Protocol of the Session on September 13, 2007

Frau Senatorin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Arndt! Ich glaube, dass wir uns bei dem Programm des Stadtumbaus West in einem Lernprozess befinden, bei dem die Akteure aus den Verwaltungen, sowohl die Haupt- als auch die bezirklichen Verwaltungen, ein Stück gemeinsam mit Unternehmen lernen, wie Vorgänge beschleunigt werden können, wie beispielsweise Mittel frühzeitiger zur Verfügung gestellt werden können. Deshalb ist meine Bitte und Aufforderung an alle Beteiligten, auch an die Privaten, uns aufzuzeigen, wo es hakt, wenn es darum geht, eine Genehmigung zu erteilen, etwas zu befördern, Förderungen außerhalb des Programms aufzuzeigen.

Ich habe zum Beispiel bei der Veranstaltung am Montag erlebt, dass ein Unternehmer ganz spontan gesagt hat, wenn das ein bisschen länger dauert, als das bisher der Fall gewesen ist, dann gehe ich in die Vorfinanzierung, da ich weiß, dass das Geld kommt. Das zeigt mir, dass es eine hohe Akzeptanz und vor allen Dingen ein großes Vertauen in den Erfolg vor Ort gibt.

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt ist Frau Matuschek an der Reihe und hat das Wort. – Bitte schön!

Frau Senatorin! Wenn es darum geht, die Wiedererlebbarkeit der Spreeuferlagen herzustellen, frage ich Sie, ob im Rahmen des Stadtumbau West der Vorschlag aufgegriffen werden kann und wird, 50 Meter Uferstreifen am Spreeufer für die Aufenthaltsmöglichkeit für Bürgerinnen

und Bürger von Bebauung frei zu halten und für Uferwege zur Verfügung zu stellen.

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matuschek! Ich bin der Auffassung, dass die Ufer zugänglich sein müssen, dass wir Uferwege benötigen. Dabei sind wir manchmal in der Situation, dass wir einen Balkon oder Steg an einer Stelle bauen, wo möglicherweise ein privates Grundstück so nahe an der Spree gelegen ist, dass es nicht zur Verfügung gestellt werden kann, weil die Beräumung viel zu aufwendig wäre.

Ich bin allerdings nicht der Auffassung, dass wir vom Grundsatz her einen breiten Streifen von 50 Metern von vornherein von einer Investition auch in die wirtschaftliche Entwicklung an einem Standort ausnehmen sollten. Lassen Sie uns jeweils standortbezogen mit den bezirklichen Akteuren, aber auch mit den Eigentümern und den Gewerbetreibenden vor Ort klären, in welchem Umfang und in welcher Breite das Ufer der Spree für Grün zur Verfügung stehen muss – zugänglich muss es sein, aber nicht, dass es immer und überall 50 Meter sein müssen, manchmal kann es mehr sein, manchmal aber auch weniger.

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt ist der Kollege Henkel von der Fraktion der CDU an der Reihe mit einer Frage zu dem Thema

Scheinanmeldungen und Scheinadressen nach dem Wegfall der Nebenmeldepflicht für Vermieter

Bitte schön, Herr Henkel, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. In welchem Umfang gibt es nach Schätzungen des Senates in Berlin Scheinanmeldungen und Scheinadressen, die aufgrund des neuen Melderechts und dem Wegfall der Nebenmeldepflicht der Vermieter ohne großen Aufwand möglich sind?

2. Wie gedenkt der Senat diesem Problem entgegenzuwirken?

Danke schön, Herr Kollege Henkel! – Das Wort zur Beantwortung hat der Senator für Inneres Herr Dr. Körting. – Bitte sehr!

Herr Präsident! Herr Kollege Henkel! Seit 2002 hat der Bundesgesetzgeber aus dem Melderecht die Pflicht des Vermieters gestrichen, die Meldebestätigung ebenfalls zu unterschreiben. Dies ist in allen Ländern entsprechend der Bundesgesetzgebung umgesetzt worden. Inzwischen ist es ausschließliche Gesetzgebung des Bundes, das heißt, der Bund ist zu veranlassen zu überprüfen, ob das sinnvoll ist.

