1. Was hindert Rot-Rot daran, allen Kindern mehr Zeit für frühe Förderung und Bildung und den Kitagutschein für einen Teilzeitplatz ohne Bedarfsprüfung zu geben?
2. Wann werden die Kitas endlich durch eine bessere Personalausstattung in die Lage versetzt, die im Kitagesetz und im Bildungsprogramm formulierten Ansprüche wie z. B. bessere Sprachförderung, Elternarbeit, Öffnung zum Stadtteil auch erfüllen zu können?
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich gehe davon aus, dass wir zumindest eine gemeinsame Ausgangslage haben, Frau Jantzen, und der Auffassung sind, dass das Land Berlin auch momentan noch massive Konsolidierungsanstrengungen unternehmen muss. Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Frage.
Angesichts der genauen Analyse, was unter der angespannten Haushaltslage finanziert werden muss und finanziert werden kann, hat der Senat sich entschlossen, einen hohen Standard in der vorschulischen Betreuung und Förderung nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern weiterzuentwickeln. Das wissen Sie. Wir haben nicht nachgelassen, den Erkenntnissen Rechnung zu tragen, dass die frühe Bildung ein wichtiger, wenn nicht sogar der zentrale Schlüssel für soziale Integration und unverzichtbar ist, um die Anforderungen moderner Lebenswelten erfüllen zu können. Erst jüngst hat uns die Bertelmann-Stiftung in einem Länderreport über die Bundesrepublik Deutschland eine Spitzenposition beim Einsatz für Finanzmitteln für frühkindliche Bildung bestätigt. Ich gehe davon aus, dass auch Sie wissen, dass die Bertelmann-Stiftung keine Gefälligkeitsgutachten für den Berliner Senat erstellt. Um die Dimension deutlich zu machen, über die wir sprechen, und eine Diskussion, die im Sinne der Selbstbestimmung offensichtlich völlig fehlläuft, mache ich darauf aufmerksam, dass Berlin 2 700 € pro Kind ausgibt, während es in anderen Ländern wie Schleswig-Holstein nur rund 1 000 € sind. Es geht um ein Vielfaches, das wir in diesen Bereich im Vergleich zu anderen Bundesländern investieren.
Die Vertragslage mit den Trägern sieht so aus, dass wir eine bis 2009 geltende Vereinbarung haben. Auch hier gilt, dass Vereinbarungen einzuhalten sind. Danach werden die Erkenntnisse aus der Evaluation zum Kitagesetz, die uns etwas zu den Aufwänden für frühkindliche Bildung sagen können, in die Verhandlungen über ein neues Kostenblatt einfließen. Lassen Sie mich deutlich sagen: Kitazeit war immer schon Förderzeit. Es geht deshalb nicht darum, wann es möglich sein wird. In Berlin ist es im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern jetzt möglich und war es auch schon lange Zeit.
Frühkindliche Pädagogik und Betreuung setzte auch früher die Arbeit mit Kindern und Eltern voraus. Sprachförderung unter den früheren Bedingungen war genauso altersgemäße Entwicklungsförderung, wie sie es heute sein soll. Mit der Einführung des Bildungsprogramms und des Sprachlerntagebuchs haben wir die fachlichen Bedingungen präzisiert, um neueste und vergleichbare Ansätze in unserem Betreuungssystem zu etablieren. Das ist eine bundesweite Entwicklung, also auch in anderen Ländern Programm, obwohl dort offensichtlich weniger Geld dafür ausgegeben wird. Es ist bei diesen modernen Anforderungen sicher nicht immer einfach, notwendige Systemumstellungen in den Einrichtungen umzusetzen, wenn der dort vorhandene fachliche Ansatz die Anforderungen nicht bereits erfüllte. Das heißt im Klartext: Es geht nicht immer darum, mehr Dinge zu tun, sondern die Dinge unter Umständen eben auch anders zu machen.
Ich verkenne nicht, dass wir den Anspruch haben, die Qualität laufend zu verbessern. Dazu gehört Fortbildung, wo wir schon große Anstrengungen unternommen haben. Es gehört die Evaluation der erreichten Qualität dazu, eine Verpflichtung, die im Übrigen auch Bestandteil gültiger laufender Vereinbarungen ist. Ob es für diesen ehrgeizigen Anspruch weiterer Kapazitäten bedarf, werden wir in Zukunft feststellen.
