2. Warum hat sich der Senat entschlossen, trotz erheblicher festgestellter konzeptioneller und anderer Mängel nur mit Auflagen zu arbeiten, und wie begründet er seine Überzeugung, dass diese wirklich geeignet sind, den pädagogischen Alltag in der Kita beurteilen und beeinflussen zu können?
Danke schön, Herr Kollege! – Für den Senat antwortet der Bildungssenator Prof. Zöllner. – Bitte, Sie haben das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist für die Erlaubnis einer Einrichtung nach § 45 SGB VIII und § 30 KJHG keine Voraussetzung. Gegenstand der Prüfung für die Erlaubniserteilung nach § 45 SGB VIII ist die Frage, ob das Wohl des Kindes in der Einrichtung gefährdet ist. Wenn der Träger zusichert, die in diesem Fall speziell, klar und weitreichend formulierten Auflagen sicherzustellen und sich besonderen Kontrollverfahren unterwirft, besteht nach derzeitiger Sach- und Rechtslage keine Möglichkeit, den Antrag auf die Erteilung der Betriebserlaubnis abzulehnen.
Zu Frage 2: Die Einrichtungsaufsicht hat keine erheblichen konzeptionellen Mängel festgestellt. Der Verein wurde bezüglich der ersten pädagogischen Konzeption beraten. Die Konzeption enthält unter anderem das Bekenntnis zum Grundgesetz und zur Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms. Ausdrücklich wird auch auf die Gleichbehandlung von Mädchen und Jungen, das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Religion und Kultur eingegangen.
Nachdem die Kindertagesstätte am 19. Mai 2008 den Betrieb aufgenommen hat, wird das Fachpersonal die pädagogische Konzeption konkretisieren und auf den pädagogischen Alltag übertragen. Um dieses sicherzustellen, dienen die vielfältigen Auflagen, deren Einhaltung der Träger bereits zugesichert hat. Die Personalauswahl wird Erzieherinnen und Erziehern unterschiedlicher Konfessionen bzw. auch ohne Konfession berücksichtigen. Die Einrichtungsaufsicht meines Hauses wird angemeldete und unangemeldete Besuche und Hospitationen durch
führen. Der Träger hat sich bereit erklärt, mit einer durch das Bezirksamt Mitte ausgewählten Person des öffentlichen Vertrauens zusammenzuarbeiten. Sie wird dafür Sorge tragen, dass die Kindertagesstätte mit anderen Diensten und Einrichtungen im Sozialraum vernetzt und in Gremien der Jugendhilfe eingebunden wird und auch auf diesem Wege eine laufende Kontrolle über die Tätigkeit des Trägers gegeben ist. Nicht zuletzt wird die mit dem Beitritt zur Qualitätsentwicklungsvereinbarung verpflichtende externe Evaluation der pädagogischen Arbeit Aussagen über die Qualität der tatsächlichen Arbeit vor Ort zulassen. Das heißt, eine objektive, externe Beurteilung der Arbeit des Trägers ist gewährleistet.
Herr Senator Zöllner! Da den Betreibern der Kita „Morgenland“ viele Auflagen gemacht worden sind, sich Hospitationen, Prüfungen der Auflagen und externe Evaluation nach Aussagen von Ihnen im letzten Bildungsausschuss über einen längeren Zeitraum erstrecken werden: Wie will der Senat verhindern, dass sich durch diese Vorgehensweise diese Kita als Türöffner für weitere problematische Träger erweist?
Die Aussage „weitere“ unterstellt etwas, was ich nicht zur Basis meiner Ausführungen gemacht habe, sondern meine Ausführungen waren dergestalt, um zu belegen, dass die sorgfältige Einzelfallprüfung, zu der ich verpflichtet bin, zu dem beschriebenen Ergebnis gekommen ist. Dieses wird der einzige Weg sein, um – unabhängig davon, durch wen und ob mit oder ohne Verbindung zu diesem Träger – bei einem Neuantrag eine sachgemäße Entscheidung fällen zu können.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Angesichts dieses Falles, aber auch unabhängig davon, frage ich Sie, Herr Zöllner: Welche Möglichkeiten hat denn die Kitaaufsicht im Vorfeld solcher Erlaubniserteilungsverfahren, Nachforschungen oder Erkenntnisse über extremistische Tendenzen bei Trägern oder Einzelpersonen von Vereinen zu sammeln, weil das auch in anderen Bereichen vorkommen kann?
