Danke schön, Herr Senator! – Eine Nachfrage der Abgeordneten Frau Tesch – bitte schön, Frau Dr. Tesch!
Danke schön, Herr Präsident! – Herr Senator! Sie haben gesagt, dass Sie zwei Mal im Jahr Lehrerinnen und Lehrer einstellen wollen. Wollen Sie an diesem Verfahren festhalten?
Die notwendige Verlässlichkeit für Schulen kann sich nicht nur auf den Schuljahresbeginn erstrecken, sondern sie müssen eine faire Chance haben, die Ausgangssituation im ganzen Jahr zu realisieren. Das bedeutet, dass wir für das zweite Halbjahr über die Besetzung von Dauer
stellen die Stellen besetzen wollen, die im ersten Halbjahr durch Ausscheiden frei geworden sind und die auf Dauer benötigt werden, um kontinuierlich eine gleichmäßig gute und hundertprozentige Unterrichtsversorgung sicherzustellen.
Herr Senator! Nach Ihrem längeren Referat möchte ich etwas fragen, um das Gehörte zu präzisieren. Ist es zutreffend, dass – entgegen Ihrer monatelangen Beteuerungen und Versprechen, den Schulen zum Schuljahresbeginn 100 Prozent Lehrer netto zur Verfügung zu stellen – heute, drei Wochen nach Schuljahresbeginn, den allgemeinbildenden Schulen über 100 Lehrerinnen und Lehrer und den berufsbildenden Schulen über 50 Lehrerinnen und Lehrern fehlen? Wie bewerten Sie diese gravierende Fehleinschätzung Ihrer Verwaltung, die über sechs Monate Zeit hatte, genau und richtig zu planen?
Ich bin davon ausgegangen, dass meine ausführliche Antwort gerade Ihren Interessen entgegenkommt, da Sie zu diesem Thema immer Fragen zum Detail haben.
Sie gehen nicht recht in Ihren Annahmen. Die Voraussetzungen, soweit sie überhaupt planbar waren, eine hundertprozentige Ausstattung in den allgemeinbildenden Schulen zur Verfügung zu stellen, sind von meiner Verwaltung und in der Verantwortung des Senats zu 100 Prozent erfüllt worden.
Eine Diskussion, warum es zu den in meiner Sicht unangemessen hohen Überanmeldungen vonseiten der Schule kommt, halte ich im Sinne einer sachlichen Problembeseitigung für nicht geeignet. Ich schlage vor, dass wir abwarten, bis wir ein System haben und letztlich Planungsunterlagen vorliegen.
[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Özcan Mutlu (Grüne): Unterdessen fällt Unterricht aus!]
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der ersten, bestellten Frage ist dies tatsächlich die erste Frage zu diesem Thema! – Ich frage den Senat:
1. An welchen Berliner Schulen fehlen noch heute – drei Wochen nach Schulbeginn – Lehrer und Lehrerinnen für die 100-prozentige Ausstattung, und gehören dazu auch die Ludwig-Bechstein-Grundschule, die Grundschule am Königsgraben, die Carl-Kraemer-Grundschule, die Fläming-Grundschule, die Thomas-MannGrundschule, die Rixdorfer Grundschule, die SollingGrundschule, die Dreilinden-Oberschule, die RobertJungk-Oberschule, die Hermann-Köhl-Oberschule, das Erich-Höppner-Gymnasium, das Goethe-Gymnasium, das Fichte-Gymnasium, das Hans-CarossaGymnasium, die Ernst-Litfaß-Schule und die ErnstEschke-Gehörlosenschule?
2. Wie viele Schulen haben aufgrund von Lehrermangel und langfristigen Erkrankungen seit Beginn des Schuljahres bereits Lehrkräfte aus den Mitteln der Vertretungsreserve gesucht, und wie viele konnten bisher auch welche einstellen?
Danke schön, Herr Kollege! – Es antwortet der Senator für Bildung, Herr Prof. Zöllner. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur ersten Frage: Wie ich bereits zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Tesch gesagt habe, werden derzeit aufgrund der gering abweichenden Schülerzahl 26 und aufgrund jenseits der Planung ausgeschiedenen Lehrkräfte 75, insgesamt also 101 unbefristete Neueinstellungen vorgenommen.
Wie ebenfalls erläutert, stimmten nur an 8 von 800 Schulen die tatsächlichen Schülerzahlen mit den – ich betone – von den Schulen einen Tag vor Schulbeginn gemeldeten Zahlen überein. Das heißt, ich müsste jetzt ca. 790 Schulen vorlesen, die eine Unter- bzw. Überausstattung haben, denn beides gehört zu einer realistischen Beurteilung der Situation zusammen.
