Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Gaebler! Der Aufsichtsrat der Flughafen Berlin Schönefeld GmbH – FBS – hat in seiner außerordentlichen Sitzung am letzten Dienstag der Aufhebung der Ausschreibung des Generalunternehmerpakets Fluggastterminal einschließlich Fluggastbrücken und Gepäckförderanlage zugestimmt und die Geschäftsführung beauftragt, das diesbezügliche
Vergabekonzept auf sieben Ausschreibungspakete umzustellen. Die Leistungen für das Fluggastterminal einschließlich Fluggastbrücken und Gepäckförderanlage waren auf der Grundlage eines Aufsichtsratbeschlusses vom 15. September 2006 nach Maßgabe der VOB-SKR als Generalunternehmerpaket ausgeschrieben worden. Innerhalb der bis zum 16. August 2007 gesetzten Angebotsfrist sind vier Angebote von Bietern beziehungsweise Bieterkonsortien eingegangen, deren Auftragsvolumen deutlich über den Kostenermittlungen des durch die FBS beauftragten Generalplanerteams lagen. Da die Kostenermittlung der FBS, die durch ein erfahrenes Generalplanungsteam in nachvollziehbarer Form erarbeitet und zudem durch den Controller des Bankenkonsortiums auf ihre Belastbarkeit geprüft worden sind, deutlich überschritten wurden, ist nach den Ergebnissen der juristischen Prüfungen eine Aufhebung der Vergabe analog § 26a VOB/A zulässig. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bei allen bereits vergebenen Baulosen, die immerhin ein Auftragsvolumen von 700 Millionen € umfassen, die von der FBS veranschlagten Summen größtenteils sogar unterschritten oder nur geringfügig überschritten wurden.
Um einen verstärkten Wettbewerb zu ermöglichen und neue Marktteilnehmer beziehungsweise Nachunternehmer im Rahmen eines neuen Wettbewerbsverfahrens direkt ansprechen zu können, hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung beauftragt, die Vergabe des bisherigen Generalunternehmerpakets Fluggastterminal in insgesamt sieben Einzelpaketen vorzubereiten. Durch die nach wie vor vorgesehene Begrenzung der Anzahl von Vergabepaketen soll der Forderung des Bankenkonsortiums nach Risikobegrenzung Rechnung getragen und zugleich die mögliche Schnittstellenproblematik reduziert werden. Ziel dieser Neuausschreibung ist es, den vorgesehenen Kostenrahmen des Finanzierungskonzepts einzuhalten. Aufgrund des jetzigen Erkenntnisstandes gibt es keine Notwendigkeit, das Finanzierungskonzept zu ändern, insbesondere ist nicht an eine Erhöhung der Zuschüsse der Gesellschafter gedacht.
Die FBS ist bemüht, trotz dieser Veränderungen in der Vergabestrategie den ambitionierten Zeitplan für die Inbetriebnahme des Flughafens BBI zum Winterflugplan 2011 einzuhalten. Um das Erreichen dieses Ziels zu ermöglichen, hat der Aufsichtsrat der FBS am Dienstag ebenfalls die Geschäftsführung ermächtigt, unverzüglich die Vergabe der Ausführungsplanung für das Terminal in Angriff zu nehmen. Die zeitnahe Einleitung eines Vergabeverfahrens sowie die Beauftragung der Ausführungsplanung für das Terminal in der nächsten Aufsichtsratsitzung im Dezember 2007 ist eine wichtige Voraussetzung für die Einhaltung des Inbetriebnahmetermins. Die Geschäftsführung der FBS hat deutlich gemacht, dass aufgrund der vom Aufsichtsrat der FBS beschlossenen Maßnahmen der BBI-Zeitplan von der Neuausschreibung des Terminals unberührt bleibt. Bereits im Oktober dieses Jahres haben die Bauarbeiten für die neue 4 000 Meter lange Südbahn des Airports begonnen.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine Nachfrage des Kollegen Gaebler? – Sie haben das Wort!
Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister! Wie beurteilen Sie das Klagerisiko durch jetzt nicht zum Zuge gekommene Bieter, und gibt es Ansatzpunkte für Untersuchungen hinsichtlich von Preisabsprachen zwischen diesen Bietern?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich kann nicht beurteilen, wie sich die Bieter verhalten werden. Man kann davon ausgehen, dass der eine oder andere die Vergaberüge wählen wird. Dafür gibt es ein zweistufiges Verfahren, zunächst bei der Vergabekammer, danach beim Oberverwaltungsgericht in Brandenburg. Dieses gilt es abzuwarten. Bei dieser Kostenüberschreitung, die sich nach unseren Berechnungen im Umfang von 70 Prozent bewegt, sind wir nach juristischer Expertise der Auffassung, dass eine derartige Rüge keinen Erfolg haben könnte.
Zu der zweiten Frage: Die Angebote lagen alle sehr dicht beieinander. Es gab im Prinzip eine Abweichung in der Größenordnung von 0,2 Prozent der Gesamtsumme. Dies muss jetzt jeder für sich selbst interpretieren.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine Nachfrage des Kollegen Buchholz von der Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Buchholz!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Regierender Bürgermeister! Was könnte von den nicht zum Zuge gekommenen Bietern dem Senat oder der Flughafengesellschaft in Rechnung gestellt werden, was Planungskosten oder entgangenen Gewinn betrifft, und gibt es dazu bereits erste rechtliche Stellungnahmen?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Das sind Fragen, die im Verfahren geklärt werden müssen. Wir hatten, um den Bieterkreis zu erweitern, selbst eine bestimmte Summe
angegeben, die die FBS bereit ist, für Planungskosten zu zahlen. Wir müssen jetzt mit Äußerungen vorsichtig sein. Wenn es Rügen geben sollte, würde sich die Sachlage etwas anders darstellen. Ich gehe aber davon aus, dass nur das von der FBS zu erstatten ist, was rechtlich unumgänglich ist.
1. Warum hat sich Finanzsenator Sarrazin bei der Veröffentlichung der Steuerdaten dreier Abgeordneter und eines Rechtsanwaltes nicht an das im Ältestenrat des Abgeordnetenhauses von Berlin vereinbarte Verfahren gehalten?
2. Mit wem im Bundesfinanzministerium wurde das Einvernehmen zur Veröffentlichung der vorgenannten Steuerdaten erzielt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Verfahren nach § 30 Abs. 4 Nr. 5c Abgabenordnung ist der einzig juristisch legitimierte Weg, um gegen in der Öffentlichkeit verbreitete unwahre Anwürfe und Anschuldigungen, wie sie in diesem Fall vorliegen, vorzugehen.
Das Gesetz sieht nur diese eine Möglichkeit vor. Die dafür notwendige Genehmigung durch das BMF hat meine Verwaltung beim zuständigen Fachreferat IV A 4, das die Abgabenordnung betreut, eingeholt.
Ein Verfahren vor dem Ältestenrat wäre dagegen auch aus meiner heutigen Sicht aus einer Reihe von Gründen ungeeignet gewesen, um den erhobenen Vorwürfen wirksam zu begegnen. Erstens hat der Ältestenrat nach der Berliner Verfassung kein Untersuchungsmandat wie ein Untersuchungsausschuss. Darauf hat auch der Präsident des Ab
Zweitens haben Beschlüsse des Ältestenrats nur eine eingeschränkte Bindungswirkung und Öffentlichkeit. Es sind politische Beschlüsse und keine juristischen Entscheidungen. Sie können auch nicht öffentlich erhobene Vorwürfe durch verbindliche Tatsachenfeststellungen aus der Welt schaffen.
Drittens hätte der Ältestenrat über keine Einflussmöglichkeiten bezogen auf den ehemaligen Abgeordneten Brinsa und den Rechtsanwalt Kaligin verfügt und daher nur das Verhalten gegenüber den Abgeordneten Lehmann und Hillenberg begutachten können. Auch von diesen lagen aber nur stark eingeschränkte Befreiungserklärungen vor, sodass der Ältestenrat diese Aufgabe sowieso nicht hätte wahrnehmen können.
Die genannten Personen haben wiederholt öffentlich behauptet, sie seien mit sogenannten Sonderprüfungen überzogen worden, weil sie Mobbingvorwürfen in der Berliner Finanzverwaltung nachgegangen seien.
Diese Abgeordneten haben gerade nicht den Ältestenrat angerufen, um diese Vorwürfe zu klären, sondern sie sind vielmehr wiederholt und nachhaltig mit unwahren Tatsachenbehauptungen an die Öffentlichkeit getreten.
