Protocol of the Session on February 28, 2008

Danke schön, Frau Senatorin von der Aue! – Es gibt eine Nachfrage der Kollegin Seibeld. – Bitte schön, Frau Seibeld!

Frau Senatorin! Ich wüsste gerne, warum Sie diese Überlegungen nicht im Rechtsausschuss, sondern in der Presse anstellen. Warum sind etwaige Überlegungen in den Haushaltsberatungen, obwohl sie haushaltsrelevant sein dürften, überhaupt nicht zur Sprache gekommen?

Frau Senatorin von der Aue – bitte!

Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Seibeld! Ich bin mir dessen nicht bewusst, dass ich über die Presse irgendwelche Informationen nach außen gegeben habe, sondern ich habe dieses Problem hausintern mit den zuständigen Gerichtspräsidenten und den Leitern der Strafverfolgungsbehörden erörtert. Infolgedessen sind die Arbeitsgruppen gebildet worden. Ich habe in der Tat die BIM gebeten, eine erste Konzeption über die möglichen Veränderungen zu erstellen, was geschehen ist. Wir sind mit diesen Arbeitsgruppen und den zuständigen Behördenleitern im Gespräch.

Eine Verwaltung, die auf Veränderungen reagieren muss, stellt Überlegungen an, die sie noch nicht nach außen vertritt, sondern erst in einem Stadium, wo es eine Entscheidungsgrundlage gibt. Wir sind in einem Findungsprozess, wo Ideen entwickelt, wo Gegebenheiten geprüft werden. Wenn das abgeschlossen ist, wird es eine erste Diskussionsgrundlage geben, die dann selbstverständlich auch im Rechtsausschuss zu erörtern sein wird.

[Cornelia Seibeld (CDU): Sie haben meine Frage nicht beantwortet!]

Danke schön, Frau Senatorin! – Dann geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Behrendt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Behrendt!

Frau Senatorin! Zur Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten Verwaltungsgericht und Sozialgericht hatten Sie etwas gesagt. Ist das die Position des Senats, das Sie sich jetzt auf Bundesebene dafür einsetzen, die Fachgerichtsbarkeiten Verwaltungsgericht und Sozialgericht zusammenzulegen, worauf hindeutet, dass sie in ein Haus ziehen sollen?

[Zuruf von Torsten Schneider (SPD)]

Frau Senatorin von der Aue – bitte schön!

Herr Abgeordneter Behrendt! Diese Diskussion ist in Berlin über einen langen Zeitraum so geführt worden, dass gesagt wurde, es bedürfe dieser Zusammenlegung nicht. Wir haben inzwischen die Situation – das wissen Sie auch –, dass das Sozialgericht mit Anträgen überflutet wird. Wir haben große Probleme, das Gericht dem Personalbedarf entsprechend mit Stellen und Richtern auszustatten. Wir haben dazu das Problem der Unterbringung. Es ist immer die Frage, wie die Kolleginnen und Kollegen, die zusätzlich dorthin eingesetzt werden, untergebracht werden. Dieses hat in der Tat dazu geführt, dass unsere Überlegungen andere geworden sind, dass wir es für sinnvoll halten, die Möglichkeit offenzuhalten, dass man Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammenlegt. Sie sind vom Sinn und Zweck her beide öffentliches Recht. Das würde unter anderem auch den Vorteil haben, dass man die Richter dem Personalbedarf entsprechend einsetzen könnte.

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt geht es weiter mit der Anfrage Nr. 3 des Kollegen Steffen Zillich von der Linksfraktion über

Verteilung und Besetzung der für das nächste Schuljahr vorgesehenen Erzieherstellen für Grundschulen

Bitte schön, Herr Zillich, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Nach welchen Kriterien sollen die 200 Erzieherstellen, die im nächsten Schuljahr für die Schulanfangsphase und den gebundenen Ganztagsbetrieb zur Verfügung stehen sollen, auf die Schulen verteilt werden, und in welcher Weise sollen die Einstellungen bzw. soll die Besetzung dieser Stellen erfolgen?

2. Von welchen freien Trägern sollen ggf. Erzieher/innen an den Grundschulen arbeiten, und wird dabei sichergestellt, dass die Schulen mit ihrem bisherigen Personal weiter arbeiten und neue Erzieher/innen hinzukommen?

Danke schön, Herr Kollege! – Der Senator für Wissenschaft, Jugend, Schule und alles Übrige.

