was hat Herr Wolf getan? Die Antwort auf diese Fragen sind Sie für Ihre Fraktion schuldig geblieben, Herr Buchholz!
Das bedeutet, dass neu angeschaffte Autos dann die höchsten Standards erfüllen müssen. Für alle Altfahrzeuge gilt Bestandsschutz bis zum 1. Januar 2012.
Das ist nicht die Verschiebung der Umweltzone, sondern das ist die Umsetzung der Umweltzone ohne teure Bürokratie, ohne Gerichtsverfahren, mit Berechenbarkeit und mit Rücksichtnahme auf Handwerk und Betriebe und auch auf die vielen Autofahrer in dieser Stadt.
Das ist der richtige Weg. Kommen Sie endlich zur Vernunft, bevor es ein Chaos in unserer Stadt gibt! Sie können es einfach nicht. Wir geben Ihnen einen rettenden Anker, wie man aus dieser Sache noch etwas Vernünftiges machen kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! – Das war eine sehr engagierte Rede, Herr Pflüger, aber einige Sachen sollten Sie noch einmal nachlesen, angefangen bei der Plakette. Dass Sie diese auch in Köln erhalten können, ist klar, da es eine Bundesregelung ist.
Oder auch in Kiel! Köln, Kiel, Stuttgart – egal! Sie können die Plakette aus Köln online in Stuttgart bestellen. Das steht extra drin: für 6 €, per Internet, Zahlung per Kreditkarte möglich.
[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD – Mario Czaja (CDU): Und warum geht das in Berlin nicht?]
Touristen kommen mit dem Auto in die Stadt. Gewünscht wird eigentlich, dass sie mit der Bahn kommen. Wenn aber Touristen mit dem Auto in die Stadt kommen, werden sie sich sicherlich darüber informieren – auch in der großen bundesdeutschen Presse ist es längst verkündet worden –, wie die Umweltzone in Berlin gehandhabt wird.
Vielleicht später! Ich möchte erst einmal meinen Vortrag halten. – Die Ursachen und die Wirkung von Feinstaub und Stickstoffoxiden sind in der heutigen Zeit hinreichend erforscht. Darüber hat schon Herr Buchholz gesprochen. Darüber herrscht in diesem Hause also überwiegend Klarheit. Das Ignorieren der Fakten durch einige Wenige ist für die Mehrheit der betroffenen Bevölkerung längst nicht mehr nachvollziehbar. Auf EU-Ebene sind schon 1996 – also vor über zehn Jahren – mehrere Gesetze zur Verbesserung der Umweltqualität – in diesem Fall der Luft – verabschiedet worden. Die Ziele sind klar definiert. Erreicht werden soll, dass die durch die Luftverschmutzung verursachten vorzeitigen Todesfälle um rund 140 000 pro Jahr gesenkt und Schäden vom gesamten Ökosystem abgewendet werden. Für die Bundesrepublik haben Umweltepidemiologen ermittelt, dass 10 000 bis 19 000 vorzeitige Todesfälle allein auf Dieselrußabgase zurückzuführen sind. Die Bundesebene hat mit Immissionsschutzgesetz und -verordnungen reagiert und Festlegungen zu Maßnahmen, Verkehrsbeschränkungen, Luft
reinhalteplänen, Aktionsplänen und Landesverordnungen sowie verbindlichen Grenzwerten für Schadstoffe und Eingruppierungen der Fahrzeuge in Schadstoffklassen getroffen. Die letzten sind noch gar nicht lange her. Die Länder haben reagiert – zugegebenermaßen unterschiedlich, aber Berlin hat seit 2005 den beschlossenen Luftreinhalte- und Maßnahmenplan 2005-2010.
