Protocol of the Session on November 13, 2008

Der von Ihnen angesprochene Bereich hat damit überhaupt nichts zu tun, weil er in der normalen Abwicklung der Schulaufsicht und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses gelegen hat.

Weitere Fragewünsche sehe ich nicht.

Dann geht es weiter mit der Frage des Kollegen Czaja von der FDP zu dem Thema

Transparenz und Wirtschaftlichkeit des BVG-Umzugs?

Bitte schön, Herr Czaja, Sie haben das Wort!

Vielen Dank! – Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat den Umzug der BVG-Zentrale hinsichtlich Transparenz und Wirtschaftlichkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

2. In welcher Höhe fallen weiterhin Mietkosten für die BVG durch die Anmietung von Büroflächen in der ehemaligen BVG-Zentrale in der Potsdamer Straße an?

Für den Senat antwortet Herr Staatssekretär Dr. Heuer aus der Wirtschaftsverwaltung. – Bitte sehr, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Czaja! Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage auf ein Schreiben des Präsidenten des Rechnungshofes an den Vorsitzenden des Unterausschusses Beteiligungsmanagement vom 30. Oktober zurückgeht. Sie und ich waren anwesend, als in der Sitzung des Unterausschusses in der vergangenen Woche dieser Sachverhalt erörtert wurde. Wir beide haben sicher gemeinsam den Eindruck gewonnen, dass es hier vor allen Dingen ein Kommunikationsproblem zwischen der BVG und dem Rechnungshof gegeben hat.

Der neue Finanzvorstand der BVG, Herr Falk, hat in der Sitzung eindeutig erklärt, dass das Unternehmen dem Rechnungshof alle Unterlagen, die der Rechnungshof als prüfungsrelevant ansieht, auch zur Verfügung stellen wird. Der Senat wird dies selbstverständlich verfolgen und gegebenenfalls von dem ihm über das Berliner Betriebe-Gesetz zur Verfügung stehenden Mittel Gebrauch machen, um dem Verfassungsorgan eine umfassende Prüfung zu ermöglichen. Die Transparenz war und ist damit gewährleistet.

Was die Frage der Wirtschaftlichkeit angeht, hat auch Herr Falk in der Ausschusssitzung Stellung bezogen. Eine vollständige Analyse der Wirtschaftlichkeit des Umzugs ist noch nicht erfolgt. Einige wirtschaftliche Effekte zeigen sich erst aufgrund der jetzigen Nutzung des TriasTowers. Herr Falk hat zugesagt, dass die Analyse umfassend vorgenommen und allen beteiligten Verfassungsorganen, dem Abgeordnetenhaus, dem Rechnungshof und dem Senat, zur Verfügung gestellt wird. Sie können sich sicher vorstellen, dass der Senat auch erst nach der Übermittlung dieser Analyse in der Lage ist, die Wirtschaftlichkeit des Umzugs eigenständig zu bewerten.

Zu Ihrer zweiten Frage: Da es sich um unterschiedliche Gebäude handelt, bestehen auch unterschiedliche Vertragslaufzeiten. Die Verträge enden im Oktober 2015 bzw. im Oktober 2018. Bis dahin werden in der Potsdamer Straße Mietkosten in Höhe von insgesamt 11,3 Millionen Euro Nettokaltmiete anstehen. – Vielen Dank!

Danke schön. Es gibt keine Nachfrage.

Damit kommen wir zu der Frage des Kollegen Kleineidam von der Fraktion der SPD zu dem Thema

Umstrukturierung bei Vivantes

Bitte schön, Herr Kleineidam!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Treffen Berichte zu, dass Umstrukturierungsprozesse im Krankenhausbetrieb Vivantes geplant sind, nach denen künftig u. a. pflegerische Tätigkeiten statt von ausgebildeten Krankenschwestern durch angelernte Kräfte erledigt werden sollen?

2. Wie schätzt der Senat die künftige medizinische Qualität im Krankenhausbetrieb Vivantes ein, wenn Krankenschwestern nur noch im engen Sinn medizinische Tätigkeiten an Patienten ausführen und deshalb viel weniger Zeit für den direkten Umgang mit Patienten verbleibt?

Die Senatorin für Gesundheit, Frau Lompscher!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kleineidam! Nein, solche Berichte treffen nicht zu. Wir haben bei Vivantes nachgefragt, und uns ist mitgeteilt worden, dass dort derzeit ein Projekt zur Reorganisation des Personaleinsatzes in klinischen Versorgungsprozessen durchgeführt wird. Ziel ist dabei auch die Neugestaltung

der Arbeitsaufgaben zwischen den Berufsgruppen und die Umschichtung von Arbeitsaufgaben und damit die Optimierung des Personaleinsatzes.

Keineswegs ist dabei geplant, die originären Aufgaben der pflegerischen Versorgung angelerntem und nicht qualifiziert ausgebildeten Personal zu übertragen. Die angestrebte Optimierung der Behandlungsabläufe soll gleichzeitig und ausdrücklich zur Verbesserung der Patientenversorgung beitragen.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat steht der modellhaften Erprobung von neuen Formen der Arbeitsteilung im Krankenhaus grundsätzlich positiv gegenüber. Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz wurden entsprechende gesetzliche Möglichkeiten eröffnet. Allerdings muss das vorrangige Ziel die Verbesserung der Patientenversorgung sein. Bestrebungen von Vivantes, die diesem Ziel dienen, werden daher vom Senat ausdrücklich unterstützt, Qualitätseinbußen allerdings nicht hingenommen. – Vielen Dank!

