Wir haben als CDU-Fraktion in den Haushaltsberatungen 2008/2009 bereits einen Schwerpunkt gesetzt mit dem Ziel, die Wasserpreise in Berlin zu senken. Wir wollten das Grundwasserentnahmeentgelt absenken. Das Entnahmeentgelt ist heute nichts anderes als eine zusätzliche Abgabe zum Stopfen von Haushaltslöchern. Mit Wasserwirtschaft hat das nichts mehr zu tun. SPD, Linke und damals auch die FDP haben unseren Vorschlag im Dezember 2007 abgelehnt. Ich freue mich, dass sich zumindest die FDP nun unserer Forderung anschließt und das übernimmt.
Wir stehen weiter dazu, dass das Grundwasserentnahmeentgelt gesenkt werden muss, damit alle Bürger beim Wasserpreis entlastet werden können.
Wir begleiten die Anträge der FDP grundsätzlich positiv. Es ist sinnvoll, den Kunden der Wasserbetriebe die Freiheit der Tarifwahl zu geben. Großverbraucher können zukünftig über einen höheren Grundpreis einen größeren Teil der Fixkosten übernehmen, gleichzeitig haben die Geringverbraucher die Möglichkeit, von einem Mischtarif zu profitieren. Ihr Grundpreis von momentan 3 Prozent ist zwar ein Einstieg in das richtige System, bleibt aber eine kosmetische Korrektur. Die CDU-Fraktion tritt für eine echte Wahlfreiheit ein – für niedrige und marktgerechte Verbrauchspreise, statt unter jährlich überproportional steigenden Wassertarifen leiden zu müssen.
Insgesamt muss der Senat dafür sorgen, dass nicht nur die Wasserversorgung in Berlin sichergestellt ist, sondern das Wasser auch bezahlbar bleibt. Das schaffen Sie nicht durch neue Zwänge wie den Anschluss- und Benutzungszwang. Berlin braucht keine neuen Zwänge und kein Drehen an der Gebührenschraube. Die Aufwärtsspirale bei den Wasserpreisen muss endlich durchbrochen werden. Die Anträge, die uns vorliegen, gehen dabei in die richtige Richtung.
Mein letzter Satz: Die CDU-Fraktion wird an dem Ziel festhalten: Berlin braucht ein flexibles und gerechtes Tarifsystem im Sinne einer mittelstandsfreundlichen Wirtschaftspolitik und im Sinne der privaten Verbraucher. – Vielen Dank!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil mittlerweile die Amnesie bei diesem Thema in den Reihen einiger Fraktionen in diesem Haus so weit fortgeschritten ist.
Wir können uns gern über rechtspolitische Fragen im Zusammenhang mit der Privatisierung der Wasserbetriebe unterhalten. Ich diagnostiziere gerade, dass wir es hier mit einem Krankheitssymptom zu tun haben, das in der Politik häufig festzustellen ist, dem Gedächtnisverlust bei denjenigen, die einmal Verantwortung getragen haben.
Ich will deshalb an dieser Stelle ein paar Dinge klarstellen: Erstens ist es wichtig, dass nicht einfach die bösen Privaten schuld sind. Schuld ist unter anderem das Land Berlin und damit eine Regierung, die im Jahr 1999 einen Vertrag geschlossen hat – das war damals die Regierung der großen Koalition –, in dem preissteigernde Faktoren eingebaut waren. Sie waren insofern eingebaut, als eine Verzinsung an die privaten Investoren garantiert wurde, die deutlich über der Verzinsung liegt, die bis 1999 bei den Berliner Wasserbetrieben erlaubt worden ist und auch deutlich über der liegt, die bis 2003 bei den Berliner Wasserbetrieben erlaubt wurde, weil bis dahin der Tarif gesetzlich begrenzt war.
Seitdem haben wir diese Preissteigerung. Die Privaten haben von ihrem in diesem Vertrag zugestandenen Recht Gebrauch gemacht, das im Übrigen auch vonseiten der Privaten einklagbar ist. Das Land Berlin hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, weil die Alternative gewesen wäre, verklagt zu werden. Damit hätten wir zulasten der Steuerzahler den Privaten den entgangenen Gewinn ersetzen müssen. Das ist die Realität, Herr Melzer. Es wäre gut, wenn Sie diese Realität einmal zur Kenntnis nehmen würden und nicht so täten, als könnten wir so frei mit dem Verordnungszinssatz ohne Auswirkungen auf den Steuerzahler jonglieren.
