Schönen Dank! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist wieder ein hitziges Thema. Jeder streitet um des Kaisers Bart, aber letzten Endes haben wir uns gemeinsam ein Ziel gestellt, und das Ziel heißt Einsparung von CO2 in Größenordnungen, die unser Klima nicht weiter belasten. Dann sollten wir auch so verfahren, und unser Klima auch hier im Saal so halten, dass es nicht belastend, sondern vorwärtsweisend ist.
Die grundlegenden Ziele, die Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, in Ihrem Gesetzesvorschlag erreichen wollen, befürworten wir fast bedingungslos. Die energetische Sanierung von Gebäuden auf hohem Niveau muss – wenn wir die uns gesetzten Ziele zur weiteren Minimierung des CO2-Ausstoßes erreichen wollen – schneller vonstatten gehen, als möglicherweise heute noch in den jeweiligen Verwaltungen eingeplant wird. Um diese Notwendigkeit deutlich zu machen, hat die Koalition – nicht zum ersten Mal, das hatten Sie schon kritisiert – klare Analysen zum energetischen Zustand von durch die Berliner Verwaltung betriebenen Gebäuden veranlasst. Analysen sind die Grundlage, das können Sie jeden Energieberater fragen. Es ist nun einmal so, dass ich erst einmal wissen muss, was ich vor mir habe, bevor ich ü
berhaupt anfangen kann zu sanieren und bevor ich festlegen kann, welche finanziellen Mittel ich einsetzen muss.
Den ersten Bericht zum Beschluss zur Berliner Initiative für Klima- und Umweltschutz, Energieverbrauch der öffentlichen Berliner Gebäude und Einrichtungen in Landesbeteiligung umfassend senken, hat der Senat nun zum 30. September zugesagt. Das ist eine Fristverlängerung über den beschlossenen Termin hinaus, aber wir sehen gerade dies als Indiz für eine ernsthafte, zielorientierte Auseinandersetzung in der Verwaltung um diese Materie an – also keine Symbolpolitik.
Meine Damen und Herrn von den Grünen! Sie wollten mit Ihrem Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitionsprogramm Klimaschutz“ des Landes Berlin ein scharfes Schwert schmieden – das waren zumindest die Worte von Herrn Schäfer –, aber das Gegenteil liegt uns nun vor. Finanzieren wollen Sie die Investitionsfonds Klimaschutz nach dem Prinzip Hoffnung. In dem Fall ist es sogar die Hoffnung auf eine miserable Finanzverwaltung bei der Haushaltsdurchführung, wenn Sie im Wesentlichen auf geplante, aber nicht ausgegebene Investitionsmittel bei der Speisung Ihres Sondervermögens setzen. Was uns hier vorgelegt wurde, ist bei genauer Betrachtung kein scharfes Schwert gegen den Klimawandel, sondern ein Stöckchen mit einem ungedeckten Scheck – das Fähnchen im Wind.
Im Gegensatz zu Ihren Ansprüchen wollen Sie keine klare energetische Sanierungsplanung und -durchführung. Sie wollen die völlig unabhängig von den aus objektiven Gründen im jeweiligen Jahr nicht ausgegebenen Investitionsmittel, die alle für konkrete Vorhaben stehen, von denen wir ausgehen, dass deren Aufnahme in die Investitionsplanung auch notwendig war und hinreichend begründet wurde, allein für die energetische Sanierung und Konzeption einsetzen. Es ist kurzsichtig, Investitionen nur auf den energetischen Teil der Gebäudesanierung zu legen und beispielsweise Investitionen zur Erfüllung von Standards aus Raumbedarfsplanung oder der Barrierefreiheit oder zur Nutzung von effizienter IT-Technik bei der Sanierung von Gebäuden außen vor zu lassen. Ein noch so umfassend energetisch saniertes Objekt, das noch nicht den Nutzungsansprüchen genügt, ist nur ein hohler Vogel. Wichtig ist uns in der Koalition aber, mit den vorhandenen Haushaltsmitteln für Sanierung und Neubau bestmögliche Ergebnisse für den gesamten Lebenszyklus der Gebäude bis hin zur energetisch relevanten Technik zu erreichen.
Jede Entscheidung muss den Nachhaltigkeitskriterien und auch den Kriterien zum Klimaschutz Rechnung tragen.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen aller geplanten Maßnahmen sind plausibel darzustellen. Dabei spielt die Art der Finanzierung und ihre Quelle eine nicht unerhebliche Rolle. In ihrer Stellungnahme zum Antrag in der
Ausschusssitzung hat die Senatorin darauf hingewiesen, dass die Einrichtung eines Sondervermögens nach Art. 85 der Verfassung von Berlin nicht gegeben ist. Noch haben wir nicht alle anderen Möglichkeiten zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen ausgeschöpft.
