Jetzt geht es weiter mit der vierten Frage, der Nummer 9 des Kollegen Otto von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema
1. Seit wann ist dem Senat bekannt, dass die landeseigene GEWOBAG bzw. ihre Tochtergesellschaften Grundstücke oder Wohnungen ohne Hinweise auf vorhandene Altlastenverseuchungen verkauft haben, wie z. B. am Tegeler See?
2. Wie beurteilt der Senat das Geschäftsgebaren der GEWOBAG, und welche Konsequenzen, etwa personeller und organisatorischer Art, sind daraus gezogen worden?
Danke schön, Herr Otto! – Für die Stadtentwicklungsverwaltung antwortet jetzt Frau Staatssekretärin DungerLöper. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Otto! Ich möchte die Antwort damit beginnen, dass ich zuerst auf die Antworten zu der Kleinen Anfrage 16/310 vom 5. November 2007 und zur Kleinen Anfrage 16/344 vom 19. November 2007 verweise. In ihnen hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz ausführlich zum Themenkreis Altlasten in Reinickendorf Stellung genommen.
Es wurde in den Antworten klargestellt, dass die Katasterfläche 13 des Bodenbelastungskatasters das gesamte Gelände des ehemaligen Gaswerks Tegel und damit auch Teilflächen, die nicht durch altlastenverdächtige Anlagen bebaut oder genutzt wurden, aufgenommen hat. Die gesamte Katasterfläche 13 wird gemäß der Kategorisierung
nach dem Bodenschutzgesetz als Altlast geführt. Zwischenzeitlich konnten allerdings zwei Teilflächen nach eingehender Untersuchung und zum Teil erfolgter Bodensanierung vom Altlastenverdacht befreit werden und sind nun als sogenannte Tochterflächen 13 E bzw. 13 H im Bodenbelastungskataster kategorisiert.
Zu der Katasterfläche 13 wurden zu Beginn der achtziger Jahre zunächst Standortrecherchen durchgeführt und einzelne Untersuchungen vorgenommen. Seit 1990 wurden umfassende Untersuchungen von Boden und Wasser durchgeführt. Darüber hinaus finden seit mehreren Jahren regelmäßige Beprobungen des Grundwassers im Planungsgebiet statt. Eine Gesundheitsgefährdung konnte im Ergebnis der bisherigen Untersuchungen nicht festgestellt werden. Für das Quartier Sterkrader Straße/Stockumer Straße, ebenfalls in Reinickendorf gelegen, wurden seit dem Jahr 2005 Untersuchungen durchgeführt. Auch hier gehen von den vorhandenen Bodenbelastungen keine Gesundheitsgefährdungen aus. Auf den von dem Verdacht der Altlasten befreiten Teilflächen der Katasterfläche 13 sind auch die seit kurzem in der Presse angesprochenen Fondsobjekte der GEWOBAG konzentriert.
Die Fondsgesellschaften haben für diese Grundstücke nur Erbbaurechte erworben, die Grundstücke stehen weiterhin im Eigentum der GEWOBAG. Im Quartier Sterkrader Straße/Stockumer Straße hat die GEWOBAG EB – Entwicklungsbau und Betreuungsgesellschaft GmbH – Eigentumswohnungen verkauft.
Der Vorgang berührt mehrere Aufgabenbereiche unterschiedlicher Verwaltungen des Landes Berlin. Wann genau welche Arbeitseinheit welcher Verwaltung welche Teilaspekte des Gesamtvorganges behandelt hat und davon in Kenntnis gesetzt worden ist, war in den letzten zwei Tagen nicht mehr aufklärbar. Das werden wir nachholen.
Dem Aufsichtsrat der GEWOBAG war die Problematik, das Rückabwicklungsverlangen von Kaufverträgen für die dort verkauften Eigentumswohnungen wegen fehlender Informationen der Käufer hinsichtlich des Verdachts der Altlasten der Grundstücke, seit dem Jahr 2003 über den Lagebericht der Geschäftsführung der GEWOBAG EB bekannt.
Zur zweiten Frage nach möglichen Konsequenzen aus den bereits ergangenen oder den noch ausstehenden Urteilen: Das wird im Aufsichtsrat der GEWOBAG zu beraten sein, so auch heute in der Sitzung des Aufsichtsrats der GEWOBAG.
Vielen Dank für diese „erhellende“ Antwort! – Ich will dennoch etwas nachfragen. – Was sagt der Senat dazu, wenn ein landeseigenes Unternehmen, dessen Gesellschafter das Land Berlin ist, vertreten durch den Senat, in dessen Aufsichtsrat Vertreter der rot-roten Landesregierung maßgeblich sind, wenn ein solches Unternehmen verdeckte Ermittler losschickt, um Bürgerinnen und Bürger auszuspionieren, die sich nicht etwa eines Vergehens schuldig gemacht haben, sondern die zuvor von dem Landesunternehmen Anteile gekauft haben und dabei arglistig getäuscht worden sind? Was sagt der Senat zu solcher Praxis? Müssen künftig auch alle Mieter der GEWOBAG fürchten, dass sie ausspioniert werden?
Vielen Dank! – Wir haben nachgefragt. Tatsächlich ist eine private Detektei eingeschaltet worden, um bestimmte Informationen zu sammeln. Sie werden in der noch ausstehenden Gerichtsverhandlung eine Rolle spielen. Wenn wir das Urteil kennen und die näheren Umstände, werden wir eine Bewertung vornehmen.