Jetzt muss ich meine ganze Kreativität anstrengen, um die Kreativität der Mitarbeiter des Jugendbereichs, die das beurteilen müssen, nachvollziehen zu können.
Ich gehe davon aus, dass sie auf dieselben Informationsquellen zurückgreifen, die in unserem rechtstaatlichen System innerhalb von Verwaltung gegeben sind.
Danke schön, Herr Senator! – Herr Kollege Liebich von der Linksfraktion hat das Wort zu einer Frage zu dem Thema
1. Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Vorsitzenden der Föderalismuskommission II, Dr. Peter Struck und Günther Oettinger, über Eckpunkte zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Hinblick auf den Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin über „Föderalismusreform II sozial gerecht und im Berliner Interesse ausgestalten“?
2. Teilt der Senat die Einschätzung, dass mit der Absage an einen Einstieg in die Altschuldentilgung im Rahmen der Föderalismusreform II auch die Voraussetzung zur Zustimmung Berlins zu einer Verschuldungsgrenze entfallen ist?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Den Text der Eckpunkte haben wir dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben. Aus diesem Text geht hervor, dass wir noch zwei Sitzungen für die aktuelle Beratung haben. Dort werden erst einmal die Eckpunkte der beiden Vorsitzenden beraten. Das findet heute ab 14.00 Uhr statt und dann noch einmal Anfang Juli. Das Eckpunktepapier beinhaltet
den Vorschlag, dass vier Arbeitsgruppen gegründet werden sollen, die Konkretisierungen der einzelnen angesprochenen Punkte vornehmen sollen. Dementsprechend ist es heute aus meiner Sicht zu früh, eine abschließende Wertung vorzunehmen, weil es gerade Inhalt dieser Eckpunkte ist, dass es in fast keinem Fall eine Einigung gibt, außer bei der Kfz-Steuer. Weder die Verschuldungsobergrenzen noch die Frage von Entschuldungshilfen sind heute abschließend als Vorschlag von den beiden Kommissionsvorsitzenden vorgelegt worden und konnten es aus meiner Sicht auch noch nicht. Dementsprechend würde ich mit einer Positionierung des Landes Berlin zu Ergebnissen der Föderalismuskommission II, von denen heute überhaupt noch nicht erkennbar ist, wie sie aussehen werden, vorsichtig sein.
Für das Land Berlin ist es selbstverständlich wesentlich: Wie wirkt sich die einzelne Beschlusslage auf die Situation des Landes aus? – Wir haben in mehreren Sitzungen deutlich gemacht, dass wir vonseiten der Regierung im Land Berlin ein großes Interesse daran haben, dass Haushaltskonsolidierung, sowohl im Bund als auch in den Ländern betrieben wird. Wir können da gute Erfolge vorweisen, die sich auch bundesweit sehen lassen können. Dementsprechend gibt es überhaupt keinen Zweifel daran, dass das für uns ein sehr wesentliches Ziel ist. Auf der anderen Seite wissen wir auch, dass es konjunkturelle Schwankungen geben kann, wo es notwendig ist, neue Kredite aufzunehmen. Dieses dann in einen Verfassungstext münden zu lassen, ohne dass man seinen Handlungsspielraum einengt, ist eine Kunst, die in der Kommission noch zu leisten ist. Dementsprechend gibt es Vorschläge unterschiedlichster Art, die beispielsweise von einer Nullverschuldung bis zu 0,75 Prozent ausgehen. Das ist noch eine relative Bandbreite. – Nach heutigem Kenntnisstand kann man nur davon ausgehen, dass es eine Verschuldungsobergrenze und eine verfassungsrechtliche Regelung für den Bund – wenn überhaupt – im Grundgesetz gibt und dass dann selbstverständlich in 16 Länderparlamenten zu entscheiden sein wird, ob man sich dieser Regelung anschließt oder nicht. Es wird keine Verknüpfung geben können, dass in dieser Kommission durch Beschlussfassung des Bundestags und des Bundesrats für den Bund und für die 16 Länder eine einheitliche Regelung getroffen wird. Ob es am Ende eines langen Prozesses in den Parlamenten dazu kommt, ist eine andere Frage.
