Frau Klotz! Die Spielräume bestehen darin, dass der Frau auch nach Beendigung des Prozesses eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, wenn z. B. Hinweise gegeben sind, dass – wenn sie in ihr Heimatland zurückkehrt – die Gefahr besteht, dass sie in eine ähnliche Situation kommt, dass sie gefährdet ist. Dann kann auch verlängert werden. Das wird in der Regel da im Interesse der Betroffenen zu nutzen versucht, wo es diese Anhaltspunkte gibt, dass eine sichere Rückkehr nicht möglich ist. Das ist aber gleichzeitig ein Unsicherheitsfaktor, weil es den Betroffenen im Vorfeld nicht bekannt ist, ob diese Möglichkeit besteht. Das ist immer eine Ermessensentscheidung. Deshalb halte ich grundsätzlich eine Möglichkeit, wie sie z. B. in Italien existiert, dass Opfer von Zwangsprostitution, die aussagen, einen gesicherten Auf
enthaltsstatus bekommen, für eine sinnvolle Maßnahme. Wir haben zurzeit die Situation, dass das Bundesministerium des Innern einen Gesetzentwurf für ein Zweites Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz erarbeitet hat, der der Umsetzung verschiedener EU-Richtlinien dienen soll, u. a. der so genannten Opferschutzrichtlinie. Ich hoffe, dass wir hier zu Regelungen in der von mir beschriebenen Richtung kommen, um den Aufenthaltsstatus zu stärken. Wir werden von Seiten des Landes versuchen, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf Verbesserungen hinzuwirken.
Frau Baba! Wie Sie wissen, ist Prostitution in Deutschland legal, unabhängig davon, wie man das moralisch beurteilen mag. Es geht darum, einen klaren Trennungsstrich zwischen der legalen Ausübung der Prostitution und der Zwangsprostitution zu ziehen, die ein schwerwiegendes Verbrechen und eine gravierende Menschenrechtsverletzung ist und in der Regel in enger Verbindung mit organisierter Kriminalität steht. Der Weg, den Ban Ying mit der Kampagne zur Sensibilisierung der Freier geht, die als Einzige den direkten und unkontrollierten Zugang zu den betroffenen Frauen haben, ist ein Erfolg versprechender. Wir nutzen die Diskussion über die Zwangsprostitution, die es im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft gibt, als Mittel, um eine Kampagne zur Sensibilisierung durchzuführen. Es ist gibt für die betroffenen Frauen die Möglichkeit, sich an die entsprechenden Beratungsstellen – an Ban Ying oder die anderen von mir genannten – zu wenden. Dazu ist es wichtig, dass die Freier sensibilisiert werden, damit sie den Frauen ggf. die notwendige Information über die Anlaufstellen geben können – deshalb die Kampagne zur Sensibilisierung, wo auch über die Existenz und die Möglichkeiten, die diese Beratungsstellen bieten, informiert wird.
Herr Wolf! Ich möchte zum Thema Opferschutz und aufenthaltsrechtliche Regelungen nachfragen. Ich habe Ihren Worten entnommen, dass Sie die aufenthaltsrechtlichen Regelungen nicht für ausreichend halten. Deshalb frage ich: Was haben Sie unternommen, um diese zu verändern? Worin bestehen die von Ihnen beschriebenen Spielräume, und wie hat der Senat diese Spielräume genutzt?
1. Wann sind das Theater und die Komödie am Kurfürstendamm, die beide vom Architekten Oskar Kaufmann gebaut wurden, unter Denkmalschutz gestellt worden, und wann wurden aus welchen Gründen die beiden Bühnen von der Denkmalliste gestrichen?
2. Was wird der Senat unternehmen, um den Denkmalschutz, der besondere Berücksichtigung bei der Neugestaltung des Ku’damm-Karrees in den 70er Jahren fand, erneut festzuschreib
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Ströver! Das Theater und die Komödie am Kurfürstendamm waren weder in einer Westberliner Denkmalliste verzeichnet, noch sind sie später in der Gesamtberliner Liste verzeichnet gewesen. Sie konnten deshalb auch nicht aus der Denkmalliste gestrichen werden.
Möglicherweise gibt es hier Missverständnisse zu den Fragen, wo und wann etwas veröffentlicht worden ist und welche Rechtskraft bzw. welche Bedeutung dies hat. Unabhängig von der damals rechtsverbindlichen Westberliner Denkmalliste wurden 1959 wissenschaftliche Inventare erarbeitet. In diesem Zusammenhang sind auch die beiden Theater erfasst worden. Dann wurde 1961 in einer Publikation „Bau- und Kunstdenkmäler in BerlinCharlottenburg“ u. a. über diese beiden Theater berichtet. Der Bericht hat jedoch – wie bei vielen anderen Objekten, die dort damals ebenfalls aufgeführt wurden – nicht zu einer Aufnahme der beiden Theater in eine Denkmalliste geführt.
