Ich stelle zunächst fest, dass Sie meine zweite Frage nicht beantwortet haben, Herr Sarrazin. Das wird wahrscheinlich seine Gründe haben.
Zu meiner Nachfrage: Wir wissen alle, dass die Veröffentlichung, wie der Gesetzgeber und die Kommentatur schreibt, die Ultima Ratio ist. Deswegen meine Frage an Sie: Ist das Bundesfinanzministerium über das hier im Ältestenrat beschlossene Verfahren informiert worden,
mithin: Ist das Bundesfinanzministerium darüber informiert worden, dass die Abgeordneten gegenüber dem Ältestenrat und einzelnen Abgeordneten die Befreiung von der Schweigepflicht, soweit sie ihre Steuerdaten betrifft, erteilt haben?
Erstens habe ich Ihre zweite Frage beantwortet. Die Genehmigung, Herr Abgeordneter, kam durch das Referat IV A 4 des Bundesfinanzministeriums.
Drittens umfasst § 30 Abgabenordnung nicht die Zuständigkeit des Ältestenrats des Abgeordnetenhauses von Berlin. Es ging darum, dass in der Öffentlichkeit falsche Behauptungen gemacht wurden und wir diese in der Öffentlichkeit widerlegt haben. Sie, Herr Braun, haben, wenn ich es richtig weiß, unmittelbar nach der Sitzung des Ältestenrats selbst ein Interview gegeben. Ich will daraus nicht zitieren. Es war eine massive Vorverurteilung im Indikativ. Das war nicht die Objektivität, die ich von Ihrer Teilnahme im Ältestenrat hätte erwarten können.
Zum Vierten ist es so, dass zwei von denen, die derartige Anschuldigungen erhoben hatten, nicht in die Zuständigkeit des Abgeordnetenhauses fallen.
Fünftens war es so, dass die beiden, die Befreiungserklärungen gegenüber dem Präsidenten abgegeben haben, diese im einen Fall in einer sehr eng gefassten Fassung getan haben – das war Herr Hillenberg –, im anderer in einer noch enger gefassten Fassung, die nachher noch enger ge
fasst wurde – das war Herr Lehmann. Diese waren sowieso nicht brauchbar, selbst wenn man das Verfahren über den Ältestenrat gewählt hätte.
Im Übrigen hatten alle Beteiligten genügend Zeit nachzudenken. Am 24. August wurden sie von meinem Steuerabteilungsleiter angeschrieben mit der Bitte, vom Steuergeheimnis befreit zu werden.
Zwei haben gar nicht geantwortet, der dritte hat mit einem Haufen wilder Beschimpfungen geantwortet, die, wenn man das wollte, für ein Gerichtsverfahren reichen würden, der vierte antwortete nicht zur Sache. Dann haben wir das Verfahren nach § 30 Abgabenordnung eingeleitet. Am 20. September wurde an alle vier Beteiligten ein Brief abgeschickt mit dem Hinweis, dass wir beabsichtigen, die Daten zu veröffentlichen, mit der Möglichkeit, bis zum 28. September dazu Stellung zu nehmen. Davon hat keiner der vier Gebrauch gemacht. Hätte jemand bei sich abgewogen zwischen der Härte der von ihm aufgestellten Behauptungen und der vielleicht von ihm vermuteten Peinlichkeit, wenn Eckwerte über sein Steuerverhalten an die Öffentlichkeit kommen, hätte er sich an mich oder meine Verwaltung wenden können: Den SoundsoVorwurf nehme ich zurück, oder sonst irgendetwas. – Nichts; es kam gar nichts.
Vom Anwalt Dr. Kaligin kam ein Schreiben mit Drohungen und Verbalinjurien am Tag vor der Veröffentlichung. Das ist richtig. Sonst kam nichts. Das Verfahren lief vom 24. August – die Briefe waren spätestens am 27. August bei allen Beteiligten – bis zum 1. Oktober. Es gab für alle Beteiligten sehr viel Zeit nachzudenken und die eigenen Aussagen zu überprüfen!
