Protocol of the Session on November 8, 2007

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage von Herrn Kohlmeier? – Bitte!

Ich bedanke mich für die Beantwortung und freue mich über die Innovationskraft des Landes Berlin. Mich interessiert noch, welche Kosten auf das Land Berlin zukommen und welche Kosten auf die Prüflinge zukommen, das heißt, ob die Prüfungsgebühr dieselbe bleibt wie bisher.

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich kann im Augenblick nicht erkennen, dass Prüfungsgebühren dadurch verändert werden sollten. Natürlich ist die technische Ausrüstung mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ich glaube aber, dass eine solche vereinfachte Prüfung und auch die Tatsache, dass bestimmte Tätigkeiten wegfallen, die bisher noch erforderlich sind – wie zum Beispiel das Überprüfen per Hand – , auf der anderen Seite zu Einsparungen führen können. Im Ergebnis ist dies eine Neuerung und ein technischer Fortschritt, an den sich in dieser Zeit viele Prüflinge durch den Umgang mit dem PC zu Hause oder in dem beruflichen Gebrauch schon gewöhnt haben – eine gute, innovative, wenn auch manchem vielleicht als vorläufige Kleinigkeit erscheinende Umrüstung eines Verfahrens, von dem die meisten profitieren werden.

Vielen Dank, Frau Senatorin Junge-Reyer!

Jetzt kommen wir zu der Frage der CDU-Fraktion. Das Wort hat Frau Emine Demirbüken-Wegner zu dem Thema

Staatliches Einknicken vor Drohkulisse von PKK-Anhängern?

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Polizeipräsident Glietsch bestätigte in der RBBAbendschau am 4. November 2007, dass es sich bei der Demonstration am Sonntag, dem 4. November 2007, um eine Demonstration von PKKAnhängern gehandelt hat, und sagte des Weiteren, dass die PKK Betätigungsverbot in Deutschland habe. Frage: Erstreckt sich dieses Betätigungsverbot auch auf die PKK-Nachfolgeorganisationen wie z. B. Mala Kurda?

2. Junge PKK-Anhänger haben auf der Demo eine Drohkulisse aufgebaut. War das der Grund dafür, dass Slogans, die den Führer der PKK Abdullah Öcalan verherrlichen, und Fahnen mit seinem Portrait zugelassen wurden?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Demirbüken-Wegner! – Es antwortet der Senator für Inneres und Sport, Herr Dr. Körting. – Bitte!

Frau Präsidentin! Frau Kollegin Demirbüken-Wegner! Zur ersten Frage: Das Betätigungsverbot der PKK von 1993 erstreckt sich auf alle Nachfolgeorganisationen, bei denen eine Nachfolge für uns belegbar ist. Deshalb erstreckt sich das Betätigungsverbot auch zum Beispiel auf KONGRA GEL als Nachfolgeorganisation der PKK. Das ist das Erste.

Das Zweite: Das Betätigungsverbot erstreckt sich nicht auf Organisationen, bei denen man zwar vermuten kann, dass sie eine gewisse Nähe zu den genannten Organisationen haben, die aber nicht als Teilorganisation oder Unterorganisation anzusehen sind. Deshalb ist der von Ihnen genannte Verein, den es übrigens seit 2005 nicht mehr gibt – er heißt inzwischen anders –, von uns nicht als eine entsprechende Nachfolgeorganisation von Anfang an angesehen worden.

Zur zweiten Frage: Die Berliner Polizei knickt vor niemandem ein, sondern sie beachtet die Verfassung Berlins und das Grundgesetz. Diese Verfassung bedeutet, dass wir im Rahmen des grundrechtlichen geschützten Versammlungsrechts Versammlungen zulassen müssen. Bei den Versammlungen achten wir sehr genau darauf, was an Auflagen und Verboten zu verfügen ist. Deshalb wird bei Versammlungen, bei denen wir annehmen, dass dort auch Anhänger einer Organisation teilnehmen, für die es ein Betätigungsverbot gibt, verfügt, dass entsprechende Fahnen dieser Vereinigung nicht gezeigt werden dürfen.

Das gilt auch für sonstige Symbole, die nicht einen Bezug zum Versammlungsthema haben, sondern offensichtlich einen Bezug zu der Organisation, für die es ein Betätigungsverbot gibt. Deshalb haben wir bei einer Veranstaltung von syrischen Kurden, die in diesen Tagen vor der syrischen Botschaft stattfindet, und einer weiteren Veranstaltung, die morgen stattfinden wird, darauf hingewiesen, dass das Mitführen entsprechender Symbole und auch Bilder, die Symbolcharakter haben, nicht zulässig ist.

Bei der von Ihnen genannten Veranstaltung gab es eine andere Fragestellung. Es ging – jedenfalls für uns nicht erkennbar – nicht darum, dass Bilder mitgeführt werden sollten, um Werbung für eine Organisation zu machen, für die es ein Betätigungsverbot gibt. Vielmehr war das Thema der Versammlung, dass die Versammlungsteilnehmer behauptet und dafür die Versammlung angemeldet haben, in einem türkischen Gefängnis würde ein dort Inhaftierter vergiftet. Deshalb haben die Versammlungsteilnehmer beantragt, dass sie Bilder des angeblich Vergifteten für diese eine Versammlung mit sich tragen dürfen.

