Nein, keine andere Frage, sondern eine Frage dazu! Herr Gaebler! Ich kenne das Geschäft. Keine Sorge! – Noch eine Frage zu der Problematik dieser Schule: Ist Ihnen bekannt, dass bei dieser Schule von den 108 Bewerbungen, die sie aus der zentralen Bewerberdatei bekommen hat, am Ende lediglich zwei übriggeblieben sind. Über 50 Prozent standen erst gar nicht zur Verfügung, und diese zwei Bewerber haben die Einstellung an eine andere Schule vorgezogen. Wie wollen Sie Schulen in dieser Situation konkret helfen?
Konkret kann dieser Schule und anderen Schulen, die mit diesen Problemen zu kämpfen haben, dadurch geholfen werden, dass das, was ich beabsichtige, umgesetzt wird. Dann wird es möglich sein, dass jede einzelne Schule eine eigene Liste hat, bei der letzten Endes die Mitbestimmungsverfahren und sonstigen Beteiligungsverfahren, soweit es möglich ist, durchlaufen sind, sodass im Notfall von einem Tag auf den anderen gezielt besetzt werden kann.
Ich frage den Senator für Inneres und Sport, Herrn Dr. Körting. – Haben Sie – damit meine ich Ihre Behörde – in diesem Jahr schon entgegen der UNO-Kinderrechtskonvention minderjährige Flüchtlinge abgeschoben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lux! Die UNO-Kinderrechtskonvention schließt nicht aus, dass auch Minderjährige in ihre Heimat zurückgebracht werden. Sie schließt nur aus, dass sie in gewisser Weise behandelt werden oder dass sie, wenn sie drei oder vier Jahre alt sind, willkürlich von den Eltern getrennt werden oder etwas Ähnliches. Sie können sicher sein, dass wir uns an die UNO-Kinderrechtskonvention halten. Ich glaube, viele Staaten wären glücklich, wenn es Verhältnisse wie in der Bundesrepublik Deutschland gäbe und die Beachtung der UNO-Kinderrechtskonvention so wäre wie hier.
Ich hätte erst einmal gern eine Antwort auf meine Frage gehabt, nämlich ob der Innensenator in diesem Jahr bereits minderjährige Flüchtlinge abgeschoben hat. Vielleicht darf ich aber meine Frage gleich anhängen.
Herr Senator Dr. Körting! Ist Ihnen der Brief der Jugendlichen ohne Grenzen vom 22. Februar 2008 – an Sie gerichtet – zugegangen, in dem sich 150 Schülerinnen und Schüler der Carl-Legien-Oberschule dafür eingesetzt haben, dass der minderjährige Senad T., den Sie bzw. Ihre Behörde im November letzten Jahres abgeschoben haben und den Sie auch von seiner kranken Mutter getrennt bzw. dessen kranke Mutter Sie hier belassen haben, hierher zurückkommen kann? Schließen Sie es aus, dass dieser junge Mann zurückkommen kann?
Herr Kollege Lux! Ich lege Wert auf die Feststellung, dass Sie mich nicht gefragt haben, ob wir Minderjährige abgeschoben haben. Sie haben mich vielmehr gefragt, ob wir Minderjährige entgegen der UNO-Kinderrechtskonvention abgeschoben haben, und diese Frage habe ich korrekt beantwortet. Wir haben entgegen der UNOKinderrechtskonvention niemand abgeschoben.
Nein! Deshalb war meine Antwort absolut korrekt. Sie können im Protokoll Ihre Frage und meine Antwort nachlesen. Wenn Sie dann daran etwas auszusetzen haben, können Sie sich gern wieder an mich wenden.
Die zweite Frage lautete, ob wir Minderjährige abgeschoben haben, und Sie beziehen das auf einen konkreten Fall. Der von Ihnen genannte Fall ist in der Tat mit Abschiebung gelöst worden. Nach dem geltenden Aufenthaltsgesetz ist die Person, die Sie genannt haben, in die Heimat zurückgebracht worden. Sie lebt dort in der Heimat – inzwischen, glaube ich, sogar wieder mit der Mutter, die mittlerweile auch dort lebt.
Das ist entsprechend den gesetzlichen Regelungen erfolgt. Sie können Minderjährige ab einem bestimmten Alter auch von ihren Eltern trennen – genauso, wie Sie ab einem bestimmten Alter als Minderjähriger kein Zuzugsrecht mehr in die Bundesrepublik Deutschland haben. Das Aufenthaltsgesetz enthält hierzu eine Altergrenze.
Nun kann man darüber meditieren, ob das Aufenthaltsgesetz geändert oder nicht geändert werden soll. Das ist aber die geltende Gesetzeslage. Diese Gesetzeslage ist übrigens auf Bundesebene seinerzeit mit Ihnen beschlossen worden.
