Protocol of the Session on March 9, 2006

Zu Frage 2: Die Messe Berlin hat mir mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren davon ausgeht, dass die Tragfähigkeit des Daches gesichert ist bzw. mit den ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen keine Gefahr für Leib und Leben der Sportlerinnen und Sportler und der Besucherinnen und Besucher besteht. Der bauliche Zustand der Deutschlandhalle wird allerdings regelmäßig in einem sechs- bis achtwöchigen Turnus überprüft werden. Sollte man hierbei zu negativen Einschätzungen kommen, müsste man selbstverständlich handeln.

Generell gilt – weil Sie nach P 09, einem Ersatzgrundstück in der Nähe der Waldbühne, fragen – das Folgende: Wir sind mit dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf im Gespräch, und der Bezirk hat schon angekündigt, dass er diesen Standort in die Investitionsplanung aufnehmen will, um dort ein Eissportgelände zu errichten. Wir sind des weiteren auch mit der Messe Berlin im Gespräch darüber, ob und inwieweit sie sich bei diesem Engagement einbringen kann. Das Ganze hängt aber zentral davon ab, welche Entscheidung die Messe bzw. der Senat auf Grund breiterer Datenlage hinsichtlich der Zukunft der Deutschland trifft. Wir gehen zunächst einmal davon aus – und das trifft den Kern Ihrer Frage –, dass die Deutschlandhalle für den Eissport jetzt wieder zur Verfügung steht – genauso wie früher –, und wir hoffen, dass möglichst viele Sportlerinnen und Sportler dort ihrem Sport nachgehen können.

Frau Seidel-Kalmutzki hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte!

anders als die chöneberger Rückert-Schule?

Was die Frage des Elternwillens betrifft, so will ich Ihnen gern zur Antwort geben, dass dem Senat der Elternwille wichtig ist und dass sich der Senat wie übrigens insgesamt die Bildungspolitik in Berlin – auch unter Ihrer damaligen Verantwortung – in dem letzten Jahrzehnt gerade in diesem Bereich sehr darum bemüht hat, Deutsch und Französisch in den Berliner Schulen zu fundamentieren und einen speziellen Weg zu ermöglichen, den es in anderen Bundesländern gar nicht gibt, nämlich parallel das Abitur und das Abi-Bac – das französische Abitur – in einem Akt zu machen – allerdings nicht an allen Schulen. Das wäre weder machbar noch finanzierbar, und ich glaube, es wäre auch von manchen gar nicht gewünscht.

Insofern sehe ich hier keine Beeinträchtigung des Elternwillens. In dieser Region haben wir, wenn ich das richtig sehe, die älteste Schule Berlins – zumindest ganz benachbart –, nämlich das Collège Francais, das Französische Gymnasium, das Ähnliches bietet. Und wir haben darüber hinaus in dieser Region – also auch in diesem Bezirk – eine hervorragend Gesamtschule, die bundesweit hohe Beachtung genießt, nämlich die Sophie-SchollSchule, die auch den bilingualen Bildungsgang anbietet. Ich kann hierbei also kein sachwidriges Verhalten sehen, und es ist auch bildungspolitisch keineswegs so, dass wir diese Intention nicht stützen.

Herr Senator Böger! Darf ich davon ausgehen, dass der Senat, der Bezirk, die Messe und die Eissportler auch künftig weiterhin eng zusammenarbeiten, um solche Probleme, wie sie in dieser Saison entstanden sind, künftig verhindern zu können? Bei den Eissportlern besteht nach wie vor die Sorge, dass sie in der nächsten Saison wieder vor verschlossenen Türen stehen.

Herr Senator Böger!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Seidel-Kalmutzki! Sie dürfen davon ausgehen, dass der Senat in engem Schulterschluss mit dem Bezirk und dem Landessportbund zusammenarbeitet.

[Niedergesäß (CDU): Seite an Seite!]

In einem wäre der Senat allerdings überfordert: sollte er nämlich auch noch gemeinsam mit Schlittschuhen auf das Eis gehen. Das wäre zu viel.

[Frau Seidel-Kalmutzki (SPD): Das wollen wir auch nicht! – Ratzmann (Grüne): Das würden wir aber schon einmal gern sehen!]

Danke schön! – Es gibt keine weiteren Nachfragen.

Nun hat Frau Richter-Kotowski von der Fraktion der CDU das Wort zu ihrer Mündlichen Anfrage über

Elternwunsch und Patenonkel – kein 2. bilingualer Zug am Rückert-Gymnasium in Schöneberg

Bitte, Frau Richter Kotowski!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Gründe rechtfertigen die Missachtung des Eltern- und Schülerwunsches, am Rückert-Gymnasium einen 2. bilingualen Zug einzurichten, dies aber der Romain-Rolland-Schule zu erlauben?

2. Ist die unterschiedliche und willkürliche Behandlung darauf zurückzuführen, dass die RomainRolland-Schule mit dem ehemaligen Bezirksbürgermeister und jetzigen Bundestagsabgeordneten D. einen prominenten und in der größten Regierungspartei, der auch der Schulsenator angehört, einflussreichen Fürsprecher hatte, S

Der Senator für Bildung, Herr Böger, hat das Wort zur Beantwortung. – Bitte!

