Vielen Dank! – Haben die Pflegeeltern im Januar schon entsprechende Leistungen erhalten, bzw. wann wird das zum ersten Mal geschehen?
Das sollte im Januar zum ersten Mal geschehen, weil ab dem 1. Januar die Mehraufwendungen entstehen. Ob das nachschüssig, also erst im Februar, gezahlt wird, kann ich jetzt nicht beantworten. Aber es werden Mehraufwendungen ab dem 1. Januar hälftig ausgeglichen.
1. Welche Dienste übernimmt die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH mit der zentralen Be
2. Inwieweit ist gesichert, dass diese Dienste von landeseigenem Personal z. B. aus den jeweiligen Einrichtungen, dem Stellenpool oder dem Landesbetrieb für Gebäudewirtschaft – LfG – erbracht werden, oder plant die BIM eine Fremdvergabe?
Danke schön, Herr Kollege Doering! – Für den Senat hat der Senator für Finanzen, Herr Dr. Sarrazin, das Wort.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! – Die BIM übernimmt alle Leistungen auf dem Gebiet des technischen, kaufmännischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements. Dazu zählen vor allem Bauunterhaltung mit Instandsetzung, Störungsmanagement und Betrieb und Wartung der technischen Gebäudeausrüstung. Dazu zählen des Weiteren Maßnahmen wie Unterhaltsreinigung, Winterdienste, Gärtnerdienste, die ebenfalls die BIM erbringt, auch Medienversorgung und Abfallentsorgung. Im kaufmännischen Bereich sind es die Versicherungen für die Gebäude, die Gebühren- und Abgabenrechnungen, das Vertrags- und Vermietungsmanagement sowie die Kostenrechnung für die Immobilie und das Controlling.
Kulturimmobilien sind keine normalen Verwaltungsgebäude. Sie sind sehr unterschiedlich. Deshalb werden alle Prozesse in enger Abstimmung mit den Einrichtungen einvernehmlich eingeleitet. Dann wird auch der Leistungsmix definiert. Wie mir die BIM berichtet, ist dies bisher zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten gelaufen.
Mit Übernahme der Bewirtschaftung durch die BIM ist diese auch in alle bestehenden Dienstleistungsverträge eingetreten. Insofern besteht für die bisherigen Auftragnehmer Rechtssicherheit. Soweit Leistungen zur Vergabe neu anstehen, wird dies dann in die Ausschreibungen bei der BIM integriert. Da haben die bisherigen Anbieter Chancen. Natürlich müssen sie sich dem Wettbewerb stellen. Das ist auch der Sinn der Maßnahme, dass wir die Dinge durch Wettbewerb optimal gestalten.
Soweit in den Einrichtungen Mitarbeiter in diesen Bereichen tätig sind, werden sie auch weiterhin, solange sie da sind, neben den externen Dienstleistern eingesetzt. Es gilt also immer die Regelung, zuerst die vorhandenen Mitarbeiter einsetzen, dann die Dienstleister, die bereits da sind, beschäftigen, soweit sie Verträge haben. Und der Rest wird neu ausgeschrieben. – Außerdem wurde für die Kultureinrichtungen die Störungszentrale des LfG ebenfalls mit in das Störungsmanagement bei der BIM integriert.
Fremdvergaben sind gegenwärtig noch nicht geplant, weil die Dienste mit den externen Verträgen und den Eigenleistungen voll erbracht werden können. Natürlich wird es Personalabgänge bei den Kultureinrichtungen geben, soweit Mitarbeiter, die Eigenleistungen erbracht haben, abgehen, weil sie pensioniert werden oder aus anderen Gründen. Dieses wird dann zusätzlich in die externen Vergaben einbezogen, sodass wir ganz allmählich einen Übergang von Eigenleistungen zu externen Vergaben haben, der aber sozial und mitarbeiterschonend durchgeführt wird. – Danke schön!