Im Übrigen, Herr Abgeordneter Braun, ich habe hier Ihre Pressemitteilung vom 17. August. Sie sind Anwalt, insofern haben Sie gerade noch rechtzeitig ein „könnte“ eingeschoben. Diese Pressemitteilung ist eine massive Anschuldigung und auch Beleidigung meiner Verwaltung und meiner Person.
Das Wort „ungeheuerlich“ kommt darin vor. Sie haben doch aktiv das Thema Vorverurteilung angesprochen. Dass gerade einer wie Sie so ein Sensibelchen ist, ist in der Tat besonders glaubwürdig.
Herr Senator Sarrazin! Da Sie in dem Schreiben vom 10. September an das Bundesfinanzministerium auf das im Ältestenrat verabredete Verfahren ausdrücklich nicht hingewiesen haben, hier aber gerade behauptet haben, Sie hätten dies getan, frage ich Sie,
ob es noch ein weiteres Schreiben an das Bundesfinanzministerium gab, mit dem Sie dieses Verfahren dort bekanntgegeben haben.
Erstens habe ich exakt dieses nicht gesagt, Herr Goetze. Zweitens war kein Verfahren verabredet worden. Vom Senat nahm die Bürgermeisterin, Frau Junge-Reyer, teil. Die hat mich hinterher telefonisch über das unterrichtet, was der Ältestenrat plant. Es war aber kein Verfahren verabredet. Es wäre auch nicht der Ort einer Verabredung gewesen. Ein Verfahren könnte, wenn überhaupt, nur mit mir verabredet werden. Dies ist ausdrücklich nicht geschehen.
[Michael Schäfer (Grüne): Die demokratischen Institutionen scheren Sie einen Kehrricht! – Zuruf von der CDU: Was ist hier erste Gewalt und zweite Gewalt?]
2. Welchen Handlungsbedarf sieht der Senat angesichts der Ergebnisse des aktuellen Familienatlasses?
1. Wie erklärt der Senat, dass Berlin im Familienatlas 2007 beim Vergleich der 40 größten Städte den letzten Platz im Handlungsfeld „Wohnsituation und Wohnumfeld“ und auch in den Handlungsfeldern „Bildung und Ausbildung“ und „Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche“ lediglich Rang 28 und 24 belegt?
2. Welche konkreten Maßnahmen sind in diesen Handlungsfeldern geplant, um attraktivere Lebensbedingungen für Familien in Berlin zu schaffen?
Danke schön, Frau Jantzen! – Senator Prof. Zöllner antwortet für den Senat. – Bitte schön, Herr Senator!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Senat wird versuchen, seine Teamfähigkeit unter Beweis zu stellen. Ich werde die Frage 3 beantworten, die Kollegin Junge-Reyer die Frage 4.
Zu Frage 3, Nummer 1 und 2: Der Familienatlas, der erstmals 2005 erschienen ist, untersucht auf der Grundlage von verschiedenen familienpolitischen Fragestellungen die Städte und Kreise Deutschlands auf ihre Familienfreundlichkeit. In der Gesamtbewertung wird Berlin der Gruppe der gefährdeten Regionen zugeordnet. Damit sind in erster Linie die Rahmenbedingungen einer Region gemeint, die aufgrund von schwacher Wirtschaftskraft und ungünstiger demographischer Entwicklung die vorhandenen Stärken in Bezug auf Familienfreundlichkeit gefährden. Im Vergleich der 40 größten Städte schneidet Berlin etwas besser ab und liegt mit Platz 24 knapp unter dem Durchschnitt.
Es verwundert nicht, dass nach der Bewertung des Familienatlasses die Stärken von Berlin insbesondere im Handlungsfeld Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche liegen. Dieses gute Abschneiden ist vor allem der bedarfsgerechten Infrastruktur in der Tagesbetreuung sowie der großen Vielfalt der Stadt im Bereich Kultur und Freizeit zu verdanken.
Die Probleme von Berlin liegen, wie der Familienatlas richtig feststellt, vor allem in seiner schwierigen wirt