Ich sehe das wie Sie, Herr Abgeordneter Dr. Felgentreu. Ich sehe insbesondere durch die Änderung von § 1666 BGB die Chance, durch die Vereinfachungen und Erleichterungen, frühzeitig einzugreifen, wenn ein Gefährdungspotenzial bei einem Kind sichtbar wird. Hier können den Eltern bereits im Vorfeld Auflagen erteilt werden. Bei großer Gefahr kann dann, da dies heute voraussichtlich im Bundestag beschlossen wird, ein Kind auch aus der Familie herausgenommen werden, ohne dass den Eltern ein Erziehungsversagen nachgewiesen werden muss.
Danke schön! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Behrendt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Kollege Behrendt!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie hatten das neue Familiengericht schon in der Zeitung angekündigt und heute noch einmal hier. Da interessiert mich, ob die Planung, es zum 1. Januar 2009 einzurichten, realistisch ist oder ob es nicht länger dauert. Sie haben ebenso angekündigt, es werde zusätzliche Familienrichter geben. Da interessiert mich, in welcher Größenordnung zusätzliche Familienrichter eingesetzt werden sollen. Ist es nicht vielmehr so, dass Kollegen aus den bestehenden Familiengerichten in das neue Gericht versetzt werden sollen?
Herr Abgeordneter Behrendt! Sie haben vollkommen recht. Am 1. Januar 2009 werden wir voraussichtlich den neuen Familiengerichtsstandort nicht eingerichtet haben. Wir werden zu dem Zeitpunkt aller Voraussicht nach wissen, an welchem Amtsgericht dieser eingerichtet werden soll. Wir werden dann nach den entsprechenden rechtlichen Veränderungen, die notwendig sind, im Lauf des Jahres 2009 – das ist jedenfalls unsere feste Absicht – ein neues Familiengericht einrichten. Wie ich bereits ausgeführt habe, gehen wir davon aus, dass sich auch durch die Verfahrensänderungen und die zusätzlichen Zuständigkeiten ein zusätzlicher Bedarf an Familienrichtern ergeben wird, sodass wir im Haushaltsaufstellungsverfahren entsprechende Vorsorge treffen werden.
Damit hat die Fragestunde ihr Ende gefunden. Die weiteren nicht beantworteten Anfragen werden mit einer vor der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen wieder schriftlich durch den Senat beantwortet werden.
Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Grosse. – Bitte schön, Frau Kollegin Grosse, Sie haben das Wort!
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Frage richtet sich an Frau Senatorin Knake-Werner. – Frau Senatorin! Wie hat sich der Umgang des Integrationsamts mit Kündigungen schwerbehinderter Menschen im Jahr 2007 im Vergleich zum Jahr 2006 entwickelt?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema, das Sie ansprechen, Frau Grosse, ist ein sehr wichtiges. Es hätte einer intensiveren Debatte im Fachausschuss bedurft, um es im Einzelnen beleuchten zu können. Ich will deshalb versuchen, so kurz wie möglich auf einige Aspekte Ihrer Frage einzugehen.
Was ist eigentlich die Aufgabe der Integrationsämter? – Auf der einen Seite haben sie dafür Sorge zu tragen, dass
möglichst viele Menschen mit Schwerbehinderungen in das Arbeitsleben integriert werden können. Auf der anderen Seite haben sie die Beratungsfunktion für Arbeitgeber auszufüllen, wenn es darum geht, Arbeitsplätze auszustatten und entsprechende Arbeitsassistenz zu organisieren. Drittens haben sie das Recht, an Kündigungsschutzverfahren beteiligt zu werden. Im Klartext heißt das, eine Kündigung ohne Beteiligung des Integrationsamts ist unwirksam. Aber es gibt dabei Differenzierungen. Nach dem Gesetz ist es bei außerordentlichen Kündigungen so, dass die Integrationsämter laut SGB IX zustimmen sollen. Bei ordentlichen Kündigungen haben sie einen Ermessensspielraum. Dieser Ermessensspielraum soll auf der einen Seite die gesamte Lage des vor der Kündigung stehenden Behinderten einbeziehen, er soll aber auch alle Aspekte, die den Arbeitgeber betreffen – alles, was er getan hat, um eine Kündigung zu verhindern –, betrachten.