Herr Finanzsenator! Wenn ich Sie also richtig verstanden habe, steht am Ende des Prozesses, dass entsprechende Dienstleistungen an den Kultureinrichtungen ab einem noch nicht absehbaren Zeitpunkt letztendlich alle fremdvergeben sind.
Wenn Sie den Prozess über 20 Jahre nehmen, je nach dem Lebensalter der Mitarbeiter, ist das richtig.
1. Wie viele Stellen sind im Rahmen des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors bis zum Jahresende 2008 zusätzlich zu den 3 700 Stellen, die Ende November bereits bewilligt waren, mit Hilfe der Beschäftigungszuschüsse gemäß § 16a SGB II geschaffen worden?
2. Wie viele Stellen plant der Senat im Jahr 2009 im Rahmen des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors zu finanzieren, und trifft es zu, dass abweichend von der ursprünglichen Planung nur noch 1 400 Stellen gefördert werden sollen und damit die propa
Danke schön, Frau Kollegin! – Für den Senat antwortet Frau Senatorin Dr. Knake-Werner. – Bitte, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Pop! Bevor ich auf die von Ihnen gerade zitierten Zahlen eingehe, gestatten Sie mir bitte eine grundsätzlichere Bemerkung vorweg. Berlin hat offensichtlich im Unterschied zu den anderen Bundesländern die Beschäftigungsprogramme der Bundesregierung, des Bundesarbeitsministers, genutzt, um langzeitarbeitslosen Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, über öffentlich geförderte Beschäftigung wieder eine Perspektive im Erwerbsleben zu geben. Gerade jüngst sind die Zahlen insgesamt veröffentlich worden. Das macht sehr deutlich, dass von den bundesweit eingerichteten Arbeitsplätzen knapp 20 Prozent allein in Berlin geschaffen worden sind. Das halte ich für ein gutes Ergebnis, und darüber bin ich sehr froh. Inzwischen sind ca. 5 000 Menschen im Berliner öffentlich geförderten Beschäftigungssektor integriert, mit einem Einkommen, von dem sie leben können. Ihre Arbeit hat zur Stabilisierung und zum Ausbau der sozialen und kulturellen Angebote in unserer Stadt einen wichtigen Beitrag geleistet.
Eines hat allerdings auch in Berlin nicht funktioniert, da war ich übrigens von Beginn an nicht besonders optimistisch. Dabei geht es um die ursprüngliche Absicht des Bundesministers, das Beschäftigungszuschussinstrument, also den berühmten § 16a, vor allen Dingen für private Unternehmen zu öffnen. In der Realität wird deutlich, dass selbst ein Beschäftigungszuschuss, ein Lohnkostenzuschuss von 57 Prozent, offensichtlich nicht genügend Anreiz für private Unternehmen schafft, Langzeitarbeitslosen einen Platz zu geben, eine Perspektive in ihrem Unternehmen zu eröffnen. Das bestätigt einmal mehr, wie wichtig öffentlich geförderte Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen ist, wenn man sie nicht ganz abschieben will.
Nun zu Ihrer Frage konkret: Inzwischen, das sagte ich bereits, sind etwa 5 000 Menschen im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor integriert. Mit dem Beschäftigungszuschuss haben 3 877 Menschen eine Perspektive gefunden. Das halte ich nach den erheblichen Anlaufschwierigkeiten, mit denen wir zu tun hatten, für ein gutes Ergebnis, mit dem der Senat durchaus zufrieden sein kann.
Zur Frage 2: Der Senat ist bislang in seinen Überlegungen nicht von den Planungen abgewichen. Für 2009 waren insgesamt 6 100 Förderfälle geplant. Die werden wir in
diesem Jahr mindestens einrichten und auch finanzieren. 2010 werden wir in jedem Fall mindestens die Zielgröße 7 500 erreichen. Wie Sie als besonders aufmerksames Mitglied im Hauptausschuss wissen, verehrte Frau Pop, hat der Senat zur Einrichtung des ÖBS zwei Beschlüsse gefasst, die Ihnen im Hauptausschuss und im Fachausschuss vorgelegen haben. In der ersten Vorlage haben wir unsere erste Planung dargestellt, mit dem Instrument des § 16a in den ÖBS in Berlin einzusteigen. Damals gab es die Prognose, dass es etwa 10 000 Stellen sein könnten, für die das Land mit ungefähr 520 Euro pro Fall zusätzlich einsteigen muss, wenn es darum geht, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, was wir wollten.
