Protocol of the Session on January 29, 2009

Wir kommen nun zur Mündlichen Anfrage Nr. 8 von Frau Matuschek von der Linksfraktion zum Thema

Rolltreppen im Bahnhof Friedrichstraße

Bitte schön, Frau Matuschek!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. An wie vielen Tagen waren im Jahr 2008 die Rolltreppen, und zwar alle, im Bahnhof Friedrichstraße störungsfrei im Einsatz?

2. Wann werden alle Rolltreppen wieder betriebsbereit sein, und dann hoffentlich längere Zeit?

Danke schön! – Für den Senat antwortet die Stadtentwicklungssenatorin. – Bitte schön, Frau Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Die Deutsche Bahn sah sich leider innerhalb der kurzen Frist nicht in der Lage, Ihre erste Frage zu beantworten.

Zu Ihrer zweiten Frage hat uns die Deutsche Bahn folgendes mitgeteilt: Durch die Auswechslung von Antriebselementen bei den Rolltreppen kommt es zu den im Augenblick zu beobachtenden Störungen. Bei dem einen Rolltreppensystem finden zurzeit bekanntermaßen die Auswechslungen dieser Antriebselemente statt. Die Arbeiten sollen bis zum 4. Februar beendet sein. Vom 5. bis zum 27. Februar sollen dann die Antriebselemente an der zweiten Fahrtreppe repariert werden.

Danke schön! – Eine Nachfrage von Frau Matuschek? – Bitte schön!

Vielen Dank! – Frau Senatorin! Dann bitte ich, die schriftliche Antwort der DB AG noch nachzureichen. – Auch der VBB misst regelmäßig die Einhaltung der Qualitätskriterien. Ist der Senatsverwaltung über diese Kanäle bekannt, wie oft und wie lange die Rolltreppen im Bahnhof Friedrichstraße den Fahrgästen nicht zur Verfügung stehen?

Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir erwarten von dem dafür zuständigen Unternehmen, dass es den Ausfall der eigenen Anlagen – und seien es die Rolltreppen – zählt, zur Kenntnis nimmt und die entsprechenden Maßnahmen ergreift. Der VBB kann in seiner Rolle als Verkehrsträger neben der übergreifenden Organisation nicht auch noch die Aufgaben der Unternehmen in der Friedrichstraße oder an anderen Stellen in der Stadt übernehmen. Ich würde mich entschieden dagegen verwahren. Deshalb lassen Sie uns die Deutsche Bahn in dieser Frage in die Pflicht nehmen, aber lassen Sie uns nicht gleich anstelle der Deutschen Bahn handeln!

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage des Kollegen Buchholz – bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sehen Sie – da offensichtlich bei der S-Bahn und bei der Deutschen Bahn so viel so langsam geht – eine Möglichkeit, dass die Strafzahlungen, die die S-Bahn für das Jahr 2008 leisten muss, rund 5 Millionen Euro, vielleicht für einen schnelleren Ausbau insbesondere auch von Fahrstühlen in öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt werden können?

Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben unterschiedliche vertragliche Situationen bei der S-Bahn und bei der BVG. Die S-Bahn ist vertraglich verpflichtet, die behindertengerechte Ausstattung selbst vorzunehmen und aus den Mitteln zu finanzieren, die ihr zur Verfügung gestellt werden, aber vor allem auch aus den Leistungen der Kundinnen und Kunden. Zur Ausstattung der U-Bahnhöfe haben wir mit der BVG eine gesonderte Verabredung. Wir geben über den Landeshaushalt – die Mitglieder des Haupt- und des Verkehrsausschusses

wissen dies sehr genau – bestimmte Beträge jeweils auf Jahresscheiben bezogen, so wie wir das miteinander diskutiert haben, die dann z. B. für ein Aufzugsprogramm oder für die sonstige behindertengerechte Ausstattung der U-Bahnhöfe genutzt werden. Im Landeshaushalt gibt es im Kapitel 12 70 eine sogenannte verbindliche Erläuterung, die festlegt, dass mit den nicht gezahlten Pönalen – so will ich das einmal nennen – aus den Verkehrsverträgen wiederum solche Angebote zur behindertengerechten Ausstattung der BVG finanziert werden sollen. – So der Beschluss des Abgeordnetenhauses!

