1. Wann ist aus Sicht des Senats mit der Umsetzung des mit dem Haushalt 2008/2009 beschlossenen vergünstigten Mittagessen für Schülerinnen und Schüler an den Berliner Grundschulen mit gebundenem Ganztagsbetrieb zu rechnen?
2. Welche Maßnahmen hält der Senat für erforderlich, um die Versorgung aller Kinder mit einem vergünstigten Mittagessen schnellstmöglich umzusetzen?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete Dr. Tesch! Unmittelbar nach Verabschiedung des Haushalts haben wir gemeinsam mit Schulleitern, Eltern, Bezirken und Caterern ein einfaches bürokratisches Verfahren entwickelt, das den unterschiedlichen Bedürfnissen aller Betroffenen gerecht wird. Hierbei waren sehr unterschiedliche Interessenlagen zu berücksichtigen, vor allem bei der Frage, ob man ein zentrales Verfahren einführt, bei dem alle Verträge auch im gebundenen Ganztagsbetrieb durch das Bezirksamt mit den Caterern geschlossen werden oder ein Weg gefunden wird, dass Eltern weiterhin selbst Verträge abschließen, sodass die Entscheidung über die Auswahl des Mittagessens möglichst vor Ort in den Schulen selbst entschieden wird. Auch die Frage, ob ein Fixpreis vorgeschrieben werden soll, war äußerst strittig. Ich bin in jedem Fall dafür, dass wir genügend Flexibilität haben und die Eigenverantwortung der Schulen berücksichtigen. Derzeit befindet sich die notwendige Senatsvorlage im Mitzeichnungsverfahren, um die rechtlichen und verwaltungsgemäßen Voraussetzungen für ein vergünstigtes Mittagessen zu schaffen. Das Mitzeichnungsverfahren wird am
18. Februar abgeschlossen sein, sodass sich der Senat am 26. Februar mit der Vorlage befassen wird. Danach muss der Rat der Bürgermeister beteiligt werden.
Zur Frage 2: Wichtige Vorarbeiten hat mein Haus hierzu in Vorgesprächen mit allen Beteiligten bereits geleistet. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation der Bezirke und Schulen. Daher ist es notwendig, dass sich der Rat der Bürgermeister über das Verfahren verständigt, damit wir möglichst schnell diese bildungspolitische und pädagogisch wichtige Maßnahme umsetzen. Ich gehe davon aus, dass dies bis Ende April abgeschlossen ist. Meine ursprüngliche sehr optimistische Einschätzung, dass wir das zeitnah zum Haushaltsbeschluss realisieren können,
hat offensichtlich das notwendige Beteiligungsverfahren unterschätzt. Dennoch setze ich auf eine möglichst zügige Umsetzung in den nächsten Monaten, denn die notwendigen Voraussetzungen und Vorarbeiten sind geleistet.
Danke schön, Herr Senator Zöllner! – Es gibt eine Nachfrage von Frau Dr. Tesch. – Bitte schön, Frau Dr. Tesch!
Danke schön, Herr Präsident! – Ich begrüße es sehr, dass Sie auch nicht auf die zentralen Caterer in den einzelnen Bezirken setzen, und erlaube mir in diesem Zusammenhang noch eine weitere Frage. Es gibt Grundschulen, die selber kochen und damit nicht nur ein gutes, nahrhaftes Menü zubereiten, sondern auch ein pädagogisches Ziel verfolgen. Sind Sie mit mir der Ansicht, dass wir diese Grundschulen auf alle Fälle beibehalten sollten?
Ich bin in jedem Fall dafür in Konsequenz dessen, was ich gesagt habe, Flexibilität und Selbstentscheidung und Verantwortung der Schule, dass dieses grundsätzlich möglich ist, und der Weg, den wir vorgeschlagen haben, der unabhängig von der Angebotsstruktur den Zuschuss sicherstellt, ist eine gute Voraussetzung dazu.
Herr Senator Zöllner! Ich hatte Ihnen vor drei Wochen auf der Plenarsitzung die Frage gestellt, wann dieses endlich eingeführt wird. Es hat sich offensichtlich in den letzten drei Wochen überhaupt nichts getan, denn die Antwort lautet genauso wie vor drei Wochen. Die Frage ist ganz konkret: Wann gedenken Sie, diesen Missstand, diesen Umstand zu verändern, oder wollen Sie sich weiter mit der Arbeit des Rats der Bürgermeister usw. herausreden? Wann gedenken Sie, dieses umzusetzen?
Ich muss Ihnen widersprechen, weil ich den Eindruck habe, dass die Antwort heute eine andere ist, als ich sie vor drei Wochen gegeben habe, weil ich verklausuliert in meiner Antwort zugegeben habe, dass ich eine Fehleinschätzung hatte, weil ich gehofft hatte, dass das Ganze schon im Februar abgeschlossen sein kann. Die Tatsache, dass es nicht so einfach ist, in einem System der Demokratie, wo viele Beteiligte
mit entscheiden können und sehr divergierende Positionen zu einer relativ einfachen Frage vorlegen, kann dazu führen, dass der Entscheidungsprozess dann länger dauert und nicht so schnell abgeschlossen werden kann.
Veranstaltung der linksextremistischen Szene mit dem Titel „Kriegsgerät interessiert uns brennend!“ am 23. Februar 2008
1. Ist dem Senat bekannt, dass bei einer Veranstaltung der linksextremistischen Szene mit dem Titel „Kriegsgerät interessiert uns brennend!“ am 23. Februar 2008
2. Welche Organisation steht hinter dieser Veranstaltung, und wie geht der Senat mit derartigen Bestrebungen in Berlin um?
Danke schön, Herr Kollege Henkel! – Der Senator für Inneres, Herr Dr. Körting antwortet – und hat das Wort!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Henkel! Die Veranstaltung mit dem Titel „Kriegsgerät interessiert uns brennend!“ am 23. Februar ist dem Senat bekannt. Die Ankündigung ist im Internet von einer bisher nicht bekannten Mittwochsveranstaltungsgruppe unterzeichnet. Es wird auf mehreren Seiten im Internet für die Veranstaltung geworben, insbesondere auf der Seite, die als Solidaritätsforum für die Betroffenen im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Militante Gruppe eingerichtet wurde. Nach der Ankündigung im Internet sollen sogenannte Aktivisten unter anderem aus dem europäischen Ausland über ihre Sabotage- und Blockadeaktionen gegen Kriegsgerät berichten. Die Ankündigung endet mit den Worten: „Wir wünschen uns eine anregende Diskussion für eine erfolgreiche Zukunft des antimilitaristischen Widerstands.“. Neben dem Text ist ein brennender Militärjeep mit der Überschrift „Why not“ abgebildet.
Die Internetankündigung hat uns veranlasst zu prüfen, ob strafrechtlich relevante Vorgänge vorliegen. Sie haben in Ihrer Frage gesagt, dass für Brandanschläge auf Bundeswehreinrichtungen geworben werde. Die strafrechtliche Überprüfung, die die Polizei mit anderen vorgenommen hat, hat noch keine strafrechtliche Relevanz ergeben. Wir werden die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen für diese Veranstaltung vorsehen. Wir sehen im Moment keine Rechtsgrundlage für ein Verbot dieser Veranstaltung. Wenn wirklich auf solch einer Veranstaltung für Straftaten, nämlich für Brandanschläge, geworben werden sollte, wäre die Rechtslage anders.
Vielen Dank, Herr Senator! Wenn Sie von der Seite zitieren, dann haben Sie sie bestimmt ganz gelesen. Dann haben Sie dort gelesen:
Herr Kollege Henkel! Die Frage, ob bereits eine Aufforderung zu Straftaten vorliegt oder ob nur eine zu verurteilende – von mir aus politisch zu verurteilende – Meinungsäußerung vorliegt, muss genau betrachtet werden. Es muss sehr sauber unterschieden werden. Nicht alles, was ich verurteile, ist automatisch strafrechtlich relevant. Die Frage, ob strafrechtliche Relevanz vorliegt, ist von der Polizei in Rücksprache mit der dafür zuständigen Staatsanwaltschaft einstweilen so beantwortet worden, dass die noch keinen Straftatbestand sehen. Das ist erst einmal hinzunehmen.
Sie haben mit der rechtlichen Würdigung sehr wahrscheinlich recht. Sie sind auch Jurist. Nun wissen wir aufgrund eines internen Kriminalitätslageberichts, dass die Straftaten von Linksextremen zunehmen. Dabei ist auch immer wieder die Rede davon, dass Gewalt von Autonomen gegen Sachen, wie zum Beispiel Brandanschläge gegen Fahrzeuge, sozusagen zum Volkssport verkommen. Deshalb frage ich Sie noch einmal: Glauben Sie, dass es ausreicht, wie Sie in diesem Fall reagieren?
Zunächst einmal muss ich Sie in einem Punkt von einem Irrglauben befreien: Die Tatsache, dass ich Jurist bin, heißt noch nicht, dass ich recht habe.
Das Zweite ist: Was machen wir von Staatswegen mit Veranstaltungen, die uns nicht passen? – Sie wissen genau so gut wie ich, dass Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenraum nach dem Gesetz anders beurteilt werden als Veranstaltungen, die nicht dort stattfinden. Wir sind uns doch nicht darüber uneinig, Herr Kollege Henkel, dass jede Unterstützung, auch nur Meinungsäußerungsunter
stützung von Leuten, die Brandanschläge auf Autos verüben, zu verurteilen ist. Das ist politisch zu verurteilen, und es ist schäbig, was da gemacht wird. Die Frage ist aber, ob ich Meinungsäußerungen, die dahin gehen, strafrechtlich relevant fassen kann. Dafür haben wir ein Strafgesetzbuch, das genau beschreibt, wann ich etwas strafrechtlich fassen kann. An dieses Strafgesetzbuch bin ich im Rechtsstaat gebunden.