Protocol of the Session on February 28, 2008

Im Jahr 2004 wurden gerade einmal 10 778 Arresttage vollstreckt. Im Jahr 2006 waren es 12 147, letztes Jahr – und das ist die entscheidende Zahl – waren es 14 760 Tage. Das bedeutet allein im letzten Jahr eine Steigerung um 20 Prozent. Im letzten Jahr wurden viel mehr Arresttage verhängt, und wir reagieren auf diese Situation. Wir haben diese Situation im Herbst des letzten Jahres umgehend mit der Leitung der Jugendarrestanstalt besprochen. Wir haben Maßnahmen erörtert, die kurz-, mittel- und langfristig greifen werden. Hierzu gehört nicht nur die Frage, unter welchen Bedingungen die Hafträume in der Arrestanstalt stärker belegt werden können. Hier ist auch

die Frage zu klären, ob wir mit der Kapazität an dem Standort auskommen oder ob wir dort ausbauen können. Dies wirft eine ganze Reihe bauplanungsrechtlich zu klärender Fragen auf. Deshalb sind wir mit der BIM in Verbindung getreten, um feststellen zu lassen, ob es geeignete Standorte für eine weitere Immobilie für den Jugendarrest gibt. Vor dieser Diskussion um die quantitative Ausweitung des Jugendarrestes ist es mir ein besonderes Anliegen festzustellen, dass, wenn wir erweitern, wir ganz besonderen Wert darauf legen werden, dass wir das an einem Ort machen können, an dem wir auch die Anforderungen an die Qualität des Jugendarrestes weiterhin erfüllen können. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Danke schön, Frau Senatorin! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Kohlmeier. – Bitte schön!

Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Senatorin, für diese ausführliche Antwort, in der Hoffnung,

[Özcan Mutlu (Grüne): Fragen!]

dass sie die Kenntnisfähigkeit der Kollegen der CDU erhöht haben. Dies haben sie soeben durch die Zurufe deutlich gemacht. Ich bedanke mich auch deshalb, –

Frage, Frage!

weil von Ihnen der Eindruck geradegerückt wurde, dass wir im Jugendarrest eine Bananenrepublik haben.

[Zurufe von der CDU, den Grünen und der FDP]

Herr Kollege Kohlmeier! Sie müssen schon fragen. Ein Dank reicht, zwei sind nicht zugelassen.

[Beifall von Dirk Behrendt (Grüne) – Zuruf von Andreas Gram (CDU)]

Die Frage schließt sich an. – Die Maßnahmen, Frau Senatorin, die Sie dargestellt haben, werden nicht nur in diesem Jahr greifen, sondern auch für die nächsten Jahre.

[Dirk Behrendt (Grüne): Frage!]

Können Sie mir darstellen, wie Sie auch in den nächsten Jahren Sorge tragen werden, dass die Belegungsfähigkeit in der Jugendarrestanstalten gesichert ist?

Frau Senatorin von der Aue – bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Kohlmeier! Ich hatte eben ausgeführt, dass wir mit dem Leiter der Jugendarrestanstalt wie auch mit den Jugendrichtern bereits in der Diskussion über kurzfristige Maßnahmen sind, um den derzeit bestehenden Rückstau zurückführen zu können. Aber unabhängig davon werden wir nicht umhin können, die Kapazitäten im Jugendarrest zu erhöhen. Daran und an einer Konzeption wird gearbeitet, denn wir legen großen Wert darauf – insofern kann ich Ihre Frage bejahen, ob es für die nächsten Jahre Auswirkungen haben werde – dass der Jugendarrest weiterhin erzieherisch ausgestaltet bleibt.

Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Lux. – Bitte schön, Herr Kollege!

Frau Senatorin! Eigentlich müsste man Sie jetzt fragen, ob Sie sich nicht schämen, dass Sie den Kollegen Kohlmeier aus der SPD-Fraktion vorschicken und Sie hier jenseits der GO und der grundsätzlichen Fragestellung Ihre Litanei aus der letzten Woche fortsetzen und Oppositionspolitiker zu Unrecht anpöbeln.

[Beifall bei den Grünen, der CDU und der FDP – Zuruf von Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion)]

Herr Kollege Lux! Es muss eine Frage kommen.

Meine Frage ist:

Dann kommen Sie zur Frage!

Wenn er sich dreimal bedanken darf, darf ich auch eine kurze Vorbemerkung machen.

[Zuruf von Steffen Zillich (Linksfraktion)]

Nein, man darf weder das eine noch das andere.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Bitte stellen Sie Ihre Frage!

Meine Frage zum Thema Überbelegung im Berliner Jugendstrafvollzug ist: Sind Sie mit mir und mit vielen Kommentatoren zum Strafvollzugsgesetz in der Bundesrepublik der Auffassung, dass es eigentlich darum geht, eine Haftraumreserve zu schaffen, und dass Überbelegung bereits bei 90 Prozent der belegten Haftplätze anfängt?