Frau Platta! Sie haben gesagt, Sie wollen mit den vorhandenen Haushaltsmitteln möglichst effektiv zum Klimaschutz beitragen. Welche Mittel in welcher Höhe setzen Sie in diesem Jahr dafür ein?
sowohl im Schulbereich als auch im Hochbau und Ähnlichem. Sie sind in den einzelnen Bereichen aufgelistet. Wichtig ist doch, dass man begreift, dass die eine Maßnahme weniger kostet und mehr Effekte erzielt als die andere Maßnahme. Das können Sie mit den Energieentstehungskosten vergleichen! Wenn Sie die Dämmung anwenden, haben Sie viel weniger, als wenn Sie bei Technikerneuerung dieselbe Summe investieren.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen aller geplanten Maßnahmen sind plausibel zu erstellen. Das ist der Grund der Debatte. Dabei spielt die Art der Finanzierung eine besondere Rolle, das sagte ich schon.
Die Hausfrau ist eine wichtige Persönlichkeit. Ich bin zwar keine, aber manche Hausfrau versteht das Energiekonzept besser als irgendein Rechtsanwalt.
Gut, dann können wir es auch dabei belassen! Mir geht es nur darum, noch einmal festzustellen, dass die in der Fachausschusssitzung schon geäußerten Meinungen dazu angetan sind, der Ausschussempfehlung zu folgen. – Danke!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Platta! – Das Wort für eine Kurzintervention hat jetzt der Abgeordnete Schäfer. – Bitte sehr!
Danke, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bei der energetischen Sanierung der öffentlichen Gebäude ein Problem, das man mit den Ausmaßen eines Sees vergleichen kann, der trockengelegt werden muss.
Das mache ich! – Wir kommen mit diesem Gesetzentwurf jetzt mit ein paar Eimern an, und Sie, Frau Platta, verweisen auf die paar Teelöffel, die Sie schon haben. Das Grundproblem ist, dass man mit dem bisschen Investitionspakt, das der Bund uns finanziert, und dem bisschen UEP, das Europa uns finanziert, den immensen finanziellen Bedarf allein nicht decken kann. Wenn Sie ehrlich sind, sind wir uns darin auch einig! Die Frage ist: Was machen wir?
Erst sagen Sie, wir nehmen die KfW-Mittel in Anspruch. Jetzt hat Herr Sarrazin gesagt, das machen wir nicht für neue energetische Sanierung. Jetzt wollen Sie bei der BIM etwas machen. Die BIM verwaltet aber nur 20 Prozent der öffentlichen Gebäude. Das reicht nicht. Aber auch da haben Sie noch nicht konkret gesagt, was Sie tun wollen. Das eigentlich Ärgerliche an der Diskussion in den Ausschüssen ist nicht, dass Sie den GrünenAntrag ablehnen – das kennen wir, damit können wir gut umgehen –, sondern dass Sie keine eigenen Vorschläge gemacht haben, dass Sie noch nicht einmal solch eine windelweiche Geschichte wie im Falle des Kohlekraftwerks vorgeschlagen haben, die nichts Halbes und nichts Ganzes ist. Sie haben einfach nicht darauf reagiert. Und das ist diesem Problem nicht angemessen.
Und wenn Sie jetzt sagen: Wir müssen erst einmal schauen, was überhaupt getan werden muss – – Dafür haben Sie einen Antrag gestellt, den haben Sie in wortgleicher Form davor schon einmal gestellt. Daraufhin hat die Senatorin Ihnen geantwortet: Es ist viel zu teuer und zu kompliziert, das zu erheben. Hören Sie sich einmal in den Bezirken um, die jetzt gerade mit der Bearbeitung dieses Beschlusses befasst sind! Alle sagen: Ich weiß gar nicht, woher ich die Daten nehmen soll, die ich auf den rot-roten Beschluss hin abliefern soll.
Wenn man eine sinnvolle Analyse des Gebäudebestands anfertigt, kostet das Geld. Auch dafür wäre dieses Investitionsprogramm eine Möglichkeit. – Sie wissen, Herr Buchholz, dass eine Menge getan werden muss, dass großer Bedarf besteht. Wir müssen nicht warten, bis wir wissen, in welchem Gebäude genau welche Maßnahmen gemacht werden müssen, bevor wir loslegen.