Danke schön!

Dann geht es weiter mit der Frage Nummer 9 der Kollegin Villbrandt von der Fraktion der Grünen zu dem Thema

Umsetzung der vorgezogenen Wohngelderhöhung

Bitte schön, Frau Villbrandt! Sie haben das Wort!

Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie weit sind die vom Bundesrat ab Januar 2009 beschlossene Wohngelderhöhung sowie die zusätzliche Einmalzahlung für gestiegene Energiekosten durch die Berliner Bezirke realisiert worden?

2. Gibt es in den Bezirksämtern für die rückwirkende Berechnung der Wohngelderhöhung bereits eine geeignete Software, um Änderungsbescheide für die vor der Anpassung ausgegebenen Wohngeldbescheide zu erstellen?

Danke schön, Frau Villbrandt! – Für den Senat antwortet die Stadtentwicklungssenatorin Frau Junge-Reyer. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Villbrandt! Erwartungsgemäß ist nach der Wohngeldnovelle die Zahl der Empfänger zum 1. Januar in erheblichem Umfang gestiegen, und zwar sprunghaft. Ende Dezember lag die Anzahl der zu bearbeitenden Wohngeldanträge bei etwa 15 000. Die Bezirke sind in der Lage – Sie wissen, dass Überhangkräfte eingesetzt werden und Schulungen stattgefunden haben –, davon mindestens ein Drittel pro Monat abzubauen, sodass wir damit rechnen, dass sich eine Entspannung spätestens in wenigen Monaten abzeichnen wird.

Wesentlich ist die Frage der Datenverarbeitung. Darauf haben Sie hingewiesen. Die Programmänderungen sind weitgehend schon realisiert. Der Großteil der Anträge, die seit dem 1. Januar eingehen, kann über die Datenverarbeitung bearbeitet werden. Wichtig sind auch die zusätzlichen Einmalzahlungen, also die Leistungen, die ergänzend zu zahlen sind, die Leistungen, die als Nachberechnung fällig zu stellen sind. Mit der Bewilligung dieses Einmalbetrages kann voraussichtlich im Monat April gerechnet werden. Die Neuberechnung der Altbescheide ist programmtechnisch vorbereitet und befindet sich gegenwärtig im Test. Die entsprechende Software wird den Wohngeldstellen in den Bezirken bis Ende Februar zur Verfügung stehen.

Danke schön! – Eine Nachfrage von Frau Villbrandt – bitte schön!

Danke, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Einige SPDStadträte halten es durchaus für akzeptabel, dass die Menschen sogar bis Herbst auf diese Zahlungen warten müssen, als wäre diese ganze Erhöhung eine Luxusbeilage. Es ist gut, dass Sie nicht so denken. Aber warum standen den Bezirken die Vordrucke und die geeignete Software nicht rechtzeitig zur Verfügung? Man wusste, was auf uns zukommt.

Frau Senatorin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Villbrandt! Wir haben bereits im Jahr 2008 und davor angefangen, die Softwareentwicklung unterstützend für die Bezirke voranzutreiben. Problematisch war jedoch, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen erst zum Ende des Jahres vorlagen.

Ich will Ihnen als Beispiel nennen, dass erst am 22. Dezember 2008 die Sonderegelung für den Wechsel vom Transferleistungsbezug auf die Zahlung des einmalig zu zahlenden Wohngeldes vorgenommen werden konnte. Sie können sich vorstellen, dass eine solche Maßnahme datenverarbeitungstechnisch nicht unmittelbar innerhalb eines Tages erledigt werden kann. Da muss tatsächlich die Software verändert werden. Und es hat zum 16. Januar 2009 einen Erlass des zuständigen Bundesministeriums gegeben, um die abweichenden Härtefälle zu regeln. Mit der Regelung dieser Härtefälle und mit der Folge für die Zahlbarmachung setzen wir uns auseinander.

