Das macht die Berührungspunkte deutlich: Ich finde, man müsste den Finanzierungsvorschlag ausdehnen, denn unter denjenigen, die wegen ihres persönlichen Hintergrunds eigentlich auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden könnten, gibt es einen erheblichen Teil, der auf Grund der Tatsache, dass auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht genug Nachfrage existiert, im Zustand der Arbeitslosigkeit verharrt. Ich halte es für sinnvoll, auch hier das klare Einverständnis zu formulieren, dass wir längerfristig Formen öffentlich geförderter Beschäftigung brauchen – und zwar zu sozialversicherungspflichtigen Bedingungen. [Beifall bei der Linkspartei.PDS]
Herr Wolf! Gerade weil Sie für dieses Projekt bereits so lange werben und weil es jetzt in Berlin modellhaft erprobt werden soll, frage ich: Können Sie etwas zu den Bedingungen dieses Modellprojekts sagen, weil es aus Sicht der Betroffenen sehr interessant ist, etwas zu den Aspekten Sozialversicherungspflicht, Arbeitszeit und Dauer einer Maßnahme zu erfahren?
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, geht es darum, dass wir Modellprojekte einrichten wollen, in denen wir längerfristige Formen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Rahmen von gemeinnütziger Tätigkeit erproben wollen. Der bisherige Diskussionsstand sieht so aus, dass dafür als Instrument die so genannte Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung genutzt werden soll. Es wird ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sein. Nach gegenwärtigem Stand wird das Arbeitgeberbrutto bei rund 1 500 € liegen, was ein Arbeitnehmerbrutto von rund 1 300 € bedeutet, netto wären das rund 900 € bis 1 000 €, was in der Höhe der Pfändungsfreigrenze liegt. Gleichzei
tig soll sich die Entlohnung nach der Qualifikation richten. Deshalb gibt es die Möglichkeit der Variierung der Arbeitszeit zwischen 20 und 40 Stunden, damit ein Stundenlohn zu den entsprechenden tariflichen Bedingungen gezahlt werden kann. Geplant werden diese Modellprojekte mit einer Laufzeit von drei Jahren.
Herr Senator Wolf! Ich frage Sie als zuständigen Arbeitssenator: Warum konnten Sie es in Ihrer Regierungsverantwortung nicht erreichen, dass anstelle von 35 000 befristeten Ein-Euro-Jobs, die auch nach dem Gesetz möglichen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse eingerichtet worden sind, weshalb konnten Sie es nicht erreichen, dass außer dem einen Instrument Ein-Euro-Job die anderen 26 Instrumente, die nach dem Gesetz jetzt schon möglich sind, nicht in Anspruch genommen worden sind, und warum konnten Sie es nicht erreichen, dass die 300 Millionen €, die Berlin an den Bund zurückgegeben hat, und die 100 Millionen €, die dieser Senat bei der Arbeitsmarktpolitik eingespart hat, zusammengenommen worden sind, um damit Modellprojekte für öffentliche Beschäftigung einzurichten?
Frau Klotz! Ich glaube, ich habe es Ihnen schon mehrfach erklärt, aber ich erkläre es Ihnen auch in diesem Rahmen gern noch einmal: Die grundlegende Ursache, weshalb massenhaft Ein-Euro-Jobs im letzten Jahr geschaffen wurden und in ähnlichem Umfang auch in diesem Jahr – auch wenn mittlerweile die anderen Instrumente wie die Entgeltvariante, ABM oder Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen stärker genutzt werden –, liegt in einem Konstruktionsfehler der gesetzlichen Grundlagen und der haushaltsrechtlichen Ausgestaltung. Das Problem besteht darin, dass die Ein-Euro-Jobs für den Bund und die Bundesagentur für Arbeit das bil
ligste Instrument sind. Sie werden, wie Ihnen bekannt ist, aus dem Eingliederungstitel bezahlt. Bei den Ein-EuroJobs gehen die Kosten der Unterkunft von Seiten des Landes mit in die Finanzierung ein und sind die passiven Leistungen die Grundlage der Finanzierung. Die Maßnahme Ein-Euro-Job belastet den Eingliederungstitel, der für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung steht, am geringsten.
