Protocol of the Session on September 25, 2008

[Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank! – Frau Matuschek möchte erwidern und hat jetzt die Gelegenheit dazu. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Esser! Zum Notifizierungsverfahren habe ich vorhin schon etwas gesagt. Ich kann es wiederholen, aber es ist ein Irrglaube zu meinen, dass man in wenigen Wochen – in drei bis vier Wochen, wie Sie hier aus der Lamäng sagen, gestern hieß es noch: sechs Wochen – Bescheid wüsste.

[Zuruf von Ramona Pop (Grüne)]

Ein Notifizierungsverfahren hat einen förmlichen Charakter. Das muss auch förmlich durchgeführt werden. Das macht man eben nicht in drei Wochen, man macht es nicht aus Jux und Tollerei und fragt im Vorfeld der nötigen Entscheidung, ob es denn so ginge. Nein, da muss man schon die Entscheidung in Kauf nehmen und die Richtung einschlagen, und dann geht man hin und sagt: Brüssel, wir wollen es so machen. Gibt es Einwände, ja

oder nein? – Auch dann gibt es Spielräume. Aber man kann diese Spielräume nur dann ausnutzen, wenn man in diesem Verfahren ist. Damit man es betreiben kann, muss man die gesetzlichen Grundlagen im Falle dieser Bürgschaft gelegt haben.

Zweitens: Was Sie hier zur Privatisierung erzählen, wird immer bunter. Ich weiß gar nicht, welche Ziele Sie mit einer Privatisierung des öffentlich-rechtlichen Flughafenunternehmens verbinden. Sie haben sie auch nicht aufgelistet.

[Zuruf von Michael Schäfer (Grüne)]

Uns ist relativ neu, dass die Grünen den Flughafen nun unbedingt zum Tag seiner Eröffnung privatisieren wollen. Wir wollen das nicht. Wenn Sie die Dokumente, die Ihnen zur Verfügung gestellt wurden, aufmerksam gelesen haben, konnten Sie feststellen, dass die Zielstellung des Landes und der anderen Gesellschafter mit Renditeerwartungen aus dem Betrieb des neuen Flughafens definiert wurde.

[Oliver Scholz (CDU): Alles scheinheilig, was Sie hier erzählen!]

Wie wollen Sie eine Rendite erzielen, wenn Sie sich vorher von dem Eigentum trennen? Wir wollen gerne Rendite aus dem Betrieb dieses Flughafens erzielen. So wie der Flughafen im Moment läuft, sind die Prognosen sehr günstig. Warum bemüht sich das Land Berlin um den Erhalt des Vorkaufsrechts, falls einer der anderen Gesellschafter seine Anteile privatisieren oder abgeben will? Doch auch nicht aus Jux und Tollerei, sondern aus dem Grund, dass man auf den Betrieb des neuen Flughafens als Eigentümer Einfluss haben will.

Deswegen noch einmal: Wir wollen den Flughafen nicht privatisieren. Die Grünen wollen es offensichtlich und weinen jetzt Krokodilstränen, dass im Falle einer Privatisierung – wessen Anteile auch immer – notwendige Garantien und Regelungen eingegangen werden müssen, die bei einem Privatisierungsgeschäft die Ablösung einer Bürgschaftsverpflichtung selbstverständlich zum Inhalt haben. Sie können doch nicht sagen: Jetzt wird die Bürgschaft übernommen, dann wird privatisiert, die Bürgschaft bleibt bestehen und das Eigentum ist weg. Das ist Ihr Hirngespinst – Entschuldigung! Das ist nur in Ihrem Hirn entstanden, ein solches Szenario.

Frau Matuschek! Ihre Redezeit ist bereits beendet!

Ich komme zum letzten Satz: Jeder vernünftige Eigentümer eines Unternehmens, der es privatisieren wollte, wird in einem Privatisierungsverfahren selbstverständlich auch dann Regelungen finden müssen und wollen, die die Ablösung von Bürgschaftsverpflichtungen anbelangen. Wenn er das nicht täte, handelte er fahrlässig.

Frau Matuschek! Wenn Sie jetzt bitte zum Schluss kommen würden!

Wir wollen das nicht. Wir privatisieren es nicht.

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall der SPD]

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Matuschek! – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Meyer das Wort. – Bitte sehr!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! – Frau Matuschek! Sie haben recht: Ich habe gestern im Hauptausschuss für meine Fraktion mitgeteilt, dass wir nach reiflicher Prüfung der Auffassung sind, dass diese gewählte Konstruktion in der jetzigen Zeit, zu den jetzigen Bedingungen am Kreditmarkt wohl die beste ist.

[Beifall bei der FDP – Beifall von Stefan Zackenfels (SPD)]

Dies liegt selbstverständlich daran, dass wir seit anderthalb Jahren beobachten, wie dieser Senat sich bemüht, die Gesamtfinanzierung für dieses Großprojekt zu schließen. Dass dies bisher nicht gelungen ist, hat zum Großteil weniger mit den Kompetenzen des Senats zu tun, die bei der einen oder anderen Gegebenheit in der Tat dürftig genug sind, sondern liegt an der internationalen Finanzkrise. Daran kommen wir nicht vorbei.

Ich habe gestern außerdem im Hauptausschuss gesagt, dass nach unserer Auffassung die größten Probleme und Risiken bei BBI letztlich die Baukosten sein werden. Wir haben auf Bundesebene eine Debatte darüber, dass man bei Großprojekten über 100 Millionen Euro mittlerweile mit Baukostensteigerungen von über 100 Prozent rechnet. Dann wird man sich in der Tat vergegenwärtigen müssen, dass das, was wir in Berlin zusammen mit dem Land Brandenburg und dem Bund planen, vermutlich ebenfalls nicht zu den bisher projizierten Kosten verwirklicht werden kann. Das werden wir aber erst im Jahr 2013/2014 beurteilen können.