Mit der Teilprivatisierung und dem Teilprivatisierungsvertrag hat man in Berlin die Wahl, entweder für diese Teilprivatisierung als Gebührenzahler oder als Steuerzahler zu zahlen. Sie tun so, als könnte man dieser konsequent ausweichen. Nein! Gezahlt wird auf jeden Fall. Das ist die Konsequenz dieses Teilprivatisierungsvertrags. Aus dieser Konsequenz kommt keiner heraus.
Zweitens wird wieder eine Legende verbreitet, dass die Privaten 2,5 Milliarden € in die Netze und Anlagen investiert hätten. Nein! Die Privaten haben nicht investiert. Die
Privaten haben 1,7 Milliarden € Kaufpreis gezahlt. Die getätigten Investitionen sind Investitionen, die von den Berliner Wasserbetrieben erwirtschaftet worden sind oder teilweise vom Land Berlin im Rahmen der Straßenregenentwässerung gezahlt wurden, weil hier die Finanzierungslast gesetzlich beim Land Berlin liegt. Kein einziger Euro ist von den Privaten über den Kaufpreis hinaus zusätzlich investiert worden. Die Investitionen sind aus dem eigenen Cashflow, aus der eigenen Ertragskraft, der Berliner Wasserbetriebe finanziert worden. Reden wir also an dieser Stelle keinen Unsinn und vor allen Dingen keine Unwahrheiten!
Drittens: Das Land Berlin erhält einen Anteil am Gewinn entsprechend seiner Beteiligung von 50,1 Prozent und keinen Cent mehr. Die Tatsache, dass wir 2007 eine exorbitante Steigerung hatten – Sie wissen doch, woran das lag, weil Berlin 2007 in großem Umfang Nachzahlungen für die Straßenregenentwässerung, die auf der anderen Seite teilweise wieder ausgeschüttet worden sind –, ist doch nicht als wirklicher Gewinn zu werten. Das war de facto und per saldo ein Minusgeschäft für das Land Berlin, weil wir mehr zahlen mussten, als wir an Ausschüttung erhalten haben. Die Privaten haben auf der anderen Seite auch ihren Anteil an den Ausschüttungen erhalten.
Jetzt kommen zwei großartige Vorschläge vonseiten der Opposition mit diesem FDP-Antrag. Der erste Vorschlag ist, das Land Berlin solle auf seinen Gewinn verzichten. Es würde nun den Rahmen der Redezeit sprengen, Ihnen zu sagen, dass die Sache nicht so einfach ist, weil der Gewinn bereits ausgeschüttet ist, wenn wir darauf verzichten. Sagen Sie mir bitte, wie ich das in die Tarifkalkulation integriere. Das ist ein tarifrechtliches Problem und übersteigt und die Möglichkeiten einer aktuellen Diskussion.
Politisch bedeutet das aber, dass Sie der Auffassung sind, wir sollten den Privaten die Möglichkeit geben, weiterhin so viel Geld aus den Berliner Wasserbetrieben zu ziehen, wie sie es gegenwärtig tun. Das Land Berlin soll auf etwa 100 Millionen €, die den Landeshaushalt entlasten, verzichten, auch wenn davon Kitas, Schulen, Bäderbetriebe und soziale Infrastruktur bezahlt werden. Dass dies der FDP gefällt, die öffentliche Hand arm zu machen, ist mir völlig klar. Das ist Ihre Strategie. Sie wollen den Staat handlungsunfähig machen. Das ist jedoch kein Thema, um aus dem Dilemma herauszukommen, dass entweder der Gebühren- oder der Steuerzahler die Konsequenzen dieser Teilprivatisierung zu tragen hat. Deshalb ist das nicht redlich.