Herr Präsident! Frau Richter-Kotowski! Meine Damen und Herren!

Zu Frage 1: Der Antrag der Rückert-Schule konnte allein aus Verfahrensgründen nicht mehr anders entschie

den werden. Die Abläufe sind sehr klar. Im Februar habe ich von einem Antrag der Schule erfahren. Die Gremien des Bezirkes haben sich gar nicht geäußert, und der zuständige Bezirk hat sich durch den Bezirksstadtrat, wenn ich das richtig erinnere, im März erstmals geäußert.

Zu Ihrer Frage 2: Da drücken Sie sich sehr kompliziert aus. Ein Bundestagsabgeordneter ist eine Persönlichkeit, deren Namen man kennen kann. Ich vermute, Sie meinen den Bundestagsabgeordneten Dzembritzki, den langjährigen Bezirksbürgermeister dort in der betreffenden Region. Ich kann Ihnen bestätigen, dass sich Herr Kollege Dzembritzki seit langem intensiv und hochengagiert für Französisch und für die deutsch-französische Partnerschaft und auch für das Abi-Bac einsetzt. Das begrüße ich außerordentlich, und ich wünschte mir, dass möglichst viele Bundestagsabgeordnete das täten.

[Frau Senftleben (FDP): Ich kenne auch einen!]

Das ist gut, dass Sie einen kennen. Aber das kann kein FDP-Abgeordneter sein, der direkt gewählt worden ist.

Ich möchte jetzt noch etwas zu der Frage einer „Patenschaft“ von Herrn Dzembritzki sagen: Da liegen Sie vollkommen falsch. Wenn überhaupt, so hatte dieses Projekt an der Romain-Rolland-Schule eine Patentante, wenn ich das einmal so sagen darf, und zwar Frau Kollegin Wanjura. Sie ist Bezirksbürgermeisterin in Reinickendorf und nachweislich nicht in der SPD. Sie gehört also nicht zu meinem parteibezogenen Freundeskreis, aber ich respektiere es, wenn sich Bezirksbürgermeister und Bezirksbürgermeisterinnen entsprechend einsetzen – und sie hat sich sehr frühzeitig für dieses Gymnasium eingesetzt. Ich bin nach Prüfung aller Sachverhalte davon ausgegangen, dass

Sen Böger

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Senftleben! Ich begrüße jedes bildungspolitische Engagement. Wenn Sie glauben, die Eltern in Reinickendorf zeigten kein Engagement in dieser Frage, dann täuschen Sie sich. Das zeigt, dass Sie nicht wissen, was in Ihrem Heimatbezirk los ist.

wir insgesamt den an Französisch Interessierten eine Freude bereiten, wenn wir einen zusätzlichen Zug zulassen. Ich hoffe, zumindest in Bezug auf Letzteres teilen Sie meine Ansicht.

Frau Richter-Kotowski hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Selbstverständlich begrüßen wir diesen weiteren Zug an der RomainRolland-Schule. Herr Böger! Kann ich Ihre Ausführungen so verstehen, dass eine Überprüfung der Entscheidung erfolgen wird, wenn sich jetzt endlich auch das SPDgeführte Bezirksamt von Tempelhof-Schöneberg Ihnen gegenüber noch stärker für den Bildungswunsch der Schöneberger Eltern einsetzen würde, ohne dass der Bezirksbürgermeister jetzt auch einem Entscheidernetzwerk beitritt?

Herr Senator Böger!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Richter-Kotowski! Die Bezirksbürgermeister aller Regionen und jeder parteipolitischen Zugehörigkeit setzen sich in aller Regel immer sehr tatkräftig für ihren Bezirk ein, und zwar in allen Fragen – auch in Bildungsfragen. Es liegt in der Natur der Sache, dass man dem nicht in jedem Punkt immer sofort nachkommen kann. Ich habe beispielsweise für den Bezirk, über den wir jetzt sprechen, nämlich TempelhofSchöneberg, einem Antrag, der auch gebilligt wurde, stattgegeben, nämlich ab der 5. Klasse einen JapanischZug einzurichten. Der wurde bedauerlicherweise vom Bezirk nicht unterstützt. Es kann sein, dass es Vorbehalte gegen einen Japanischzug in einer Gesamtschule gab. Das empfand ich als unklug, denn das ist doch wichtig.

Wir bemühen uns im Rahmen der allgemeinen Bildungspolitik, in Berlin solche Wünsche möglichst vielfältig zu berücksichtigen. Ich will aber auch nicht verhehlen – Frau Richter-Kotowski, Sie wissen das, und ich weiß es auch –, dass dahinter auch bildungspolitische Fragen stehen. Berlin hat – das unterstützt sicher die Mehrheit hier und auch der Berliner – aus guten Gründen die sechsjährige gemeinsame Grundschule. Berlin hat auch – ebenfalls aus guten Gründen – Spezialitäten, die vorher angelegt werden. Das müssen aber Spezialitäten bleiben. Wenn es die Regel wird, müssen Sie sagen: Die Grundschule geht nur bis zur vierten Klasse. – Das ist nicht meine Auffassung. Insofern muss man die Gesamtkonzeption immer beachten. Deshalb kann ich auch nicht vorab sagen, dass etwas genehmigt wird, wenn dieses und jenes geschrieben wird. Der Kollege Band schreibt mir ohnehin schon genug Briefe.