Im Nachgang hat die Bundesregierung die Verteilquoten leicht korrigiert. Aber entscheidender war, dass ein zweites Instrument hinzugefügt worden ist, das auch für den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor genutzt werden sollte, nämlich der Kommunalkombi. Daraufhin hat im Juni 2008 der Senat seine Modellrechnung noch einmal korrigiert und dem Hauptausschuss vorgelegt, weil mit diesem zusätzlichen Programm ein höherer Landeszuschuss notwendig geworden ist, weil statt 75 Prozent 50 Prozent von der Bundesseite kommen.
Verwirrung ist im Moment entstanden, weil die Jobcenter und die Trägerversammlung signalisieren, dass sie einen erheblich größeren Bedarf an Arbeitsplätzen im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor haben. Das ist verständlich. Das freut mich im Übrigen auch, denn inzwischen ist der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor als ein interessantes und wirksames Programm im Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit akzeptiert und anerkannt. Das Entscheidende aber ist zurzeit, dass bislang die Mittel noch gar nicht zugeteilt worden sind und bisher all das, was dort auch vonseiten der Bezirke und der Jobcenter formuliert worden ist, sich mehr im Rahmen der Spekulation bewegt. Wir stehen dazu mit der Regionaldirektion in engem Kontakt. Sowie die Zahlen vorliegen, werden wir gemeinsam mit Ihnen darüber diskutieren.
Ich glaube, dass mit der Konjunkturkrise auch für die Arbeitsmarktpolitik ein Handlungsbedarf zur Absicherung der Probleme besteht. In Krisenzeiten spielt der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor eine zentrale Rolle. In Krisenzeiten übernimmt die aktive Arbeitsmarktpolitik nicht nur eine wichtige Entlastungsfunktion des Arbeitsmarkts, sondern sie dient in der Tat auch zur Armutsbekämpfung. Unter diesem Aspekt wird der Senat sich sicherlich mit diesen Fragen in den kommenden Diskussionen um Konjunkturprogramme und anderes beschäftigen.
Ich traue mich, eine Nachfrage zu stellen nach dieser „erschöpfenden“ Antwort – leider nicht auf meine Frage.
Wieso ist Ihnen, Frau Knake-Werner, weder die Presseerklärung des Bezirksbürgermeisters von Mitte bekannt, in der er beklagt, dass im nächsten Jahr nur noch 1 400 Stellen geschaffen werden sollen, noch der Brief Ihres eigenen Dienstleisters, den Sie beauftragt haben, dieses Programm umzusetzen, der ebenfalls den Bezirken mitgeteilt hat, dass 2009 noch 1 400 Maßnahmen finanziert werden können? – 1 400 Maßnahmen im Jahr 2009 oder 6 100, Frau Knake-Werner? Das ist noch nicht so richtig klargeworden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Pop! Das mag Ihnen nicht so richtig klar geworden sein. Ich habe mich klar geäußert. Unsere Planung beinhaltet in diesem Jahr – so haben wir das festgelegt – 6 100 Stellen insgesamt, und die werden wir auch finanzieren.
1. Unterstützt der Senat die Initiative einiger Bundesländer, die Rechte der Fahrgäste im Fern- und Nahverkehr zu stärken und höhere Fahrpreiserstattungen bei Verspätungen festzulegen?
2. Wie bewertet der Senat die Weigerung der Deutschen Bahn und ihrer Tochtergesellschaft DB Regio, bei der neu eingerichteten Schlichtungsstelle Nahverkehr mitzuarbeiten und diese anteilig mit zu finanzieren?