Es würde mich freuen, Herr Lindner, wenn Sie die Konsequenz daraus zögen. Wir wären völlig einer Meinung. Wenn das, was aus den Berliner Wasserbetrieben an Rendite über die Verzinsung gezogen wird, zu hoch ist, kämpfen Sie doch mit uns gemeinsam dafür und suchen Sie mit uns gemeinsam einen Weg, wie man entweder die vertragliche Verzinsung reduzieren oder wie man noch
Dann könnten wir eine hundertprozentige Einnahme auf die Berliner Wasserbetriebe haben und den Zinssatz deutlich reduzieren, ohne dass wir Ausfälle auf der Steuerseite hätten. Aber dazu können Sie sich aus ordnungspolitischen Gründen nicht verstehen. Sie wollen, dass weiterhin die Privaten verdienen und die öffentliche Hand großzügig verzichtet und damit der Steuerzahler auf die damit finanzierten Leistungen verzichtet.
Ich komme zum letzten Punkt Ihren „großartigen“ Tarifvorschlag betreffend. Das ist nun wirklich absurd. Herr Thärichen hat es bereits angesprochen. Setzen Sie sich mit einem Tarifrechtler zusammen und lassen Sie sich vorrechnen, was das bedeutet! Sie machen Folgendes: Sie sagen, dass in einem geschlossenen System – Sie haben einen bestimmten Kostenapparat – für die Großverbraucher ein Grundpreis eingeführt wird. Sie argumentieren, dass die Einführung dieses Grundpreises die Großverbraucher entlastet. Das träfe zu, wenn der Grundpreis flächendeckend eingeführt würde. Dann zahlten die Kleinverbraucher einen höheren Anteil. Diese Konsequenz wollen Sie aber nicht ziehen. Sie wollen mit Ihrem Antrag den Kleinverbrauchern, auf die man in einem konsequenten System des Grundpreises eine höhere Last legen müsste, diese Konsequenz nicht zumuten. Deswegen soll es für diese weiterhin einen Mischpreis geben. Dort würden die Kleinverbraucher entlastet. Diese wirtschaftskompetente FDP entlastet zweimal und sagt nicht, wer es zahlen soll.
In Ihrem System kann es keiner zahlen. Das ist absurd. Es ist ökonomisch hanebüchen und absoluter Unsinn. Deshalb hören Sie auf, solche dummen, populistischen Reden zu halten, und lassen Sie sich das noch einmal durchrechnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Esser! Ich sage nicht das Gleiche noch einmal; das wäre Quatsch. Alles ist hier deutlich ausgeführt worden. Ich nehme auf zwei sehr kleine Aspekte Bezug, auf mein Lieblingsthema, Herr Melzer, die CDU und die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Sie haben es sicherlich schon geahnt. Sie müssten sich jedoch einmal über eines in Ihrer Fraktion verständigen: Finden Sie nun im Nachhinein die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe falsch oder richtig? Von Ihnen habe ich jetzt wieder gehört, dass es eine richtige Entscheidung war,
weil Veolia angeblich – das ist gerade richtiggestellt worden – sehr viel investiert hat und unsere Stadt voranbringt.
Von dem Ausschussvorsitzenden des Wirtschaftsausschusses und dem damaligen Fraktionsvorsitzenden Dr. Frank Steffel habe ich neulich auf meine entsprechende Anfrage im Wirtschaftsausschuss die Auskunft erhalten, die CDU sei schon damals gar nicht für die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gewesen. Sie waren damals schon dagegen und sind durch Annette FugmannHeesing und die SPD dazu gezwungen worden. Sie können nun heute sagen, dass Sie dagegen sind. Sie müssten sich jedoch einmal entscheiden, ob Sie dafür oder dagegen sind. Was ist das eigentlich?
Zum Zweiten: Liebe Freunde von der FDP! Das Grundwasserentnahmeentgelt, das Sie kritisieren, über das man reden kann, aber das nun einmal definiert und nach dem Bundesverfassungsgericht rechtlich zulässig ist, kann man erheben oder auch nicht. Lieber Kollege Lindner! Bevor Sie gleich zum Fernsehen gehen müssen, sage ich Ihnen: Die FDP ist in ein paar Bundesländern zuständig – das sage ich Ihnen immer an dieser Stelle –, beispielsweise im Bundesland Baden-Württemberg, in dem Sie mitregieren, und im Bundesland Niedersachsen. Dort wird was erhoben, Herr Lindner? – Ein Grundwasserentnahmeentgelt! Dafür wird es sicher Gründe geben, aber wenn Ihre Argumente so schlagend sind, dann sprechen Sie mit Ihren Kollegen dort, schaffen Sie es dort ab!