Wir haben keine verfassungsrechtliche Möglichkeit gesehen, ihnen dies zu untersagen. Das heißt, wir haben darauf hingewiesen, dass sie in begrenzter Zahl derartige Bilder mit sich führen dürfen. Wenn aber erkennbar ist, dass damit nicht ein Bezug zum Versammlungsthema, sondern eine Werbung für eine verbotene Organisation gemacht wird, dann ist und bleibt es verboten, auch bei dieser Versammlung. Sie haben sich an die Auflage, die ihnen vom Polizeipräsidenten, von der Versammlungsbehörde, erteilt wurde, gehalten.

Wir haben es für richtig gehalten – und die Polizei hat es für richtig gehalten –, entsprechend zu verfahren, nachdem wir in einem anderen Zusammenhang eine Rechtsprechung hierzu hatten. – Sie erinnern sich. – Ich habe seinerzeit bei Versammlungen, die einen Hisbollah-Bezug hatten, untersagt, dass Bilder von Herrn Nasrallah gezeigt werden. Wir haben bei Veranstaltungen zur Fußballweltmeisterschaft darauf geachtet, dass keine Bilder von Ahmadinedschad gezeigt wurden. Bei dem Verbot des Zeigens von Bildern von Nasrallah ist uns vom Verwaltungsgericht gesagt worden, dass es mit dem Versammlungsrecht nicht mehr vereinbar ist, eine derartige Auflage und ein Verbot in derartiger Tiefe zu erteilen. In Respekt vor den Beteiligten müssen wir immer auch die Devise berücksichtigen: im Zweifel für das Versammlungsrecht!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank, Herr Senator Dr. Körting! – Eine Nachfrage von Frau Demirbüken-Wegner!

Herr Senator! Was bedeutet das für die Zukunft, wenn solche Versammlungen angemeldet werden und weiterhin Portraits und Fahnen, die – so wie Sie es auch formuliert haben – wegen des Symbolcharakters einem Verbot unterliegen, mitgeführt werden?

Vielen Dank! – Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Frau Kollegin Demirbüken-Wegner! Zu Fahnen habe ich eindeutig gesagt, dass sie grundsätzlich untersagt sind, auch bei den Versammlungen, die wir hatten. Es ist eine andere Frage, ob, wenn eine verbotene Fahne mitgeführt wird, die Polizei unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unmittelbar in die Versammlung geht und versucht zu handeln oder dies bei anderer Gelegenheit tut. Bei allen Versammlungen, die ich kenne, wird schon im Vorfeld, bei Vorkontrollen, darauf geachtet, dass derartige Fahnen nicht mitgetragen werden. Für die Frage des Mitführens von Fotos habe ich gesagt, dass sowohl bei einer Veranstaltung, die vor der syrischen Botschaft stattfindet, als auch bei einer morgigen Veranstaltung das Mittragen solcher Fotos untersagt wurde.

Vielen Dank, Herr Senator Dr. Körting! – Eine weitere Nachfrage von Frau Demirbüken-Wegner – bitte!

Herr Senator! Nun sagen Sie, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit wurden diese Fahnen zugelassen. Ist das nicht ein Stück Legitimation für den Verbotsdurchbruch?

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Frau Kollegin! Sie müssen mich völlig falsch verstanden haben. Ich habe immer gesagt: Wir lassen keine Fahnen zu. Ihnen geht es offensichtlich um die Fotos, die Bilder, die dort gezeigt wurden. Zu den Bildern habe ich gesagt:

Wenn sich eine Versammlung ausnahmsweise um eine bestimmte Person dreht und gesagt wird, dass diese Person menschenrechtswidrig behandelt wird, dass ich dann diese Versammlung nicht untersagen kann, wenn nach der Anmeldung das primäre, fast ausschließliche Thema der Versammlung die angeblich menschenrechtwidrige Behandlung dieser Person ist.

Ich kann den Versammlungsteilnehmern doch nicht sagen, dass die Person nicht genannt werden und auch kein Bezug zu ihr hergestellt werden darf. Da muss ich genau abwägen. Sie können sicher sein, dass wir das Betätigungsverbot durchsetzen, wenn es ausreichende Anzeichen für ein beabsichtigtes Umgehen gibt.

Vielen Dank, Herr Senator!

Die achte Frage hatten wir bereits mit der zweiten verbunden, sodass sie beantwortet ist.

Jetzt kommen wir zur Frage des Abgeordneten Stefan Ziller zum Thema

5 Millionen € für neue Bäume – wird vor der Frostperiode noch gepflanzt?

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat:

1. Werden die 5 Millionen €, die Anfang August angekündigt wurden, den Bezirken zur Nachpflanzung von Straßenbäumen noch vor Einbruch der Frostperiode zur Verfügung stehen?

2. Wie sollen die 5 Millionen € auf die Bezirke verteilt werden?

Vielen Dank, Herr Ziller! – Es antwortet Senatorin JungeReyer. – Bitte!

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Ziller! Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass im Rahmen der Formulierung des Umweltentlastungsprogramms 5 Millionen € für die Nachpflanzung von Straßenbäumen in Berlin zur Verfügung gestellt werden. Das Neupflanzen von Straßenbäumen ist uns sehr wichtig.

Zurzeit werden alle Berliner Vorschläge zur Verteilung der im Rahmen des UEP in Aussicht gestellten Fördermittel mit der EU-Kommission verhandelt. Vor der konkreten Verhandlung einzelner Projekte bedarf es allerdings

der Genehmigung durch die EU-Kommission. Diese liegt noch nicht vor. Ein konkreter Termin für einen Beschluss steht offensichtlich noch nicht fest. Es wird damit gerechnet, dass die Genehmigung noch in diesem Jahr erfolgt.

Ob Nachpflanzungen vor der Frostperiode möglich sind, hängt vom Zeitpunkt der Genehmigung ab. Grundsätzlich ist eine enge Kooperation aller beteiligten Verwaltungen entscheidend für eine frühzeitige Pflanzung der Bäume. Das betrifft die Senatsverwaltungen für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und für Wirtschaft, Technologie und Frauen als Berliner Ansprechpartner für das UEP. Hinzu kommen natürlich die zwölf Bezirke, in denen die UEP-Mittel zur Verbesserung der Umweltsituation zum Einsatz kommen sollen.

Entschuldigung, Frau Senatorin! – Meine Damen und Herren! Ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Handys ausgeschaltet sein müssen. Die Senatorin hat sich auf ihre Beantwortung vorbereitet, und wir können ihr leider nicht mit voller Aufmerksamkeit lauschen.

Danke schön, Frau Präsidentin! – Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird selbstverständlich dafür sorgen, dass – wie schon in den Jahren zuvor – bei Einsatz von naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmitteln die gängige Praxis – die fach- und sachgerechte Verteilung der Mittel für die Ergänzung und Entwicklung des Straßenbaumbestands in den Bezirken – angewandt wird. Auch wenn es in den letzten Jahren nicht in jedem Einzelfall gelungen ist, Straßenbäume sofort zu ersetzen, hat sich durch Neupflanzungen, u. a. in den Entwicklungsgebieten, der Gesamtbestand der Berliner Straßenbäume von 370 500 Bäumen im Jahr 1990 auf 416 700 im Jahr 2005 erhöht. Damit wird ein wichtiger Beitrag für den Erhalt des guten Rufs von Berlin als grüne, lebendige Metropole mit hoher Lebensqualität geleistet.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Der Abgeordnete Ziller hat eine Nachfrage. – Bitte!

In den letzten Jahren wurden immer weniger Bäume nachgepflanzt als gefällt. Genügen 5 Millionen €, um einen Ausgleich herzustellen und in den nächsten Jahren in den positiven Bereich zu kommen? Planen Sie eine bessere Ausstattung der Bezirke, um die Baumpflege zu verbessern? In letzter Zeit mussten Bäume vermehrt aufgrund mangelnder Pflege und daraus folgender Gefährdung der Standsicherheit gefällt werden. Das begrüßen Sie sicher auch nicht.

Herr Abgeordneter! Fassen Sie sich nächstes Mal bitte ein bisschen kürzer, und stellen Sie gleich Ihre Nachfrage! – Bitte, Frau Senatorin!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Ziller! Wenn wir Bäume aufgrund ihrer schlechten Standsicherheit entfernen müssen, liegt das oft daran, dass viele Straßenbäume direkt nach dem Zweiten Weltkrieg gepflanzt wurden. Diese Bäume haben inzwischen ein Alter erreicht, in dem man sich besonders um die Standsicherheit bemühen muss. Es ist leider nicht möglich, jeden Baum dauerhaft am Leben zu halten. Die Grünflächenämter müssen aus Gründen der Verkehrssicherheitspflicht ständig auf diese Bäume achten. Das tun sie, aber teilweise sind Baumfällungen nicht zu umgehen. Wir haben auch bei Stürmen schon erlebt, dass mancher Baum nicht zu retten war.

Ich glaube, dass wir mit den 5 Millionen € aus dem UEP einen erheblichen Anteil der Nachpflanzungen finanzieren können. Wir sollten gemeinsam mit den Bezirken Prioritäten setzen und sind bereits dabei, die richtige Mittelverteilung abzustimmen. Eine gleichmäßige Verteilung ist auch in diesem Fall nicht immer gerecht. Wir müssen auf die Bestandsaufnahmen der Grünflächenämter vertrauen.

Vielen Dank, Frau Senatorin Junge-Reyer! – Herr Goetze hat eine weitere Nachfrage. – Bitte!

Frau Senatorin! Sie haben darauf hingewiesen, dass sich das Programm noch im Genehmigungsverfahren der EU befinde. Wie ist es zu erklären, dass auf Anfragen der Grünflächenämter von der Senatsverwaltungen für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt wird, dieser Programmteil sei nicht genehmigt worden, und ein Sonderprogramm zur Nachpflanzung von Straßenbäumen existiere nicht?