Nach bisheriger Gesetzeslage wird von der Spielbank in eine Zusatzabgabe in den Haushalt des Landes Berlin gezahlt. Von dieser Zusatzabgabe wird ein Betrag an die Stiftung Klassenlotterie Berlin abgeführt. Die Stiftung verwendet diese Mittel für Zwecke des Sports, insbesondere zur Förderung von Bundesligamannschaften, damit sie in die Lage versetzt werden, quer durch die Bundesrepublik zu reisen, um ihre Bundesligaspiele zu machen. Dies nutzen über 30 Vereine, die wechseln. Es kommen welche dazu, jetzt kommen Ringer eines türkischen Vereins hinzu. In diesem Jahr sind die Reinickendorfer Füchse als Mannschaft der Ersten Bundesliga dazugekommen. Das ist die bisherige Regelung.
Bisher sind dafür vonseiten der Spielbank im Jahr 2005 und 2006 ungefähr 1,1 Millionen € geflossen. Die Stiftung Klassenlotterie hatte aber noch Ersparnisse aus früherer Zeit und hat deshalb in den vergangenen Jahren mehr als diese 1,1 Millionen € ausgegeben. Im letzten Jahr waren es sogar 1,6 Millionen €, weil sie die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel noch eingestellt hat.
Durch die Entwicklung bei der Spielbank werden die Zusatzabgaben voraussichtlich nicht mehr fließen. Dazu gab es ein Gerichtsverfahren, sodass aus Zusatzabgaben der Spielbank keine Mittel mehr an die Stiftung Deutsche Klassenlotterie gehen. Deshalb können aus diesem Topf der Spielbankmitteln keine Bundesligavereine mehr gefördert werden.
Der Senat hat sich darauf verständigt, dass das, was in den letzten Jahren an Mitteln von den Spielbankabgaben für diese gemeinnützigen Zwecke eingesetzt wurde, nämlich rund 1,1 Millionen €, abgeführt wird an die Stiftung Klassenlotterie, sodass diese wie bisher die Bundesligavereine aus diesen Mitteln fördern kann. Das werden wir dem Abgeordnetenhaus mit der Nachschiebeliste vorlegen. Insofern ist das nicht nur Schadensbegrenzung, sondern auch der Erhalt der tatsächlichen Summe, die in den letzten Jahren aus der Spielbankabgabe erreicht wurde.
Wir können allerdings nicht das, was die Spielbank an zusätzlich Erspartem in den letzten Jahren zusätzlich subventioniert hat, ebenfalls aus Haushaltsmitteln zur Verfügung stellen. Das war schon bekannt, bevor das Problem mit den Spielbankmitteln bekannt war. Der Topf, den die Stiftung hatte, ist aufgebraucht. Wir sind schon vor Monaten aufgefordert worden, eine Neuformulierung der Förderrichtlinien zu erarbeiten. Dazu sind wir auch mit dem Landessportbund im Gespräch. Dies wird eine Rolle spielen bei unseren Überlegungen, dass wir nach dem Sportfördergesetz in erster Linie gemeinnützige Vereine fördern, sodass Bundesligavereine, die Profivereine sind, höchstwahrscheinlich darauf verwiesen werden, dass sie künftig derartige Mittel nicht mehr in Anspruch nehmen können. Für die Amateurvereine wollen wir sicherstellen, dass sie ihren Bundesligaverpflichtungen nachkommen können.
Herr Senator! Inwieweit sehen Sie die Möglichkeit, durch eine Änderung des Spielbankgesetzes dem Gerichtsurteil Rechnung zu tragen und hier zu einer Lösung des Problems beitragen zu können?
Die Zusatzabgabe des Spielbankgesetzes ist von den Spielbanken angegriffen worden, weil sie meinten, damit sei ihnen eine den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht mehr Rechnung tragende Verpflichtung auferlegt worden. Dazu scheint das Gericht jedenfalls eine zustimmende Haltung eingenommen zu haben, wie mir das berichtet wurde. Das Verfahren ist nicht von meinem Haus, sondern von der Senatsverwaltung für Finanzen geführt worden.