Nun wissen wir alle, dass die rot-grüne Bundesregierung in ihrem letzten Regierungsjahr das heftige Bestreben hatte, so schnell wie möglich von den 5 Millionen Arbeitslosen wegzukommen bzw. diese Zahl gar nicht erst zu erreichen. Deshalb ist versucht worden, möglichst billig Masse zu produzieren. Deshalb sind vor allen Dingen diese Ein-Euro-Jobs genutzt worden, denn die Instrumente ABM, Entgeltvariante oder Weiterbildung und Qualifizierung hätten den Wiedereingliederungstitel stärker beansprucht, und es hätten weniger Personen aktive Arbeitsmarktmittel in Anspruch nehmen können. Deshalb habe ich sehr frühzeitig vorgeschlagen, diese Mittel zusammenzufassen. Seitens der Bundesregierung – Frau Klotz! Ich betone, seitens der rot-grünen Bundesregierung – und der grünen Bundestagsfraktion sind keine Initiativen gekommen, um das, was Sie mit mir im Parlament gemeinsam vertreten,
[Frau Dr. Klotz (Grüne): Sie sind hier verantwortlich! Sie haben es nicht geschafft, die Möglichkeiten zu nutzen!]
Ich weiß, Sie sind nirgendwo dabei gewesen. Ich kann verstehen, dass Sie vergessen machen wollen, dass Sie an der rot-grünen Bundesregierung beteiligt gewesen sind.
Sie werden es mir nicht übel nehmen: Ich erinnere gern daran, wofür Sie politisch Verantwortung getragen haben
und dass Sie die Chance nicht genutzt haben, eine vernünftige Regelung einzuführen, als Sie es gekonnt hätten. Ich hoffe, ich habe es deutlich genug erklärt.
Es geht weiter mit einer Frage des Kollegen Mutlu von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema
1. Warum ist die Einstellung neuer Lehrer/-innen zum Schuljahresbeginn erneut zu spät und in nicht ausreichender Menge erfolgt, so dass die Unterrichtsversorgung an vielen Schulen nicht gesichert ist und das Recht der Schulen auf Auswahl ihres Personals teilweise außer Kraft gesetzt wurde?
2. Wie rechtfertigt es der Senat, dass das bildungspolitisch zentrale Projekt der flexiblen Schuleingangsphase mit jahrgangsübergreifendem Unterricht durch nicht ausreichende personelle und räumliche Ausstattung sowie mangelhafte Fortbildung eines großen Teils der Eingangsphasenlehrer/-innen gefährdet wird?
Danke schön, Herr Kollege Mutlu! – Es geht weiter mit der Frage Nr. 5 der Kollegin Senftleben von der Fraktion der FDP über
Vielen, Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Treffen Meldungen zu, wonach es zu Beginn des neuen Schuljahres wieder zu einem massiven Unterrichtsausfall an Berliner Schulen gekommen ist?
Es geht weiter mit der Frage der Frau Abgeordneten Schultze-Berndt von der Fraktion der CDU zu dem Thema
1. Warum kann der Schulsenator zu Beginn des Schuljahres nicht die Zahlen des tatsächlichen Unterrichtsausfalls für das vergangene Jahr benennen, oder war die Umstellung in der systematischen Neuerfassung ebenso schlecht vorbereitet wie die derzeitigen Schulreformen?
2. Welchen Aussagewert hat die neue, vereinfachte statistische Erfassung des Vertretungsunterrichtes, wenn bei dem tatsächlich vertretenen Unterricht auch die Betreuung durch Erzieherinnen als Unterrichtsvertretung für Lehrkräfte eingetragen werden kann?
Jetzt ist der Bildungssenator, Herr Böger, an der Reihe. – Bitte schön, Herr Böger, Sie haben das Wort!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die drei Fragekomplexe. Zunächst antworte ich auf die Frage der Kollegin Senftleben, ob zu Beginn des Schuljahres Unterrichtsausfall festzustellen sei. Diese Frage ist verbunden
Bereits vor der Sommerpause habe ich gesagt, dass das Ziel des Senats – das ist auch gewährleistet, das werden die Zahlenerhebungen mit der berühmten Oktoberstatistik ergeben – ist, 105 % Ausstattung über alles brutto zu erreichen, und zwar auch in den einzelnen Regionen.
Nein, das ist nicht die Theorie! Herr Kollege! Hören Sie doch zu, ich komme ja gleich zu dem Problem! – Die Menschen sind da, sie werden auch selbstverständlich bezahlt, sie sind nicht fiktional, sie sind real. Das Problem ist – und das macht mir Sorgen – eine zunehmende Zahl von Menschen im Schuldienst, die dauerkrank sind.
mit der Feststellung des Kollegen Mutlu, der das gleich weiß. Weiterhin gebe ich Auskunft zu den Fragen zur Schulanfangsphase und zur Statistik.
