Protocol of the Session on June 26, 2008

oder Ähnliches angedeutet. Da beabsichtigt der Bund derzeit, die Zeiten im geringeren Umfang anzurechnen als bisher. Das hat die Rentenversicherung übrigens auch gemacht, mit Übergangszeiten. Dementsprechend wird es auch der Landesgesetzgeber in Berlin, nehme ich an, tun. Insofern ist jede Auskunft, die ich gebe, eine Auskunft, die unter dem Vorbehalt einer Änderung der Rechtslage steht.

Danke schön, Herr Senator!

Es geht weiter mit einer Anfrage des Kollegen Statzkowski von der Fraktion der CDU zu dem Thema

Das Schwimmbad Oderberger Straße – wieder ein Schwimmbad auf dem Trockenen, oder wie verliert man 20 Millionen €?

Bitte schön, Herr Statzkowski!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Inwieweit treffen Informationen zu, dass es „monatelang minutiöse Gespräche mit der Verwaltung“ und der Stiftung Denkmalschutz Berlin über das Stadtbad Oderberger Straße gegeben hat, in deren Verlauf Ankündigungen von Senatsseite gemacht wurden, dass ein höherer Zuschuss vonseiten des Landes Berlin fließen wird, und wie beurteilt der Senat die Tatsache, dass die Stiftung Denkmalschutz Berlin seitdem einen sechsstelligen Eurobetrag in die Planungskosten für das Bad investiert hat?

2. Inwieweit treffen Informationen zu, dass der Senat nach 1990 ursprünglich eine Investitionssumme von 45 Millionen DM für die Sanierung des alten Stadtbades an der Oderberger Straße investieren wollte, und weshalb stellt der Berliner Senat keine 2,5 Millionen € zur Verfügung und verliert damit Millionen an Spendengeldern der Stiftung Denkmalschutz Berlin?

Danke schön! – Für den Senat antwortet die Stadtentwicklungssenatorin. – Bitte schön, Frau Senatorin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Statzkowki! Die Stiftung Denkmalschutz Berlin hat im Dezember 2006 das Stadtbad von der Genossenschaft Stadtbad Oderberger Straße gekauft, mit dem Ziel, das Gebäude zu sanieren und einer neuen Nutzung zuzuführen. Sie ist als Eigentümerin für die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen, wenn sie diese beabsichtigt,

sowie deren Finanzierung verantwortlich. Der Stiftung wurde allerdings keine Förderung zugesagt. Sie wurde über Fördervoraussetzungen auch bezogen auf ihr Bauvorhaben informiert, wie jeder, der sich mit einem solchen konkreten Anliegen an die zuständige Stelle in der Verwaltung wendet. Von Planungskosten war bei dieser und auch bei späteren Gelegenheiten nicht die Rede.

Zu Ihrer Frage 2: Informationen, dass der Senat nach 1990 eine Investitionssumme von 45 Millionen DM für die Sanierung des Stadtbades bereitstellen wollte, habe ich nicht bestätigt gefunden. Mir ist eine solche Information in diesen zwei Tagen nicht zugänglich gewesen. Die Stiftung hat am 4. September 2007 einen Antrag auf Förderung im Programm des städtebaulichen Denkmalschutzes in Höhe von 2,5 Millionen € gestellt.

Gegenstand dieses Antrags war die umfassende Sanierung und der Umbau des ehemaligen Stadtbades in ein privat betriebenes Gesundheits- und Erholungsbad mit Hotelbetrieb. Der Antrag wies Gesamtkosten von ca. 18 Millionen € netto aus, davon Baukosten in Höhe von ca. 15 Millionen €. Eine Wirtschaftlichkeits- oder Rentabilitätsberechnung lag dem Antrag nicht bei.

Das Finanzierungskonzept, das allerdings nicht so dezidiert gewesen ist, wies über die beantragten 2,5 Millionen € Fördermittel im städtebaulichen Denkmalschutz hinaus Kosten von insgesamt mindestens 3 Millionen € aus, die aus anderen öffentlichen Mitteln, z. B. GAMitteln, ABM-Mitteln, Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie finanziert werden sollten. Allerdings war eine solche Finanzierung ebenfalls nicht sichergestellt. Der Finanzierungsbeitrag der Stiftung aus Eigenmitteln und Spenden soll dagegen, nach der vorgetragenen Vorstellung, im Gegensatz zu den 18 Millionen € nur 1,4 Millionen € betragen.