Ich habe eine Frage an die Bausenatorin, Frau JungeReyer, und zwar zu der Tiefgarage am Bahnhof Zoo. – Wie ist Ihre aktuelle Meinung zum Bau einer sinnvollen Tiefgarage am Bahnhof Zoo angesichts der anstehenden großen Bauprojekte Zoofenster und Riesenrad?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Es ist vor allem zunächst die Frage zu klären, wie der Hardenbergplatz in einer solchen Situation, wo sich – wie Sie auch angeführt haben – rundherum endlich
etwas bewegt, besser gestaltet werden kann. Das oberirdische Parken beeinträchtigt den Platz. Die Sicherung der Zufahrt für die BVG und die Aufstellung der Busse sind selbstverständlich beizubehalten, und auf der anderen Seite müssen wir sehen, wo der dann noch notwendige Individualverkehr bleiben kann. Wie Sie wissen, hat es im Rahmen des Verkehrsgutachtens, das zur Errichtung des Riesenrades erstellt worden ist, von dem jetzigen Eigentümer – demjenigen, der dort investiert – keinen weiteren Anspruch auf individuelle Abstellmöglichkeiten für Pkw gegeben. Im Augenblick befassen sich Anrainer rund um den Hardenbergplatz mit der Frage der privaten Finanzierung einer solchen Tiefgarage. Für den Fall, dass eine solche private Finanzierung zustande kommt, unterstütze ich die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für eine solche Tiefgarage.
Ich weise Sie allerdings bereits jetzt darauf hin, dass die Frage der Zufahrt zu einer solchen Tiefgarage auf Schwierigkeiten stoßen kann, die noch nicht geklärt sind. Ich will Ihnen das beispielhaft benennen: Der Eingang zum Zoologischen Garten und die Tatsache, dass die Busse der BVG von ihren Halteplätzen kommen und der Eingang zu dem Bereich des zukünftigen Aussichtsrades sich dort miteinander kreuzen, machen es außerordentlich schwierig, auch noch eine Tiefgarageneinfahrt, so wie bisher geplant, dort unterzubringen.
Vom Grundsatz her wird also eine private Tiefgarage bejaht, aber nur zu der Bedingung, dass die Verkehrssituation nicht nur für den Individualverkehr, sondern auch für die Fußgänger gelöst wird.
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Ich habe an Sie eine kurze Nachfrage. Wäre sichergestellt, wenn es, wie von Ihnen angesprochen, zu dem Bau einer Tiefgarage kommen könnte, dass im oberirdischen Bereich notwendige und ausreichende Parkmöglichkeiten für Reisebusse bestehen, wenn der Hardenbergplatz umgestaltet wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, sind die wesentlichen Parkplätze für Reisebusse dort verortet, wo wir an der Avus oben in der Nähe des ICC die großen Abstellmöglichkeiten für Reisebusse haben. Der Investor, der das Riesenrad betreiben will, hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt und hat ebenfalls Aufstellflächen für Reisebusse für Besucher vorgesehen.
Im Augenblick gibt es bereits einige Busabstellplätze, die für den normalen, sich in die City-West oder zum Zoologischen Garten ziehenden Verkehr ebenfalls als Aufstellfläche zur Verfügung stehen.
Zukünftig zusätzliche – ich sage ausdrücklich: zusätzliche – oberirdische Abstellflächen für Reisebusse zu schaffen, halte ich für schwierig, insbesondere weil die Zuwegung nach meiner Einschätzung noch nicht geklärt ist. Den Hardenbergplatz vom Individualverkehr zu räumen und ihn wieder zu einer Abstellfläche für Reisebusse zu machen, halte ich allerdings für die Entwicklung des Ortes auch nicht unbedingt für förderlich.
Jetzt geht es weiter mit Frau Ströver, die eine spontane Frage und das Wort hat. – Bitte, Frau Ströver!
Danke schön! – Meine spontane Frage richtet sich an den Regierenden Bürgermeister in seiner Funktion als Kultursenator. – Herr Wowereit! Bleiben Sie bei Ihrer im letzten Kulturausschuss geäußerten Meinung, dass von den zusätzlichen 20 Millionen €, die die Berliner Opernhäuser jährlich mehr bekommen, das nichtkünstlerische Personal, also die Menschen hinter der Bühne und in den Werkstätten, nichts erhalten sollen, weil die gleiche vertragliche Situation wie bei den Beschäftigten des Berliner öffentlichen Dienstes mit dem Anwendungstarifvertrag gelten würde und es deswegen in der Opernstiftung keinen Haustarifvertrag geben könne?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Ströver! Wenn ich mich recht erinnere, habe ich bezüglich dieser Frage auf die anstehende Stiftungsratsitzung verwiesen und habe darüber hinaus darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter unter den Anwendungstarifvertrag fallen und dementsprechend Entscheidungen noch nicht getroffen sind. Die Situation ist in der Tat schwierig, weil sie ein Präjudiz für andere Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung hätten oder zumindest diese es so sehen könnten. Eine Entscheidung dazu ist noch nicht getroffen worden.
Wie erklären Sie es sich dann, dass bereits am 21. August 2007 ein Schreiben des kommunalen Arbeitgeberverbandes, KAV, an die Opernstiftung gegangen ist, deren Stiftungsratvorsitzender Sie sind, in dem mitgeteilt wird, dass es in der Opernstiftung einen tariffreien Zustand und damit auch keine Friedenspflicht der Gewerkschaften und keine Anwendung des Anwendungstarifvertrages des öffentlichen Dienstes für die Operstiftung gibt?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Ströver! Gerade mit dem Zitat des Schreibens wird deutlich, dass die Problematik in Ruhe besprochen werden muss und nicht spontan abgehandelt werden sollte.
Es ist eine komplizierte Angelegenheit, wie jeder weiß. Sie bestätigt nur noch einmal meinen Hinweis auf die Stiftungsratssitzung. Die Fragen werden dort behandelt und erörtert werden.
Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Scholz von der Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Scholz!