Dies wurde auch dann noch weiter fortgesetzt, als die Finanzverwaltung bereits im August alle Vorwürfe dezidiert per Pressemitteilung zurückgewiesen hatte.
[Volker Ratzmann (Grüne): Quatsch! Fragen Sie doch Frau von der Aue, sie kann doch Gegendarstellungen erwirken!]
Auch die Anrufung des Ältestenrats durch den Abgeordneten Braun am 17. August führte nicht dazu, dass diese unwahren Behauptungen eingestellt wurden, vielmehr behaupteten insbesondere die Herren Brinsa und Lehmann weiterhin, dass die Finanzverwaltung sie willkürlich behandelt habe. Von Herrn Lehmann kam noch ein neuer Vorwurf dazu, das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen führe schwarze Listen über unbequeme Politiker. Dies hat er in dieser Phase nachgeschoben.
Die Berliner Finanzverwaltung hatte daher keine andere Möglichkeit, als den Weg der Presseerklärung vom 1. Oktober zu gehen. Diese Einschätzung wird vom Bundesministerium für Finanzen voll geteilt, wie sie der gestrigen Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Hendricks im Bundestag entnehmen können. Natürlich ist dieser Fall vor der Genehmigung sorgfältig geprüft worden.
Soweit Sie die siebenseitige Pressemitteilung gelesen haben, werden Sie feststellen, dass sie zuerst eine allgemeine Einführung enthält, dann jeweils das, was der einzelne Abgeordnete bzw. Rechtsanwalt behauptet hatte. Dann werden nur die Tatsachen aus dem Besteuerungsverfahren genannt, die notwendig sind, um diese Behauptungen zu widerlegen, das heißt, nur zeitliche und sachliche Eckwerte, keineswegs wurden Steuerdaten offengelegt, kein einziges Steuerdatum wurde offengelegt.
Natürlich ist der Schutz des Steuergeheimnisses für die Senatsverwaltung für Finanzen eine Selbstverständlichkeit. Das wird von mir und allen Mitarbeitern in der Verwaltung sehr ernst genommen. Der Schutz ist vom Gesetzgeber bewusst weitgehend ausgestaltet worden, aber er ist eben auch nicht absolut, sonst gäbe es § 30 Abgabenordnung nicht. Er findet dort seine Schranken, wo einem überwiegenden öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen ist.
Wann dies der Fall ist, regelt wiederum das Gesetz. Demnach ist dies unter anderem dann nicht der Fall, wenn nur so öffentlich erhobene unwahre Tatsachenbehauptungen aus der Welt zu schaffen sind, die geeignet sind, das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung schwer zu schädigen. Juristen sprechen in diesem Fall von einer Art Notwehrrecht der Verwaltung.
Mir ist bewusst, dass es bislang in Berlin einzigartiger Vorgang ist, dass die Steuerverwaltung von diesem letzten Mittel Gebrauch macht, aber es ist auch ein nicht nur in Berlin, sondern auch bundesweit einzigartiger Vorgang, dass Personen des öffentlichen Lebens – und das sind Abgeordnete auch – derart gravierende und gleichzeitig vollkommen haltlose Beschuldigungen gegen die Finanzverwaltung erhoben haben. Es wurde letztlich der Eindruck erweckt – und immer wieder erweckt, es war kein einmaliger sprachlicher Lapsus, dieser Eindruck wurde mit System immer wieder erweckt –, Finanzbeamte ließen sich unter Missachtung sämtlicher Dienstpflichten und Gesetze in ihrer Arbeit von Willkür und sachfremden Erwägungen leiten, schlimmer noch: Dies alles geschehe in der Absicht, Mitglieder eines Parlaments an der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben zu hindern.
Wie Sie und ich heute wissen – und jetzt auch die Öffentlichkeit weiß –, hat davon nichts der Wahrheit entsprochen. Dies weiß die Öffentlichkeit nur, weil wir die Tatsachen offengelegt haben, und zwar genauso offen, wie vorher auch die falschen Behauptungen verbreitet wurden. – Vielen Dank!
Ich stelle zunächst fest, dass Sie meine zweite Frage nicht beantwortet haben, Herr Sarrazin. Das wird wahrscheinlich seine Gründe haben.