Protocol of the Session on February 14, 2008

Finanzierung der Sozialarbeiter/-innen an Haupt- und Sonderschulen

Bitte schön, Frau Dr. Barth!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie begründet der Senat die Tatsache, dass die Träger der Jugendsozialarbeit an Haupt- und Sonderschulen bis heute keine Verträge für das Jahr 2008 erhalten haben, und wann können die Träger damit rechnen, dass sie einen Vertrag bekommen?

2. Wann wird der Senat gemeinsam mit den Trägern die notwendigen Rahmenbedingungen für die Absicherung der Sozialarbeit an den Haupt- und Sonderschulen wie z. B. die Finanzierung der Regiekosten für Koordinierung, Kooperation und fachliche Anleitung klären?

Danke schön! – Es antwortet der Bildungssenator. – Herr Prof. Zöllner, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Frau Dr. Barth! Wie in den Vorjahren werden die entsprechenden Finanzmittel an die Träger der Jugendsozialarbeit durch die beauftragte Programmagentur, das SPI, weitergeleitet. Bis zum Ende des Jahres 2007 wurde dieses Programm vollständig aus ESF-Mitteln finanziert. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2008/2009 erfolgt eine schrittweise Überführung in die Regelfinanzierung des Landes Berlin. Bildungspolitisch ist dies von großer Bedeutung und ein gutes Beispiel dafür, dass dieser Senat und diese Koalition sich für gerechte Bildungschancen und den Abbau von Benachteiligungen stark machen.

Die Modalitäten hinsichtlich der Zuweisung der Mittel aus Haushalt und ESF werden zurzeit erarbeitet und den Trägern zeitnah übermittelt. In Abstimmung mit meiner Verwaltung wurden die Träger über die Programmagentur informiert, dass sie zunächst weiterhin Mittel auf der Grundlage des Verfahrens des Jahres 2007 erhalten und gegen eine Fortführung der entsprechenden Arbeitsverträge keine Bedenken bestehen.

Zur Frage 2: Mit der schrittweisen Überführung des Programms Jugendsozialarbeit an Haupt- und Sonderschulen in den Landeshaushalt Berlin werden die freien Träger spätestens ab 1. April 2008 nach landesüblichen Regelungen ausgestattet und erhalten so dauerhaft verlässliche Rahmenbedingungen für die Sozialarbeit an Haupt- und Sonderschulen.

Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage von Frau Dr. Barth. – Bitte schön, Frau Dr. Barth!

Herr Senator! In welcher Höhe stehen 2008 und 2009 jeweils die finanziellen Mittel für das Programm Sozialarbeit an Haupt- und Sonderschulen zur Verfügung?

Herr Senator!

Ich unternehme nicht den Versuch, es geschickt zu kaschieren: Ich kann Ihnen aus dem Stand keine verlässlichen Zahlen nennen. Ich werde sie Ihnen nachreichen.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Mutlu. – Bitte schön, Herr Mutlu!

Herr Senator! Ganz konkret: Bekommen die Schulen im Februar Geld oder nicht, oder sollen sie warten, bis Sie irgendetwas in Gang setzen, damit sie Mitte des Jahres das Geld bekommen, das ihnen zusteht?

Herr Senator Prof. Zöllner!

Ich darf aus meiner Antwort zitieren: In Abstimmung mit meiner Verwaltung wurden die Träger über die Programmagentur informiert, dass sie zunächst weiterhin

Mittel auf der Grundlage des Verfahrens des Jahres 2007 erhalten und gegen die Fortführung der entsprechenden Arbeitsverträge keine Bedenken bestehen. – Also: ja!

Danke schön, Herr Senator!

Es geht weiter mit einer Anfrage von Frau Kollegin Hämmerling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema

Erst gefeiert, dann gefeuert – warum kündigt die BVG bewährten Busunternehmen mit Hunderten von Beschäftigten?

Bitte schön, Frau Hämmerling, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat das Vorgehen der BVG, die einem großen Teil der in ihrem Auftrag fahrenden Busunternehmen kurzfristig gekündigt hat, obwohl diese verlässlich agierten und zum Teil über eine besonders umweltfreundliche und zudem öffentlich geförderte Gasbusflotte verfügen?

