Protocol of the Session on March 13, 2008

Jetzt haben wir noch eine Frage der CDU, die mit einer anderen getauscht wurde. Der Kollege Trapp stellt sie zuzu dem Thema

Aufwand für die Bewachung des Staatspräsidenten Saleh der Volksrepublik Jemen im Februar 2008

Sie haben das Wort!

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Einsatzkräfte der Polizei waren anlässlich des Staatsbesuches des jemenitischen Präsidenten Saleh im Februar 2008 im Einsatz, und wie viele davon wurden aus anderen Bundesländern zur Unterstützung angefordert?

2. Kosten in welcher Höhe sind durch den Einsatz insgesamt entstanden, welcher Anteil entfällt dabei auf die eingesetzten Fremdkräfte, und wie viele Einsatzstunden mussten die eingesetzten Kräfte dabei für private Termine des Präsidenten leisten?

Bitte, Herr Senator Dr. Körting!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Trapp! Im Zusammenhang mit dem Besuch Seiner Exzellenz des Präsidenten der Republik Jemen, Herrn Ali Abdullah Saleh, in der Bundesrepublik Deutschland war die Berliner Polizei mit bis zu 1 176 Einsatzkräften – davon 446 Unterstützungskräfte – am 28. Februar 2008 im Einsatz. Die Einsatzzahlen an den anderen Einsatztagen waren unterschiedlich: Am 29. Februar 2008 waren noch 686 Mitarbeiter im Einsatz, am 26. Februar 2008 waren es 467 und am 27. Februar 2008 802. Die Zahl der Unterstützungskräfte lag zwischen 110 und 446.

Bezüglich der Fremdkosten liegen noch keine Einzelabrechnungen des Bundes und der Länder vor. Wir schätzen die Kosten für Unterstützungskräfte auf ca. 180 000 €. Die Mitarbeiter des Landes Berlin werden wie üblich besoldet, sodass Einzelabrechnungen keinen Sinn machen.

Bei Staatsbesuchen werden die notwendigen Maßnahmen zusammen mit dem Bund besprochen. Dazu gehört auch die Klärung der Frage, ob bei einem Staatsbesucher besondere Gefährdungshinweise bestehen, die überproportionale Schutzmaßnahmen erforderlich machen. Das war hier der Fall.

Es ist allgemein üblich, auf Einsatzkräfte anderer Bundesländer und des Bundes zurückzugreifen. Das ist das Wesen der Bereitschaftspolizei. Die Bundesländer unterstützen sich auf diese Weise gegenseitig.

Der Staatsgast hatte einen offiziellen Termin in Berlin und hat damit Privattermine verbunden. Diese haben in erheblichem Umfang Einsatzkräftestunden gebunden. Es liegt in der Natur von Staatsbesuchen, dass nach Abschluss offizieller Termine Privattermine, beispielsweise ein Arztbesuch, ermöglicht werden. Deshalb ist es im Hinblick auf das Verhältnis zur Republik Jemen nicht dienlich, die Kosten privater Termine des Staatspräsidenten zu ermitteln.

Der Kollege Trapp hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Präsident! Herr Senator! Auch am letzten Wochenende waren Fremdkräfte in Berlin im Einsatz. Ist die Verringerung der Einsatzhundertschaften bei der Berliner Bereitschaftspolizei von zehn auf acht Einsatzhundertschaften Grund für die ständige Anforderung von Fremdkräften?

Bitte, Herr Senator Dr. Körting!

Herr Kollege Trapp! Wir haben häufig zu verschiedenen Anlässen Fremdkräfte im Einsatz. Das ist nicht nur am 1. Mai der Fall, sondern auch bei Staatsbesuchen. Wir bemühen uns, Staatsbesuche so abzuwickeln, dass möglichst wenige Fremdkräfte benötigt werden. Trotzdem wissen Sie aus der Haushaltsplanaufstellung, dass in erheblichem Umfang Mittel für Fremdkräfte eingesetzt werden.

Dahinter steckt eine einfache Rechnung: Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland vielerlei besondere Anlässe in den einzelnen Bundesländern, die nicht mit eigenem Personal abgedeckt werden können. Es macht keinen Sinn, eigens Personal dauerhaft vorzuhalten, das nur zeitweise benötigt wird. Deshalb haben wir ein Abkommen zwischen den Bundesländern und dem Bund, wonach im Fall von Spitzenbelastungen Kräfte anderer Bundesländer oder des Bundes herangezogen werden können. Auch die Berliner Polizei schickt ihre Bereitschaftspoli

zisten nach Gorleben oder anderswohin. Das ist das Wesen der Bereitschaftspolizei. Wir haben auch vor einer Woche wieder Fremdkräfte eingesetzt. Das ist für das Land Berlin preisgünstiger, in Spitzenzeiten Fremdkräfte einzusetzen, als mehr eigenes Personal vorzuhalten.