Weiterhin muss unterschieden werden, dass der besondere Kündigungsschutz von Schwerbehinderten nur dann besteht, wenn eine Kündigung aus Gründen der Behinderung ausgesprochen wird. Wird diese Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen, ist es sehr viel schwieriger. Hierbei ist der Ermessensspielraum eingeschränkt.
Dazu gehört, dass sich in den letzten Jahren die Zahl der Anträge, denen eine betriebsbedingte Kündigung zugrunde liegt, kaum verändert hat und stets bei rund 50 Prozent liegt. Im Jahr 2007 sind es meines Erachtens 56 Prozent. Anders sieht es bei denen aus Gründen der Behinderung aus. Hier gibt es sehr viel größere Einflussmöglichkeiten der Integrationsämter, und es kommt in den seltensten Fällen zu Kündigungen, weil andere Maßnahmen ergriffen werden können.
Frau Senatorin! Ist Ihnen bekannt, dass das Integrationsamt in diversen Fällen der Kündigung vorschnell zustimmt und der Schwerbehinderte dann im Kündigungsschutzverfahren recht bekommt?
Herr Präsident! Frau Grosse! Das ist mir nicht bekannt. Sie haben dazu sicherlich Zahlenmaterial, das Sie mir zur Verfügung stellen können. Ich möchte dem nachgehen. Mir ist jedoch bekannt, dass es insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen nur wenige Widerspruchsverfah
Mir scheint allerdings wichtig zu sein, dass die Unternehmen schlecht darüber informiert sind, welche Möglichkeiten ihnen das Integrationsamt für die Integration von Menschen mit Behinderungen bietet. Es gibt ein Präventionsverfahren, über das das Integrationsamt regelmäßig informiert. Das Verfahren wird auch vom Amt begleitet. Dafür setzen wir uns auch ein, denn es liegt in unserem Interesse, dass möglichst die Menschen mit Behinderung, die bereits integriert sind, nicht ihren Arbeitsplatz verlieren. Wir wissen ja nur zu genau, dass die Quote ohnehin viel zu gering ist und eine sehr viel größere Zahl von Unternehmen die Möglichkeiten, über das Integrationsamt Unterstützung und Geld zu bekommen, um entsprechende Arbeitsplätze einrichten zu können, nicht nutzen. Darauf richtet sich meine zentrale Aufmerksamkeit.
Jetzt geht es weiter mit einer Frage der Frau Kollegin Demirbüken-Wegener von der Fraktion der CDU. – Bitte sehr!
Danke schön, Herr Präsident! – Meine Frage geht an die Senatorin Frau von der Aue. – Frau von der Aue! Sie haben über die Familiengerichte und über die Eröffnung des dritten Familiengerichts ab 2009 berichtet. Das finde ich sehr begrüßenswert. – Zu der jetzigen Situation habe ich zwei Fragen. Sie haben mit Bezug auf das dritte Familiengericht auch von einer Erhöhung der Anzahl der Familienrichter gesprochen. Bereits jetzt können die vorhandenen zwei Familiengerichte aufgrund Personalmangels kaum schnell reagieren. Sie sind in einer schwierigen Situation. Wie geht man mit der heutigen Ist-Situation um?
Meine zweite Frage: Wie sieht die Situation der Jugendamtsmitarbeiter aus, die an den Verhandlungen teilnehmen sollen? Wie soll das personell gelöst werden?
Ich erinnere an den Grundsatz der Geschäftsordnung: Eine Nachfrage darf gestellt werden. Wenn sie zusammenhängen, dann lasse ich das durchaus durchgehen, aber wenn die Nachfragen weiter auseinandergehen, dann ist das nicht praktisch und widerspricht der Geschäftsordnung. – Bitte schön, Frau von der Aue!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Abgeordnete! Es ist mir bekannt, dass die Situation an den Familiengerichten angespannt ist. Das sieht man auch an der Verfahrensdauer. Auch das ist ein Grund, darüber nachzudenken, was
wir in der Arbeitsgruppe tun sollen, wenn weitere Zuständigkeiten auf die Familiengerichte übertragen werden. Einerseits muss daran gedacht werden, eventuell eine weitere Einzurichtung zu schaffen, andererseits muss auch über die personelle Ausstattung nachgedacht werden.
