Darüber hinaus sind von den 28 Wärmestuben, Treffpunkten und Tagesaufenthalten 27 ganzjährig geöffnet und stehen schon jetzt den Menschen, die auf der Straße leben und Unterstützung brauchen, zur Verfügung.
1. Was gilt das Wort des Bildungssenators angesichts seiner Aussagen im Juli, dass alle Schulen am ersten Schultag eine Lehrerausstattung von 100 Prozent hätten, und im Oktober, es werde nie möglich sein, dass alle Schulen 100 Prozent bekämen?
2. Welches Zahlen- und Mathematikverständnis hat ein Bildungssenator, der angesichts der Tatsache, dass 43 Prozent, also 296 Berliner Schulen eine Lehrerausstattung von unter 100 Prozent haben, sagt, er hätte „zu 100 Prozent Wort gehalten?“
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Steuer! Ich bin der festen Überzeugung, dass Sie in der Lage sind, sich diese Frage selbst zu beantworten.
Der Senat und in dessen Vertretung und seiner Zuständigkeit der Senator hat gesagt, dass er eine Unterrichtsversorgung von 100 Prozent an den Berliner Schulen anstrebt.
Da wir alle – auch Sie – wissen, dass sich die Schule in Berlin aus den Untereinheiten der Einzelschulen zusammensetzt sich zweitens die Schulen selbst aus der Untereinheit der Lehrer zusammensetzt und drittens die Untereinheit Lehrer nicht beliebig teilbar ist, dies zur Folge haben muss, dass nur in Ausnahmefällen die einzelne Schule genau 100 Prozent Ausstattung haben kann. In der Regel liegt die konkrete Ausgestaltung entweder unter oder über 100 Prozent, im Falle einer Normalverteilung zu 50 Prozent darunter und zu 50 Prozent darüber. Dass Sie das gewusst haben, kann ich nicht nur belegen, sondern beweisen – siehe meine Vorlage an den Hauptausschuss vom 4. April 2007.
Da Sie zweitens wissen, dass die Unterrichtsversorgung an allgemeinbildenden Schulen in Berlin – zu entnehmen einer Liste, in der ich die Einzelheiten für jede Schule aufgelistet habe – in diesem Bereich 100,5 Prozent beträgt, ist die Antwort auf die erste Frage klar und eindeutig: Wort gehalten!
Der Senator hat darüber hinaus gesagt, dass er vermutet und hofft, dass die Unterrichtsversorgung sogar besser sein wird als im Jahr davor. Ich verweise auf die gleiche Liste, aus der Sie entnehmen können, dass unter Anle
gung des Berechnungsmodus’ des letzten Jahres insgesamt eine Unterrichtsversorgung von 105,7 Prozent in diesem Jahr zu verzeichnen wäre. Hierbei muss man noch die drei Prozent Vertretungsreserve berücksichtigen. Das heißt, die Unterrichtsversorgung ist objektiv nachweisbar und belegt besser als im letzten Jahr.
Zu Ihrer zweiten Frage: Sehr geehrter Herr Steuer! Der Bildungssenator hat das Zahlen- und Mathematikverständnis eines Wissenschaftlers,
wissend, dass, wenn er 100 Prozent sagt und mehr als 100 Prozent eintritt, er die Annahme zu 100 Prozent erfüllt hat, und zweitens ein Mittelwert von 100 Prozent allein nichts über die Qualität der Unterrichtsversorgung und vor allem deren gerechte Realisierung aussagt, sondern dies von der sogenannten Varianz oder Standardabweichung abhängig ist. Da diese um Größenordnungen geringer ist als im letzten Jahr – weil wir nicht mehr die Ungerechtigkeit haben, dass die Langzeiterkrankten bzw. über längere Frist nicht in der Schule Tätigen den einzelnen Schulen zugerechnet werden und bei ungleichmäßiger Verteilung diese ungerecht treffen –, ist eindeutig, dass die Unterrichtsversorgung auch gerechter über die Schulen verteilt wurde. Das heißt unter dem Strich – Sie wären sicher in der Lage, Herr Steuer, sich Ihre Fragen selbst zu beantworten –: erstens: Wort gehalten, zweitens: besser, drittens: gerechter. – Bestanden! Setzen!