Auch die Abhängigkeiten zur Höhe der Schadstoffbelastung sind bekannt. In diesem Jahr sind sie erfreulicherweise nicht so hoch. Wir wissen, warum: Das Wetter hat gut mitgespielt. Einzelne Faktoren neben der Summe des lokalen Verkehrsbeitrags wie die städtischen Gegebenheiten haben wir hier und im Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz am Beispiel der Aufwertung von Grün- und Freiflächen schon debattiert. Heute werden wir darüber abschließend positiv entscheiden.
Inzwischen sind Klagen vor Gerichten erhoben und Entscheidungen – wie die vom Bundesverwaltungsgericht im September für einen Kläger aus München, auch darauf ist Herr Buchholz schon eingegangen – getroffen worden. Dort wurde eindeutig festgehalten, dass Behörden Maßnahmen zur Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigung nicht unterlassen dürfen.
Über die Maßnahmen im Rahmen des Luftreinhalte- und Aktionsplans reden wir heute nicht zum ersten Mal – und auch nicht zum letzten Mal, denn wir wollen auch kontrollieren, wie unsere Maßnahmen wirken. Auswertungen sind für das nächste Jahr schon geplant.
Die Ausführung der Umweltzone, die am weitesten greifende Maßnahme, rückt näher und näher. Die Hoffnungen auf Verschiebung, die insbesondere durch das Wirken der CDU – heute haben Sie es wieder vorgetragen, vier Jahre! – und der FDP genährt werden, werden nicht eintreffen. In einer vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen Studie zu Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub und Stickstoffdioxid wird explizit für Berlin durch die Einführung des Fahrverbots durch Festlegung der Umweltzone eine Reduzierung der Feinstaubimmission von 13 Prozent in der ersten Stufe und nochmals 11 Prozent in der zweiten Stufe prognostiziert. Wer will sich da das Recht nehmen, auf diese notwendige Maßnahme zu verzichten? Sie zu verschieben, hieße, weiterhin die Gefahr von schweren Erkrankungen des Lungen- und des Herz-Kreislaufsystems zu akzeptieren und die dadurch anfallenden Kosten auf die Allgemeinheit zu verlagern.
Hinzu kommen die Schäden des Ökosystems. Viele Pflanzen sind hochgradig geschädigt, und das nicht nur durch sauren Regen. Abgase aus Industrie, Verkehr und Haushalten verbreiten Schadstoffe und verursachen Sommersmog. Das ist allgemein bekannt. Blätter und Rinde werden angegriffen.
Die zustimmenden Meinungen zu der Maßnahme werden inzwischen aber auch immer mehr. Sie sollten sie nicht
überhören. Fahrradfahrer äußern sich positiv zu den Erwartungen von weniger Dieselschadstoffen und Abgaswolken und freuen sich auf die bessere Lebensqualität.
Für den Umweltschutz – das haben wir heute wieder gehört – sind immer alle. Wenn es dann Geld kostet, weiß mancher oder manche gute Gründe, warum er oder sie unbedingt eine Ausnahmegenehmigung braucht. Manches wird dadurch deutlich.
Es sind Broschüren – sogar in mehreren Sprachen – zu erhalten. Es gibt Übersichten zu den 880 Ausnahmestellen für die Umweltplakette. TÜV und DEKRA bieten eigene Informationsportale an. – TÜV und DEKRA gibt es übrigens auch in anderen Städten.
Frau Abgeordnete Platta! Der Kollege Oberg wünscht eine Zwischenfrage zu stellen. Sind Sie damit einverstanden?
Dann machen wir weiter. – Die Werkstätten haben sich auf die Bedingungen und neuen Geschäftsfelder eingestellt. Über die arbeitsplatzsichernde Wirkung auf diesem Gebiet spricht übrigens niemand.