[Heiterkeit]

Herr Prof. Zöllner hat das Wort. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Zillich! Ich erlaube mir, Ihre Frage im Zusammenhang zu beantworten. Im nächsten Schuljahr sollen Mittel für zusätzliche 200 Erzieherstellen in die Ausstattung der jahrgangsübergreifenden Lerngruppen der Schulanfangsphase und in die Ausstattung der gebundenen Ganztagsgrundschulen investiert werden. Im Rahmen des jahrgangsübergreifenden Lernens in der Schulanfangsphase erhalten alle Schulen eine Grundausstattung in Höhe von 4 Erzieherwochenstunden pro Lerngruppe. Zusätzlich werden den Schulen wahlweise zwei Lehrerwochenstunden oder drei Erzieherwochenstunden oder Projektmittel in Höhe von ca. 3 200 € pro Schuljahr und Lerngruppe zur Verfügung gestellt. Berlinweit beträgt der Gesamtumfang rund 120 Erzieherstellen für diesen Bereich.

Für die gebundenen Ganztagsgrundschulen ändert sich die Zumessung von Erzieherstellen für die Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Der bisher gültige Einzelschülerbezogene nach Klassenstufen und Modulen differenzierte Faktor wird ersetzt durch eine klare, transparente und klassenbezogene Zuweisung von Erzieherinnen und Erziehern. Für die Klassen beziehungsweise Lerngruppen der Schulanfangsphase werden 0,75 Stellen, für die Klassenstufen 3 bis 6 0,5 Stellen pro Lerngruppe oder Klasse zugemessen. Hierfür werden im Schuljahr 2008/2009 zusätzliche Mittel für rund 70 Stellen für Erzieherinnen oder Erzieher benötigt beziehungsweise zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, dass zusätzliche Personal zur Unterstützung der Lernprozesse in der Schulanfangsphase und zur besonders intensiven Verzahnung von Lern- und Freizeitphasen in gebundenen Ganztagsgrundschulen tatsächlich auch pädaogisch sinnvoll zu nutzen. g Zurzeit werden Gespräche zwischen den Schulen und der Schulaufsicht geführt, um ein mögliches Interesse hin

sichtlich einer weiteren Kooperation mit freien Trägern festzustellen. Es wird verwaltungsintern abgestimmt werden, inwieweit Erzieherstellen aus dem Zentralen Stellenpool zur Versetzung in meine Verwaltung zum Zweck der Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen. Es ist nicht beabsichtigt, Außeneinstellungen vorzunehmen. Nach einer Phase der Interessensbekundungen werden Gespräche mit Einzelschulen geführt werden, um das mögliche Interesse an einer Kooperation mit freien Trägern festzustellen. Für diesen Fall wird geklärt, mit welchem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe die Schule die Kooperation wünscht. Erzieherinnen und Erzieher des öffentlichen Trägers, die an den betreffenden Schulen arbeiten, werden gegebenenfalls bedarfsgerecht – unter Berücksichtigung der persönlichen Wünsche – regional beziehungsweise überregional umgesetzt. Ein vollständiger Übergang in eine Trägerkooperation wird aus pädagogischen Gründen bevorzugt. Die bisherigen äußerst positiven Erfahrungen in den bestehenden Kooperationen mit freien Trägern im Rahmen der ergänzenden Betreuung werden von den Schulen immer wieder bestätigt und legen diese oben beschriebene Vorgehensweise nahe. Zugleich entspricht dies unserem Ziel, die Zusammenarbeit mit freien Trägern fortzusetzen, die sich bei Projekten der Jugendhilfe bewährt haben.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage des Kollegen Zillich. – Sie haben das Wort, bitte!

Vielen Dank, Herr Senator! – Ist es tatsächlich so, dass Schulen, die sich für eine Kooperation mit freien Trägern entscheiden, sich auch kurzfristig entscheiden müssen, die Erzieherinnen und Erzieher, die derzeit als öffentliche Bedienstete an ihren Schulen tätig sind, abzugeben?

Herr Senator Zöllner – bitte!

Ich verweise auf meine Ausführungen. Wir werden Umsetzungen, die aus dieser Situation zwangsweise resultieren müssten, möglichst in Abstimmung mit den Interessen der Betroffenen durchführen. Das heißt, zunächst müssen die im staatlichen Bereich beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher eingesetzt werden – wenn es Ergänzungsmöglichkeiten gibt, über die Kooperation mit freien Trägern.