Deshalb bitte ich Sie, stimmen Sie heute diesem Gesetzentwurf zu! Damit hätten wir die Grundlage, hier die energetische Sanierung – um im Bild zu bleiben – nicht mit dem Teelöffel, sondern mit Eimern zu beginnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schäfer! – Frau Platta! Möchten Sie erwidern, sich äußern? – Das ist nicht der Fall.
[Özcan Mutlu (Grüne): Sie hat ja nichts zu sagen! – Martina Michels (Linksfraktion): Er hat ja keine Kurzintervention gemacht, da braucht sie auch nicht zu erwidern!]
Danke, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich festhalten, dass wir die grundlegenden Ziele dieses Antrags teilen. Klimaschutz, da hat Herr Schruoffeneger recht, ist sicher eines der wichtigsten Zukunftsthemen unserer Gesellschaft. Es ist richtig, dass energetische Gebäudesanierungen deswegen besonders interessant sind, weil sie sich letztlich selbst amortisieren. Dennoch – und das möchte ich hier festhalten – ist die FDP-Fraktion der Auffassung, dass der Weg über ein Sondervermögen der grundsätzlich falsche ist. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.
Zunächst, Herr Esser, müssen wir feststellen – das wundert, wenn ein Antrag von Ihnen und Herrn Schruoffeneger geschrieben wird –, dass keine ausreichende Begründung nach Artikel 85 Verfassung von Berlin in Ihrem Gesetzentwurf vorhanden ist, die letztlich die Voraussetzung für ein Sondervermögen darstellt. Wir sind nach wie vor der Auffassung – Herr Schruoffeneger hat in seiner Rede schon darauf hingewiesen –, dass man sich in Berlin mehrere Bausteine ansehen muss und der Baustein Haushaltssanierung der wichtigste für die Landespolitik in Berlin ist. Wir sind der Auffassung, dass man nicht einfach 500 Millionen € – das ist die Zielgröße – ausschließlich für energetische Sanierung aus dem laufenden Haushalt finanzieren kann.
Alle Haushaltsreste, egal, welche Investitionsgruppen es betrifft, sind unserer Meinung nach zur Reduzierung der Verbindlichkeiten im Land Berlin einzusetzen. Dementsprechend ist die Frage, wie man die einzelnen Bausteine gewichtet, Herr Schruoffeneger, eine interessante, die man sicher miteinander diskutieren kann. Allerdings wird die Ausschließlichkeit, wie Sie sie vorgetragen haben, von uns nicht geteilt. Es ist etwas auf den Weg gebracht worden. Wir sind auch der Auffassung, dass es nicht ausreichend ist, was in der BIM und im UEP passiert. Die Vertreter der rot-roten Koalition müssten sich fragen, wie sie mit ihrem Finanzsenator umgehen.
Allerdings bleiben wir bei der Auffassung, dass Mittel in den Haushalt eingestellt werden müssen, wenn man hier mehr Mittel zur Verfügung stellen möchte. Das ist die Grundforderung. Wir sind gegen Sondervermögen, in den Haushalt müssen die Mittel eingestellt werden, und zwar am Beginn der Haushaltsberatungen, nicht erst, wenn man sieht, was übrig bleibt.
Letztlich – das fand ich beim Beitrag des Kollegen Goetze interessant – müssen wir uns im Land Berlin darüber Gedanken machen, was wir an Instandhaltungsrückstau in den Liegenschaften der öffentlichen Hand haben. Diese Beispielrechnung, die Herr Goetze gemacht hat, hat das anschaulich vor Augen geführt. Wir haben Schwimmbäder, die teilweise saniert werden, die müssen sowieso saniert werden. Was davon energetisch saniert werden muss, ist eine ganz andere Frage. Wir haben das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm. Auch da muss gefragt werden, was energetisch saniert werden kann und was grundsätzlich ohnehin saniert werden muss. Deswegen wäre es sinnvoller, dass wir in den nächsten Jahren in der mittelfristigen Finanzplanung in den Haushaltsberatungen grundsätzlich klären, wie wir den Instandhaltungsrückstau, der bei den öffentlichen Gebäuden existiert, abbauen können. Dafür werden wir eine Reihe von Jahren brauchen. In dieser Debatte in den Haushaltsberatungen können wir uns auseinandersetzen, wie wir die einzelnen Bausteine Klimaschutz, Notwendigkeiten der Sanierung und Haushaltskonsolidierung gegeneinander gewichten. Das hier ist ein Schnellschuss, der leider nur in eine Richtung geht. Deswegen werden wir ihn ablehnen. – Ich danke Ihnen!