Herr Senator! Haben Sie Verständnis dafür, dass die Berliner Eltern, Lehrer und Schüler nicht nachvollziehen können, dass der fachlich zuständige Senator eine Normalverteilung und einen Mittelwert von 100 Prozent anstrebt, obwohl er zugesagt hat, jede Schule bekäme 100 Prozent? Zudem reicht eine dreiprozentige Personalbudgetierung nicht aus, um den Unterricht an jeder Schule stattfinden zu lassen.
Ich habe sehr viel Verständnis für Eltern, die sich Sorgen machen, wenn es in einzelnen Schulen zu Problemen mit der Unterrichtsversorgung kommt. Ich habe aber kein Verständnis dafür, dass Sie dem Gerücht Vorschub leisten, jemand habe jeder einzelnen Schule über 100 Prozent
zugesagt. Wie ich schon sagte, ist aufgrund der Vorlage an den Hauptausschuss nachweisbar, dass der Senat eine Unterrichtsversorgung von 100 Prozent anstrebt. Ich habe mir vorhin Mühe gegeben darzulegen, dass das eine Versorgung jeder einzelnen Schule von über 100 Prozent ausschließt. Ich wiederhole: Ein Gesamtwert von 100 Prozent setzt sich aus Teilmengen zusammen, die wiederum aus Teilmengen bestehen. Diese sind nicht beliebig teilbar, so dass es völlig unmöglich ist, dass alle Schulen 100 Prozent haben. Es wird letztlich immer Schulen geben, die unter- oder oberhalb der 100 Prozent liegen.
Politisch ist es wichtig, dass die Abweichungen nicht so groß sind, dass eine faktische Gefährdung des Unterrichts eintritt. Ich kann das im Einzelfall nicht ausschließen. Es ist Aufgabe der Schulaufsicht, das zu gewährleisten.
Für eine solche Betrachtungsweise habe ich Verständnis. Ich habe auch Verständnis für diejenigen, die noch mehr fordern. Aber man darf die Tatsachen nicht verdrehen.
Herr Senator! Wie bewerten Sie Aussagen aus Ihrem Haus, dass man gemäß den Organisationsrichtlinien für das laufende Schuljahr von einer Grund- und einer Zusatzausstattung ausgehen müsse und dass demnach DaZStunden, Förder- und Teilungsstunden eine Zusatzausstattung und damit verzichtbar seien? Der „Tagesspiegel“ schrieb dazu, die Erfüllung der Stundentafel sei Pflicht, alles andere Kür. Ist das ein neuer Rechentrick?
Herr Mutlu! Ich hoffe, dass uns die gegenseitige Unterrichtung über die Sachverhalte der Wahrheit näher bringen. Sie wissen hoffentlich – nachdem Sie sich so lange mit der Schule beschäftigen –, dass sich der sogenannte Bedarf aus verschiedenen Dingen zusammensetzt: aus der Abdeckung der Pflichtstundentafel, aus entsprechendem Förder- und Teilungsunterricht, aus Tatbeständen, die eine besondere Förderung begründen, und weiten Tatbeständen, wie die Profilbildung, Schwerpunktsetzung u. Ä. Alles das generiert einen Bedarf, den der Senat bemüht ist, hundertprozentig zu erfüllen. Damit ist alles gleich wichtig.
Wir beide wissen – wenn Sie tatsächlich etwas von Schule verstehen –, dass man das Ziel, die Sprache zu erlernen und sich zu integrieren, auch in einem Pflichtunterricht erreichen kann, möglicherweise in einem Projektunterricht, der nicht unter der Überschrift DaZ läuft. Man kann junge Leute beispielsweise zu einem Laborbesuch in eine Universität einladen. Solche Ansätze können sehr fruchtbar sein. Das bedeutet, dass die Erreichung des Ziels auch anders erreicht werden kann, wobei der Sockel oder Kern der Schule durch den Pflichtunterricht gebildet wird. Insofern ergeben die verschiedenen Tatbestände unterschiedliche Betrachtungsweisen. Das bedeutet aber nicht, dass es eine Verpflichtung für das Land gibt, alles gleichmäßig abzudecken.