Frau Senatorin von der Aue – bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Lux! Ich bin mit Ihnen derselben Meinung. Wenn Sie mir zugehört hätten,

[Wolfgang Brauer (Linksfraktion): Hat er nicht!]

wenn das nicht schon zu viel verlangt ist, einmal einer zusammenhängenden Ausführung zu lauschen,

[Zurufe von den Grünen]

dann hätten Sie durchaus gehört, dass ich gesagt habe, dass wir noch dabei sind, das neue Hafthaus 9 auszubauen. Dort ist erst ein Teil der Haftplätze belegt. Es werden noch weitere 55 Haftplätze geschaffen werden. Dann werden wir hoffentlich in Richtung dieser Belegungskapazitäten kommen, die Sie gerade genannt haben, nämlich deutlich unter 99 Prozent.

[Beifall von Markus Pauzenberger (SPD) – Zuruf von Benedikt Lux (Grüne)]

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt geht es weiter mit der Anfrage Nr. 2 der Frau Abgeordneten Cornelia Seibeld von der CDU-Fraktion über

Berliner Richter bald auf dem Umzugskarussell?

Bitte schön, Frau Seibeld, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Treffen Presseberichte zu, dass der Justizstandort in der Kirchstraße aufgegeben werden soll, und wenn ja, kommt es dann zu einem Umzugskarussell, in dessen Folge neben dem Verwaltungsgericht in der Kirchstraße auch das Landgericht am Tegeler Weg, das Amtsgericht Mitte sowie das Sozialgericht an der Invalidenstraße umziehen sollen?

2. Falls die Berichte zutreffen, wo wird sich dann am Ende dieses Prozesses welches Gericht befinden, ab wann soll mit den Umzügen begonnen werden, und aus welchen Gründen sollen große Teile der Berliner Justiz ihre traditionellen Standorte verlassen?

Danke schön, Frau Seibeld! – Bitte schön, Frau Senatorin von der Aue!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Seibeld! Die Senatsverwaltung für Justiz prüft derzeit gemeinsam mit Mitarbeitern der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden und Mitarbeitern der BIM, ob und wie die räumliche Unterbringung der Gerichte verbessert werden kann. Dabei wird den Anforderungen an eine optimale Aufgabenerfüllung gleichermaßen wie dem Gedanken der Wirtschaftlichkeit Rechnung getragen werden.

Den Anstoß für Überlegungen zu Veränderungen haben verschiedene – auch aktuelle – Anlässe gegeben. Zum einen ist der Personalkörper des Sozialgerichts aufgrund der steigenden Anzahl der Hartz-IV-Fälle, die dort zu bearbeiten sind, angestiegen, er hat sich erheblich vergrößert, während gleichzeitig die Mitarbeiter beim Verwaltungsgericht im Zuge der Zuständigkeitsverlagerung reduziert worden sind. Eine Fusion der beiden Fachgerichte – das wird Ihnen auch in der öffentlichen Diskussion nicht entgangen sein – ist im Übrigen in der Diskussion und erscheint für die Zukunft denkbar.

Hinzu kommt das erklärte gebäudewirtschaftliche Ziel, die Anzahl der extern angemieteten Flächen zu verringern und landeseigenen Immobilien möglichst wirtschaftlich zu nutzen. Es soll daher geprüft werden, ob die Immobilie in der Kirchstraße aufgegeben und ob Verwaltungsgericht und Sozialgerichtsbarkeit in einem Gebäude untergebracht werden können.

Weiterhin gibt es in diesem Jahr Änderungen im Familienrecht. Diese geben dazu Anlass, auch die Struktur der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu überprüfen, insbesondere auch deren räumliche Unterbringung. Das heißt, wir werden mit der Ausweitung der Kompetenzen für das Familiengericht auch dort weitere Kapazitäten brauchen. Aus diesem Anlass haben wir gemeinsam mit der Praxis zwei Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit diesen Fragen beschäftigen. Die nunmehr in der Presse wiedergegebenen Ideen stellen erste Überlegungen dar. Ich betone nochmals: Es sind erste Überlegungen, es gibt hier noch keine Festlegung, keine Entscheidung, noch nicht einmal Vorentscheidungen. Die Umsetzbarkeit etwaiger Alternativen und die Wirtschaftlichkeit müssen zunächst gemeinsam mit der BIM und mit der Senatsverwaltung für Finanzen geklärt werden. Die Prüfungen werden mit Blick auf den

Umfang und die Vielfältigkeit der Gesichtspunkte einige Zeit in Anspruch nehmen.

Das Abgeordnetenhaus ist in jedem Fall zu informieren. Das ergibt sich schon daraus, dass gegenüber dem Hauptausschuss eine Berichtspflicht auch dann besteht, wenn es um die Anmietung landeseigener Immobilien geht oder den Tausch von Räumlichkeiten zwischen den Behörden. Ich möchte Sie bitten, diese Überlegungen, die wir anstellen müssen, die im Interesse einer gut funktionierenden Gerichtsbarkeit sind, zu unterstützen. – Vielen Dank!

Danke schön, Frau Senatorin von der Aue! – Es gibt eine Nachfrage der Kollegin Seibeld. – Bitte schön, Frau Seibeld!