Natürlich wünschen wir uns, den Kindern viel Bildungszeit geben zu können, um beste Voraussetzungen zu schaffen. Wir müssen dies alles aber finanzieren, ohne Familien zusätzliche Lasten aufzuerlegen. Mit der Kostenfreiheit für das letzte Kitajahr vor der Schule haben wir einen Schritt zur Entlastung getan, um die Barriere zum Eintritt in die frühkindlichen Bildungssysteme herabzusetzen. Wir werden mit der Freistellung der Eltern von der Kostenbeteiligung der zwei weiteren Kitajahre diesen Weg weitergehen.
Wenn Sie fragen, wann wir endlich etwas zur Qualifizierung und Finanzierung des Kitasystems tun, sage ich: Wir haben schon viel getan. Wir tun sehr viel, und wir werden weiterhin das System weiterentwickeln und es nach Möglichkeiten des Landes finanzieren. Ich sage Ihnen noch einmal: Das alles sind nicht Dinge, die ich aus Statistiken habe oder die ich mir von meinen Mitarbeitern habe aufschreiben lassen. Ich sage Ihnen: Meine Kinder und meine Enkel, die in Rheinland-Pfalz und in Hessen Kitas be
besuchen, träumen von solchen Zuständen, qualitativen Spitzenzuständen, wie wir sie in Berlin haben.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Zöllner! Vielleicht sind wir uns auch darin einig, dass wir diesen Spitzenplatz, den wir in der quantitativ guten Versorgung haben, auch behalten wollen. Da Sie aber noch einmal auf die Bertelsmann-Studie rekurriert haben, wie auch in Ihrer Pressemitteilung gestern, frage ich Sie: Kennen Sie die abschließende Bewertung dieser Länderstudie von Bertelsmann für Berlin, in der es heißt, es wäre differenzierter zu prüfen, ob die durchaus hohen fachlichen Anforderungen, die in Berlin an die Kitas gestellt werden, mit den vorhandenen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können? Was bedeutet in dem Zusammenhang Ihre Aussage, dass Sie die Hinweise der Kitaträger zur Personalausstattung ernst nehmen?
Ja, die kenne ich. Und ich habe nicht gesagt, dass alles erledigt ist. Ich habe weiterhin gesagt, dass wir uns weiter anstrengen müssen. Ich darf Ihnen versichern: Dieser Senat wird sich weiter anstrengen. Ich finde aber die Ausgangsposition jetzt endlich richtig, indem Sie gesagt haben, dann sind wir uns einig, dass wir diesen Spitzenplatz halten wollen. Das heißt, wir haben einen Spitzenplatz. Dann sollten wir das in Berlin auch sagen, weil uns das die Gelegenheit gibt, mit Selbstvertrauen die Ärmel weiter hochzukrempeln.
Ich frage den Senat: Wurden im Zuge der Bewilligung zusätzlicher Krankenhausinvestionsmittel in Höhe von
40 Millionen €, die vor allem dem Vivantes-Konzern zufließen, erneute Forderungen – insbesondere vonseiten der SPD-Fraktion – an den Senat bzw. die zuständige Senatorin gestellt, das Klinikum Prenzlauer Berg in bestehender Struktur weiter zu betreiben?
Danke schön, Herr Lehmann! – Frau Lompscher, die Gesundheits- und Verbraucherschutzsenatorin, hat das Wort. – Bitte schön, Frau Lompscher!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lehmann! Um Ihre Frage korrekt zu beantworten, beschränke ich mich auf ein klares Nein und weise darauf hin, dass die Mittel nicht vor allem Vivantes zur Verfügung gestellt werden, sondern nur ungefähr zur Hälfte.
Frau Senatorin! Trifft es zu, dass in Berlin auch in ambulanten Versorgungsstrukturen Überkapazitäten bestehen und das ambulante Versorgungsnetz in Prenzlauer Berg bereits sehr gut ausgebaut ist, sodass der Bedarf an weiteren ambulanten Angeboten, wie jetzt geplant, in diesem Stadtteil eher gering ist?
Für die Beurteilung der Bedarfsdeckung im ambulanten Bereich ist die Kassenärztliche Vereinigung der richtige Ansprechpartner. Das Unternehmen prüft zurzeit die Möglichkeiten, an dem Standort des Klinikums Prenzlauer Berg ein ambulantes Zentrum zu errichten und wird dazu im Herbst dem Aufsichtsrat einen Bericht erstatten.
