Protocol of the Session on May 10, 2007

Herr Prof. Zöllner, bitte schön!

Ich dachte, Sie hätten durch die geschickte Beantwortung der vorherigen Frage gemerkt, dass ich im Moment nicht gewillt bin, ein genaues Datum zu nennen. Ich werde es

auch auf Nachfrage nicht sagen, weil ich es nicht verantworten kann, ein genaues Datum zu nennen. Sie dürfen aber sicher sein – weil es ehrlich gewesen ist –, dass ich dafür sorgen werde, dass es so schnell wie möglich gemacht wird. Ich darf weiterhin darauf hinweisen, dass ich selbstverständlich auch ein Interesse daran habe, dass vorhandene Stellen, die nicht besetzt sind, zügig besetzt werden, weil dieses sicher die naheliegendste und konsequenteste Reaktion auf die Situation in den Jugendämtern ist.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt ist Frau Dr. Barth von der Linksfraktion dran mit einer Frage zu dem Thema:

Auswirkungen der Insolvenz für Kitas und Horte des Arbeiter-Samariter-Bundes

Bitte schön, Frau Dr. Barth, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Konsequenzen wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand die Insolvenz des Berliner Landesverbandes des Arbeiter-Samariter-Bundes – ASB – auf den ordnungsgemäßen Betrieb der von diesem Träger betriebenen 21 Kitas und vier Horte haben?

2. Wie wird der Senat gewährleisten, dass Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die bisher durch den ASB erbracht und mit Mitteln des Landes Berlin finanziert wurden, auch künftig qualitätsgerecht durch den ASB bzw. einen anderen Jugendhilfeträger angeboten werden?

Danke schön, Frau Abgeordnete! – Für den Senat antwortet der Bildungssenator. – Bitte schön, Herr Prof. Zöllner!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Barth! Nach meinem gegenwärtigen Kenntnisstand ist dem ASB vom Gläubigerausschuss ein Insolvenzplan angeboten worden, der eine vollständige Entschuldung des ASB und die ordnungsgemäße Weiterführung aller von ihm betriebenen Einrichtungen vorsieht. Träger der Kindertagesstätten ist die Kinder- und Jugendhilfe GmbH, die als rechtlich selbstständige Tochter des ASB von dessen Insolvenz unmittelbar nicht betroffen ist.

Zur Frage 2: Der Betrieb einer Einrichtung steht unter einem Erlaubnisvorbehalt. Die Einrichtungsaufsicht meines

Hauses prüft vor der Erteilung einer Erlaubnis sowie während des laufenden Betriebs die Einhaltung der Qualitätsstandards. Elternbeschwerden bezüglich der Qualität in Kindertagesstätten wird durch die Aufsicht konsequent nachgegangen. Beanstandungen gab es bisher nicht. Insofern ist dafür Sorge getragen, dass die Betreuung der Kinder aktuell und auch künftig – dann gegebenenfalls unter einer neuen Trägerschaft – qualitätsgerecht erfolgen.

Danke schön, Herr Senator! – Jetzt geht es weiter mit einer Nachfrage von Frau Dr. Barth. – Bitte schön!

Danke schön! – Herr Senator! Meine Nachfrage lautet: Was wird der Senat tun, damit die Gelder, die die Kinder- und Jugendhilfe zur Erbringung von Leistungen erhalten hat, nicht in die Schuldentilgung einfließen?

Herr Senator Zöllner – bitte schön!

Die ehrliche Antwort ist, dass dieser Senator kein Experte im Insolvenzrecht ist und dieses sehr aufmerksam prüfen lassen wird, damit es keinen Nachteil, vor allen Dingen für Kinder und Betroffene, gibt.

Danke schön! – Es gibt keine weiteren Nachfragen.

Dann geht es weiter mit Frau Ströver von den Grünen mit einer Frage zu dem Thema:

Wo sind die Kunstwerke aus der Bankgesellschaft geblieben?

Bitte schön, Frau Ströver!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Was ist mit den vermutlich mehr als 3 000 Kunstwerken geschehen, die aus dem Besitz der Bankgesellschaft Berlin stammen, bei denen es sich u. a. um mindestens zehn Arbeiten von Otto Nagel und viele Blätter von Heinrich Zille handeln soll, aber auch um eine Vielzahl von Arbeiten heute auf dem internationalen Kunstmarkt sehr hoch gehandelter Künstlerinnen und Künstler?