Die Zuständigkeit für die Deckung des Personalbedarfs in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt bei der Präsidentin des Kammergerichts. Wir sind mit ihr in ständigem Gespräch darüber, wie nicht nur im Familiengericht, sondern auch in anderen Gerichtszweigen aktuelle, schwierige Situationen, die auch durch Krankheit entstehen können, gemildert werden können. Wir sind auch in diesem Jahr in der glücklichen Lage, Proberichter einstellen zu können. Wir haben gerade 20 Proberichter eingestellt. Sie werden je nach Bedarf auf die ordentliche Gerichtsbarkeit und auf die Fachgerichtsbarkeiten verteilt werden.
Die Frage nach dem ausreichenden Personal in den Jugendämtern zur Mitwirkung in den Familienverfahren kann ich Ihnen mangels Zuständigkeit leider nicht beantworten.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Diese Kooperationsebene wird angestrebt werden müssen, wenn die Jugendamtsmitarbeiter an den Verhandlungen teilnehmen sollen. Gibt es dazu bereits eine Kooperation? Welche Lösungsvorstellungen gibt es?
Frau Abgeordnete! Wir sind bereits jetzt fachübergreifend in sieben Arbeitsgruppen tätig. Ich bin froh, dass sich die Jugendämter so gut daran beteiligen. Die Erfahrungen, die wir in dem – wenn Sie so wollen – Pilotprojekt sammeln, werden sicher zu den Haushaltsverhandlungen ab dem nächsten Jahr für den kommenden Doppelhaushalt Eingang finden in die Diskussionen der Bezirksämter.
Jetzt geht es weiter mit einer Frage von Frau Dr. Hiller von der Linksfraktion. – Bitte schön, Frau Dr. Hiller!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Bildungssenator. – Herr Zöllner! Treffen Meldungen zu, dass im Zusammenhang mit der Bereitstellung von 200 zusätzlichen Erzieherinnenstellen für Grundschulen verstärkt Hortübertragungen an freie Träger vorgesehen sind? Wenn ja, welche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards sollen für diese Einrichtungen in freier Trägerschaft gelten?
Danke, Herr Präsident! – Es trifft zu, dass hauptsächlich das Engagement von freien Trägern gesucht wird. In Einzelfällen, vor allen Dingen, wenn es sich um Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen handelt oder es organisatorisch nicht anders machbar ist, ist es möglich, auch auf den anderen Bereich des Abdeckungspotentials in Berlin zurückzugreifen. Die Kooperation mit freien Trägern verspricht in der Regel mehr Flexibilität in diesem Bereich. Ich gehe davon aus, dass man in Absprache mit den Schulen die Kooperation mit freien Trägern auf die gesamte Schule konzentriert, sodass nicht Stückwerk entsteht, und das im Konsens mit den betroffenen Schulen erledigt werden wird.
Der Vorgang ruft einige Unruhe hervor. Wie sichern Sie, dass es eine Qualitätssicherungsvereinbarung mit den Horten in den Schulen geben wird?
Aus der Basis, auf der schon bisher die Qualitätssicherung mit freien Trägern im Berliner System gewährleistet ist.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an den Regierenden Bürgermeister. – Herr Wowereit! Ihre Fraktion und insbesondere Ihr Koalitionspartner wird nicht müde, jede Form von Entstaatlichung als neoliberales Teufelswerk zu brandmarken. Und jetzt lese ich in einer Kommissionsdrucksache der Föderalismuskommission einen Vorschlag des Kollegen Sarrazin, der den Bremern vorschlägt:
Insbesondere in Bremen erreicht zudem das Finanzvermögen ein weit überdurchschnittliches Niveau, sodass eine verstärkte Vermögensverwertung