Frau Lompscher! Wenn bei Ihnen offiziell nichts angekommen ist, wie bewerten Sie denn dann einen entsprechenden Pressebericht der „Berliner Morgenpost“ und Zitate des Abgeordneten Schneider von der SPD-Fraktion, dass er solches getan habe?
Frau Paus! Natürlich lese ich auch die Zeitung, entnehme daraus aber keine Veränderung der gesundheitspolitischen Linie, dass wir einerseits die hochwertige Krankenhausversorgung in Berlin stadtweit erhalten müssen und dass wir andererseits die Kooperation zwischen stationären und ambulanten Versorgungsstrukturen verbessern müssen, weil nur in diesem Zuge sowohl Qualitätssicherung als auch effizientere und kostensparendere Leistungserbringung möglich ist.
1. Trifft es zu, dass Beamtinnen und Beamte nach Landesbeamtengesetz außer in Zusammenhang mit der Altersteilzeit keinen Anspruch auf Auskunft über die Höhe ihrer voraussichtlichen Pensionsansprüche haben?
2. Teilt der Senat meine Auffassung, dass es gerade für jüngere Beamtinnen und Beamte wichtig und sinnvoll ist, frühzeitig über die Höhe der zu erwartenden Pensionsansprüche Bescheid zu wissen, um ausreichend privat vorsorgen zu können?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Flesch! Es ist richtig, dass wir im Landesbeamtengesetz keine Regelung haben, nach der es eine allgemeine Pensionsauskunft für die Beamten gibt. Der Bundesgesetzgeber beabsichtigt in seinem Dienstrechtneuordnungsgesetz, das zurzeit in der parlamentarischen Beratung ist, für die Bundesbediensteten eine solche Anspruchauskunft ab dem Jahr 2011 einzuführen. Berlin hat auf freiwilliger Grundlage eine Zeit lang eine solche Auskunft gegeben, dies aber in den letzten Jahren eingestellt.
Zur Frage 2, wie wir das einschätzen, gerade für jüngere Leute: Ich glaube nicht, dass man zwischen jüngeren und älteren Beamtinnen und Beamten differenzieren sollte. Ich glaube, dass es im Sinne der Transparenz genauso wie beim Rentenrecht sinnvoll ist, dass diejenigen, die es betrifft, sich informieren können, wie ihre voraussichtliche Altersversorgung ist. Das ist sogar präziser, je weiter sie in ihrem Berufsleben geschritten sind. Den Jüngeren kann ich anhand der Gesetzeslage nur sagen, was die derzeitige Gesetzeslage beinhaltet, nicht aber, was eventuell gesetzliche Änderungen der nächsten 30, 40 Jahre bringen werden. Insofern muss jemand, der als Beamter in den öffentlichen Dienst geht, auf der Grundlage dessen, was er zurzeit hat – vielleicht ist er noch nicht befördert, vielleicht wird er ganz oft oder sein ganzes Leben lang nicht befördert –, eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen, wie sich seine voraussichtliche Pensionsentwicklung darstellen wird. Da mag es helfen, wenn man ihm das sagt. Verbindlich kann man es ihm nicht sagen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Der Lebensweg eines Beamten ist selbstverständlich nicht statisch. Gleichwohl sind es gerade die Anrechnungszeiten, die für Beamtinnen und Beamten etwas schwieriger auszurechnen sind, als dann bei erfolgten Beförderungen die laufenden Pensionsansprüche. Nach dem, was Sie gesagt haben: Beabsichtigt der Senat, im Landesbeamtengesetz einen Anspruch auf Auskunft, eventuell sogar regelmäßige Auskunft über die erworbenen Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten festzuschreiben?
Frau Kollegin Flesch! Das wird das Parlament zu entscheiden haben. Wenn wir die Änderung des Landesbeamtengesetz vorlegen, muss man entscheiden, ob ein Anspruch auf solch eine Auskunft und in welcher Tiefe im Gesetz verankert werden soll. Das bedeutet nämlich automatisch Manpower, die ich brauche, das bedeutet automatisch zusätzliche Mitarbeiter, die so etwas im Vorfeld errechnen. Es bleibt zu klären, ob man zumindest im Gesetz verankert, dass den Beamten eine Prognose über die voraussichtliche Pensionsversorgung gegeben wird.
Ich neige eher zu dem Letzteren als zu einer verbindlichen Auskunft, die immer mit der Unverbindlichkeit vorbehaltlich der Änderung der Rechtslage behaftet ist. Sie haben die Anrechnung von Vordienstzeiten, Studienzeiten oder Ähnliches angedeutet. Da beabsichtigt