Danke schön, Frau Senatorin! – Der Kollege Kleineidam hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Habe ich Sie richtig verstanden, dass nicht geplant ist, ausgebildete Krankenschwestern durch preiswerteres Personal zu ersetzen?

Bitte, Frau Senatorin!

Angesichts der Möglichkeiten, die das Pflegeweiterentwicklungsgesetz bietet, suchen alle Krankenhäuser – so auch Vivantes – nach Verbesserungen bei der Organisation der pflegerischen Versorgung. Uns wurde zugesichert – darauf werden wir achten –, dass die originären pflegerischen Aufgaben nur von ausgebildetem Personal übernommen werden.

[Ralf Hillenberg (SPD): Das war keine Antwort auf die Frage!]

Jetzt geht es weiter mit Frau Demirbüken-Wegner von der Fraktion der CDU und der Frage zum Thema

Wie wirkt sich das Kindertagesförderungsgesetz auf die Berliner Tagespflege aus?

Bitte schön, Frau Demirbüken-Wegner!

Ich frage den Senat:

1. Welche Änderungen werden zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes ab dem 1. Januar 2009 in den Berliner Ausführungsvorschriften zur Kindertagespflege durchgeführt, und wann werden diese bekannt gemacht werden?

2. Wie wird sichergestellt, dass die hoch qualifizierten Tagesmütter der Berliner Tagesgroßpflegestellen ihr Angebot an Betreuungsplätzen erhalten können?

Darauf antwortet der Bildungssenator. – Bitte schön, Herr Prof. Zöllner!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete! Zu Ihrer ersten Frage: Das Kinderförderungsgesetz des Bundes – das Berliner Gesetz heißt Kindertagesförderungsgesetz – liegt seit dem 7. November 2008 in seiner endgültigen Fassung vor. Es regelt die sozialversicherungsrechtliche und einkommensteuerrechtliche Behandlung von Geldleistungen an Tagespflegepersonen. Des Weiteren legt es fest, dass der Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung der Tagespflegepersonen leistungsgerecht auszugestalten ist. Berlin muss sich darauf einstellen, dass ab dem 1. Januar 2009 der Gewinn, den die Tagespflegemütter und -väter aus der Tagespflege erzielen, einkommensteuerpflichtig ist.

Ausgenommen davon sind Zuschüsse der Jugendämter zur Krankenpflege-, Renten- und Unfallversicherung. Die hälftige Erstattung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ist im Kinderförderungsgesetz verankert und wird selbstverständlich vom Land Berlin umgesetzt. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass bei Bestehen einer Familienversicherung keine Beiträge zur Krankenversicherung fällig werden. Die anteilige bzw. vollständige Erstattung von Beiträgen zur Altersvorsorge und Unfallversicherung ist bereits gegeben.

An den Berliner Ausführungsvorschriften zur Kindertagespflege wird im Augenblick mit Hochdruck gearbeitet. Der Senat kooperiert insbesondere mit dem Träger Familien für Kinder gGmbH, der am 15. November 2008 Tagespflegepersonen zu einer Großveranstaltung in das Schöneberger Rathaus eingeladen hat. Dort werden wir die Neuerungen des SGB VIII zur Kindertagespflege vorstellen. Des Weiteren wird mein Haus auf dieser Veranstaltung über die Weiterentwicklung der Kindertagespflege in Berlin informieren. Sobald wie möglich werden die Tagespflegepersonen über die bezirklichen Jugendämter umfassende Informationen erhalten.

Zur Frage 2: Die Ausführungsvorschriften werden die Kindertagespflege im Bereich von acht bzw. zehn Kinder ebenso sichern wie die Kindertagespflege im Bereich von bis zu fünf Kindern.

Danke schön! – Bitte Frau Demirbüken-Wegner, Ihre Nachfrage!

Ich habe nur Verständnisfragen: Herr Senator, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Tagespflegepersonen von der Rentenversicherungspflicht befreit werden? Können die Tagesgroßpflegestellen weiterhin ihren Ausnahmetatbestand mit bis zu acht Kindern behalten?

Herr Prof. Zöllner!

Bezüglich Ihrer ersten Frage haben Sie mich nicht richtig verstanden. Es gibt keine Befreiung.

Zu Ihrer zweiten Frage: Unter bestimmten Voraussetzungen ist das weiterhin möglich.

Frau Kollegin Jantzen hat eine Nachfrage. – Bitte, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Zöllner! Sind Sie bereit zuzugeben, dass es angesichts der Tatsache, dass diese Veränderungen seit mindestens einem Jahr in ihren Grundzügen bekannt sind, reichlich spät ist, eine Sicherheit für die Tagespflegeeltern zu schaffen, und eine berechtigte Verunsicherung besteht?

Herr Senator Prof. Zöllner!

Ich bin nicht bereit, das zuzugeben, da das Gesetz – wie ich bereits erwähnte – erst am 7. November – was, wenn ich richtig rechne, nicht sehr lange her ist – verabschiedet wurde.

[Ramona Pop (Grüne): Völlig überraschend und ohne Vorberatung!]