Frau Senatorin! Sie haben darauf hingewiesen, dass sich das Programm noch im Genehmigungsverfahren der EU befinde. Wie ist es zu erklären, dass auf Anfragen der Grünflächenämter von der Senatsverwaltungen für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt wird, dieser Programmteil sei nicht genehmigt worden, und ein Sonderprogramm zur Nachpflanzung von Straßenbäumen existiere nicht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Goetze! Wenn es in diesem Zusammenhang Missverständnisse gibt, werden wir sie aufklären. Wir nehmen die Äußerungen zur Entlastung der Bezirke im Bereich der Grünpflege und des Nachpflanzens von Bäumen außerordentlich ernst. Es ist wichtig, dass wir uns nach wie vor für Ersatzpflanzungen und entsprechende Programme einsetzen.
Die 60 Minuten sind beendet. Damit ist die Fragestunde erledigt. Die heute nicht beantworteten Fragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen wieder schriftlich beantwortet.
Zunächst erfolgen die Wortmeldungen nach Fraktionsstärke mit je einem Mitglied. Es beginnt die SPDFraktion. – Bitte, Herr Oberg!
Ich frage Frau Senatorin Junge-Reyer: Aus welchen Gründen verzögert sich der Bau des S-Bahnhofs JuliusLeber-Brücke in Schöneberg? Was tut der Senat, um den Fortgang der Arbeiten zu beschleunigen?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Kohlmeier! Die Deutsche Bahn AG hat uns auf Nachfrage mitgeteilt – innerhalb der Verwaltung gibt es einen ständigen Kontakt –, dass sie lange auf die Genehmigung des Eisenbahnbundesamts für die Hochbauten gewartet hat. Die Deutsche Bahn AG hat uns allerdings versichert, dass sie parallel bauen will. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie die Fertigbauteile für die Bahnsteige bestellt hat und schon überall dort, wo es geht, die Trassen und technischen Grundlagen herrichtet, um die Fertigbauteile unmittelbar einbauen zu können. Zudem wurde mitgeteilt, dass mit den Arbeiten an den Treppenzugängen, beispielsweise im südlichen Bereich, in den nächsten Wochen begonnen wird.
Nach den jüngsten Informationen der Deutschen Bahn AG können wir davon ausgehen, dass die Bauarbeiten Ende April beendet sind. Das hängt aber vom Baufortschritt ab, der durch die parallelen Arbeiten sicher beschleunigt wird. Wir sind allerdings auf die Informationen der Deutschen Bahn AG angewiesen.
Frau Senatorin Junge-Reyer! Sind mittlerweile alle planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, oder gibt es noch Abstimmungsbedarf zwischen dem Senat, der Deutschen Bahn AG und dem Eisenbahnbundesamt?
Ich mache Ihnen zunächst ein persönliches Kompliment: Ich habe neulich bei einem Besuch vor Ort festgestellt, dass es in Ihrem Büro Hinweise, Informationsangebote und Informationsbedarf zu dieser kommunalpolitischen Frage gibt, was uns bei unseren Verhandlungen mit der SBahn beziehungsweise mit der Deutschen Bahn unterstützt.
Deshalb, sehr geehrter Herr Abgeordneter Oberg, versichere ich Ihnen, dass wir uns bezüglich des Genehmigungsverfahrens erkundigt haben. Nach dem, was uns mitgeteilt worden ist, hat das Eisenbahnbundesamt Mitte Oktober die letzte Genehmigung erteilt. Ich hoffe, dass dies ausreicht und Anlass ist, um zügig mit den Bauarbeiten zu beginnen, sodass hoffentlich bald auch oberirdisch etwas zu sehen sein wird.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage Frau Dr. Knake-Werner: Welche Anstrengungen werden aufgrund der momentan mehrere Monate andauernden Verfahren bei der Genehmigung von Opferrenten unternom
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hoffmann! Wir sind auf diese Situation im Landesamt für Gesundheit und Soziales gut vorbereitet. Es gibt bislang 7 400 Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihre Ansprüche geltend gemacht haben. Bisher sind 560 Bewilligungen ausgereicht worden, und ich habe den Eindruck, dass hier sehr zügig gearbeitet wird und wir sicherstellen können, dass diejenigen, die eine solche Opferrente bekommen, diese zeitnah erhalten werden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wie erklären Sie sich dann, dass den Betroffenen die Auskunft gegeben wird, dass ihre Anträge noch sechs bis sieben Monate Bearbeitungszeit benötigen, was in krassem Widerspruch zu Ihrer soeben gemachten Aussage steht?
Herr Hoffmann! Ich weiß nicht, auf welche Auskünfte und Hinweise Sie sich beziehen. Mir ist ein solcher Zeitraum nicht bekannt. Natürlich ist es nicht wenig, wenn wir 7 600 Anträge vorliegen haben und diese mit Bordmitteln bearbeitet werden. Selbst wenn das gut organisiert ist, braucht das seine Zeit. Mir ist der von Ihnen genannte Zeitraum nicht präsent. Sie müssten mir genauere Hinweise geben, woher Sie diese Angaben haben. Mir liegen diese nicht vor.