Im Förderantrag war dargestellt, dass die Baumaßnahme durch einen bestimmten Generalauftragnehmer zu einem Festpreis realisiert werden sollte. Das ist bei der Vergabe von Leistungen, die – wenigsten teilweise – aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, nicht möglich. Wir benötigen hier eine öffentliche Ausschreibung. Das ist aber nicht die wesentliche Frage, die zu klären gewesen ist.

Das Programmvolumen des städtebaulichen Denkmalschutzes ist komplett für öffentliche Maßnahmen und besondere, das Stadtbild prägende Gebäude mit öffentlicher Nutzung verplant. Vorrang hat zum Beispiel im Bezirk Prenzlauer Berg die Sanierung von Kitas, wie zum Beispiel in der Prenzlauer Alle und in der Preußstraße.

Der Förderantrag wurde mit Schreiben vom 22. Februar 2008 abgelehnt. Die Gründe für die Ablehnung wurden der Stiftung in einem Gespräch am 14. Mai dieses Jahres erläutert.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Statzkowski – bitte schön!

Danke! – Wie stellt sich der Senat von Berlin die Wiederherstellung des Bades an der Oderberger Straße vor? Wenn die Stiftung – wie dargestellt – zurzeit keine Möglichkeit sieht, das Bad zu sanieren, wie sieht der Senat die Möglichkeiten einer weiteren Zusammenarbeit mit der Stiftung Denkmalschutz Berlin angesichts des massiv gestörten Verhältnisses?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Senat von Berlin hat ein außerordentlich gutes Verhältnis zu der Stiftung Denkmalschutz Berlin. Ich sage dies auch deshalb, weil es vielfältige Arten und Verabredungen zur Zusammenarbeit gibt. In diesem Fall gibt es allerdings offensichtlich bereits ein privates Interesse an der Nutzung des Gebäudes. So haben mir dies auch Vertreter der Stiftung dargestellt. Zum Beispiel wird das Gebäude im Augenblick aus dem kulturellen Bereich über eine Eventagentur für temporäre kulturelle Zwischennutzungen vermietet.

Die Frage, wie und in welchem Umfang ein privates Wellnessbad errichtet wird und inwieweit Umbauten stattfinden, wird an anderer Stelle– in Berlin und außerhalb – mit Sicherheit auch von Privaten durchaus positiv beantwortet. Ich kann nicht erkennen, dass wir an einer solchen Stelle von dem Grundsatz, dass das öffentliche Geld, insbesondere die Bundesprogramme, dringend zur Sanierung des öffentlich Eigentums benötigt werden, für eine private Investition abweichen sollten.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Dr. Juhnke.

Ich wüsste gern, wie der Senat die Äußerungen des Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse, der bekanntlich der SPD angehört, beurteilt, der das Vorgehen des Senats kritisiert und erklärt, dass es endlich an der Zeit sei, dass auch das Land Berlin Verantwortung für das Stadtbad Oderberger Straße übernimmt.

Bitte schön, Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe persönlich keine Kritik von Herrn Thierse gehört. Ich bin allerdings der Überzeugung, dass es hier einer sehr intensiven Beratung – obwohl ich der festen Überzeugung bin, dass die Stiftung Denkmalschutz auch über solche Kenntnisse verfügt – zum Beispiel hinsichtlich der Nutzung durch Private für ein solches Bad bedarf. Die Stiftung Denkmalschutz wird dies mit Sicherheit tun, und wir werden sie dabei unterstützen.

Selbstverständlich gibt es bei denkmalgeschützten Gebäuden zum Beispiel die üblichen, sehr bekannten Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen nach § 7h. Oder es gibt andere Wege für eine Unterstützung. Es gibt aber – so auch die Stiftung – inzwischen ebenfalls andere Vorstellungen vor Ort, so etwa von Gewerbetreibenden in unmittelbarer Nähe, wie man ein solches Gebäude zukünftig nutzen könnte. Auch der Bezirk ist daran interessiert, und ich weiß, dass es dazu konstruktive Gespräche gibt.