Ich glaube, dass man diese Situation nicht durch eine Änderung des Gesetzes korrigieren kann. Sie können etwas anders in dem Gesetz ändern, es gibt auch einen Konzessionsabgabe o. Ä. Da diese ohnehin in den Haushalt fließt, sehe ich im Moment keine Notwendigkeit, zu gesetzlichen Änderungen zu kommen. Ich glaube auch, dass die Situation, dass sich die Gewinnsituation in den Spielbanken sensationell verändert, nicht wieder eintreten wird. Das hängt mit dem zusammen, was wir an anderer Stelle diskutieren. Wir sind durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgefordert worden, die Spielsucht zu bekämpfen, d. h. die Sucht von Menschen, die sich über hohe Einsätze um ihr Vermögen bringen und ihre Familie um ihr Glück. Das müssen wir mit geeigneten Maßnahmen bekämpfen. Dazu wäre es kontraproduktiv, eine Gewinnoptimierung bei Spielorganisationen zu betreiben.
Vielen Dank, Herr Senator, für die erfreuliche Bemühenszusage, die Sie hier gegeben haben und die von den Vereinen sicher dankbar aufgenommen wird! Die Aufregung ist dort sehr groß. Sind Sie im Gespräch mit den betroffenen Vereinen? Der Hinweis, dass es sich hier z. T. um Profivereine handele, ist bezüglich der Finanzierung nicht hilfreich, da – das wissen Sie selbst – die meisten Vereine eine große Amateurabteilung haben.
Frau Dr. Hiller! Wir fördern nicht direkt, sondern die Stiftung Klassenlotterie fördert. Wir geben gegenüber der Stiftung jeweils Voten ab, ob wir etwas für förderungsfähig halten oder nicht. Zurzeit sind wir im Gespräch, wie die Förderrichtlinien zu verändern sind. Dabei ist aber nicht jeder Verein unser Gesprächspartner. Dann käme
ich vom Hundertsten ins Tausendste, das können Sie nachvollziehen. Dafür haben wir einen Partner, mit dem wir im Landessportbund sprechen können. Er ist der Vertreter des Berliner Sports, der für uns Gesprächspartner ist und uns helfen muss, Lösungen zu finden, die dem entsprechen, was ich gesagt habe.
Ich halte es für richtig, dass die Amateurvereine eine besondere Förderung verdienen. Darin sind Menschen, die aus Freude und Lust und ohne jedes finanzielle Entgelt ihren Sport bzw. Spitzensport betreiben. Da würde ich die Spitzenförderung hinlegen. Und denjenigen, die das professionell machen – das ist auch spannend, ist auch schön, interessiert mich, wenn ich Fußball- oder Basketballvereine sehe –, ist es eher zuzumuten, einen Teil dessen, was sie verdienen, auch für die notwendigen Ausgaben zurückzulegen.
Herr Senator! Auf den ersten Blick scheint es nachvollziehbar, dass sie sagen, sie könnten bei allen Anstrengungen nur die 1,1 Millionen € aufbringen. Für die Vereine bedeutete dies, dass es eine Reduzierung geben wird. Wie verträgt sich Ihre Aussage, Herr Senator Körting, mit dem ersten Satz, den sie sagten: der Senat werde alles tun, damit die Bundesligavereine zu ihren Auswärtsspielen und Wettkämpfen reisen können?
Herr Kollege, ich erinnere daran, dass wir im Jahr 2003 insgesamt nur etwa 1,17 Millionen € ausgegeben haben.
Es waren auch Euro! – Es ist also nicht so, dass wir die letzten zehn Jahre permanent 1,6 Millionen € ausgegeben hätten. Insofern kann man, glaube ich, nicht mehr tun als das, was wir im Spielbankgesetz seinerzeit festgelegt haben. Damals ist festgelegt worden, dass von der Zusatzabgabe vier Elftel für die Vereine zur Verfügung stehen. Diese vier Elftel waren im letzten Jahr 1,1 Millionen €. Es werden in diesem Jahr 1,1 Millionen € sein. Wir werden in der Nachschiebeliste zum Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2008 und 2009 jeweils 1,1 Millionen € zur Verfügung stellen.
Dass in den letzten dreieinhalb Jahren eine „Fettlebe“ geherrscht hat, weil sie noch Geld übrig hatten und dieses verteilt haben, finde ich toll und gut für die Vereine, aber
Bevor wir die Fragestunde mit der dritten Frage fortsetzen, möchte ich ganz herzlich Auszubildende aus dem gewerblich-technischen Bereich der BSR begrüßen. – Herzlich willkommen in unserem Haus! Wir freuen uns über Ihr Interesse.
1. Wie bewertet der Senat die ab 1. Januar 2008 geltenden Neuregelungen im Unterhaltsrecht insbesondere aus der Sicht des Kindeswohls?
2. Inwiefern trägt die Reform des Unterhaltsrechts dazu bei, gesellschaftliche Realitäten endlich anzuerkennen und auch in der Familienpolitik zu verankern?
