungen am Wohnungsbestand gefordert werden müssen oder können, um beispielsweise die Barrierefreiheit herzustellen. Das ist alles richtig, aber es ist nicht ausreichend. Die Konzentration bei diesem Gedanken auf das Wohnen im eigentlichen Sinn ist zu wenig, zu eng gefasst. Wohnen im Alter ist viel mehr. Es muss auch das Wohnumfeld betrachtet werden, es muss um die Infrastruktur gehen. Es muss darum gehen: Wie sieht es mit dem Nahverkehr aus, mit dem Einkaufen, den kulturellen Möglichkeiten? Wie sieht es aus mit der ärztlichen Versorgung? Wie sieht es aus mit sportlichen Betätigungsmöglichkeiten, Angeboten des ÖPNV, Parkmöglichkeiten? Auch das gehört dazu. All das muss einbezogen werden. Was nutzt die perfekteste altersgerechte Wohnung, barrierefrei, wenn all die anderen Faktoren des Umfelds nicht stimmen?
Deshalb finde ich es völlig unverständlich, dass diese Überlegungen zunächst in dem Antrag mit der Forderung nach diesem Konzept überhaupt nicht erwähnt werden. Wir werden ja sehen, was das Konzept später enthält.
Ich will mal die Blockadehaltung des Senats, die wir immer wieder erleben, am Beispiel des S-Bahnhofs Buckower Chaussee deutlich machen, wie wichtig Ihnen diese Themen sind, wenn es darauf ankommt. Da geht es um die Erweiterung eines vorhandenen ganz kleinen Einkaufszentrums auf 1 800 m². Was macht der Senat? – Er blockiert mit dem Argument des Zentrenkonzepts. Aber es kommt doch gerade darauf an, dass ältere Menschen, aber nicht nur diese, möglichst wohnortnah einkaufen können. Das wird mit dieser Blockadehaltung komplett ignoriert.
Deshalb fordert die CDU mehr als ein Konzept. Sie fordert die Einsetzung einer Enquetekommission, die alle gesellschaftlichen Kräfte wie paritätische Wohlfahrtsverbände, die Wohnungswirtschaft, Vertreter der Politik, Migrantenvertreter und viele mehr zusammenbringt, dass sie sich insgesamt Gedanken machen über die Folgen der demografischen Entwicklung. Dazu gehört als ein Bestandteil das Thema Wohnen im Alter. Am Ende dieses Zusammentreffens, der Arbeit dieser Enquetekommission, wird es ganz konkrete Handlungsvorschläge geben. Ich glaube, dass dies weit mehr bringt als das einseitige Konzept – wenn ich es auch heute noch nicht kenne – des Berliner Senats. Bringen Sie alle Kräfte zusammen, und unterstützen Sie unsere Forderung nach einer Enquetekommission! Ich glaube, das ist der bessere Weg, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, als nur die blanke Forderung nach einem Konzept als Ergebnis eines ganzen Jahres nach einer doch sehr ausführlichen Klausurtagung der SPD. Das kann es nicht sein. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man muss sich schon wundern, was die Koalition zur Priorität erklärt, und vor allen Dingen, welches Verständnis sie von der Arbeit des Parlaments hat. Der Senat beschließt am 18. Dezember ein „Konzept zur Grundstücksvergabe für
Baugemeinschaften im Festpreisverfahren“ und legt uns hierüber heute eine Mitteilung – zur Kenntnisnahme – vor. Die Koalition legt uns heute einen Antrag vor, in dem sie vom Senat einen Bericht fordert – der Antrag hat die vielsagende Überschrift „Grundstücksvergabe“ – über das, was der Senat im Grund schon entschieden hat. Sehr merkwürdig!
Ja, das habe ich sehr genau gelesen. Es machte den Eindruck, als hätten Sie aus der Senatsvorlage abgeschrieben. Aber gut! – Ihr Antrag, ohnehin nur ein Berichtsauftrag, ist angesichts des Senatsbeschlusses nichts weiter als ein Schaufensterantrag, über den zu reden eigentlich nicht lohnt. Aber Sie haben ihn zur Priorität erklärt, deswegen tun wir es heute.
Reden wir also zunächst über die Vorlage des Senats. Was will der Senat? – Der Senat will Grundstücke in TopLagen, in City-Lagen für Wohnungsbau zur Selbstnutzung zur Verfügung stellen, damit die Mischung aus Wohnung und Gewerbe auch in Berlins City-Lagen erhalten bleibt und sich diese Gebiete nicht zu reinen Gewerbegebieten entwickeln. Diese Grundüberlegung teilen wir.
Der Weg jedoch, wie Sie dies erreichen wollen, ist – mit Verlaub gesagt – ein wenig abenteuerlich. Es muss geprüft werden, ob dieser Weg den vergaberechtlichen und haushalterischen Vorschlägen standhält. Dass Sie das Parlament überhaupt nicht beteiligen wollen, ist ebenso wenig nachvollziehbar. Das Schlüsselinstrument der Stadtentwicklung, Herr Doering, so steht es in Ihrem Antrag, ist nicht die Vergabe landeseigener Grundstücke an bestimmte Zielgruppen, sondern es ist das kommunale Planungsrecht.
