Protocol of the Session on September 11, 2008

Allerdings gibt es leider immer wieder Vorfälle, die wir sehr ernst nehmen müssen. Aus diesem Grund müssen wir „am Ball bleiben“. Wenn Sie Spiele mitbekommen wie unter anderem jetzt bei Türkiyemspor oder Makkabi, dann wissen Sie, welche Auseinandersetzungen es auch immer wieder gibt. Da haben wir weiterhin intensiv darauf zu achten, dass auch dies hoffentlich bald der Vergangenheit angehört.

Danke schön, Herr Staatssekretär!

Jetzt geht es weiter mit der Frage Nummer 7 des Kollegen Juhnke von der Fraktion der CDU zu dem Thema

Heimatkunde des Regierenden Bürgermeisters

Bitte schön, Herr Juhnke!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Konsequenzen zieht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus den Äußerungen des Regierenden Bürgermeisters zur ästhetischen Anmutung des Alexanderplatzes?

Danke schön! – Das Wort hat die Senatorin für Stadtentwicklung, Frau Junge-Reyer. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Juhnke! Der Alexanderplatz ist ein herausragender städtischer Ort – urban, beliebt bei den Berlinerinnen und Berlinern, bei den Touristinnen und Touristen aus aller Welt. Nach der Errichtung des Kaufhofes in neuer Gestalt – so muss man wohl sagen –, nachdem das

Berolina-Haus saniert worden ist, ist er wieder Ziel von vielen, die dort zum Einkaufen sehr gern hingehen.

Die städtebauliche Figur, die Gestaltung wurde in den Wettbewerben 1993/1994 gefunden. Danach fanden die Wettbewerbe zum Freiraum, aber auch zum Einkaufszentrum „Sonae“ und vielfältige Abstimmungen mit den Eigentümern zum Städtebau und zur Architektur statt. Der Alexanderplatz ist kein gemütlicher Ort. Das wird er nie sein. Wer im Grünen sitzen will, wird auch eher auf die andere Seite gehen und auf der anderen Seite des Fernsehturms möglicherweise auf einer Bank an dem Brunnen sitzen.

Allerdings geraten wir immer wieder, wenn es darum geht, einerseits die Freiheit der Bauherren und der Architektur zu sichern, an die Grenzen des gestalterisch möglichen Eingreifens von Behörden und selbstverständlich auch der Bezirke und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. In dieser Situation war es der Grundsatz für die Festlegung in der Bauleitplanung, diese Widersprüche aufzulösen. Ich glaube, es ist richtig, wenn wir heute sagen: Es ist nicht überall gelungen. Rosa kann sehr schön sein, aber es kann auch leicht daneben geraten. Ich gebe Ihnen zu, dass die versprochene ganz besondere Anmutung eines portugiesischen Palazzos nicht wirklich gelungen ist. Innen jedoch gehen die Brandenburger, Berliner und Touristen außerordentlich gern einkaufen.

Deshalb ist mir wichtig, dass wir vor einiger Zeit – durch die Senatsbaudirektorin ins Leben gerufen – ein Instrument entwickelt haben, indem wir mit dem Baukollegium – da, wo die Grenzen des rechtlichen Eingreifens in die Gestaltung beschrieben worden sind – eine Möglichkeit haben, auf die Qualität von Architektur einzuwirken. Es ist meiner Auffassung nach richtig, in einem Gremium hochrangiger Architekten den Bauherren die Gelegenheit zu geben, die Qualität dessen, was sie planen, auch außerhalb eines Wettbewerbs noch einmal in die Diskussion zu geben. Ich setze auf die Überzeugungskraft neben den – möglicherweise müssen wir sagen: leider! – zu gering ausgestalteten Möglichkeiten rechtlich einzugreifen, die dann mit Sicherheit greift, wenn von Bauherren und den sie begleitenden und in ihrem Auftrag arbeitenden Architekturbüros begriffen wird, dass eine hohe Qualität eines Bauwerks letztlich auch den wirtschaftlichen Erfolg des Eigentümers sichert.

Eine Nachfrage des Kollegen Dr. Juhnke von der Fraktion der CDU. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Wie erklären Sie sich, wenn der Alexanderplatz eine so hohe städtebauliche Qualität hat, dass der Regierende Bürgermeister, der letztendlich für die Planungen verantwortlich ist, von dieser „Perle“, die sich nur fünf Minuten von seinem Dienstsitz entfernt befindet, bis jetzt noch nichts mitbekommen haben will?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte schön!