Danke schön, Herr Kollege Böger! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Frau Senftleben. – Bitte, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Senator! Begrüßen Sie insbesondere das Engagement einer Bürgermeisterin und eines Bundestagsabgeordneten, oder ist nicht das Engagement der Eltern entscheidend?

Bitte, Herr Senator!

[Frau Senftleben (FDP): Das habe ich nicht gesagt!]

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage von Frau Dott von der Linkapartei.PDS, und zwar zu dem Thema

Stellenkürzungen für das „Projekt Schule & Sucht“

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Entspricht es den Tatsachen, dass die bisher durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport finanzierten drei Stellen für das Projekt „Schule & Sucht“ um mehr als die Hälfte gekürzt werden sollen, und wenn ja, welche Gründe gibt es dafür?

2. Welche Auswirkungen haben diese Kürzungen auf die zukünftige Arbeit des Projektes „Schule & Sucht“ sowie die damit verbundene suchtprophylaktische Arbeit an Berliner Schulen für Schüler, Lehrer und Eltern und auf die laufende Mitarbeit beim Projekt „Gesunde Schule“?

Das beantwortet Senator Böger. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Dott! Die erste Frage beantworte ich mit Nein. Dem Projekt „Schule & Sucht“ stehen weiterhin drei Stellen zur Verfügung. Die Mitglieder von „Schule & Sucht“ sind Koordinatoren mit besonderen Aufgaben. Sie sind überregional mit speziellen Angeboten tätig. Sie sind an den Projekten „Erwachsen werden“ von Lions Quest und „Klasse 2000“ in der Grundschule beteiligt. Zudem bieten sie das Projekt „Suchtfrühprävention in Kita und Grundschule“ im Rahmen von Anschub.de an. Anschub.de ist – das können nicht alle im Raum wissen – ein wunderbares Projekt, das wir zusammen mit der Bertelsmann-Stiftung zunächst im Bezirk Mitte durchführen. Es geht darum, Gesundheitspolitik in allen Fragen in den Mittelpunkt zu stellen. Wir wollen es auf andere Bezirke ausdehnen.

Zu Ihrer zweiten Frage nach den Auswirkungen: Vereinfacht ist es so, dass wir bei der Ausdehnung dieser Arbeit Aufgaben neu bestimmen und ausschreiben, so dass

ng Älterer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Klotz! Im Februar 2006 waren bei den Berliner Arbeitsagenturen und den Jobcentern insgesamt 67 740 Personen im Alter über 50 Jahre arbeitslos gemeldet. Ihr Anteil an allen Arbeitslosen betrug 21,6 %. Nach dem Sozialgesetzbuch III zählen ältere Arbeitskräfte ausdrücklich zum besonders förderungsbedürftigen Personenkreis. Grundsätzlich steht ihnen das gesamte Förderangebot nach dem SGB II und III zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es besondere Förderkonditionen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen Älterer im Rahmen der Eingliederungszuschüsse und Arbeitsentgeltzuschüsse sowie bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, auslaufenden Strukturanpassungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten. Die Förderung erfolgt in der Regel als Einzelfallentscheidung nach Feststellung des Eingliederungserfordernisses. Angaben zu Förderfallzahlen liegen lediglich für das Instrument „Entgeltsicherung für Ältere“ vor. Die Möglichkeit wird zurzeit nur von 165 Personen in Anspruch genommen. Im Rahmen des Sonderprogramms des Bundes zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Älterer über 58 Jahre im Arbeitslosengeld II-Bezug ist die Förderung von dreijährigen Zusatzjobs möglich. Hieran nehmen zurzeit 1 684 Personen teil. An dem Bundesprogramm „Perspektive 50 plus – Beschäftigungspakte in den Regionen“ sind bundesweit 62 Regionalprojekte beteiligt. Darunter sind auch drei Berliner Jobcenter. Die vom Land kofinanzierten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen sind vorrangig für ältere Arbeitslose vorgehalten. Außerdem beteiligt sich der Senat seit Jahren mit einer Kofinanzierung an Lohnkostenzuschüssen nach § 18 SGB III zur Wiedereingliederung von älteren Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Von den aus Landesmitteln im Februar 2006 insgesamt geförderten 4 800 Menschen sind 38 % – das sind in absoluten Zahlen 1 710 Personen – älter als fünfzig Jahre.

Ihre Frage vielleicht darauf abzielt, ob die freigestellten Personen diese Aufgaben weiter durchführen. – Vermutlich wird es Wechsel geben. Die Stundenermäßigungen werden weggenommen, aber es wird neu ausgeschrieben, weil wir die Qualifikation erneuern wollen. Zusammengefasst: Es werden für diesen Bereich keine Stellen gestrichen