Nun hat Frau Dr. Barth das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Fehlende Erzieher/-innen an Grundschulen?

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie steht der Senat zur Forderung der Personalvertretungen der Berliner Schulen, den Bedarf von 400 Erzieher- und Erzieherinnenstellen in der schulergänzenden Förderung abzusichern, und in welchem Verhältnis steht diese Zahl zu seiner eigenen Personalbedarfsfeststellung für das kommende Schuljahr?

2. Wie viele Neueinstellungen, Verlängerungen von befristeten Einstellungen bzw. Aufstockungen von Stellenanteilen wird der Senat vornehmen, um die Grundausstattung für die schulergänzende Förderung im kommenden Schuljahr abzusichern?

Der Senator für Bildung – so vermute ich – wird darauf antworten.

[Oliver Schruoffeneger (Grüne): Die Finanzverwaltung!]

Bitte schön, Herr Prof. Zöllner!

Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Ich beantworte die Fragen 1 und 2 zusammen: Die Erzieherbedarfsprognose für das kommende Schuljahr wird derzeit fortgeschrieben. Daher kann ich im Augenblick weder einen zusätzlichen Bedarf von Stellen für Erzieherinnen und Erzieher bestätigen, noch etwas zu möglichen Stellenaufstockungen oder Ähnlichem sagen.

Unstrittig ist, dass für die pädagogischen Verbesserungen voraussichtlich ein Personalmehrbedarf im Umfang von rd. 200 Stellen entsteht. Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung, und zwar ausschließlich für die Ausweitung von Kooperationen mit freien Trägern der Jugendhilfe. Bei der Fortschreibung der Prognose sind daher auch die bereits bestehenden Kooperationen mit freien Trägern der Jugendhilfe, aber insbesondere die neuen Kooperationen ab dem kommenden Schuljahr zu berücksichtigen.

Da die notwendigen Klärungs- und Abstimmungsprozesse der Schulen zur Ausweitung der Kooperationen mit freien Trägern der Jugendhilfe erst jetzt weitmöglichst abgeschlossen sind, können die Ergebnisse dementsprechend erst jetzt im Rahmen der Erzieherbedarfsprognose berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Fortschreibung dieser Prognose wird in Kürze vorliegen.

Frau Dr. Barth hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Danke schön für die Antwort, Herr Senator! – Dennoch muss ich weiter fragen: Wann werden Sie mit der Berechnung der Erzieher- und Erzieherinnenstellen für die Grundausstattung für das kommende Schuljahr voraussichtlich fertig sein?

[Gelächter bei den Grünen]

Herr Senator Prof. Zöllner!

Ich gehe davon aus, dass wir dieses rechtzeitig vor Einrichtung des Schuljahres hinbekommen.

[Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Sie kennen die Problematik in diesem Zusammenhang, dass nämlich gerade bei der Grundausstattung nicht ich allein derjenige bin, der die Rahmendaten bestimmt, sondern entscheidend ist die Positionierung der Eltern, wenn es darum geht, welche Ausstattungen sie in Zusammenhang mit offenem Ganztagsbetrieb, Hortbetreuung und

Ähnlichem letztlich buchen. Erst wenn das geschehen ist, wird sich ein entsprechendes Bild ergeben.

[Zuruf von Elfi Jantzen (Grüne)]

Kollege Mutlu hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Senator! Ob uns das Prinzip Hoffnung hierbei weiterbringt, wage ich zu bezweifeln. Deshalb frage ich, ob Ihnen die gemeinsame Erklärung der Beschäftigtenvertretungen der Berliner Schulen bekannt ist. Dort wird vorgerechnet, dass zum kommenden Schuljahr nach wie vor 400 Erzieher- und Erzieherinnenstellen unbesetzt sind und dringend der Besetzung bedürfen. Wie wollen Sie das drei Wochen vor Schuljahresende gewährleisten? – Es kann nicht sein, dass Sie immer wieder sagen, die Prognosen lägen nicht vor. Die Beschäftigtenvertretungen haben ja etwas berechnet. Liegt Ihnen dieses vor? Wenn ja, wie bewerten Sie das?

Herr Senator Prof. Zöllner – bitte schön!