Wenn es um die städtebauliche Qualität des Alexanderplatzes geht, habe ich Ihnen geschildert, welche Bedeutung das Berolina-Haus oder zum Beispiel der Kaufhof für die Sicherheit einer solchen Gestaltung am Alexanderplatz haben.

Wenn es darum geht zu kritisieren, dass zum Beispiel das neue Gebäude am Alexanderplatz, die Mitte, nicht auf gestalterische Vorschläge eingegangen ist, weil der Widerspruch zwischen den dort formulierten Ansprüchen auf eine bestimmte Fassadengestaltung und auf Werbung nur – und das haben wir unter großer Anstrengung und mit großer Überzeugungskraft und – das sage ich Ihnen ausdrücklich – jenseits der rechtlichen Möglichkeiten, die wir haben, gelöst werden kann. Das alles wissen Sie sehr genau. Wenn das zurückgedrängt worden ist, dann ist dies – und das wird zu Recht kritisiert – nur ein halber Erfolg. Ich bin froh darüber, dass es verhindert worden ist, an diesem Gebäude großflächige Werbung in Richtung Alexanderplatz zu sehen. Ebenfalls froh bin ich darüber, dass wir zum Beispiel dort, wo künftig ein Hochhaus entstehen soll, immerhin erreicht haben, dass Fassadensimulierungen vorgenommen werden sollen, bei denen die Fläche für Werbung begrenzt ist. Das sind die Möglichkeiten, die wir haben.

Aber ich sage Ihnen noch einmal – das wissen Sie sehr wohl auch! –, sie sind rechtlich nicht in einem so sicheren Umfang in unserer Hand, dass wir sagen können, wie eine Fassade gebaut werden muss. Es ist richtig, dass wir in den B-Plänen Vorgaben für die Gestaltung formulieren, wie das zum Beispiel die Bezirke oder wir selbst tun oder getan haben anlässlich der Wettbewerbe am Alexanderplatz. Leider können wir die Anordnung eines jeden einzelnen Fensters nicht bestimmen.

Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Buchholz von der Fraktion der SPD. – Βitte, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie haben die rechtlichen Beschränkungen angesprochen, die bisher bei der Fassadengestaltung vorhanden sind. Sehen Sie zukünftig neue Instrumentarien oder Möglichkeiten zu verhindern, dass ein Investor einen zukünftigen Hochhausbau praktisch mit einer Brandmauer errichtet und dass wir auf Dauer keine „aufgehübschte“ Brandmauer sehen, sondern eine wirklich akzeptable Fassadengestaltung, die

imstande ist, einen Platz zu fassen und damit eine neue Aufenthaltsqualität gewährleistet?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die in den BPlänen schriftlich zu fassenden Gestaltungsvorgaben sind aus Rechtsgründen nicht in einer solchen Ausführlichkeit und einer Kleinteiligkeit zu fassen, wie wir uns das oft vorstellen.

Auf der anderen Seite setze ich darauf, dass auch diejenigen, die dort investieren, mehr und mehr die Überzeugung gewinnen, dass sie sich selbst einen Gefallen tun, wenn sie tatsächlich zeigen, was entstehen kann, wenn sie zum Beispiel deutlich machen, dass, wenn ein Hochhaus am Alexanderplatz entstehen soll, sie auf die Einnahmen durch Werbung gegebenenfalls verzichten und möglicherweise eine Simulation, eine Anmutung des zukünftigen Bauens anbringen.

Es ist richtig, dass wir uns noch einmal – und einen solchen Vorschlag werde ich Ihnen unterbreiten – mit den rechtlichen Voraussetzung zum Beispiel für das Anbringen von Werbung auseinandersetzen. Hier Vorgaben zu machen, die auch die Gestaltung von Brandwänden oder zum Beispiel die Gestaltung von Plätzen betreffen, so wie wir das im Augenblick in Berlin beobachten, zugunsten einer vorübergehenden Darstellung dessen, was geschehen soll, ist wichtig und das möchte ich mit Ihnen später diskutieren.

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt kommt die Frage Nummer 8 der Frau Kollegin Matuschek von der Linksfraktion zum Thema

Beratungszuschlag bei der Bahn?

Bitte schön, Frau Matuschek!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat aus Sicht des Verbraucherschutzes die Absicht der DB AG, für den Fahrkartenkauf am Schalter im Fernreiseverkehr einen generellen „Bedienungszuschlag“ in Höhe von 2,50 Euro einzuführen?

2. Sieht der Senat Möglichkeiten, über die üblichen Verfahren der Länderbeteiligung bei Preisveränderungen

im Bahnfernverkehr hinaus, gegen diese verbraucherfeindliche Preisgestaltung vorzugehen?

Danke schön! – Frau Senatorin Lompscher wird diese Frage beantworten. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Matuschek! Die Absicht der Bahn, diesen Bedienzuschlag einzuführen, kann aus Verbraucherschutzsicht nur abgelehnt werden. Man stelle sich vor, es gäbe einen Bedienzuschlag an der Käsetheke in einem Supermarkt. Der kollektive Aufschrei käme prompt, und er wäre berechtigt. Auch wenn die DB mitteilt, dass inzwischen 60 Prozent ihrer Kunden im Internet oder am Automaten die Fahrkarten kaufen, wäre der Zuschlag insbesondere für ältere Menschen, die mit solchen Instrumenten nicht so gut zurechtkommen, eine zusätzliche Belastung und für all diejenigen, die keinen Zugang zum Internet haben. Die Absicht der DB sollte daher vielstimmig negativ bewertet werden. Im Übrigen käme der Aufschlag bei Fernverkehrsverbindungen unter 100 Kilometern einem Preisanstieg in Höhe von 25 Prozent gleich. Auch das sollte beachtet werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat hat ein großes Interesse daran und engagiert sich vielfältig, dass das Bahnfahren als besonders umweltfreundliche Form der Mobilität attraktiver wird und bezahlbar bleibt. Berlin ist in der Projektgruppe der Verbraucherschutz-Ministerkonferenz mit dem Namen „Fahrgastrechte“ aktiv vertreten. Wir setzen uns dort für weitergehende Entschädigungsansprüche für Bahnreisende ein. Es gibt zwar seit dem Jahr 2007 auf EU-Ebene eine Stärkung der Fahrgastrechte. Der daraus resultierende Gesetzentwurf des Bundes ist jedoch aus unserer Sicht nicht weitgehend genug. Diese Position werden wir auch Ende nächster Woche auf der Verbraucherschutz-Konferenz in Bayern vertreten. Wir schlagen vor, dass entgegen dem bisherigen Vorschlag bei Verspätungen bereits ab 30 Minuten Fahrgelderstattungen in Höhe von 25 Prozent gewährt werden, bei Verspätungen ab 60 Minuten bereits 50 Prozent und dass die Entschädigungsansprüche auf die gesamte Reisekette, also einschließlich aller anderen Verkehrsmittel ausgedehnt wird. Eine entsprechende Stellungnahme haben wir auf Arbeitsebene bereits an das federführende Bundesjustizministerium abgegeben.

Selbstverständlich unterstützen wir die Verbraucherschutzzentrale Berlin in ihren Bemühungen, die im Verbund der Verbraucherzentralen darauf besonderes Augenmerk legt. – Vielen Dank!

Eine Nachfrage von Frau Matuschek. – Bitte schön!

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Sie sprachen die Arbeitsgruppe der Verbraucherschutzminister an. Wird es vonseiten Berlins einen Vorstoß geben, Fahrgastrechte hinsichtlich des Erwerbs von Fahrscheinen zu verankern? Das kann nur diskriminierungsfreier Zugang zu ordentlicher Beratung am Schalter heißen.

Frau Senatorin Lompscher – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Matuschek! Selbstverständlich ist die Aufgabe der Arbeitsgruppe Fahrgastrechte umfassender als das, was ich erwähnt habe. Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass wir diesen Punkt ansprechen werden, zumal bisher nur die Absicht besteht und das Vorhaben noch nicht umgesetzt ist.

Danke schön, Frau Senatorin!

Nun sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet werden.

Ich rufe nun auf

lfd. Nr. 2:

Fragestunde – Spontane Fragestunde

Zuerst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktion mit je einem Mitglied. Es beginnt Frau Kollegin Grosse für die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Frau Grosse, Sie haben das Wort!

Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister. – Herr Regierender Bürgermeister: Was werden Sie unternehmen bzw. was haben Sie bereits unternommen, um die Arbeitsplätze in den Callcentern der Telekom zu erhalten und somit eine Verlagerung nach Frankfurt/Oder zu vermeiden?

Bitte, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Wir haben im August mit Entsetzen feststellen müssen, dass die Telekom ohne Vorankündigung – das wurde auch dem Betriebsrat nicht mitgeteilt – beabsichtigt, 900 Arbeitsplätze im Bereich

Callcenter/Kundenservice abzubauen bzw. nach Frankfurt/Oder bzw. an einen anderen Standort zu verlagern.