Es antwortet aus der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Herr Staatssekretär Schlemm. – Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dr. Barth! Zunächst muss ich um Verständnis dafür bitten, dass ich nur eine vorläufige Bewertung abgeben kann, denn erst gestern hat der Rechtsausschuss des Bundestages seine Beschlussvorlage für die morgige Plenarsitzung fertiggestellt. Der Senat wird sich erst bei der Vorbereitung der nächsten Bundesratssitzung mit dem Gesetz abschließend befassen.
Ich begrüße – unter diesem Vorbehalt – ausdrücklich die Neuregelung des Unterhaltsrechts, die auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Unzulässigkeit einer unterschiedlichen Dauer des Betreuungsunterhaltes verheirateter und nicht verheirateter Elternteile berücksichtigt und konsequent im Sinne des Kindeswohls umsetzt. Diese Frage der sogenannten Rangfolge Unterhaltsberechtigter wird künftig unstreitig zugunsten der minderjährigen Kinder und ihrer betreuenden Elternteile gelöst.
Die im Bundestag zur Entscheidung anstehenden Änderungen enthalten ferner Vereinfachungen im Kindesun
terhaltsrecht, die ebenfalls zu begrüßen sind. So wird ein einheitlicher Mindestunterhalt für minderjährige Kinder eingeführt, der sich am steuerlichen Kinderfreibetrag – dem Existenzminimum – orientiert. Damit wird auch die unterschiedliche Behandlung von Unterhaltssätzen in Ost und West beendet, und die Regelbetragsverordnung entfällt.
Bezogen auf Ihre zweite Frage möchte ich auf ein weiteres Kernstück der Reform hinweisen: Der Betreuungsunterhalt wird jetzt unabhängig vom Familienstand zunächst auf drei Jahre nach der Geburt des Kindes befristet. Danach kann dieser Basisunterhalt verlängert werden, wenn eine Billigkeitsprüfung unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Kindes ergibt, dass dem betreuenden Elternteil noch keine Erwerbstätigkeit zuzumuten ist.
Damit nimmt die Reform die von Ihnen angesprochene gesellschaftliche Realität auf, da die unterschiedliche Behandlung des Kindesbetreuungsunterhaltes je nach Familienstand beendet wird. Das Kindesunterhaltsrecht stellt sich damit der Tatsache, dass das Aufwachsen von Kindern außerhalb einer Ehe zur gesellschaftlichen Normalität gehört. Damit wird dem wohlverstandenen Interesse aller Kinder Rechnung getragen. – Schönen Dank!
Vielen Dank für die Antwort, Herr Staatssekretär! Ich habe – das werden Sie verstehen – noch eine Nachfrage, die sich auch konkret auf diese Neuregelungen bezieht: Wir haben aus der Presse entnommen, dass das Problem der volljährigen Kinder nach wie vor unzureichend geregelt ist. Jetzt werden sie auf Rang 4 eingestuft. Wir gehen davon aus, dass für den Fall, dass wenig Geld vorhanden ist, für diese Kinder kaum etwas übrig bleibt. Würden Sie das Problem auch so sehen? Würden Sie hierbei vor allem für die Politik noch einen weiteren Handlungsbedarf erkennen?
Frau Abgeordnete! Das werden wir noch prüfen. Das haben wir noch nicht im Einzelnen nachgeprüft. Wenn dem so sein sollte, muss man sicherlich betrachten, in welcher Art und Weise man zu einer Änderung kommen kann. Sie kennen die sehr ehrgeizige Planung der Bundesregierung, dass diese Änderungen zum 1. Januar in Kraft treten sollen. Der Bundesrat, über den das Land Berlin dann eine Änderung in dem von Ihnen genannten Sinn erreichen könnte, müsste für eine Änderung den Vermittlungsausschuss anrufen. Auf diesem Weg noch eine Regelung vor
Ende des Jahres zu erreichen, das halte ich im Augenblick für illusorisch. Gegebenenfalls müsste man das Problem später angehen.
Das Wort hat nun der Abgeordnete Birk von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu seiner Mündlichen Anfrage über
1. Warum ist es in Berlin nicht möglich, wie in Stuttgart die Feinstaubplakette online zu bestellen und per Kreditkarte oder Einzugsermächtigung zu bezahlen?
2. Warum ist in Berlin nicht möglich, wie in Köln die Daten des betreffenden Fahrzeugs direkt beim Kraftfahrzeugbundesamt – KBA – abzufragen, um damit auf einen Blick zu erkennen, welche Plakette das Fahrzeug erhalten soll?