Missverstanden werden kann möglicherweise auch die spätere Erfassung der Theater in einem so genannten ge
Frau Senatorin! Welche Wertigkeit hat die Aufnahme der beiden Theater in die Liste der Inventarisierung der Berliner Baudenkmäler, von der Sie gerade eben selbst gesprochen haben und die beim Landesarchiv einzusehen ist? – Mir liegt dies vor, und es handelt sich ausdrücklich um den Teil einer Liste des damaligen Bausenators. Wir beurteilen Sie persönlich die Aussage in dem 2001 veröffentlichten Buch „Die Bauwerke und Kunstdenkmäler von Berlin“ von Antje Hansen über „Oskar Kaufmann, ein Theaterarchitekt zwischen Tradition und Moderne“, in dem es heißt:
Trotz der baugeschichtlich bedingten Planänderung handelt es sich bei der Komödie am Kurfürstendamm um Kaufmanns einzigen vollständigen Theaterneubau der damaligen Zeit. (...) Schon aus diesem Grund kommt dem Werk eine wichtige Bedeutung innerhalb des Oeuvres Kaufmanns zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Ströver! Ich freue mich, dass die beiden Theater Aufnahme in die damalige Veröffentlichung gefunden haben. Bauten von besonderer Bedeutung, insbesondere wie in diesem Fall ein frühes Gebäude von Oskar Kaufmann, aufzunehmen, ist richtig gewesen.
schützten Baubereich. Auf der Grundlage des 1977 in Kraft getretenen Denkmalschutzgesetzes war es möglich, bedeutende historische Stadträume im Westteil Berlins durch Rechtsverordnung als geschützte Baubereiche auszuweisen. Mit diesen Rechtsverordnungen sollte damals das überlieferte Stadtbild geschützt werden. Vor allem beim Füllen von Lücken durch Neubauten sollte das Aussehen des Stadtraums bestimmten Vorstellungen entsprechen. Diesem Schutzstatus unterlag damals auch die Bebauung am Kurfürstendamm, und zwar bis zu einer Gebäudetiefe von 50 Metern. Damit waren auch die vorderen Teilbereiche der beiden Theater erfasst. Aber diese Rechtsverordnung beziehungsweise die diesen Stadtraum schützende Verordnung ist nicht mit der Eintragung einzelner Gebäude in einer Denkmalliste zu vergleichen. Solange ein geschützter Baubereich rechtskräftig war, wurde damals auch der Landeskonservator über Bauvorhaben im Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung informiert, um Einfluss auf die Gestaltung neu zu errichtender Gebäude nehmen zu können. Dies hatte jedoch nichts mit einer möglichen Eintragung in eine so genannte Denkmalliste zu tun.
Wir haben in die Akten geschaut und bei der früheren Behörde des Landeskonservators entdeckt, dass eine förmliche Eintragung in die Denkmalliste erwogen worden war, aber nicht positiv geklärt bzw. mit positivem Ergebnis weiterverfolgt worden ist. Die Entscheidung, diese Theater nicht als Denkmal einzutragen, erfolgte im Rahmen der Gesamtberliner Neuinventarisation 1993 bis 1995. Damals ist vom zuständigen Denkmalamt auf aktuelle Anfragen und nach erneuter fachlicher Prüfung ein qualitativer Vergleich vorgenommen worden, unter anderem auch der Theaterbauten von Oskar Kaufmann. Damals sind die Volksbühne und das Renaissance-Theater förmlich in die Denkmalliste aufgenommen worden, die beiden Theater am Kurfürstendamm aber ausdrücklich nicht, so dass sie nie Gegenstand einer solchen Eintragung gewesen sind. Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist es wohl gewesen, dass es nach Zerstörung, vor allem aber bei späteren Baumaßnahmen wesentliche Veränderungen an der ursprünglichen Gestaltung gegeben hat.
Zu Ihrer Frage 2: Selbstverständlich nutzt der Senat alle Möglichkeiten – wie Sie wissen, auch in Gesprächen mit dem Eigentümer –, um sowohl die gestalterische und wirtschaftliche Aufwertung des gesamten Gebietes, aber auch dieses Eigentums und den Erhalt der Theater zu erreichen. Sie sehen aber an bekannten Beispielen, dass eine Eintragung als Denkmal nicht immer erfolgreich sein muss – Caféhaus, Kinoräume am Kurfürstendamm. Diese sind inzwischen über das Denkmalrecht mit vielen Gestaltungsdetails versehen und konnten erhalten werden, aber im Augenblick im Besitz der Betreiber von Lebensmitteleinzelhandel oder unterliegen anderen Nutzungen.
Es ist deshalb richtig weiterzuverfolgen, dass sich der Erhalt der Theater zu ihrem eigentlichen Zweck mit dem Wunsch des Eigentümers nach einer wirtschaftlich ange
Auf der anderen Seite hat es mehrfache Überformungen des damaligen ersten Entwurfs gegeben. Bei der damaligen Überprüfung und dem Vergleich, den wir heute – das sage ich ausdrücklich – in gleicher Weise anstellen würden, ist den eher im Originalzustand erhalten gebliebenen Gebäuden Vorrang gegeben worden. Die mehrfache Überformung, mehrfache Überbauung ist eine wichtige kulturpolitische Fragestellung, die – Sie mögen dies bedauern – leider nicht über das Denkmalrecht zu lösen ist.