Für die Linksfraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Matuschek die Möglichkeit zu einer spontanen Frage.– Bitte!
Vielen Dank! – Ich habe eine Frage an den Innensenator. Herr Senator Körting! Gestern hat die S-Bahn ihr neues Zugabfertigungssystem vorgestellt und in diesem Zusammenhang verkündet, dass die notwendigen Videoaufnahmen von Bahnsteigkanten 72 Stunden gespeichert werden. Ich frage Sie: Weshalb 72 Stunden, und wodurch erklären sich die Unterschiede zu den beabsichtigten Videoaufzeichnungen in Berlin, die mit einer 24-StundenFrist versehen sind?
Sehr geehrte Frau Kollegin Matuschek! Die Frage müsste natürlich in erster Linie an die S-Bahnleitung gestellt werden, die sie beantworten könnte. Ich versuche, sie politisch aus meiner Sicht zu beantworten: Für mich sind Videoaufnahmen nicht Selbstzweck, sondern haben ein ganz bestimmtes Ziel. Videoaufnahmen, die bei der BVG im Bus gemacht werden, sollen dazu dienen, wenn es in dem Bus Vorkommnisse gegeben hat – beispielsweise der Busfahrer überfallen worden ist, es Aufschlitzungen an den Polstern gegeben hat und anderes mehr –, eine Beweissicherung für die BVG zu ermöglichen, wenn der Bus in das Quartier zurückkehrt. Dieser Zweck ist nach 16 oder 24 Stunden erreicht – im Übrigen auch bei den U-Bahnwagen. Damit ist meines Erachtens auch die Beachtung der Verhältnismäßigkeit erreicht, ich brauche die Videoaufnahmen nicht länger. Deshalb sehen unsere Vorstellungen zur Videoüberwachung gerade im Vergleich zu dem, was auf Bundesebene passiert, einen behutsamen und verhältnismäßigen Einsatz vor, der genau zwischen dem Interesse der BVG abwägt, Schadenersatz geltend zu machen oder schwere Straftaten zu verfolgen, und dem Interesse des Bürgers, dass er nicht permanent in irgendwelchen Dateien auf unabsehbare Zeit gespeichert ird. w
Vielen Dank, Herr Senator Dr. Körting! – Frau Matuschek, Sie haben die Möglichkeit, eine Nachfrage zu stellen – bitte!
Ihre Ansicht zum Sinn dieser Videoaufnahmen teile ich. Dennoch erneut meine Nachfrage: Die unterschiedliche Speicherungsdauer von 72 und 24 Stunden stellt ein Problem dar, weshalb ich Sie frage, ob es nicht an der Zeit ist, einheitliche Richtlinien zu erlassen – Aufzeichnungen nur 24 Stunden aufzubewahren, die Auswertung nur durch hoheitliches Personal vornehmen zu lassen und eine Kennzeichnung vorzunehmen, damit deutlich wird, dass sich Menschen in der Nähe von Videoaufzeichnungsgeräten aufhalten –, an die sich alle Unternehmen halten müs
Sie können für die Einrichtungen, die der Mitberatung und Mitwirkung des Berliner Datenschutzbeauftragten unterliegen, davon ausgehen, dass dieser das Berliner Datenschutzgesetz auf sie anwendet. Bei Anlagen der Deutschen Bahn AG und der S-Bahn handelt es sich nach meiner Kenntnis um Anlagen, die nach dem Bundesdatenschutzrecht zu behandeln sind, sodass wir dort nicht einwirken können. Das muss mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abgeklärt werden. Sicher wäre es hilfreich, in dieser Frage eine einheitliche Regelung zu haben. Sie werden diese aber auf Bundesebene und in den meisten Landesparlamenten mit der CDU nicht erzielen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich habe eine Frage an die Justizsenatorin von der Aue. Frau von der Aue! Morgen wird aller Voraussicht nach der Bundestag ein Telekommunikationsgesetz in III. Lesung verabschieden, das die sogenannte Vorratsdatenspeicherung umsetzt – und zwar mit den Stimmen Ihrer Partei gegen die Stimmen Ihres Berliner Koalitionspartners. Wird der Berliner Senat im Bundesrat den Antrag stellen, dass der Bundesrat gegen dieses Gesetz einen Einspruch formuliert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Ratzmann! Nach meiner Kenntnis wird der Berliner Senat keinen entsprechenden Einspruch einlegen.
Das bedauere ich sehr. – Sehen Sie vor dem Hintergrund des Umstandes, dass in dieses Gesetz ein § 53b StPO ein
geführt wird, der Abhörmöglichkeiten bei Rechtsanwälte und Journalisten im Gegensatz zur bisherigen Praxis vorsieht – Sie haben bei dem traditionellen Jahresessen der Berliner Anwaltschaft gehört, wie aufgebracht diese ist –, die Notwendigkeit, im Senat den Antrag zu stellen und dafür zu sorgen, dass von Berlin aus über den Bundesrat versucht wird, diese Regelungen zu kippen?