2. Wie wird der Senat sicherstellen, dass die BVG wie im Verkehrsvertrag festgelegt mindestens 8 Prozent der zu erbringenden Verkehrsleistungen an private Dritte vergibt und dabei von ihren Subunternehmen sowohl eine Tariftreueerklärung als auch gute Umweltstandards einfordert?

Für den Senator antwortet der Finanzsenator. – Bitte schön, Herr Dr. Sarrazin!

Vielen Dank! – Frau Abgeordnete Hämmerling! Zu Frage 1: Die Kündigung erfolgte. Sie erfolgte aber weder auf kurze Frist noch aufgrund von Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Unternehmen. Vielmehr wurde mit einer Frist von drei Monaten gekündigt, obwohl der Vertrag lediglich vier Wochen vorsah. Mit der Kündigung wurde die Anwendungsvereinbarung zum TV-N umgesetzt. Dort ist nämlich vereinbart, dass der Anteil an Busleistungen, den die BVG künftig noch außerhalb des Unternehmens vergeben kann, 8 Prozent nicht übersteigen darf. Mit dem Verkehrsvertrag wurde dies wirksam. Wir hatten vor dem Verkehrsvertrag noch eine Quote von 11 Prozent, diese wird jetzt auf den vereinbarten Wert von 8 Prozent abgesenkt.

Wir haben so gekündigt, dass die BVG selbst dabei die höchste Einsparung erzielt. Damit, dass teilweise Gasbus

se gefahren wurden, hat dies nichts zu tun. Im Übrigen sind die Busse der BVG, soweit sie mit Abgasstandard Euro 5 mit Partikelfilter gefahren werden genauso umweltfreundlich.

Gleichwohl möchte ich hinzufügen: Dies ist die vertragliche Lage. Wir haben diese schon im Sommer mit den Unternehmen diskutiert. Mir tut es für die betroffenen Untenehmen leid. Die Vertragslage ist aber nicht zu ändern.

Zu Frage 2: Im Rahmen des Verkehrsvertrags müssen wir eine Obergrenze umsetzen, die mit dem TV-N vereinbart ist. Diese Obergrenze ist 8 Prozent; es können mal 7 sein und mal 6, vielleicht auch einmal 8,5 – jedenfalls dürfen es in der Summe und ex post für eine Periode nicht mehr als 8 Prozent sein. Diese Unternehmen müssen alle nach dem TV-N bezahlen und dies bei der Vergabe unterschreiben.

Danke schön, Herr Dr. Sarrazin! – Eine Nachfrage von Frau Hämmerling – bitte schön!

Herr Sarrazin! Sie haben eben indirekt gesagt, dass Sie bedauern, den Vertrag geschlossen zu haben. Das ist ja komisch. Sie hätten ihn so nicht schließen müssen. – Meine Frage ist: Wie bewerten Sie denn die Auffassung, dass infolge der Verminderung der Leistungen des ausgeschriebenen Verkehrs eine Zweiklassengesellschaft bei den Beschäftigten der Verkehrsunternehmen entsteht? Die einen haben Bestandsgarantie bis 2020, auskömmliche Verdienste mit dem Anspruch, sie auch noch zu steigern; die anderen, die wesentlich billiger arbeiten, nämlich für 1 900 €, also schon fast zu Hungerlöhnen, stehen in Zukunft auf der Straße, weil die einen künftig alles erbringen sollen und die anderen gar nichts mehr.

[Christian Gaebler (SPD): Hat er doch gar nicht gesagt!]

Bitte schön, Herr Dr. Sarrazin!

Sie wollen jetzt elegant auf ein ganz anderes Thema umleiten, nämlich, ob der Solidarpakt mit Verdi zur BVG vernünftig und der Weg des Verkehrsvertrags richtig war. Das war aber nicht das Thema Ihrer Frage. Wir haben damals in einer Abwägung entschieden, die ich heute aus der Ex-post-Sicht auch noch befürworte, dass wir in dem Paket, das darin bestand, dass die Arbeitnehmer erstens einem neuen Tarifvertrag zugestimmt haben, der um 40 Prozent unter dem für die Altbeschäftigten liegt, dass sie also dem TV-N zugestimmt haben, dass zweitens die Altbeschäftigten selbst durch Arbeitszeitverkürzung und teilweisen Verzicht auf das Weihnachtsgeld weitere Ein

kommenseinbußen hingenommen haben, wir zugestanden haben, dass das Unternehmen maximal 8 Prozent Fremdvergabequote hat. Das war eine Abwägung, die haben der Senat und die BVG 2005 durchgeführt. Zu dieser Abwägung stehen wir auch heute.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Gaebler. – Bitte schön, Herr Gaebler!