Die für Berlin wichtige Frage lautet, ob bei einer eventuellen Entschuldungshilfe Berlin dabei ist. Für uns ist das ein Essential der gesamten Arbeit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Berlin nicht dabei ist – wenn man die Sonderbelange des Landes Bremen ausklammert. In dem Moment, wo mindestens ein zweites Land dabei ist, muss Berlin dabei sein. Sonst wird Berlin kaum den Finger für Vereinbarungen heben können, die eine Entschuldungshilfe bedeuten. Das liegt nicht daran, dass wir einfach nur reflexartig sagen: Wir wollen etwas von den 1,2 Milliarden € abhaben, die da in Aussicht gestellt werden, 600 Millionen € vom Bund, 600 Millionen € von den
Ländern. – Auch da weiß man noch nicht, wie sie gespeist werden, nur von den Geberländern oder von allen Ländern. – Das ist alles noch offen. Aber nehmen wir einmal an, es käme zu einem Entschuldungstopf, dann kann ich mir kein Modell vorstellen, bei dem das Land Berlin nicht dabei ist, es sei denn, dass man für die Sondersituation Bremen eine Alleinstellungsregelung machen würde. Aber in dem Moment, wo das Saarland oder SchleswigHolstein, die heute mit im Gespräch sind, dabei sind, wäre es nach meinen mir vorliegenden objektivierbaren Eckdaten nicht zu verantworten, dass Berlin nicht dabei ist. Nicht weil wir sagen, wir wollen auch etwas abhaben. Wenn man sich jedoch den Schuldenstand von 60 Milliarden € plus die damit verbundenen Zinszahlungen, die Pro-Kopf-Verschuldung des Landes, die Zinssteuerquote und andere Indikatoren anschaut, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass Schleswig-Holstein oder das Saarland etwas bekommen und Berlin nicht. Insofern ist das ein Argument, das wir in der Diskussion in der Föderalismusreform II immer wieder vorbringen werden. Ich habe das bei allen entsprechenden Vorbereitungen auch für das Eckpunktepapier getan. Der Finanzsenator hat das auch getan.
Bei anderen Fragen der Verwaltungskooperation oder Veränderungen wie beispielsweise der Zuständigkeit des Bundes für die Finanzämter ist Berlin immer fortschrittlich. Da sind wir allein auf weiter Flur. Bei der Kfz-Steuer könnte es eine Einigung geben. Im Prinzip sind heute noch viele Fragen offen. Ein Gesamtkonzept, wie es sein könnte, ist zwar angedeutet. Da aber alle Beteiligten bislang gesagt haben, dass alle Punkte miteinander verknüpft sind, ist heute nicht absehbar, wie anschließend die Gemengelage aussehen wird und die Vorschläge sein werden. Deshalb nehmen wir das als Zwischenstand, als Arbeitsauftrag für die Zeit nach der Sommerpause. Es ist der Wunsch der beiden Vorsitzenden der Kommission, dass diese im Oktober einen Abschlussbericht vorlegt. Wie er aussieht, können wir heute noch nicht beurteilen.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Liebich – und er hat dazu das Wort!
Herr Regierender Bürgermeister! Weil Sie gesagt haben, dass wir ein Interesse daran haben, Haushaltskonsolidierung weiter voranzutreiben, frage ich Sie: Ist nicht gerade das Land Berlin ein Beispiel dafür, dass man ohne Quoten und sonstige Verabredungen allein durch politische Entscheidungen Haushaltskonsolidierung vorantreiben kann?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Liebich! Selbstverständlich sind Postulate, die auch in der Verfassung stehen, nur dann umsetzbar, wenn das Parlament willens ist, sie Realität werden zu lassen. Auch jetzt haben und hatten wir Verschuldungsobergrenzen, beispielsweise durch die Investitionsquote. Trotzdem haben sehr viele Landesparlamente und der Bund – von Verfassungsgerichten bestätigt – verfassungswidrige Haushalte vorgelegt.