Das Grundproblem haben Sie nicht verstanden. Ihr Umverteilungsmodell, bei dem keiner belastet, aber alle entlastet werden – das wurde hier schon angesprochen –, funktioniert nicht. Die Punkte, die Sie vorgeschlagen haben, laufen alle auf das Gleiche hinaus. Da, wo sie funktionieren, streichen Sie das, was Sie als Abzocke bezeichnen, und zwar immer: staatliche Einnahmen. Das können Sie ruhig so sagen! Sagen Sie, dass staatliche Einnahmen Mist sind, dass kein Mensch sie braucht. Geben wir den Bürgerinnen und Bürgern lieber geringere Wasserpreise, und verzichten wir auf die ganzen Ausgaben, die der Staat tätigt! – Aber dann müssen Sie das auch nicht in die Wasserpreisdiskussion packen!
Das Grundproblem haben Sie dankenswerterweise zwar nicht in Ihrem Antrag, aber doch in Ihrer Rede angesprochen, das ist die Entscheidung über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Ich kann mich dem Vorschlag nur anschließen, dass wir gemeinsam, alle die, die es inzwischen falsch finden – und das sind außer der CDU inzwischen alle Fraktionen –, nach einem geeigneten Weg suchen, diesen Irrweg der 90er-Jahre rückgängig zu machen. Das hilft den Bürgerinnen und Bürgern wirklich. – Vielen Dank!
Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer gut, die Wasserpreise in Berlin zur Priorität dieses Hauses zu machen, denn hier liegt in der Tat vieles im Argen. Wir alle wissen und haben gerade noch einmal erläutert bekommen, woher die hohen Wasserpreise kommen: Es liegt an der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Sie wurden damals von SPD und CDU an Vivendi – heute Veolia – und RWE verkauft. Die von CDU und SPD gemeinsam gestalteten Verträge sind so zuungunsten der Berliner Tarifzahlerinnen und -zahler, so dramatisch schlecht für die Verbraucher ausgefallen, dass sie in ihrer Gesamtheit nicht öffentlich sein dürfen. Seit der Teilprivatisierung sind die Wasserpreise um mehr als 25 Prozent gestiegen.
Es gäbe viele Gründe anzuführen, warum die Wasserpreise so hoch sind. Vor allem aber sind sie es, weil eine unüblich hohe Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals von derzeit etwa 8 Prozent in die Preiskalkulation eingeht und weil die Möglichkeit besteht, kalkulatorische Abschreibungen anzusetzen, und zwar auf Wiederbeschaffungszeitwerte – etwa, als wenn Sie in etwa 20 Jahren einen Fernsehen kaufen werden und heute schon wissen, was er kosten wird. Allein diese beiden Kosten machen knapp 45 Prozent der tarifrelevanten Kosten aus, und das sind die wirklichen Preistreiber. Da gibt es keine Nachkalkulation, da wird eingesteckt, nicht zurückgerechnet. Und die Berlinerinnen und Berliner zahlen diese hohen Wassertarife. Das ist der eigentliche Skandal, und hier beginnt der Beutezug.
Senator Sarrazin ist nicht da, aber ich stelle einmal einen Vergleich mit Hamburg an. Die kommunalen Wasserwerke in Hamburg haben ihre Preise seit 1996 nicht erhöht. 2004 stiegen sie um 1,46 Prozent!
Die Anträge der FDP, die heute Priorität werden sollen, würden dieses Missverhältnis nicht in Angriff nehmen. Sie gehen nicht an die Wurzeln. Die FDP will weiterhin die hohen Wassertarife von den Berlinerinnen und Berlinern bezahlen lassen, indem sie das von mir eben beschriebene Verfahren der „Grundlagen der Tarifkalkulation“ der BWB-Dokumentation Tarifkalkulation bestehen lassen wollen – übrigens nachzulesen auf einer der letzten Seiten. Der Gewinn, der durch diese hohen Tarife entsteht, soll den Wassermultis ausgezahlt werden, und der Anteil, den das Land bekommt, soll wieder zur Wasserpreissenkung eingesetzt werden.