2. Wie ist der Wert dieser Kunstwerke in die Verkaufsverhandlungen um die Landesbank Berlin eingeflossen, und warum hat nicht das Land Berlin seinerseits

zur Qualifizierung der Sammlungen in den Berliner Museen einen dauerhaften Verbleib der Werke in Berlin sichergestellt?

[Beifall bei den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Danke schön, Frau Ströver! – Finanzsenator Dr. Sarrazin hat das Wort dazu.

Danke schön! – Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Ströver! Diese Kunstwerke – es sind nach Auskunft der Landesbank im Augenblick 2 700 – sind Teil des Landesbankvermögens. Wir sind über unsere Anteile indirekter Eigentümer auch dieser Assets. Da sie Teil der Landesbank sind, werden sie auch zusammen mit der Landesbank verkauft. Wie hoch ihr Wert ist, hängt davon ab, wie sich der Wert der Landesbank beim Bieterverfahren insgesamt darstellt. Das werden wir dann sehen. Es ist aber müßig, am Ende, wenn wir einen Preis haben, zu berechnen, was davon die Kunstwerke wert waren.

Zur Frage, ob wir sie in unsere Museen einstellen: Da sie nicht in unserem Eigentum stehen, könnten wir das nur, wenn wir sie vor dem Verkauf von der Landesbank ankaufen würden. Dazu besteht nicht die Absicht.

Danke schön, Herr Senator! – Gibt es eine Nachfrage, Frau Ströver? – Dann haben Sie das Wort. – Bitte!

Ist das Land Berlin bereit, in den Verhandlungen dafür Sorge zu tragen, dass man den Bestand der Kunstwerke aus den Verkaufsverhandlungen abspaltet und dafür sorgt, dass diese dann den Berliner Landesmuseen zur Verfügung gestellt werden? Wir wissen ja, dass Herr Landowsky einer derjenigen war, die diese Kunstwerke angekauft haben. Insofern sind wir uns sicher, dass sie nicht der Bank, sondern – hoffentlich – dem Land Berlin zugute kommen sollten.

Entschuldigung, aber der Nachsatz war nicht nötig. Die Frage war auch so verständlich, Frau Ströver! – Bitte schön, Herr Senator für Finanzen!

Ich habe es bereits gesagt, Frau Ströver: Wir können diese Kunstwerke nur von der Landesbank ankaufen, und dazu sind wir nicht bereit.

Dann gibt es eine Nachfrage vom Kollegen Schruoffeneger. – Bitte schön!

Dann mache ich einen erneuten Versuch, Herr Senator!

Erklären Sie, dass Ihnen der Verbleib dieser Kunstwerke in Berlin völlig egal ist, oder werden Sie mit den potenziellen Investoren wenigstens über Dauerleihgaben für die Berliner Museen verhandeln?

Herr Senator Dr. Sarrazin – bitte schön!

Herr Abgeordneter Schruoffeneger! Wenn ich ein Unternehmen verkaufe, kann ich mir nicht vorher aussuchen, welche Vermögensgegenstände ich besonders schön finde. Vielleicht finde ich den Schreibtisch von Herrn Vetter besonders schön. Er ist auch Teil des Landesbankvermögens. Ich werde auch nicht vorher mit Herrn Vetter darüber verhandeln, ob ich den Schreibtisch ankaufen kann.

[Zurufe von den Grünen]

Wir verkaufen ein Unternehmen und können als Aktionär nicht über Vermögensgegenstände dieses Unternehmens verfügen. Das ist recht simpel. Wir haben nicht das Geld und auch nicht den Willen, aus diesem Vermögen vorher Einzelteile herauszukaufen.

[Zurufe von den Grünen]

Danke schön, Herr Senator!

Dann geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Kluckert von der Fraktion der FDP zu dem Thema

Wahlvorschlag der Senatsverwaltung für Wirtschaft zum Verfassungsgerichtshof

Bitte schön, Herr Kluckert! Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen sich an der Wahl der Richter zum Verfassungsgerichtshof mit einem eigenen Wahlvorschlag beteiligt, oder weshalb verkündet der Senator Wolf in einer Presseerklärung vom 4. Mai 2007 unter dem Briefkopf der Senatsverwaltung: „Wir haben die Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus langfristig von unserem Personalvorschlag in Kenntnis gesetzt.“

[Heiterkeit bei der CDU und den Grünen]

Danke schön, Herr Kluckert! – Für den Senat beantwortet der Wirtschaftssenator. – Herr Wolf, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen hat sich nicht mit einem eigenen Wahlvorschlag an dem Verfahren zu der Wahl der Richter zum Verfassungsgerichtshof beteiligt.