Frau Senatorin! Das Beispiel des Fördervereins zum Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses, bei dem die Gemeinnützigkeit aus denkmalrechtlichen Gründen anerkannt wird, obwohl es um einen völligen Neubau geht, zeigt, dass die Entscheidung, was eine Überformung und was ein Denkmal ist, immer auch eine politische ist. Deshalb frage ich Sie: Warum nutzen Sie nicht auch die baurechtlichen und bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten – von Denkmalschutz über Bebauungsplanverfahren mit Veränderungssperre bis hin zu Milieuschutzfragen –, um die Verhandlungspositi
Herr Präsident! Frau Kollegin Seidel-Kalmutzki! Meine Damen und Herren! Zur Frage 1: Die Vereine haben die Möglichkeit, endlich wieder in der Deutschlandhalle trainieren zu können, mit Freude aufgenommen. Morgen, am 10. März, findet dort eine kleine Einweihungsfeier statt. Um 19.30 Uhr wird es ein Spiel der Regionalliga geben, und um 17.15 Uhr ist der Nachwuchs auf dem Eis zu Gange.
Wir freuen uns, dass es gemeinsam mit Ihnen, dem Parlament, und dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf gelungen ist, die Deutschlandhalle wieder als Eissporthalle einzurichten. Die Nutzungszeit gilt, wie man das behördentechnisch ausdrückt, vom 15. Juli eines laufenden Jahres bis zum 30. April des Folgejahres. Man kann das auch anders ausdrücken, Frau Kollegin, und sagen: Im Mai, im Juni und in der ersten Hälfte des Juli ist die Halle für den Eissport geschlossen. Das war so bei dem alten Eissportgelände, und das bleibt jetzt auch bei der Deutschlandhalle so.
on des Landes zu stärken und dem Investor zu zeigen, dass es auch eine Nadelstich-Strategie des Landes geben könnte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schruoffeneger! Ich halte es für grundsätzlich nicht angezeigt, sich in einer solchen Auseinandersetzung zu überlegen, wie man mit Bau- und Planungsrecht etwas verhindern könnte. Sie wissen, dass sich auch aus Rechtsgründen beispielweise die Veränderung einer Bebauungsplanung, eines Bebauungsplans nicht an der Frage orientieren kann, wie wir gegebenenfalls eine Investition, eine Veränderung, die ein Eigentümer vornehmen will, verhindern wollen. Sie muss sich vielmehr an stadtplanerischen Gesichtspunkten orientieren. Diese Orientierung kann sich nach meiner Einschätzung nicht ein Objekt an einer Stelle heraussuchen und – weil es unter denkmalschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht geht – dann grundsätzliche stadtgestalterische und stadtplanerische Überlegungen zum Gegenstand einer Einschränkung des Rechts des Eigentümers, mit seinem Grundstück und Eigentum in Respekt – das erwarten wir – vor dem, was kulturpolitisch bedeutend ist, umgehen zu können.
Deshalb lassen Sie uns den Weg wählen, den der Senat bereits eingeschlagen hat. Lassen Sie uns gemeinsam mit dem Eigentümer klären, wie das kulturpolitische Ziel der Erhaltung dieser Theater erreicht werden kann, ohne dass der Eigentümer in unzulässiger Weise an der Weiterentwicklung seines Grundstückes gehindert wird. Lassen Sie uns darüber Gespräche führen, denn dies ist zielführender, als wenn wir über Planungsrecht etwas verhindern wollten.
Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage der Kollegin Seidel-Kalmutzki von der Fraktion der SPD zum Thema
1. Wie haben die Vereine die Möglichkeit seit dem 1. März in der Deutschlandhalle trainieren zu können, angenommen und welche Chance sieht der Senat für die Verlängerung der Betriebszeit der Eisfläche über den 31. März hinaus?
2. Ist die Nutzung der Deutschlandhalle für den Eissport bis 2008 gesichert; welchen Stand hat die Planung für den Neubau einer Eissporthalle am Glockenturmplatz, und wie wird die Messe Berlin GmbH in diese Planung einbezogen?
Zu Frage 2: Die Messe Berlin hat mir mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren davon ausgeht, dass die Tragfähigkeit des Daches gesichert ist bzw. mit den ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen keine Gefahr für Leib und Leben der Sportlerinnen und Sportler und der Besucherinnen und Besucher besteht. Der bauliche Zustand der Deutschlandhalle wird allerdings regelmäßig in einem sechs- bis achtwöchigen Turnus überprüft werden. Sollte man hierbei zu negativen Einschätzungen kommen, müsste man selbstverständlich handeln.