Herr Senator Sarrazin! Das mit den Prozenten haben Sie richtigerweise dargestellt. Nur, wäre es nicht sinnvoll, wenn man dann mit den Unternehmen, mit denen man eine Fremdvergabe macht, etwas längerfristige Verträge abschließen würde? War wirklich diese Einmonatsfrist zur Kündigung erforderlich? Wie werden Sie bei der BVG sicherstellen, dass das in Zukunft vielleicht mit etwas mehr Planungssicherheit für die Subunternehmer abläuft?

Senator Dr. Sarrazin, bitte!

Das ist sicherlich eine berechtigte Frage, Herr Abgeordneter. Wir haben nur das Problem, dass wir immer einen gewissen Puffer haben müssen. Der Sinn der Fremdvergaben ist, dass man den Puffer nicht im Unternehmen selbst hat. Wir wollen unsere eigenen Kapazitäten durchgehend und kontinuierlich auslasten. Das bedeutet, dass Subunternehmer häufig kurzfristige Verträge haben. Gleichwohl werde ich den Vorstand darum bitten zu prüfen, ob und inwieweit man dort vielleicht teilweise längere Verträge schließen kann. Aber das betriebliche Geschehen hat Vorrang.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Lehmann von der Fraktion der FDP zu dem Thema

Sarrazins Speiseplan für Arbeitslosengeld-II-Empfänger

Bitte schön, Herr Lehmann, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Ich frage den Senat: Was veranlasste den Finanzsenator zur Erstellung eines Modellspeiseplans, dem die ArbeitslosengeldII-Sätze für Lebensmittel zugrunde liegen, und wie beurteilt der Senat diese Rechnung?

Senator Dr. Sarrazin, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Lehmann! In Berlin leben insgesamt 660 000 Menschen von Einkommensersatzleistungen nach Hartz IV, aus der Sozialhilfe oder aus der Grundsicherung im Alter. Dafür gibt das Land aus dem Haushalt jedes Jahr 1,7 Milliarden € aus. Das ist die drittgrößte Ausgabe nach den Ausgaben für Bildung und Wissenschaft in Höhe von 3,8 Milliarden € und für Zinsausgaben in Höhe von 2,4 Milliarden €. Außerdem gibt der Bund jedes Jahr für das Arbeitslosengeld II und vergleichbare Leistungen in Berlin 1,6 Milliarden € aus – für diese Transferzahlungen von im Jahr 3,3 Milliarden €.

Es ist wichtig, dass diese Menschen, die von Transferzahlungen leben – es sind 20 Prozent der Berliner Bevölkerung –, dieses ausreichend auskömmlich und in Würde tun können. Dabei stehen Wohnung und Ernährung an erster Stelle. Die Regelung zu den Kosten der Unterkunft sichert allen Beziehern von Transfereinkommen eine angemessene Wohnung mit Heizkosten.

Bei der Ernährung ist es so, dass von der gesamten Berechnung für den Hartz-IV-Regelsatz 37 Prozent auf Ausgaben für Ernährung entfallen. Die hier in Frage stehenden Berechnungen habe ich im Zusammenhang mit der Befassung mit dem Thema Armut angestellt. Natürlich ist es für mich als Haushaltssenator wichtig, dass ich mir einen Begriff davon mache, ob das Geld, das wir – gerne – ausgeben, wirtschaftlich angemessen ausgegeben wird und ob es für den Zweck, für den es ausgegeben wird, reicht. Deshalb habe ich in diesem Zusammenhang prüfen lassen, ob bei den gegenwärtigen Preisen im Berliner Einzelhandel – übrigens nicht bei besonders billigen Discountern – hiervon eine gesunde, ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung möglich ist. Dies Antwort ist eindeutig ja, und zwar dann, wenn man selbst kocht. Diese drei Beispiele für drei Tage sind lediglich Beispiele. Man könnte dies auch für einen ganzen Monat machen, wo man jeden Monat anders abwechslungsreich in diesem Kostensatz essen kann.

[Ramona Pop (Grüne): Bitte nicht! Nicht noch mehr davon! – Weitere Zurufe von den Grünen]