Lehrkräfte müssen da hin, wo die Schüler sind, deshalb sind solche Umsetzungen notwendig. Diese Umsetzungen mit den laufenden Einstellungen verändern logischerweise laufend das Bild. Ich gehe davon aus, dass Sie – wie ich schon im Ausschuss zugesagt habe – die Zahlen nach dem Umsteuern erhalten und damit eine adäquate Beurteilung der Situation ermöglicht wird.
Zur Frage 2: Wie Sie wissen, können Schulen seit Beginn des Schuljahrs 2007/2008 über ein dreiprozentiges Personalkostenbudget verfügen, aus dem sie eigenverantwortlich und selbstständig befristete Vertretungslehrkräfte einstellen. Die Schulleitungen entscheiden darüber, wie auf die Erkrankung einer Lehrkraft reagiert wird: ob mit schulorganisatorischen Maßnahmen oder mit einer Einstellung aus dem Personalkostenbudget. Diese neue Freiheit wurde sofort angenommen. Bis zum 10. September – das verändert sich logischerweise an jedem Tag – haben insgesamt 104 Berliner Schulen Einstellungen von Vertretungskräften unter Anrechnung auf das Personalkostenbudget vorgenommen. Das beweist, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind, denn es waren mehr als 50 Prozent Schulen mit einer Ausstattung von zum jetzigen Zeitpunkt über 100 Prozent.
Einstellungen im Rahmen der Personalkostenbudgetierung bedürfen immer einer konkreten Befristung. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal klarstellen: Langzeiterkrankte Lehrkräfte belasten nicht die Personalkostenbudgets der Schule. Für deren Vertretung eingesetzte Mittel aus der dreiprozentigen Vertretungsreserve bekommen die Schulen aus zentralen Mitteln erstattet.
Herr Senator! Wie können Sie es denn mit Ihrem Versprechen von vor den Schulferien vereinbaren, dass alle Schulen am ersten Schultag 100 Prozent haben würden, dass beispielsweise das Hans-Carossa-Gymnasium Ihnen mit Datum vom 29. Juni schriftlich mitgeteilt hat, dass drei Lehrer fehlen, und auch am heutigen Tag, drei Wochen nach Schulbeginn, dort noch drei Lehrer fehlen?
Ich habe zugesagt, dass insgesamt in Berlin die allgemeinbildenden Schulen mit 100 Prozent ausgestattet werden. Ich habe nie gesagt, weil das überhaupt nicht erreichbar ist, dass jede einzelne Schule genau 100 Prozent hat. Das muss jedem bewusst gewesen sein.
Es ist selbstverständlich sinngemäß daraus abzuleiten, dass die Abweichung bei keiner Schule eine Größenordnung erreichen darf, die letzten Endes keine hundertprozentig gute Unterrichtsgestaltung ermöglicht.
Zu den einzelnen Schulen ist eine differenzierte Betrachtung notwendig. Ich habe darauf hingewiesen, dass durch Neueinstellungen und Umsetzungen die ohne Zweifel bestehenden Unterschiede, die im Augenblick da sind, ausgeglichen werden. Ich kann Ihnen aber z. B. eine Vielzahl von Schulen vorlesen, weil ich auch den Ursachen nachgehe, wo eine im Augeblick unter hundertprozentige Ausstattung darauf zurückzuführen ist, dass sich über den normalen Verlauf der letzten Jahre hinweg im letzten Monat seit dem Stichtag 1. August – früher konnte keine Zuweisung erfolgen – eine größere Anzahl von Lehrerinnen und Lehrern noch langzeiterkrankt gemeldet hat, sodass, wenn diese kompensiert werden – was wir tun werden –, die hundertprozentige Versorgung in jedem Fall gewährleistet ist, eine Maßnahme, die logischerweise durch Planung vonseiten der zentralen Senatsverwaltung nie vorausgesehen werden kann, da wir nicht einzelnen Lehrern unterstellen können, dass sie in Kürze langzeiterkranken werden.
Herr Senator! Sie sprachen davon, dass Sie zu einem schlankeren Mitbestimmungsverfahren gelangen möchten. Deswegen frage ich Sie: Wie beurteilen Sie die Möglichkeiten, gemeinsam mit den Gewerkschaften zu so einem schlankeren Mitbestimmungsverfahren zu kommen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Ausgestaltung einer solchen schlankeren und effizienteren Vorgehensweise. Da ich in der Sache bereit bin, optimal auf die Interessen der Gewerkschaft einzugehen, beurteile ich die Chancen sehr gut, denn ich rechne damit, dass auch diese ein Interesse daran haben, eine funktionsfähige Schule zu gewährleisten.
1. Wie bewertet der Senat das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und welcher Handlungsauftrag ergibt sich daraus für die Länder?
Nein, der Regierende Bürgermeister als Regierender Bürgermeister, Herr Präsident! Denn die Rundfunkangelegenheiten sind auch früher schon beim Regierenden Bürgermeister gewesen.