An dieser Stelle noch einige Worte zu der von FDP und CDU oft zitierten wirtschaftsfeindlichen Umweltzone: Es ist im Gegenteil für eine zukunftsorientierte Wirtschaft unserer Stadt erforderlich, ökologisch umzusteuern. Die Beschlüsse über die Umweltzone sind seit langem bekannt. Spätestens seit der forcierten Öffentlichkeitsarbeit von IHK und Handwerkskammer dürfte auch der letzte Unternehmer erfahren haben, was zu tun ist. Die Frage, wie in besonders schwierigen Fällen geholfen werden kann, hat jedoch ihre Berechtigung. Daher haben Linksfraktion und SPD-Fraktion den Senat zu prüfen beauftragt, mit welchen bestehenden Programmen Unterstützung gegeben werden kann, und da gäbe es einige. So gibt es bei der Investitionsbank Berlin den „Berlin-Kredit“ als Universalkredit für kleine und mittlere Unternehmen sowie den Kredit „Berlin-Start“ für Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind. Beide Kredite sind über die jeweilige Hausbank zu beantragen und bereits jetzt durch Zinsverbilligungen zu günstigen Konditionen erhältlich – auch für die Fahrzeugbeschaffung.
Bei fehlenden Sicherheiten für die Bank besteht zudem die Möglichkeit einer Kopplung der Finanzierung mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank zur Berlin-Branden
burg GmbH. Hiermit sollte ein großer Teil der über Bankkredite zu finanzierenden neuen Fahrzeuge zu begleiten sein. Für Unternehmen, die aufgrund ihrer fehlenden Bonität bei ihrer Hausbank auf Ablehnung stoßen, gibt es noch andere Möglichkeiten, gewerbliche Fahrzeuge aus dem KMU-Fonds mit Direktdarlehen bis zu 250 000 €
Die KfW-Förderbank bietet im Rahmen des ERPUmweltprogramms Fördermöglichkeiten für die Anschaffung sowohl leichter – zwischen 3,5 und 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht – als auch schwerer emissionsarmer Fahrzeuge über 12 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts an.
Dass es noch Probleme gibt, insbesondere bei finanzschwachen Firmen und den Fahrzeugen, bei denen die Industrie nach wie vor keine technische Lösung für Filter hat, ist uns bewusst. Die Gewährung von zeitlich begrenzten Ausnahmen ist ein wichtiger Teil. Hier gibt es auch Regelungen für Fahrzeugflotten über einen Zeitgewinn zur Beschaffung geeigneter Fahrzeuge. – Über die 18Monats-Grenze ist bereits gesprochen worden.
Sie sehen also, dass eine Vielzahl von Angeboten existiert, um in schwierigen Situationen den Übergang zur neuen Regelung zu erleichtern. Eines ist jedoch klar: Wir werden nicht durch Sonderregelungen und Ausnahmen die Umweltzone außer Kraft setzen können und in ihr Gegenteil verkehren. Die Linksfraktion sieht in der Einführung der Umweltzone eine wichtige gesundheitspolitische Maßnahme – gerade auch für die Schwächeren, die jetzt schon bewusst oder aus finanziellen Gründen ohne Auto in der Innenstadt und dort zumeist an hoch belasteten Straßen wohnen. Dort sind die Mieten bekanntermaßen preiswerter. – Kinder, ältere Menschen und im Wesentlichen Radfahrer sind die am meisten Gefährdeten, und da wollen und müssen wir handeln.
Oft fehlt es noch an einigen Berliner Verwaltungsinitiativen. Das ist klar, denn für die zweite Stufe 2010 kann man sich noch einiges vornehmen. Es wäre gut, wenn es gelänge, eine Vereinbarung für die bisher aus Gesetzesgründen ausgenommenen Fahrzeugtypen – beispielsweise bei der Polizei oder der Bundesregierung – zu treffen. Wer war daran beteiligt? – Zum Beispiel auch die CDU.
Die Bezirke stehen bei der Verbesserung ihrer Fahrzeugtechnik noch vor großen Aufgaben. Vorbildlich ist in diesem Zusammenhang das landeseigene Unternehmen Berliner Stadtreinigung. Alle 1 600 Müllfahrzeuge, die täglich durch die Stadt fahren und nach der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung keine Plakette benötigen, sind