In der Gestaltung des Planungsrechts legen wir die Rahmenbedingungen dafür fest, was an welchem Ort geschieht. Die kommunale Planung gibt den Rahmen vor, an dem sich alle Investoren orientieren. Mit diesen Instrumenten entscheiden wir, ob Wohnen, Gewerbe oder andere Dinge in einem bestimmten Gebiet dominieren. Es gilt also zunächst das Planungsrecht in den Bezirken und im Senat auszuschöpfen.
Sie gehen aber einen anderen Weg. Sie nehmen Bezug auf das Hamburger Modell und wollen Vergabeverfahren so gestalten, dass eine gezielte Vergabe landeseigener Grundstücke an bestimmte Zielgruppen möglich wird. Aber die Situation in Hamburg ist eine völlig andere, und das Modell in Hamburg ist überhaupt nicht mit dem, was wir hier auf dem Tisch haben, zu vergleichen. Während in Hamburg Verträge u. a. mit Wohnungsverbänden, mit Vereinen usw. geschlossen werden und durch deutliche Auflagen – u. a. solche, die sie verpflichten, an anderer Stelle fast doppelt so viele Wohnungen auf ihren eigenen Grundstücken zu errichten – ein bestimmtes Ergebnis erzielt werden soll, nämlich die Errichtung zusätzlicher Wohnungen in der gesamten Stadt, haben wir in Berlin nach wie vor einen erheblichen Leerstand von mehr als
100 000 Wohnungen. Dafür haben Sie nach wie vor kein Konzept.
Ihr Vorhaben liest sich so, als ginge es einzig und allein darum, landeseigene Topgrundstücke an Ihre Klientel zu vergeben. Sicher kann man in wenigen Einzelfällen über solche Überlegungen reden. Aber dies als ein Konzept für eine Metropole wie Berlin – übrigens mit all seinen Problemen auch in wohnungspolitischer Sicht – zu verkaufen, halte ich für sehr gewagt. Ich halte es auch für unangemessen, dass Sie indirekt die Allgemeinheit, nämlich den Steuerzahler in Berlin, an diesen Vorhaben einiger Weniger beteiligen. Es ist nicht Ihr Vermögen, sondern das Vermögen der Berlinerinnen und Berliner.
Schauen wir uns einmal Ihre Zielgruppen an! Ich nehme ein Beispiel aus Ihrem Antrag. Glauben Sie wirklich daran, dass sich z. B. Selbsthilfegruppen – wie Sie im Antrag formulieren – am Gendarmenmarkt ein – wenn man das Konzept liest – trotz allem teures Grundstück kaufen, um darauf gemeinsam ein Mehrfamilienhaus zu bauen? Wo leben Sie eigentlich? – Ihre Sozialromantik ist wieder einmal höchst beeindruckend. Ein wenig mehr Realitätssinn dürfen wir auch von den linken Träumern in der Regierungskoalition erwarten. Wenn es Ihnen tatsächlich um die Schaffung zusätzlichen Wohnraums in Citylagen geht, warum reden Sie dann nicht mit den Verbänden – z. B. mit dem Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen oder mit anderen? – Oder Sie können das Planungsrecht nutzen. Aber warum gehen Sie diesen abenteuerlichen Weg?
Ich bin so weit fertig. – Wir werden dies im Ausschuss ausführlich beraten und haben deshalb schon im Dezember die Behandlung der Vorlage als Besprechungspunkt auf die Tagesordnung gesetzt – übrigens noch bevor wir Ihren Antrag gesehen haben. Aber folgerichtig gehört der auch in den Bauausschuss, und darüber werden wir dann ausgiebig beraten. Sie haben dann Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Leider ist der Regierende Bürgermeister nicht da. Ich frage dennoch:
1. Trifft es zu, dass der Regierende Bürgermeister bei einer Veranstaltung der IHK die detailliert durchgerechneten Pläne der Investoren Lauder und Langhammer als „nur Ideenskizzen“ und die Investoren selbst in einem abfälligen Ton als „reiche Onkel aus Amerika“ bezeichnet hat?
2. Wie erklärt sich der Regierende Bürgermeister, dass eine ganze Reihe hochrangiger Partner – Charité, Siemens, DB AG, viele Kongress- und Hotelbetreiber etc. – diese Pläne mit hohem Engagement und in aller Ernsthaftigkeit verfolgen und sie für absolut marktfähig halten?
Sie haben einen Teil der Frage gar nicht beantwortet. Deswegen gehe ich darauf noch einmal ein: Trifft es zu, dass der Regierende Bürgermeister die Investoren selbst als „reiche Onkel aus Amerika“ bezeichnet hat? – Unabhängig davon, wie Sie das bewerten!