Wir werden diesem Antrag, diesem Gesetzentwurf dennoch nicht zustimmen, weil wir ähnlich wie Herr Goetze und die CDU sowie die Grünen der Auffassung sind, dass für eine solche gesetzliche Ermächtigung letztlich ein Nachtragshaushaltsgesetz notwendig gewesen wäre, so wie es auch die Kollegen in Brandenburg getan haben.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Es ist richtig, dass der Wissenschaftliche Parlamentsdienst beauftragt wird, eine Begutachtung abzugeben. Wir

werden sehen, was dabei herauskommt. Letzten Endes sind wir aber der Auffassung: So deutlich, wie sich RotRot im Hauptausschuss bereit erklärt hat, über diese Bedenken hinwegzugehen, bringt es nichts, sich deswegen gegen den Gesetzentwurf auszusprechen. Wir werden uns enthalten. Wenn wir das WPD-Gutachten haben, werden wir sehen müssen, wie wir das weiter bewerten.

Zu den Problemen, die Herr Schruoffeneger und Herr Esser angesprochen haben: Das Privatisierungsrisiko können wir aus unserer Perspektive immer noch nicht nachvollziehen. Es ist sicher so, dass eine Bürgschaft als solche immer ein Problem ist, weil sie als ein akzessorisches Sicherungsmittel letztlich den Bürgen ein Stück weit den Entscheidungen des Bürgschaftsnehmers ausliefert, letztlich in dieser Konstruktion den kreditierenden Banken.

Herr Esser! Sie haben es eben so schön gesagt: Man hängt dann letztlich an den Banken. Sie haben es aber nicht vermocht, uns zu erklären, wo der Unterscheid zwischen einer Ausfallbürgschaft und eine Bürgschaft auf erste Anforderung ist. Am Ende ist es selbstverständlich so, dass wir als Land Berlin ein größeres Risiko eingehen, weil der unmittelbare Durchgriff auf den Bürgen schneller und direkter erfolgen kann. Das ist auch der Grund, weswegen wir einen Zinsgewinn in der Finanzierung bekommen. Letztlich ist das der Grund, weswegen man damit 500 bis 600 Millionen Euro günstigere Finanzierungskonditionen aushandeln kann als für eine Ausfallbürgschaft über 80 Prozent. So einfach ist das.

Wenn Sie sagen, damit verunmöglicht man eine Privatisierung des Betriebes, müssen Sie das etwas näher begründen. Selbstverständlich ist es möglich, eine Bürgschaft abzulösen. Selbstverständlich ist es möglich, eine Umschuldung, eine Umfinanzierung zu erreichen, das Land Berlin aus der Bürgschaftsverpflichtung in der konkreten Situation herauszubekommen.

[Joachim Esser (Grüne): Nichts davon steht als Auflage in dem Gesetz!]

Das muss auch nicht als Auflage in dem Gesetz formuliert sein! – Letztlich wird es eine Frage konkret zwei Jahre nach Inbetriebnahme sein, inwieweit man, wenn man sich zu einer Privatisierung entschließt – wofür wir als FDP stehen –, den Betrieb zu welchen Konditionen an welchen Erwerber oder Betreiber überschreibt. Das ist eine Debatte, die erst geführt werden kann, wenn der Flughafen steht. Dann können wir beurteilen, zu welchen Konditionen das Land Berlin aus den Verpflichtungen entlassen wird.

Herr Meyer! Darf ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre Redezeit bereits beendet ist.

Letztlich muss man dann anschließend begutachten, inwieweit die 600 Millionen Euro, die man jetzt vermutlich

sparen wird, diesen Effekt aufwiegen. Wir sind der Auffassung, das wird der Fall sein. Sie sind anderer Auffassung. Dass Sie eine Privatisierung pauschal für unmöglich konstruieren, können wir nicht nachvollziehen. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig bei Enthaltung der Grünen und der FDP die Annahme des Gesetzes. Wer der Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Die Gegenprobe! – Das ist die Fraktion der Grünen. Enthaltungen? – Das sind die FDP-Fraktion und eine Stimmer der CDU-Fraktion. Damit ist der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung der Finanzierung des Flughafens Berlin-Brandenburg International angenommen.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 5 C:

Dringliche II. Lesung

Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Besoldungs- und Versorgungsrücklageänderungsgesetz)

Beschlussempfehlungen InnSichO und Haupt Drs 16/1766 Vorlage – zur Beschlussfassung – Drs 16/1688

Der Dringlichkeit wird offensichtlich nicht widersprochen.

Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch.

Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis III, Drucksache 16/1688. eine Beratung ist nicht vorgesehen, sodass wir gleich abstimmen können. Beide Ausschüsse empfehlen einstimmig, im Fachausschuss bei Enthaltung der CDU, die Annahme des Gesetzes. Wer der Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der Grünen, die Fraktion der CDU und der FDP. Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften ngenommen. a Die lfd. Nr. 6 steht auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 7:

I. Lesung

Gesetz zur Verhinderung von Mobilfunkverkehr auf dem Gelände der

Berliner Justizvollzugsanstalten (Justizvollzugsmobilfunkverhinderungsgesetz – JVollzMVG)

Antrag der CDU Drs 16/1749