Es ist richtig, dass die Reduzierung der Kräfte aufgrund der bestehenden haushaltsrechtlichen Vorgaben auch im Bereich der Bereitschaftspolizei und der Direktionshundertschaften zu einer Verschiebung führt. Der Polizeipräsident hat sich jedoch genau überlegt, wie er sein Personal am sinnvollsten einsetzt. Er hat sich dafür entschieden, die Polizeiabschnitte und Wachen mit möglichst viel Personal auszustatten und die Ad-hoc-Polizei, die nur zu bestimmten Anlässen gebraucht wird, bei Bedarf durch Kräfte anderer Länder zu ergänzen. Ich halte diese Entscheidung für richtig. Natürlich hat die Reduzierung dazu geführt, dass man im Einzelfall stärker auf Bereitschaftspolizisten anderer Länder zurückgreifen muss, aber im Ergebnis ist das sinnvoll.

[Beifall bei der SPD]

Aus Zeitgründen ist die Fragestunde damit beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden wieder mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.

Ich rufe jetzt auf

lfd. Nr. 3:

Fragestunde – Spontane Fragestunde

Zunächst erfolgen die Wortmeldungen nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt Kollege Kleineidam von der Fraktion der SPD. – Bitte schön!

Ich frage den Senator für Inneres und Sport, Herrn Dr. Körting. – Beabsichtigt der Senat auch dann von der Rechtsverordnungsermächtigung in § 42 des Waffengesetzes, nach der das Führen von Waffen auf bestimmten öffentlichen Plätzen und Wegen verboten werden kann, Gebrauch zu machen, wenn die Berliner Initiative für eine Verschärfung des Waffengesetzes erfolgreich ist?

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Herr Kollege Kleineidam! Der Bundestag hat vor einiger Zeit – es ist zwei oder drei Wochen her – eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen, die morgen im Bundesrat behandelt wird. Wenn diese Änderung des Waffengesetzes durch den Bundesrat geht, wird das Mitführen einer Reihe von Waffen generell und nicht nur auf bestimmten

Wegen und Plätzen erschwert. Es wird das Mitführen von Anscheinswaffen und das Mitführen von Messern mit einer feststehenden Klinge ab einer Länge von 12 cm verboten, und es wird insbesondere das Mitführen von sogenannten Einhandmessern verboten. Das sind Messer, die man mit einer Hand aufklappen oder öffnen kann und die dann feststehen.

Wenn das morgen Gesetz werden sollte, weil der Bundesrat zustimmt – was ich hoffe –, dann ist ein wesentlicher Teil dessen, was wir erreichen wollten, generell für die gesamte Stadt erreicht. Dann wäre es höchstwahrscheinlich nicht besonders zielführend, für einzelne Straßen, Wege und Plätze noch Sonderregelungen zu treffen. Wenn wir mit unserer Initiative, die wir eingeleitet haben und die jetzt im Bundestag verabschiedet worden ist, Erfolg haben, dann haben wir einen wesentlichen Beitrag präventiver Art zur Sicherheit geleistet. Selbstverständlich führt das nicht dazu, dass das alle Menschen künftig beachten werden – wie bei allen Dingen, die man generell festlegt. Aber wir haben dann künftig die Möglichkeit, in diesen Fällen einzuschreiten.

Herr Kleineidam hat keine Nachfrage.

Dann geht es weiter mit Herrn Stadtkewitz von der CDUFraktion. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Ich habe ebenfalls eine Frage an den Innensenator. – Herr Innensenator! Am vergangenen Samstag gab es leider wie schon 2006 eine hässliche antisemitische Demonstration für den Terror von ca. 1 500 Hamas-Anhängern in Berlin. Auf dieser Demonstration wurden Plakate mit Aufschriften wie „Blutsauger Israel“ oder „Israels Holocaust in Palästina“ gezeigt. Vor dem Hintergrund, ob wir uns das in der deutschen Hauptstadt gefallen lassen müssen, frage ich Sie: Welche Gründe gab es für die anwesende Polizei, selbst dann nicht einzugreifen, als lautstarke Hassparolen wie – ich zitiere – „Tod Israel!“ oder „Tod den Juden!“ oder auch „Gründet das Kalifat!“ zu hören waren? Warum kann man insbesondere nach den Erfahrungen des Jahres 2006 so etwas nicht von vornherein verbieten?