Diese Antwort hat mir jetzt fast die Sprache verschlagen! – Ich habe eine Nachfrage an Frau Senatorin Lompscher. – Frau Lompscher! Wie erklären Sie sich, dass sowohl Ihre Verwaltung als auch die Stadtentwicklungsverwaltung am Wochenende auf Pressenachfragen behauptet hat, von dem Vorgang nichts zu wissen, obwohl, wie Frau Dunger-Löper deutlich gemacht hat, Sie in den letzten zwei Monaten zwei schriftliche Anfragen zu dem Thema beantwortet haben und obwohl –
schon in den achtziger Jahren in Ihrer Stellungnahme zu dem Bebauungsplan gegenüber dem Bezirk auf die Altlastenstandorte hingewiesen wurden?
Die Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist spontan gefragt worden, ob sie Kenntnis von dem Thema habe. Das hatte sie zu diesem Zeitpunkt nicht. Entsprechend hat sie geantwortet. Inzwischen hat sie Kenntnis davon, ebenso wie die Verwaltung.
1. Wie erklärt der Senat, dass er seiner Verpflichtung, die endgültigen Finanzierungsbescheide für das laufende Jahr den Schulen in freier Trägerschaft bis Ende Februar vorzulegen, zum wiederholten Mal nicht nachkommen kann?
2. Wann wird der Senat unter Beteiligung der Schulen in freier Trägerschaft endlich wie zugesagt ein neues Berechnungsmodell für die Finanzierung der freien Schulen vorlegen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Senftleben! Das Verfahren der Zuschussberechnung für die Schulen in freier Trägerschaft ist in der Ersatzschulverordnung festgelegt. Für die Berechnung der Zuschüsse sind jährlich Schüler-Lehrer-Relationen und Personalkostendurchschnittssätze zu ermitteln. Bisher ist das Verfahren wie folgt gelaufen: Vor dem Inkrafttreten der Verordnung im Jahr 2005 wurden dafür die statistischen Werte des zweiten vorangehenden Jahres zugrunde gelegt, sodass die Zuschussbescheide zu Beginn des jeweiligen Bewilligungsjahres vorliegen konnten.
Neues Verfahren: Mit der Umstellung des Verfahrens auf aktuellere Werte, die auch im Interesse der Schulträger
sind, hat sich dieses Verfahren zeitlich verschoben. Für die Ermittlung der Schüler-Lehrer-Relationen sind nun die Werte des laufenden Schuljahres maßgebend. Für die Zuschussberechnung 2008 ist der Lehrkräftebedarf des Schuljahrs 2007/2008 auf Grundlage der Oktoberstatistik 2007 maßgebend. Die Personalkostendurchschnittssätze 2008 werden auf der Basis der im November 2007 tatsächlich geleisteten Zahlungen ermittelt. Bereits bei der Erarbeitung der Änderungsverordnung war der erhebliche Zeit- und Personalaufwand für die Ermittlung und Auswertung aller dieser Daten absehbar. Deshalb ist für den Monat Januar eine Abschlagszahlung in § 1 Abs. 3 vorgesehen. Es hat sich mittlerweile gezeigt, dass der zeitliche Vorlauf zu knapp ist. Bereits 2006 mussten für Januar und Februar Abschlagszahlungen geleistet werden.
Auch 2007 waren für weitere Monate Abschlagszahlungen erforderlich, weil auf Initiative der Schulträger im Zusammenhang mit der Ermittlung der Personalkostendurchschnittssätze zusätzliche Fragen zu klären waren. Auch für 2008 ist die Ermittlung der Schüler-LehrerRelationen und der Personalkostendurchschnittssätze noch nicht abgeschlossen. Daher erhalten zunächst alle zuschussberechtigten Ersatzschulen Abschlagszahlungen in Höhe eines durchschnittlichen Monatszuschusses des Jahres 2007. Dieses Verfahren ist den Trägern zu Beginn des Jahres schriftlich mitgeteilt worden. Es gewährleistet die zuverlässige Finanzplanung für die Schulen in freier Trägerschaft.
Zur Frage 2: Meine Verwaltung hat hierzu einen Auftrag des Hauptausschusses. Der Bericht meiner Verwaltung wird rechtzeitig zu dem genannten Termin am 30. September 2008 vorgelegt.
Sie sagten eben, dass zuverlässig gearbeitet werde. Hier meine konkrete Frage: Wann können Sie den freien Schulen zuverlässig mitteilen, dass sie zuverlässig ihre richtigen Zuschüsse erhalten? – Denn wir wissen alle, dass die Schülerzahl gestiegen ist, dass die Kosten der Schulen in freier Trägerschaft daher auch gestiegen sind. Sie beziehen sich lediglich, wie ich Ihre ausführlichen Ausführungen verstanden habe, auf die Durchschnittswerte von 2007.
Ich habe gesagt, dass sie eine zuverlässige Finanzplanung haben. Ich gehe davon aus, dass wir in absehbarer Zeit die endgültigen Bescheide herausgeben können.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Steuer. – Bitte schön, Herr Steuer!
Herr Senator! Wissen Sie, dass der Beschluss des Abgeordnetenhauses, dass Sie ein neues Berechnungsmodell vorlegen sollen, schon fünf Jahre alt ist und insofern von einer rechtzeitigen Vorlage durch Ihre Verwaltung überhaupt keine Rede sein kann?
In vielen Rechtssystemen, übrigens auch in Glaubenssystemen, ist es so, dass der letzte Beschluss gilt. Ich habe den letzten Beschluss und damit den Willen des Parlaments zitiert.