Soweit es die Frage betrifft, was dies für Auswirkungen hat, so stellen wir in der Tat fest, dass es seit 2004, 2005 eine Tendenz zu Scheinanmeldungen oder Anmeldungen von sehr vielen Personen in einer Wohnung gibt, die dort gar nicht alle gemeinsam dort wohnen können. Insofern sehen wir schon einen Missbrauch. Wir sehen aber auch, dass der Missbrauch bereits vorher stattgefunden hat, weil schon vorher mit gefälschten bzw. Untermietverhältnissen gearbeitet werden konnte.

Ziel der seinerzeitigen Bundesgesetzgebung war es, das Verfahren zu entbürokratisieren und insbesondere eine Online-Anmeldung zu ermöglichen. Das Ziel sollte man vom Grundsatz her auch nicht beseitigen. Man sollte vom Grundsatz her die Entbürokratisierung beibehalten. Bei der Novelle des Bundesmeldegesetzes ist allerdings zu prüfen, ob man trotz Beibehaltung des Bürokratieabbaus den Vermieter wieder in die Pflicht nehmen kann, weil dies aus polizeilicher Sicht sinnvoll wäre.

Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage des Kollegen Henkel. – Bitte, Sie haben das Wort!

Herr Senator! Teilen Sie die Ansicht der für das Melderegister zuständigen Referatsleiterin, die sagte, dass die Qualität der Meldedaten – auch im Verhältnis zu dem Missbrauch, den es vorher gab und den Sie ansprachen – seit dem Jahr 2004 deutlich gesunken sei?

Bitte, Herr Senator Dr. Körting!

Wenn Sie die Qualität von Meldedaten miteinander vergleichen wolle, müssen Sie berücksichtigen, ob die Daten vor oder nach der Melderechtsnovelle abgegeben worden sind. Nur so ist ein Vergleich möglich. Der Bundesgesetzgeber hat sich bewusst dafür entschieden, bestimmte

Meldedaten nicht mehr zu erheben. Von dieser gesetzlichen Grundlage muss ich ausgehen. Alles andere ist Spekulation.

Ich habe deutlich gemacht, dass ich es aus polizeilicher Sicht für sinnvoll halten würde, bei der Anmeldung nicht ausschließlich die Daten festzustellen, die der Anmeldende angibt. Es sollte vielmehr eine Plausibilitätsprüfung geben. Man wird mit dem BMI bereden müssen, wie das erreicht werden kann.

Danke schön, Herr Dr. Körting! – Nachfragen gibt es nicht.

Somit kommen wir zur Frage der Kollegin Platta von der Linksfraktion zum Thema

Klimaschutzrat

Vielen Dank! – Ich frage den Senat:

1. Konnten bereits bei der ersten Beratung des Klimaschutzrates Ziele und Zeitvorstellungen für die Arbeit des Beirates formuliert werden, wenn ja, welche sind es?

2. Wie setzt sich der Klimaschutzrat zusammen?

Bitte, Frau Senatorin Lompscher!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Platta! Mit der Berufung des Klimaschutzrates im Sommer dieses Jahres setzt der Senat ein Vorhaben des Regierungsprogramms um. Am 10. September 2007 hat sich der Klimaschutzrat Berlin konstituiert und seine Arbeit aufgenommen. Er ist ein Gremium, das sich interdisziplinär mit den Herausforderungen von Klimaschutz und -wandel befassen wird. Zu seinen Aufgaben gehört es, den Senat bei allen grundsätzlichen klimapolitischen Fragen – insbesondere bei Energieversorgung und -einsparmöglichkeiten und regionaler Klimafolgenabschätzung und -anpassung – zu beraten. Wir werden uns in diesem Gremium auch damit beschäftigen, wie das Landesenergieprogramm fortgesetzt werden kann und wie die Aufstellung eines künftigen Energiekonzepts erfolgen wird. Der Klimaschutzrat wird auch an der Novellierung des Berliner Energiespargesetzes mitwirken, gegebenenfalls auch an weiteren Gesetzesvorhaben.