Wir auch. Aber ich prognostiziere, dass auch Sie das hätten tun müssen, weil es dazu keine Alternative gab. Auch Sie werden nicht aus dem Stand aus einem Haushalt mit einem Volumen von rund 20 Milliarden € 5 Milliarden € herausstreichen können. Das heißt, es bedarf immer des Willens, unabhängig von der konkreten verfassungsrechtlichen Regelung. Ohne diesen Willen wird sich die Verfassungsnorm nicht verwirklichen lassen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie eventuelle Sanktionsmöglichkeiten oder Pönalen, die gezahlt werden sollen, funktionieren. Von wem sollen die gezahlt werden, wer soll das feststellen, wen trifft oder entlastet man damit? Das ist etwas anderes als im europäischen Rahmen, wo wir als Bundesrepublik Deutschland tatsächlich Zahlungen zu leisten haben. Trotzdem glaube ich, dass es überlegenswert ist, für solche Verschuldungsobergrenzen, die bislang wenig Wirksamkeit entfaltet haben, Vorschläge zu unterbreiten. Sie müssen allerdings flexibel handhabbar sein, damit man nicht bei jeder konjunkturellen Schwäche die Verfassung ändern muss. Es muss einen Handlungsspielraum geben. Solange dies der Fall ist, ist die Idee unterstützenswert. Ein Begrenzung auf null halte ich politisch jedoch nicht für umsetzbar, und zwar nicht aus finanzpolitischer Sicht – wenn man es unter Buchhaltungsgesichtspunkten betrachtet, kann man es so machen –, es ist jedoch aus Rücksichtnahme auf die Menschen nicht machbar.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Es folgt eine Nachfrage des Kollegen Esser. – Bitte schön, Herr Esser!
Herr Regierender Bürgermeister! Ich frage Sie, ob Sie insbesondere angesichts der Tendenz in den Fragen des Kollegen Liebich nicht doch der Auffassung sind, dass es gut wäre, auf Bundesebene eine strengere Verschuldungsregelung zu bekommen, die über den Konjunkturzyklus hinweg auf ausgeglichene Haushalte zielt, und ob Sie nicht auch der Meinung sind, dass das Land Berlin dabei wenig zu verlieren hat, weil wir angesichts von 2,4 Milliarden € Zinsen uns zusätzliche Schulden und Zinszahlungen an die Banken statt Zahlungen an die Bürger ohnehin nicht leisten können.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Esser! Wir kennen uns lange als Finanzpolitiker. Ich bin immer jemand, der für die These eingetreten ist, dass ein eingenommener Euro auch nur einmal ausgegeben werden kann. Nach dieser Prämisse ist lange Zeit auch in Berlin nicht gehandelt worden. Wir sind zurzeit mit unserer Finanzplanung in einer Situation, dass wir sagen können: Wir haben die Wende geschafft. Wir haben inklusive der Zinszahlungen einen ausgeglichenen Haushalt, müssen keine neuen Kredite aufnehmen und können sogar in bescheidenem Umfang anfangen, von den 60 Milliarden € Schulden etwas zurückzuzahlen. Nur sind die Summen und die Margen gering, die dafür in einem Haushalt mit einem Volumen von 21 Milliarden € zur Verfügung stehen. Durch jede konjunkturelle Schwankung mit weniger Steuereinnahmen, anderen Kostenexplosionen oder Investitionen in die Zukunft wird das fragil, um das vorsichtig auszudrücken.
Ja, aber wir müssen es – so, wie Sie es formuliert haben, ist es eine rein finanzpolitische Sichtweise – gesamtpolitisch betrachten. Eine gesamtpolitische Sichtweise muss den Spielraum offenhalten, damit wichtige Dinge finanziert werden können, die notwendig sind, wie Investitionen in Bildung oder überhaupt Investitionen. Wenn Sie Verschuldungsobergrenzen so statisch anlegen, dass Sie bei einem Finanzvolumen von 21 Milliarden € nur einen Spielraum von 100 Millionen € haben, ist dies praktisch gleich null, nützt aber nichts. Man kann sich zwar daran freuen, dass man eine Geißel und eine Regelung in der Verfassung hat, aber die Auseinandersetzung darüber, was geschieht, wenn Steuereinnahmen ausbleiben, ist ohnehin bei den Haushaltsberatungen zu führen. Jede Fraktion muss – unabhängig davon, ob das in der Verfassung steht oder nicht – die Verantwortung gegenüber den Berlinerinnen und Berlinern übernehmen. Damit sind nicht nur Zahlen, sondern massive Streichungen notweniger Ausgaben verbunden. Diese Balance, diese Abwägung muss jeder politisch denkende Mensch in diesem Raum weiter vornehmen. Die Verantwortung wird er nicht los, nicht durch die jetzt in der Verfassung enthaltene Verschuldungsobergrenze und auch nich
Es geht weiter mit einer Frage der Kollegin Elfi Jantzen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema