Protocol of the Session on November 8, 2007

[Beifall bei den Grünen, der CDU und der FDP]

Es antwortet die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. – Frau Lompscher, bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Birk! Ich bin zwar nur für das umweltpolitische Konzept der Umweltzone zuständig, beantworte Ihre Frage aber trotzdem gern.

Zunächst möchte ich sagen: Es ist nicht kompliziert, zu einer solchen Plakette zu kommen, denn in über 800 Innungswerkstätten, bei TÜV, DEKRA und den Zulassungsstellen bekommt man diese Plakette, und das ist völlig „easy“.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen: Es besteht bereits jetzt die Voraussetzung, beim Internetportal „berlin.de“ Zahlungsfunktionen einzurichten. Aus vielfältigen Gründen sind die aber bisher nicht eingerichtet worden. Auch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hat die Möglichkeit, auf Daten des Kraftfahrzeugbundesamtes in Flensburg zuzugreifen. Diese Möglichkeiten sind ebenfalls aus verschiedenen Gründen bisher nicht genutzt.

Ich möchte an dieser Stelle auf Folgendes hinweisen: Aufgrund der durch die Bundesregierung und die CDUregierten Bundesländer im Bundesrat eingetretenen Verzögerung bei der dringend notwendigen Anpassung der Kennzeichnungsverordnung – ich erinnere daran, dass am 21. September der letzte Bundesratsbeschluss und danach die Bundestagsbefassung erfolgte – bemüht sich der Senat, kurzfristig einen Bürgerservice bei dem zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten einzurichten, damit insbesondere die Besitzer alter G-KatFahrzeuge ihre Plakette möglichst kurzfristig und unbürokratisch erhalten können. Entsprechende Gespräche zwischen meiner Senatsverwaltung, der Senatsverwaltung für Inneres und dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten laufen bereits. Daraus folgt: Was in Köln und Stuttgart möglich ist, geht grundsätzlich auch in Berlin.

[Volker Ratzmann (Grüne): Ist ja zügig! Sehr zügig!]

Herr Birk hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

Praktisch geht es aber noch nicht. Wenn Sie wollen, dass die Feinstaubplakette möglichst früh gekauft wird und auch Ausnahmeanträge so früh wie möglich gestellt werden, stellt sich Frage, warum das Berliner Internetangebot so grottenschlecht ist, dass z. B. im Dienstleistungskatalog der Bürgerämter die Umweltzone komplett fehlt und lediglich das Bürgeramt Pankow Hinweise dazu gibt und dass man bei Ihrer Senatsverwaltung für Umwelt erst vier Infoseiten durchklicken muss, bis man schließlich zu einer PDF-Datei mit dem Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung kommt.

Frau Senatorin Lompscher – bitte!

Sehr geehrter Herr Birk! Ich bin Ihnen zunächst einmal dafür dankbar, dass Sie erwähnt haben, dass wir auf unserer Internetseite ein umfangreiches Informationsangebot zum Thema Umweltzone haben.

[Heiterkeit – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Anträge bei den Bezirksämtern zu stellen sind – bei den entsprechenden Straßenverkehrsbehörden –, und bei den Bezirksämtern gibt es auch entsprechende Informationen. Dass es ein onlinefähiges Formular gibt, das von Anfang funktioniert hat, ist auch nicht die Regel im Land Berlin.

[Volker Ratzmann (Grüne): Wie blind ist die einäugige Königin?]

Das Wort zu einer weiteren Nachfrage hat Frau Kubala. – Bitte!

Die Situation in Bezug auf die Umweltzone und den Plakettenverkauf ist doch etwas besorgniserregend. Frau Senatorin! Das haben Sie jetzt leider nicht so deutlich gesagt. Von 1,1 Millionen Kfz-Besitzern hier in Berlin hatten Ende Oktober erst 400 000 eine Plakette. Weit über 50 Prozent haben also noch keine.

Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Es gibt die Möglichkeit, sich gegen Verrechnungsscheck eine solche Plakette zusenden zu lassen, aber das gilt nur für einheimische Bürgerinnen und Bürger – also nur für Berliner –, die hier ihr Kraftfahrzeug angemeldet haben. Meinen Sie, dass ein solches Verfahren zu einer modernen Metropole wie Berlin passt? Meinen Sie, dass Sie mit einem solchen Verfahren den Plakettenverkauf beschleunigen können?

[Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Frau Kubala! Das waren mehrere Fragen, obwohl eigentlich nur eine zugelassen ist. – Frau Senatorin Lompscher hat das Wort zur Beantwortung. – Bitte!

Frau Präsidentin! Frau Kubala! Hierzu verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Wir haben die Gespräche mit den entsprechenden Stellen im Land Berlin aufgenommen, weil wir es für sinnvoll halten, die Möglichkeiten der Online-Bezahlung in Berlin zu aktivieren.

Damit habe ich Ihre Frage beantwortet, was ich vom Verrechnungsscheck halte. Im Übrigen führen wir heute die Debatte über die Umweltzone ausführlich. Ich hoffe, dass die Parlamentssitzung eine ausreichend große Öffentlichkeit findet, um die Berlinerinnen und Berliner daran zu erinnern, dass es sinnvoll ist, sich die Plakette zu besorgen, dass man dafür noch sechs Wochen Zeit hat. Vor dem Hintergrund der Vielfalt dessen, womit man sich in Berlin beschäftigen kann, finde ich 400 000 Ende Oktober nicht so eine schlechte Zahl, weiß aber, dass es noch nicht reicht.

Vielen Dank, Frau Senatorin!

Wir kommen jetzt zur Mündlichen Anfrage Nr. 5 von Herrn Sebastian Kluckert von der FDP-Fraktion zum Thema

Wird der Senat auch weiterhin die Bedenken aus Brüssel gegen den Glücksspielstaatsvertrag ignorieren?

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat:

1. Warum hat der Senat trotz der wiederholt erhobenen erheblichen rechtlichen Bedenken der EUKommission den Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet und dem Abgeordnetenhaus einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt?

2. Ist der Senat der Auffassung, dass die EU-Kommission das europäische Recht falsch auslegt und daher die geäußerten Bedenken unberechtigt sind?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kluckert! – Es antwortet der Senator für Inneres und Sport. – Herr Dr. Körting, bitte!

Frau Präsidentin! Herr Kollege Kluckert! Da ich davon ausgehe, dass allen Abgeordneten die zugrunde liegenden Fragestellungen bis ins Einzelne bekannt sind, kann ich mich kurzfassen.

Zu Frage 2: Wir sind der Auffassung, dass die EUKommission das falsch auslegt.

Damit ist die Frage 1 gleichzeitig beantwortet.

Vielen Dank, Herr Senator Dr. Körting! – Eine Nachfrage von Herrn Abgeordneten Kluckert? – Bitte!

Hat sich der Senat auch mit den wirtschaftlichen Folgen für das Land Berlin und auch für Unternehmen und Sportvereine auseinandergesetzt für den Fall, dass Ihre Rechtsauffassung nicht zutrifft und im Nachhinein der Staatsvertrag über das Glücksspiel mit dem Europarecht für unvereinbar erklärt wird und damit dieses Gesetz wegfällt?

Herr Senator Dr. Körting, bitte!

Herr Kollege Kluckert! Wir haben in Deutschland eine Rechtslage, auch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wo uns das Gericht sehr deutlich ins Stammbuch geschrieben hat, dass wir aus Gründen des Verbraucherschutzes, aus Gründen des Jugendschutzes und aus Gründen der Bekämpfung der Spielsucht bestimmte Dinge unternehmen müssen gegen hemmungsloses Spielen und gegen das, was in anderen Ländern üblich ist. Das können Sie für falsch halten, wenn Sie die Spielsucht haben wollen. Wir haben uns entschieden, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu folgen und die Maßnahmen einzuleiten, die man ergreifen kann. Wir wissen, dass es innerhalb der Europäischen Kommission Vorstellungen gibt, dass z. B. hemmungsloses Spielen im Internet mit hemmungslosen Beträgen wegen des freien Kapitalverkehrs in Europa für jeden möglich sein sollte. Wir meinen, dass das nicht im Schutzinteresse von Jugendlichen und Bürgern ist, wenn man sie hemmungslos Hab und Gut verspielen lässt. Deshalb meinen wir, dass man Schutzmaßnahmen ergreifen muss. Dann wird uns übrigens auch von der Kommission bestätigt, dass das nationale Recht Schutzmaßnahmen zulässt. Wir meinen, nicht nur Berlin, sondern alle Bundesländer und der Bund, dass mit dem Glücksspielstaatsvertrag die entsprechenden Maßnahmen ergriffen worden sind. Deshalb haben wir dem Parlament diesen Glücksspielstaatsvertrag guten Gewissens vorgelegt. Wir meinen, dass er nicht nur mit unserer Verfassung – da stehen wir auf dem Boden der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts –, sondern auch mit europäischem Recht vereinbar ist. Natürlich stellt sich wie immer irgendwann die Frage, ob darüber vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden wird. Aber dieses Risiko muss man eingehen.

Sie sprechen die Folgen für eine Reihe von Wettbüros an, die wir in den letzten Wochen und Monaten zugemacht haben. Natürlich sind mit diesen Wettbüros auch Plätze verbunden, wo Leute bisher Geld verdient haben. Aber natürlich sind mit diesen Wettbüros auch Tausende oder Zehntausende von Leuten verbunden, die dort ihr Geld verspielt haben und damit in Armut gefallen sind.

[Beifall bei der SPD]

Vielen Dank, Herr Senator Dr. Körting! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Dann fahren wir fort mit der Mündlichen Anfrage Nr. 6 des Herrn Abgeordneten Kohlmeier von der SPDFraktion zu Thema

Prüfung mit der Maus – Führerschein-Theorieprüfung papierlos

Bitte, Herr Kohlmeier!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage den Senat:

1. Trifft es zu, dass der theoretische Teil der Führerscheinprüfung ab Januar 2008 am Computer abgelegt werden soll ?

2. Wie ist der Vorbereitungsstand hierzu, und welche Vorteile erhofft sich der Senat mit der computergestützten Theorieprüfung ?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kohlmeier! – Die Frage beantwortet die Senatorin für Stadtentwicklung. – Frau Junge-Reyer, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Kohlmeier! Die Einführung der computergestützten Fahrerlaubnisprüfung ist bundesweit ab dem Jahr 2009 vorgesehen. Die Länder Berlin und Brandenburg wollen damit möglichst bald beginnen und die Prüfung mittels Papierfragebögen so früh wie möglich durch die Prüfung mit computergestützten Fragen ersetzen. Dazu soll bereits ab dem 1. April 2008 für alle Fahrerlaubnisklassen umgestellt werden. Die vorbereitenden Arbeiten für die Umstellung auf die PC-Prüfung haben bereits begonnen. Die technische Umrüstung wird im Augenblick in den Ländern vorangetrieben und soll ab Januar 2008 verstärkt werden. Wir wollen ab Januar eine sukzessive Einrichtung der technischen Prüfstellen vornehmen und sie zum Ende des Monats März 2008 abschließen.

Ein wesentlicher Vorteil der Prüfung mit dem PC ist die Zusammenstellung einer zufälligen Fragenauswahl, das heißt, die Möglichkeit der Beeinflussung von Ergebnissen, z. B. mithilfe von Schablonen, reduziert sich ganz erheblich. Die Überprüfung der Antworten auf Richtigkeit erfolgt elektronisch, schließt also Irrtümer von Menschen bei der Überprüfung der Antworten und der Zuordnung der Richtigkeit aus. Als Nebeneffekt gibt es nach meiner Einschätzung auch noch die Tatsache, dass die elektronische Überprüfung der Antworten weniger aufwendig ist als bisher und dass sie vor allem auch sicherer ist. Gleichzeitig ist dies ein weiterer Schritt in die Richtung eines komplett elektronischen Datenaustausches zwischen den Prüfstellen und der Fahrerlaubnisbehörde. Im Übrigen kann auch die Reihenfolge der Antworten mittels eines Zufallsgenerators neu zusammengestellt werden. Das bedingt ein Lernen, das ein bisschen vertiefter sein und sich viel stärker mit den Verkehrsregeln und ihrem Verständnis auseinandersetzen muss. Ich glaube, dass technisch sichergestellt ist, dass die Kandidatinnen und Kandidaten die Fragen in einer fairen Situation beantworten. Sie sehen auf dem Bildschirm stets nur eine Frage. Eine Irritation durch zu viele Fragen gleichzeitig scheidet damit aus.

Der PC erinnert vor der Abgabe, wenn die Beantwortung einer Frage vergessen wurde, auch daran, dass man komplett beantworten sollte. PC-unerfahrene Führerscheinerwerber werden voraussichtlich keine Verständigungsprobleme haben. Es ist ein einfaches Verfahren gewählt worden, das mit der Maus zu bearbeiten ist, also kein TouchScreen. Damit tragen wir auch dazu bei, dass der Prüfling die falschen Antworten in einem Fehlerprotokoll zur Verfügung hat und gezielt mit dem Fahrlehrer nachlernen kann. Es kann also auch eine Rückmeldung über die Ausbildungsgüte des Unterrichts mit solchen Fehlerprotokollen erfolgen.

In einem späteren Schritt sollen dann voraussichtlich ab 2011 auch mittels Filmsequenzen realistische Unfallgefahrensituationen aufgezeichnet werden, auf die man reagieren kann. Aber die Herstellung solcher Unfallsequenzen über lebende Bilder muss in den nächsten Jahren noch erarbeitet werden. – Wir arbeiten, wie gesagt, zügig an der technischen Herstellung der Möglichkeiten und Voraussetzungen. Ich gehe davon aus, dass wir den Termin April 2008 halten können.

Vielen Dank, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage von Herrn Kohlmeier? – Bitte!