Herr Senator Dr. Körting – bitte schön!

Herr Kollege Stadtkewitz! Ich habe mir die Anmeldung für diese Demonstration vorher vorlegen lassen. Ich habe mir vom Polizeipräsidenten auch die Anmeldebestätigung und die Auflagen vorher vorlegen lassen. Die Polizei und die Versammlungsbehörde haben sehr genau darauf geachtet, dass diese Demonstration in einem Rahmen angemeldet und bestätigt wurde, der mit unserer freiheitlich

demokratischen Grundordnung vereinbar ist. Es ist verboten worden, auf dieser Demonstration Hamas-Fahnen oder Ähnliches zu zeigen. Die Polizei hat derartige Dinge unterbunden und auch eine Reihe von Spruchbändern – nach meiner Kenntnis übrigens in Zusammenarbeit mit den Ordnern – untersagt. Insofern ist das, was man tun konnte, um im Vorfeld einer Demonstration zu verhindern, dass sie verfassungsfeindliche und strafrechtlich relevante Konsequenzen hat, getan worden.

Sie wissen genauso gut wie ich, dass derartige Demonstration nicht verboten werden können, sondern dass wir in unserer freiheitlichen Grundordnung das Recht zur Versammlungsfreiheit haben, und zwar auch für Menschen und Ziele, die wir nicht mögen. Das ist unsere Grundordnung. Soweit es den Ablauf der Demonstration im Einzelnen betrifft, muss ich dem nachgehen. Herr Stadtkewitz! Es ist eine Frage, wie man im Einzelfall vorgeht, wenn dort Parolen gebrüllt werden. Die muss die Polizei vor Ort klären. Wir sind bei solchen Demonstrationen mit sprachkundigen Mitarbeitern vor Ort, sodass wir feststellen können, ob dort strafrechtlich relevante Vorgänge stattfinden. Die führen übrigens auch zu strafrechtlich relevanten Ermittlungsverfahren. Ob die Polizei im Einzelfall einschreitet, um wegen solcher Dinge Leute aus einer Menschenmenge einzeln herauszuholen, oder ob sie das dokumentiert und hinterher Strafverfahren einleitet, das muss ich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den eingesetzten Polizeibeamten vor Ort, die die Situation am besten einschätzen können, überlassen.

Herr Kollege Stadtkewitz! Sie haben das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Senator! – Meine Nachfrage: Wie schaffen Sie es, mit einer Partei zu regieren, die durch eigene Vertreter in vorderster Front eine solche Hassdemonstration unterstützt?

[Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion): Das aus Ihrem Munde! – Weitere Zurufe von der Linksfraktion]

Oder anders gefragt: Meinen Sie nicht auch, dass die Beteiligung eines Neuköllner Bezirkspolitikers der Linkspartei eine schwere Belastung für Rot-Rot darstellt?

[Lars Oberg (SPD): Unglaublich! – Özcan Mutlu (Grüne): Peinlich! – Weitere Zurufe von der SPD, der Linksfraktion und den Grünen]

Herr Senator Dr. Körting – bitte schön!

Herr Kollege Stadtkewitz! Ich schaffe es, mit den Kollegen und Kolleginnen von der Linkspartei zusammen Politik zu machen und zu regieren, weil ich mich auf die Kolleginnen und Kollegen der Linkspartei in diesem Hause absolut – auch, was ihr Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung betrifft – verlassen kann.

[Beifall bei der SPD und von Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion)]

Dass es in einzelnen Parteien auch Verrückte gibt, brauche ich Ihnen nicht zu sagen.

[Heiterkeit – Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Ich habe gehört, dass im Hinblick auf ein Mitglied dieser Partei, das sich dort unrühmlich hervorgetan hat, ein Verfahren eingeleitet worden ist oder dies diskutiert wird. Ich glaube nicht, dass man jeden Ausrutscher der Partei als solcher – und das gilt für jede Partei – zurechnen darf.

[Beifall bei der SPD – Mario Czaja (CDU): Meinen Sie jetzt Frau Metzger?]

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Liebich von der Linksfraktion. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

[Özcan Mutlu (Grüne): Spontan, ja?]