Für das Schuljahr 2006/2007 hat der Senat, wie auch in den Vorjahren, erhebliche Neueinstellungen vorgesehen. Diese Neueinstellungen sind, anders als Sie es, Herr Kollege Mutlu, mir unterstellen, rechtzeitig und unter Beteiligung der Schulleiterinnen und Schulleiter erfolgt. Wir haben für dieses Schuljahr 437 Stellen und haben sie mit 630 Personen besetzt. Dazu sind die Personen aufzuteilen in verschiedene Schularten und Regionen. Das möchte ich im Einzelnen nicht vorlesen, das können Sie im Internet ausführlich finden. Nur so viel dazu: Wir haben allein in den Grundschulen 226 Personen neu eingestellt. Noch einmal 468 Personen sind innerhalb der Grundschulen versetzt worden, weil wir im Land Berlin eine unterschiedliche Schülerzahlentwicklung haben. Dabei sind, Herr Kollege Mutlu – ich möchte das ausdrücklich betonen –, auch bei den Einstellungen in den Ferien die Schulleiterinnen und Schulleiter beteiligt worden. Im Übrigen haben wir bei diesen Einstellungen in den Ferien – die meinen Sie wahrscheinlich – immer Bewerberinnen und Bewerber mit Prädikatsexamen gewählt, weil genügend Bewerberinnen und Bewerber in Berlin vorhanden waren.
Jetzt komme ich auf den möglichen Unterrichtsausfall. Es hat in drei oder vier Fällen Absagen von Bewerberinnen und Bewerbern gegeben, die eine andere Stelle hatten oder aus einem anderen Grund diese Stelle nicht antreten wollten. In diesen Fällen haben wir eine sofortige Nachbesetzung in Gang gesetzt. Wir sind sicher, dass das in der großen Mehrzahl spätestens nächste Woche erledigt sein wird. Was den Umfang betrifft, haben wir in Berlin erfreulicherweise bei den mehr als 800 Schulen von knapp 20 Schulen Kenntnis, die beim Schulanfang Probleme hatten. Diese Probleme können Sie beim besten Willen in manchen Fällen nicht vorweg ahnen bzw. regeln. Beispielsweise gibt es in einer Schule eine Kollegin, die eine Schwangerschaft angezeigt hatte. Später hat sich diese Schwangerschaft als eine Risikoschwangerschaft erwiesen. Damit war die Kollegin nicht mehr verfügbar. Sie können eben erst reagieren, wenn eine solche Meldung kommt, das kann niemand antizipieren. So gibt es den einen oder anderen Fall. All diese Probleme sind bei uns bekannt und werden auch mit der Schulaufsicht geregelt. In manchen Fällen wird das Problem durch Neueinstellungen gelöst, wir hatten noch eine gewisse Reserve.
Was die Grundschulen betrifft, mache ich darauf aufmerksam, dass sie zwar generell in der ersten Woche die Erstklässler noch nicht an Bord hatten, doch die Lehrkräfte anwesend waren. Deshalb kann es dort schon von der reinen Besetzung her nicht zu Unterrichtsausfällen gekommen sein. Der Schulstart der Kleinen in dieser Woche hat ebenfalls sehr gut geklappt. Auch dort haben wir ausreichend Lehrkräfte. Ich verhehle allerdings nicht, dass es immer zwischen dem Wünschbaren und dem Realisierbaren ein Spannungsfeld gibt.
Dort wird sicher im Lauf des Schuljahres Nachsteuerung erforderlich sein. Das ist ohne Frage ein Problem, denn es kommt so zu einer Nettoausstattung, die bei 102 % oder 101 % liegt. Da wird in einzelnen Fällen Nachsteuerung notwendig sein.
Der nächste Punkt, den Frau Kollegin Schultze-Berndt erfragt, war die Statistik. Statistik und statistische Veröffentlichungen richten sich nicht nach Wahlterminen, sondern sie werden systematisch gemacht. Berlin ist das einzige Bundesland, das Unterricht und Vertretung systematisch erhebt. Meine Kollegen in Bayern, BadenWürttemberg, Hessen und Hamburg etc. machen Folgendes: Sie nehmen einen Tag im Jahr, sagen wir einmal, den 8. September – weil er mir gerade so gut gefällt –, an dem wird dann erhoben und festgestellt, wer an diesem Tag anwesend ist, wer fehlt. Das wird dann multipliziert mit der Anzahl der Schultage und danach hochgerechnet, wie viel fällt aus oder wird vertreten. Wir erheben das systematisch und sorgfältig. Weil das so ist, benötigen wir eine gewisse Zeit, um das für das Schuljahr feststellen zu können. Ich habe überhaupt keinen Anlass, irgendwelche Zahlen zurückzuhalten. Sie wissen auch, dass wir die Ausfallquote in der Legislaturperiode kontinuierlich auf 2,6 % gedrückt haben. Das ist eine Zahl, die mir zwar immer noch zu hoch ist, die jedoch positiv zu bewerten ist. Das bedeutet, dass im Schuljahr bei insgesamt ca. 25 Millionen Unterrichtsstunden einige Hunderttausend Stunden ausfallen. Das muss alles in Relation gesetzt werden.