Protocol of the Session on September 13, 2007

Aha! – Danke für den Hinweis.

[Heiterkeit]

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entscheidung beschreibt den Spielraum, den die Länder im Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühren unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten haben. Fest steht jetzt, dass der Gebührengesetzgeber bei der Prüfung der angemessenen Belastung für die Gebührenzahler und ihres Informationszugangs insbesondere auch ihre wirtschaftlichen Interessen berücksichtigen darf. Gerade weil jeder Bürger die Möglichkeit haben muss, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verfolgen, werden die Länder auch weiterhin die allgemeine wirtschaftliche Lage, die Einkommensentwicklung und sonstige Belange der Bürger bei ihrer Entscheidung zur Gebührenfestsetzung im Blick behalten dürfen und müssen.

Gleichzeitig folgt aus der Entscheidung die Notwendigkeit, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesetzlich zu präzisieren unter dem Kriterium, welche Programme zur Meinungsbildung und -vielfalt im dualen

Rundfunksystem notwendig und deshalb zu finanzieren sind.

Zu 2: Das Urteil hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Finanzlage des RBB. Mit der ARD zusammen hat der RBB erklärt, dass keine Änderung der Bedarfsanmeldung bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs – KEF – in Betracht gezogen werde. Unabhängig davon setzt sich der Senat nach wie vor dafür ein, dass der anerkannte Bedarf auch bedarfsgerecht auf die einzelnen Rundfunkanstalten verteilt wird.

Danke schön! – Eine Nachfrage von Frau Dr. Hiller – bitte!

Ich denke, wir werden über dieses Urteil an anderer Stelle noch zu diskutieren haben. Meine Nachfrage geht in Richtung der Präzisierung des Auftrags des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Was meinen Sie, in welche Richtung diese gehen sollte, auch angesichts starker globaler Marktveränderungen?

Herr Regierender Bürgermeister – bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ich habe schon immer zu denjenigen gehört, die selbstverständlich davon ausgehen, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich verändern muss und dass er sich neuer technischer Möglichkeiten nicht dadurch berauben darf, dass er sagt, das ist nicht die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Anstalten, sondern nur der privaten.

Wir haben bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Situation, wo eine sehr starke Bindung an die Empfehlung der KEF vom Bundesverfassungsgericht aufgegeben worden ist. Zwar darf das jeweilige Land – das ist im Prinzip auch etwas, das Sie betrifft, Sie müssen dem auch zustimmen – durchaus einmal abweichen, aber dies nur im engen Rahmen.

Vielleicht zur Erinnerung noch einmal zur Vorgeschichte: Es fing damit an, dass einige Ministerpräsidenten, beispielsweise der bayerische, der Auffassung waren, vorschreiben zu müssen, wie viele Rundfunkprogramme die einzelnen Sender haben sollten. Damit fing die Debatte an. Dann haben wir einen langen Prozess gehabt. Dann kam es zu einer aus meiner Sicht maßvollen Reduzierung der Vorschläge der KEF. Dies ist jetzt vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden.

Das ist die Brandbreite. Vom Grundsatz her gibt es eine Verantwortung bei den Ländern zu überprüfen, ob die Gebühren richtig bemessen sind. Selbstverständlich haben

die Bürgerinnen und der Bürger einen Anspruch darauf, dass nicht alle Kostensteigerungen automatisch auf die Gebühren gelegt werden. Jeder kann festlegen, was er braucht, und anschließend muss es der Gebührenzahler bezahlen. Ich glaube aber, dass immer eine Abwägung stattfinden muss. Die muss die KEF in erster Linie vornehmen, dazu ist sie da.

Eine andere Frage ist es, wie man gesetzlich den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkstationen klarer definieren kann. Dazu wird es eine komplizierte Debatte geben, denn auch an dieser Stelle sind aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Grenzen gesetzt worden, die im Einzelfall überprüft werden müssen. Dieses Thema wird nicht von heute auf morgen erledigt werden können.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine Nachfrage von Frau Ströver. – Bitte schön, Frau Ströver, Sie haben das Wort!

Vielen Dank! – Herr Regierender Bürgermeister! Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Festlegung der Gebühren durch die Ministerpräsidenten und die Abweichung von den schon reduzierten Vorschlägen der KEF für verfassungswidrig erklärt hat, frage ich Sie, ob Ihnen bewusst ist – und damit auch den anderen Ministerpräsidenten –, dass Sie die von der Medienkonkurrenz immer wieder geschürte Destabilisierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks damit vorantreiben, und ob dies im Sinne unserer Vorstellungen vom dualen Rundfunksystem ist, das die Sicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als vordringlichste Aufgabe sieht.

Herr Regierender Bürgermeister – bitte!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Ströver! Das kann aber nicht bedeuten, dass bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kein Kostenbewusstsein eingefordert werden darf

[Vereinzelter Beifall bei der SPD und der FDP]

oder automatisch gesagt wird, die Gebühr erhöht sich immer, egal wie hoch sie wird.

[Alice Ströver (Grüne): Das hat doch gar keiner gesagt!]

Doch, das haben Sie eben gesagt.

[Alice Ströver (Grüne): Nein!]