1. Wie bewertet der Senat Überlegungen wie die des Präsidenten der Humboldt-Universität Prof. Markschies, den Zugang beruflich Qualifizierter auch ohne Abitur zum Studium zu vereinfachen?
2. Welche Regelungen wären aus Sicht des Senats notwendig, um dies zu ermöglichen, ohne damit einerseits das Abitur als allgemeine Zugangsberechtigung zum Hochschulstudium infrage zu stellen und andererseits damit zusätzliche Eignungsprüfungen zu legitimieren?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich freue mich, dass der Präsident der Humboldt-Universität meine Forderung von der OECD-Pressekonferenz aufgegriffen hat, mehr Studentinnen und Studenten ohne Abitur zum Studium an den Hochschulen aufzunehmen.
Generell setzt die Aufnahme eines Studiums die Hochschulzugangsberechtigung voraus. Diese wird durch die allgemeine Hochschulreife bzw. das Abitur sowie die fachgebundene Hochschulreife und die Fachhochschulreife vermittelt. Daneben besteht die Möglichkeit des Hoch
Berlin hat in § 11 des Hochschulgesetzes schon seit Langem eine solche – aus meiner Sicht fortschrittliche – Regelung. Diese ermöglicht Meisterinnen und Meistern, staatlich geprüften Technikerinnen und Technikern sowie staatlich geprüften Betriebswirtinnen und Betriebswirten den unmittelbaren Zugang zu einem fachlich einschlägigen Studium. Das gilt auch für Bewerber und Bewerberinnen, die einen Realschulabschluss besitzen, eine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen und danach eine vierjährige Berufserfahrung erworben haben. Die Zulassung erfolgt in diesen Fällen ohne weitere Eingangsprüfung, allerdings vorläufig im Regelfall für zwei Semester. Danach wird aufgrund der erbrachten Studienleistungen über die endgültige Immatrikulation entschieden.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen können von den Hochschulen für diesen Personenkreis besondere Quoten gebildet werden. Soweit die Hochschulen die Möglichkeiten für diesen Personenkreis nutzen, liegen die Quoten zwischen fünf und zehn Prozent, in Einzelfällen sogar höher.
An den Fachhochschulen ist die Bewerberlage gut. Bei den Universitäten ist die Nachfrage nicht so groß. Insgesamt liegt die Zahl der auf diese Weise Qualifizierten allerdings deutlich unter einem Prozent und schöpft nach meiner festen Überzeugung das Begabungsreservoir nicht aus. Ich halte deshalb Anstrengungen der Hochschulen für erforderlich, auf Interessierte zuzugehen und gleichzeitig intern dafür Sorge zu tragen, dass die Fachbereiche von Fakultäten die Möglichkeiten, die das Hochschulgesetz bietet, ausnutzen. Hier sehe ich – vorsichtig formuliert – Reserven. Gleichzeitig erkenne ich die Anstrengungen an, die von einigen Hochschulen bereits in diese Richtung unternommen werden.
Zusammenfassend komme ich zu folgender Bewertung: Die Berliner Regelung ist eine der fortschrittlichsten. Sie bietet den Hochschulen ausreichende Möglichkeiten, aktiv zu werden. Ich ermutige die Hochschulen auch von dieser Stelle aus, dem Kreis möglicher Interessenten mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Die gestufte Studienstruktur eröffnet zusammen mit der Modularisierung der Studiengänge weitere Möglichkeiten, den spezifisch Interessierten beruflich qualifizierter zu entsprechen. Ich beabsichtige deshalb zu prüfen, inwieweit diesem Personenkreis Weiterbildungsstudiengänge weiter geöffnet werden können. In diese Prüfung sollte man auch die Frage eines Abschlussgrades durchaus mit einbeziehen.
Danke schön, Herr Senator! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage von Frau Dr. Hiller. – Dann haben Sie das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Zöllner! Ich höre eine gewisse Skepsis, was einerseits Ihre optimistische Sicht auf das Thema, andererseits die Erfolgsaussichten betrifft. Stimmen Sie mit mir überein, dass die Studierfähigkeit von jungen Leuten weniger ein Problem der Zulassung als das einer materiellen Absicherung ist? Welche Möglichkeiten sehen Sie als Senat, an dieser Stelle wirksam aktiv zu werden?