Danke schön! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Mutlu. – Bitte schön, Herr Mutlu, Sie haben das Wort!

Herr Senator! Wie sinnvoll ist es pädagogisch, Kontinuität, die vor Ort allmählich zum Tragen kommt, dadurch zu zerstören, dass eingearbeitete Erzieherinnen und Erzieher, die mit dem Lehrerkollegium zusammenarbeiten, nun aufgrund der Kooperation mit den freien Trägern – die Ihr Vorgänger aus den Schulen vertrieben hat – die Schulen verlassen müssen? Wie erklären Sie das, und für wie sinnvoll erachten Sie das?

Herr Senator Prof. Zöllner – bitte!

Herr Abgeordneter Mutlu! Ich freue mich, dass Sie feststellen, dass sich die Kooperationen und pädagogischen Teams zunehmend in den Schulen bewähren.

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Selbstverständlich wird man bewährte Kooperationen und Teams nicht auseinanderreißen. Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zusammenarbeit mit den freien Trägern auf Wunsch der Schule erfolgt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bewährte, eingespielte Teams auf Wunsch der Schule über ein solches Antragsverfahren auseinandergerissen werden.

Danke schön, Herr Senator!

Es geht weiter mit der Frage Nr. 4 der Kollegin Franziska Eichstädt-Bohlig von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema

Warum unterstützt der Berliner Senat nicht die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon?

Bitte schön, Frau Eichstädt-Bohlig, Sie haben das Wort!

Danke schön! – Ich frage den Senat:

1. Ist es richtig, dass Berlin als einziges Bundesland im Bundesrat die positive Stellungnahme des Bundesrates zu dem Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 nicht unterstützt hat?

2. Wenn dies zutrifft: Welche Gründe hat der Berliner Senat, sich in dieser für die Zukunft der EU und somit auch für Berlin so entscheidenden Frage zu enthalten, obwohl er sogar Teil der Verhandlungsgruppe des Bundesrats war?

Danke schön, Frau Kollegin! – Zur Beantwortung der Regierende Bürgermeister – bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Eichstädt-Bohlig! Zu 1: Es ist nicht richtig, dass Berlin als einziges Bundesland der Stellungnahme des Bundesrates mit der Drucksache 928/07B nicht unterstützt hat. Der Bundesrat hat am 15. Februar 2008 eine Stellungnahme mit zwölf Ziffern beschlossen. Berlin hat dabei lediglich vier Ziffern nicht zugestimmt. Auch andere Länder wie zum Beispiel der Freistaat Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben beispielsweise die Ziffer 8 nicht unterstützt, in der das Fehlen des Gottesbezuges bedauert wird.

Zu 2: Ein abschließendes Abstimmungsverhalten des Senats zur Frage der EU-Verfassung wird im Mai im Senat erarbeitet werden, weil sich der Bundesrat im Mai mit dem Thema befassen will.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine Nachfrage von Frau Eichstädt-Bohlig – bitte schön!

Herr Regierender Bürgermeister! Halten Sie es nicht für wichtig, dass sich gerade die Hauptstadt mit großer Geschlossenheit für den EU-Reformvertrag einsetzt, und können Sie dies für die zweite Runde im Bundesrat wirklich zusichern?

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Herr Regierender Bürgermeister – bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Eichstädt-Bohlig! Es ist klar, dass wir ein großes Interesse daran haben, dass der europäische Einigungsprozess vorangeht. Ich glaube persönlich, dass die Regelungen, die in Lissabon getroffen worden sind, zwar kein Optimum darstellen – Sie wissen, dass wir alle weitergehende Forderungen hatten, auch die Parlamentarier in Brüssel –, vielmehr handelt es sich wie immer um einen Kompromiss, der mühsam errungen worden ist. Deshalb kann ich verstehen, dass es auch Bedenken gegen diese Regelungen gibt, weil sie für manche nicht ausreichen oder in die falsche Richtung gehen. Der Senat hat deshalb bei der letzten Abstimmung ein differenziertes Votum abgegeben. Wie wir uns insgesamt positionieren werden, werden wir sehen. Ich kann Ihnen meine Meinung dazu sagen: Berlin war bislang immer gut beraten, in europäischen Fragen im Zusammenklang mit

den anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam aufzutreten.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage von Frau Kollegin Dr. Hiller. – Bitte schön, Frau Hiller, Sie haben das Wort!