Nun gibt es Länder, die sagen, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten sich auf bestimmte Aufgaben beschränken, das andere sollen die privaten Sender übernehmen. Diese politische Debatte ist geführt worden. Ich

erinnere daran, dass dies ein gemeinsamer Vorschlag von Herrn Stoiber und Herrn Steinbrück

[Zuruf von Dr. Martin Lindner (FDP)]

nein, Herrn Steinbrück oder war es noch Clement, das weiß ich nicht mehr genau –, den Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen war. Die wollten richtig Tabula rasa machen. Bayern mit sehr vielen Sendern hat gefordert, dass die anderen Länder weniger haben sollten. Das war ein inhaltlicher Eingriff und die Begründung dafür, weshalb man über die Gebühren die Anstalten zwingen wollte, ihr Programm zu reduzieren. Hier hat das Verfassungsgericht aus meiner Sicht zu Recht eine Grenze gezogen.

Eine andere Frage ist die – die müssen wir uns auch hier immer wieder stellen, denn der nächste Antrag auf Gebührenerhöhung liegt bereits auf dem Tisch der KEF und Sie alle müssen darüber entscheiden –, ob die geplante Gebührenerhöhung für die Gebührenzahler zumutbar ist. Auch hier ist der Spielraum eingeengt worden. Da müssen sich auch Sie als frei gewählte Parlamentarier fragen, weshalb Sie eigentlich noch zustimmen, wenn doch ohnehin alles vorgegeben ist. In Schleswig-Holstein hat sich das Parlament geweigert, der Regierung in dieser Angelegenheit zu folgen.

Ich würde jetzt nicht jubeln, unabhängig davon, aus welcher Perspektive man die Angelegenheit betrachtet. Man muss sich genau ansehen, welche Konsequenzen – –

[Zuruf von Alice Ströver (Grüne)]

Frau Ströver, nun hören Sie doch einmal zu! Sie kommen doch gleich noch mit Ihrem Lieblingsthema Opernstiftung an die Reihe,

[Alice Ströver (Grüne): Aber jetzt haben wir ein anderes Thema!]

dann können Sie sich noch einmal echauffieren. Schonen Sie Ihre Stimme für die nächste Anfrage.

[Beifall bei der SPD]

Das hier ist ein Thema, bei dem wir uns gar nicht streiten müssen, weil wir inhaltlich gar nicht auseinander liegen.

[Dr. Martin Lindner (FDP): Beim nächsten schon!]

Sowohl die Intendanten, die ein gefährliches Spiel mit ihrer Klage betrieben haben, als auch die anderen mit anderen Interessen sollten Nüchternheit bewahren. Gerade auch diejenigen, die eine große Notwendigkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sehen, sollten irgendwann sagen, dass Kostenbewusstsein bei den Rundfunkanstalten ein Element im Interesse der Gebührenzahlerinnen und -zahler ist, das auch die Länder, vertreten durch die Regierungen und die Parlamente, nicht völlig unbeachtet lassen dürfen.

Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Jetzt ist Frau Abgeordnete Ströver von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe mit einer Frage zu dem Thema

Trauerspiel um die Opern – geht es um Eitelkeiten oder Hilfe zur Sanierung?

Bitte schön, Frau Ströver, Sie haben das Wort!

Danke schön, Herr Präsident! Es reicht für zwei Fragen, Herr Regierender Bürgermeister!

Ich frage den Senat:

1. Hat die Bundesregierung dem Land Berlin eine Investitionshilfe zur Sanierung der Staatsoper in Höhe von 150 Millionen € angeboten, und stimmen Pressemeldungen, wonach der Regierende Bürgermeister dieses Angebot strikt abgelehnt haben soll, und was sind die Gründe dafür?

2. Welches alternative Finanzierungskonzept für die Sanierung der Staatsoper, das mit insgesamt 230 Millionen € veranschlagt wurde, hat der Senat, und wie will er den dauerhaften Spielbetrieb für die drei Opern sichern, wenn er schon die Sanierungshilfe des Bundes ablehnt?

Danke schön, Frau Kollegin Ströver! – Jetzt hat der Regierende Bürgermeister das Wort – bitte!

Herr Präsident! Liebe Abgeordnete Ströver! Ich beginne mit der letzten Frage: Die Verantwortung für die Staatsoper liegt beim Land Berlin. Wenn die Staatsoper saniert werden muss, muss das Land Berlin die notwendigen Mittel dafür aufbringen. Insofern ist die Sanierung der Oper, die nicht unerhebliche Kosten verursacht, aus dem Haushalt zu finanzieren. Dazu gibt es das Angebot von Herrn Dussmann und den Freunden und Förderern der Staatsoper Unter den Linden, einen Beitrag in der Größenordnung von 30 Millionen € zu leisten. Der Bund hat einmal erklärt, er sei bereit, mit 50 Millionen € zur Sanierung beizutragen, den Rest müsse das Land Berlin selbst tragen. Das ist die Grundlage.

Wir sind seit mehreren Monaten im Gespräch mit der Bundesregierung, die durch mehrere Minister oder Staatsminister vertreten wird. Wir verhandeln über die Frage, wie sich der Bund weiter in Berlin bei den Themen innere Sicherheit und Kultur engagieren wird. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ich bedaure es außerordentlich, dass absichtlich oder unabsichtlich aus dem letzten Gespräch Informationen nach außen gedrungen sind. Diese Informationen sind wie immer in solchen Fällen nicht vollständig. Da sie sich zum Teil im spekula

tiven Bereich befinden, geben diese Informationen die Inhalte der Gespräche nicht wieder. Mein Problem bei der Angelegenheit besteht darin: Wenn ich mich an die Vertraulichkeit halte, kann ich Ihnen keine Antwort geben, halte ich mich nicht an die Vertraulichkeit, belaste ich die Gespräche. Deshalb bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass ich den ersten Weg weitergehe, mich an die Vertraulichkeit zu halten.

[Beifall bei der SPD]