Ich darf Ihnen versichern, dass das Land Berlin außerordentlich vorbereitet ist – soweit dies möglich war. Wir haben uns mit anderen Nutzern diese sogenannten dia

logisierten Wohngeldverfahrens auseinandergesetzt und haben gemeinsam mit anderen Ländern eine Rang- und Reihenfolge in der Zahlbarmachung festgesetzt, die dazu führt, dass diejenigen, die zusätzlich und neu auf Wohngeld angewiesen sind, zunächst ihre Zahlung bekommen. Die Nachberechnungen erfolgen danach um sicherzustellen, dass die Betroffenen – so, wie die Bundesregierung dies vorsieht – ab April diese Leistungen erhalten.

Danke schön, Frau Senatorin! – Herr Birk hat sich zu einer Nachfrage gemeldet. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Ist bei dem Softwareprogramm sichergestellt, dass die Überleitung der alten Daten von Wohngeldempfängerinnen und -empfängern in die neue Software nahtlos stattfinden kann, sodass nicht wie beispielsweise bei ProSoz sämtliche Daten per Hand vollständig neu eingegeben werden müssen?

Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Kollege! Selbstverständlich können wir uns an die Schwierigkeiten, die es bei ProSoz gegeben hat, durchaus erinnern. Wir haben deshalb alles getan, um eine solche per Hand vorzunehmende Übertragung zu vermeiden. Ich gehe davon aus, dass es gelungen ist.

Danke schön, Frau Senatorin! – Damit hat die Fragestunde ihr Ende gefunden. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen wieder schriftlich beantwortet.

Ich rufe nun auf

lfd. Nr. 2:

Fragestunde – Spontane Fragestunde

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Wir beginnen mit Frau Grosse von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Frau Grosse, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich richte meine Frage an die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales: Frau Senatorin Knake-Werner! Wie beurteilen Sie die heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für Berlin, zum einen bezogen auf die sozialversicherungs

pflichtigen Beschäftigten und zum anderen bezogen auf die Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit?

Frau Senatorin Dr. Knake-Werner – bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Grosse! Die saisonalen Effekte – der ausgesprochen kalte Januar –, aber vor allen Dingen die Kriseneffekte, die jetzt eintreten, haben sich auch auf dem Berliner Arbeitsmarkt deutlich gezeigt. Wir haben einen Anstieg der Arbeitslosenzahlen in Höhe von 1,3 Prozent, der bundesweit stattgefunden hat. Bundesweit sind etwa 300 000 Arbeitsplätze weniger zu verzeichnen. Mit diesem Anstieg stehen wir in Berlin immer noch besser da als vor einem Jahr. Trotzdem ist es keine sehr befriedigende Situation, und sie verlangt Handeln.

Nun muss man sich die Zahlen etwas differenzierter anschauen. Der Zuwachs an Arbeitslosigkeit geht zu knapp 50 Prozent auf den Rückgang von kurzfristigen beschäftigungspolitischen Maßnahmen zurück. Was kann man daraus schlussfolgern? – Erstens: Die Integration in Arbeit – und zwar die dauerhafte Integration – über kurzfristige Maßnahmen ist alles andere als befriedigend. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, dass wir in Berlin andere Wege gegangen sind und deutlich gemacht haben: Wir setzen in der öffentlich geförderten Beschäftigung auf langfristig perspektivvolle Maßnahmen.

Der zweite Punkt, den Sie auch nachgefragt haben: Wir haben in der Tat noch eine relativ stabile Lage bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Hinsichtlich des Zuwachses liegen wir immer noch 1,6 Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Insofern ist das ein Faktor, der sich im Moment jedenfalls noch als relativ stabil erweist.