In seiner konstituierenden Sitzung hat er neben der Verabschiedung seiner Satzung, der Wahl des Vorsitzenden,

Herrn Dr. Ziesing – ehemaliger Abteilungsleiter beim DIW –, auch erste Arbeitsfelder besprochen. Als besonders dringlich sieht das Expertengremium die Evaluierung des aktuellen Landesenergieprogramms an. Es möchte Erkenntnisse erhalten, wie die gegenwärtig festgelegten Maßnahmen umgesetzt werden und welche Verbesserungen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaschutzziele notwendig sind.

Wir haben mit Mitteilung vom Sommer dieses Jahres den Stand der CO2-Minderung in Berlin von 1990 bis 2005 erfahren: Es sind gut 20 Prozent eingespart worden, aber die Erfahrung lehrt, dass für die verbleibenden 5 Prozent die Anstrengungen erheblich verstärkt werden müssen.

Die Evaluierung soll insofern auch deutlich machen, wie und mit welchen Mitteln nach dem Jahr 2010 die nächsten – noch zu definierenden – Klimaschutzziele erreicht werden können. Es muss demnach ein Folgeprogramm erarbeitet werden. Dabei wird uns der Klimaschutzrat – wie auch beim Energiekonzept – beraten, und zwar in Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg.

Das kürzlich von der Bundesregierung verabschiedete Klimaschutzpaket – die sogenannten Meseberger Beschlüsse – wird eine Rolle spielen, und – last, not least – wegen seiner Dringlichkeit steht der von Vattenfall erwogene Bau eines Heizkraftwerks in Klingenberg auch ganz weit oben auf der Agenda.

In der nächsten Sitzung, die bereits am 9. Oktober 2007 stattfindet, wird der Klimaschutzrat sein künftiges Arbeitsprogramm festlegen. Der Klimaschutzrat erwartet, dass der Senat die Empfehlungen des Klimaschutzrats als unabhängiges Beratungsgremium ernst nimmt und bei seinen Entscheidungen berücksichtigt.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der Klimaschutzrat ist ein Expertengremium und setzt sich aus 16 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, aus sechs Frauen und zehn Männern, und zwar aus den Wissensbereichen Energie, Bautechnik, Gesundheit, Agrar, Verbraucher, Klimageographie, Klimatologie, Hydrogeologie, Bodenkunde und Wirtschaft. Er ist damit im Unterschied zum bisherigen Energiebeirat ein interdisziplinär arbeitendes Expertengremium. – Vielen Dank!

Danke schön, Frau Senatorin! – Die Kollegin Platta hat eine Nachfrage. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Meine Nachfrage bezieht sich auf die Arbeit in diesem Jahr. Sind außer der Oktobersitzung noch weitere geplant?

Bitte, Frau Senatorin!

Sehr geehrte Frau Platta! In seiner ersten Sitzung hat der Klimaschutzrat noch einen Termin im November festgelegt, weil er an einer zügigen Arbeitsaufnahme interessiert ist. Er hat deutlich gemacht, dass er umsetzungsorientiert arbeiten will. Er will insbesondere die Lücken bei den bestehenden Programmen und Maßnahmen analysieren, und er hält es für erforderlich, eng mit Brandenburg zusammenzuarbeiten.

Danke schön, Frau Senatorin Lompscher! – Jetzt hat der Kollege Buchholz von der Fraktion der SPD eine Nachfrage. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

Danke schön, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Sie haben die Stichworte Vattenfall und Kraftwerksplanung genannt. Daher meine Frage: Haben wir hierzu vom neuen Klimaschutzrat konkrete Alternativvorschläge – Baumaßnahmen, dezentrale Energieversorgungsanlagen – zu erwarten?

Bitte, Frau Senatorin!

Sehr geehrter Herr Buchholz! Ich erwarte auch, dass wir uns über Alternativen verständigen, und dies insbesondere im Rahmen des geplanten Energiekonzepts.

Danke schön, Frau Senatorin Lompscher! – Die Fragestunde ist jetzt beendet. Die heute nicht beantworteten Fragen werden mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.